BLPK: Massenexodus wegen UWS-Senkung?
Der Verwaltungsrat der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) hatte beschlossen, den technischen Zinssatz ab 2018 von 3 auf 1,75 Prozent und den Umwandlungssatz ab 2019 in vier Schritten von 5,8 auf 5,0 Prozent zu kürzen. Während die Senkung des technischen Zinssatzes zu einer neuen, durch den Kanton auszufinanzierenden Unterdeckung der Pensionskasse führen kann, wirkt sich die Senkung des Umwandlungssatzes ganz direkt auf die Höhe der Renten ab 2019 aus. Ohne staatliche Abfederungsmassnahmen können die Folgen der Senkung für die Kantonsangestellten drastisch sein. Um bis zu 14 Prozent würde das Rentenniveau absinken, schreibt die Basler Zeitung.
Das wirft die Frage auf, wie viele Staatsangestellte sich der Rentenkürzung theoretisch durch Frühpensionierung entziehen könnten. Gemäss Auskunft des Baselbieter Personalamtes ist das eine beträchtliche Zahl: 987 Staatsangestellte werden laut dem Vorsteher des Personalamts, Martin Lüthy, per 2018 zwischen 58 und 64 alt sein und sich vorzeitig pensionieren lassen können. Bei gut 4000 Vollstellen dürfte dies 17 bis 20 Prozent des Personalbestands entsprechen, denn von den 987 sind nicht alles Vollzeitangestellte.
AV2020: Hinter den Kulissen
pw. Die NZZ berichtet über die Gespräche, die vor der nächsten Runde der AV2020 im Ständerat geführt werden. Christof Forster schreibt, dass sich am Mittwoch (1.3.2017) Iganzio Cassis mit CVP-Präsident Gerhard Pfister treffen wird. Dabei wird der FDP-Fraktions-Chef versuchen, die CVP vom AHV-Zuschlag von 70 Franken abzubringen. Im Gegenzug würde die FDP Hand bieten, die Erhöhung der Maximalrente für Ehepaare nicht nur Neu-Rentnern, sondern allen Pensionierten zu gewähren. Auch mit der SVP lässt sich laut Parteipräsident Albert Rösti über diesen Vorschlag diskutieren. CVP-Ständeräte liessen am Dienstag jedoch nicht erkennen, dass sie vom AHV-Zuschlag abrücken würden.
Offenbar hält die FDP resp. der Arbeitgeberverband mit dem 155%-Plafond bei der AHV-Ehepaarrente für die CVP ein besonderes Zückerchen bereit. Der Verband könnte damit leben, definitiv jedoch nicht mit dem 70 Franken-Zuschlag. Eigentlich müsste die CVP darauf einsteigen, weil diese Erhöhung beim Stimmvolk möglicherweise besser ankommt als der Zuschlag für die vorerst kleine Minderheit der Neurentner.
Nachdem die Frage aber hüben und drüben zum Glaubensbekenntnis ausgeartet ist und die CVP möglicherweise Opfer ihrer eigenen Strategie zu werden droht, ist derzeit noch alles offen. Das für die Verfechter des 70 Franken-Zuschlags verheerende Resultat der Blick-Umfrage dürfte wohl im Parlament die gebührende Beachtung gefunden haben. Man mag die Aussagekraft und Repräsentativität der Umfrage in Frage stellen, die Mehrheitsverhältnisse sind so eindeutig, dass sie mehr als Indikative Bedeutung haben.
Die viel beschworene Mehrheitsfähigkeit des Ständeratsmodells wurde damit praktisch widerlegt. Es unverfroren als “ausgewogen” und – schlimmer noch – als “Kompromiss” zu verkaufen, von dem unter keinen Umständen abgewichen werden kann, erweist sich als Beschwörungsformel und parteitaktischer Verkaufstrick, welcher der Bedeutung des Geschäfts nicht angemessen ist. Dass der zuständige Bundesrat nicht davor zurückschreckt, seine ganze Überzeugungskraft in den Dienst der Politik seiner Partei zu stellen, gehört ins gleiche Kapitel.
AV2020: Fahrplan bis zur Volksabstimmung
Die NZZ hat den Fahrplan für die weitere Behandlung der Altersvorsorge 2020 bis (hoffentlich) zur Volksabstimmung im Herbst zusammen gestellt.
Nach dem Nationalrat ist am 7. März erneut der Ständerat an der Reihe, bevor die Vorlage am 13. März zurück in den Nationalrat geht. Können die Differenzen nicht bereinigt werden, wovon auszugehen ist, tagt am 16. März die Einigungskonferenz. Dabei dürfte sich die kleine Kammer durchsetzen. Entscheidend ist anschliessend daher die gleichentags stattfindende Abstimmung im Nationalrat zum Antrag der Einigungskonferenz. Weil bei einer Erhöhung der AHV-Rente zugleich die Schuldenbremse gelöst werden muss, braucht es für eine Mehrheit 101 der 200 Stimmen. Fällt der Antrag durch, ist die Reform gescheitert. Wird er gutgeheissen, müssen die Räte den Entscheid am 17. März in der Schlussabstimmung bestätigen. Das letzte Wort hat das Volk. Obligatorisch abgestimmt wird über die Erhöhung der Mehrwertsteuer, es ist aber auch mit dem Referendum gegen die restliche Vorlage zu rechnen. Zum Urnengang kommt es am 24. September.
AV2020: Berechnungen zu den Wirkungen der Modelle von BR, SR und NR
Der Pensionskassen-Experte Thomas Fink hat die Kosten und Leistungswirkungen drei Ausgleichs-Lösungen von Bundesrat, Ständerat und Nationalrat aufgrund neuester Zahlen noch einmal überarbeitet. Er hält dazu fest:
Es zeigt sich, dass in allen Modellen das heutige Niveau der BVG-Altersrente erhalten bleibt und bei Löhnen von unter CHF 50’000 eine deutliche Erhöhung der BVG-Altersrente eintritt -je tiefer das Einkommen, desto stärker die Erhöhung – aber je nach Modell unterschiedlich. Jene Personen, die ganz nach dem neuen Modell versichert werden (welches auch immer), werden mindestens eine gleich hohe BVG-Altersrente erhalten wie nach dem heutigen Modus. Die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes wird voll durch höhere Altersgutschriften ausgeglichen. – Da der Umwandlungssatz um 12% gesenkt wird (von 6,8% auf 6,0%), die Altersrente aber mindestens gleich hoch ausfällt, so erhöhen sich die Sparbeträge entsprechend. Da sie meist je hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden, erhöhen sich die Lohnabzüge (Arbeitnehmer) resp. die Lohnkosten (Arbeitgeber) entsprechend.
Ältere Versicherte der Übergangsgeneration, die in einem BVG-Minimalplan versichert sind, werden eine spürbare tiefere Altersrente erhalten, da ihr heutiges BVG-Altersguthaben quasi eine Entwertung erfährt. Zudem zeigen die Berechnungen, die sich auf den Sparprozess ab Alter 45 resp. ab Alter 55 beziehen, dass die daraus resultierende Teil-Altersrente bei Einkommen von CHF 70’000 in einzelnen Modellen leicht tiefer ausfällt als nach dem bisherigen BVG-Modell (etwas stärker ausgeprägt bei einer Beitragsdauer ab 55). – Werden keine Besitzstandsbestimmungen getroffen, ergibt sich, nachdem der Umwandlungssatz in ca. 5 Jahren ganz auf 6,0% abgesenkt sein wird, eine Einbusse von 5-9% resultieren (bei Löhnen ab CHF 70’000) im Vergleich zur Rente, die nach heutigem Modell resultiert hätte. Die Einbusse ist eine Kombination der ob genannten «Entwertung» des BVG-Altersguthabens und der leicht tieferen Teil-Altersrente, die nach dem neuen Modell erworben wird.
AV2020: Zusammenfassung der NR-Entscheide
Die Räte finden sich weiterhin nicht bei den letzten grossen Streitfragen der Rentenreform. Am Ende einer fast viereinhalbstündigen Debatte sprach sich eine rechtsbürgerliche Mehrheit in der grossen Kammer erneut für das eigene Modell aus, das Renteneinbussen in der zweiten Säule auch dort kompensieren will. Das Ständeratsmodell, das einen monatlichen AHV-Zuschlag von 70 Franken vorsieht, unterlag genauso wie der Kompromissvorschlag der Grünliberalen, der den AHV-Zuschlag auf die Rentner mit den tiefsten Renten und Ehepaare mit Kindern beschränken wollte.
• Zuvor hatte der Nationalrat bereits an seinem früheren Beschluss festgehalten, das Rentenalter innerhalb von sechs Jahren automatisch auf maximal 67 Jahre anzuheben, falls der AHV-Fonds dereinst unter 80 Prozent einer Jahresausgabe fallen sollte.
• Uneinig sind die Räte auch darüber, um wie viel die Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV erhöht werden soll. Der Ständerat hatte 1 Prozent zusätzlich beschlossen. Das würde der AHV zusätzliche Einnahmen von 3,5 Milliarden Franken bringen. Der Nationalrat bleibt dabei, dass es – unabhängig von der Stabilisierungsregel – lediglich 0,6 Prozent sein sollen. Das wären 2,1 Milliarden Franken zusätzlich.
AV2020: Beratung im Nationalrat, Festhalten an den Beschlüssen
Der Nationalrat hat sich im ersten Block stark mehrheitlich an die Beschlüsse seiner Kommission gehalten und sämtliche Minderheitenanträge deutlich abgelehnt. Diese fanden Unterstützung lediglich bei SP und Grüne. Thematisch ging es um die Kinderrenten für Pensionierte und den Export von Kinderrenten für Pflegekinder ins Ausland sowie um die Regulierung der Risikoprämien sowie die Kriterien für die Ueberschusszuteilung.
Der zweite Block umfasste Mehrwertsteuer-Erhöhung und Interventionsmechanismus, der u.a. bei Finanzierungsproblemen auch eine Erhöhung des Rentenalters bis max. 67 Jahren vorsieht. Ein Minderheitsantrag De Courten (SVP) fordert die Erhöhung des Bundesbeitrags an die AHV von 19,55 auf 20%. Zudem hat der NR eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6% vorgesehen, der Ständerat und ein Minderheitsantrag möchten hingegen 1%.
In der Abstimmung verwirft der Rat erneut die Minderheitenanträge. Der Rat bleibt damit bei seinem Interventionsmechanismus inkl. Rentenalter-Automatismus.
Block drei behandelt die umstrittenen Ausgleichsmassnahmen für die UWS-Senkung, insbesondere den 70 Franken AHV-Zuschlag. Der Nationalrat will weiterhin keine Kompensation in der AHV: Mit 103 zu 92 Stimmen bei zwei Enthaltungen hält er am Modell der nationalrätlichen Kommission fest, das eine Kompensation innerhalb der zweiten Säule vorsieht. Damit bleibt auch diese Differenz zum Ständerat bestehen, der die AHV-Rente monatlich um 70 Franken erhöhen will.
Live-Bericht NZZ / Ratsprotokoll / Beratung NR /
Ablauf der Beratung (Blöcke) Fahne
SRF Renten-Simulator
SRF hat einen Renten-Simulator aufgeschaltet, der für zufällig ausgewählte Szenarien die Konsequenzen angibt. Das Ganze ist eher spielerisch aufgezogen und eignet sich nicht dafür, die eigene Rente zu berechnen. Wie realistisch die Angaben sind, haben wir nicht nachgeprüft.
AV2020: Beratung im Parlament
Die Reform der Altersvorsorge ist das dominierende Geschäft der Frühjahrssession, die am 27. Februar beginnt. Bis zum 17. März müssen sich National- und Ständerat einigen.
28. Februar: Der Nationalrat berät die Vorlage. Die grosse Frage ist, ob er, anders als im Dezember, an seinem Modell festhält oder auf die Linie des Ständerats einschwenkt.
7. März: Der Ständerat ist an der Reihe. Er wird wohl an seinem Modell festhalten.
13. März: Der Nationalrat ist nochmals an der Reihe. Sind sich die Räte nun nicht einig, kommt es zur Einigungskonferenz.
16. März: Die Einigungskonferenz tagt. Ihr Vorschlag wird beiden Kammern unterbreitet. Lehnt ein Rat ab, ist die Reform vom Tisch.
17. März: In den Schlussabstimmungen muss nochmals jeder Rat der Reform zustimmen, sonst scheitert diese.
Ende März: Die 100-tägige Referendumsfrist beginnt zu laufen.
24. September: Der Abstimmungstermin für die Reform der Altersvorsorge. (TA)
“Linke Allianz will AHV-Reform vors Volk bringen”
Der Tages-Anzeiger schreibt zur Altersvorsorge 2020:
Seit über zwei Jahren dauert das Ringen um die Altersvorsorge 2020 bereits. Und ebenso alt ist die Kritik von rechts, die Mammutvorlage von SP-Bundesrat Alain Berset sei zu links. Doch jetzt, kurz vor der Endrunde im Parlament, öffnet sich eine überraschende neue Front – gegen links. Mehrere linke Gruppierungen aus der Romandie sind dabei, das Referendum vorzubereiten, noch bevor die Beratungen im Parlament fertig sind.
Der linke Widerstand entzündet sich an zwei Eckpunkten der Altersreform: an der Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre und an der Reduktion des Umwandlungssatzes für die zweite Säule von 6,8 auf 6,0 Prozent. Diese Punkte sind im Parlament unbestritten und kennzeichnen sowohl das bürgerliche Nationalratsmodell als auch die von SP und CVP favorisierte Ständeratslösung. «Daher steht ausser Frage, dass unser Referendum kommt», sagt Jean-Michel Dolivo, Solidarités-Vertreter im Waadtländer Kantonsparlament. Frauen seien auf dem Arbeitsmarkt bis heute stark benachteiligt. «Es ist schlicht inakzeptabel, dass ihr Rentenalter erhöht wird, bevor diese Diskriminierung ausgemerzt ist.» (…)
Dass linke Gruppierungen genau das tun wollen, kommt für den FDP-Fraktionschef Ignazio Cassis überraschend. «Ist das wirklich wahr?», fragt er, als er vom «Tages-Anzeiger» davon erfährt.Aus Cassis’ Sicht demontieren die Referendumsdrohungen die Argumentationsschiene der linken Wortführer im Parlament. Diese hätten den Bürgerlichen implizit ein Versprechen gemacht: «Wenn ihr das Ständeratsmodell mit 70 Franken mehr AHV-Rente unterstützt, sorgen wir für Ruhe in linken Kreisen.»
Dieses Versprechen sei nun offensichtlich Makulatur, sagt Cassis. Wenn sich das CVP-SP-Modell im Parlament durchsetze, die linke Basis aber nicht mitziehe, «dann steht die CVP im Abstimmungskampf ganz allein da», warnt Cassis. Für ihn ändern die Referendumsdrohungen darum die Ausgangslage. «Die CVP muss sich jetzt sehr genau überlegen, mit welcher Allianz sie in die Volksabstimmung gehen will.»
AV2020: “Fakten-Check” aus St.Gallen
pw. Prof. Martin Eling von der Uni St.Gallen hat an die Medien eine Mitteilung mit einem “Fakten-Check” zur Altersvorsorge 2020 verschickt. Sorgen bereitet ihm die aktuell intensive politische Diskussion. Die Konfrontation könnte in einem Scherbenhaufen enden, befürchtetet er.
Nachdem aus Kreisen der Wissenschaft zum Thema Altersvorsorge und speziell zur aktuellen Reform beschämend wenig geliefert wurde, ist es schon grundsätzlich erfreulich, wenn ein Ordinarius einer Universität sich herablässt und zu aktuellen Fragen ohne speziell honoriertes Forschungsprojekt Stellung bezieht.
Eling beschreibt die Finanzierungsprobleme der AHV und die Umverteilung im BVG. Und er fordert von den politischen Akteuren Kompromissbereitschaft. Das ist alles nett und richtig aber nicht sonderlich neu und irgendwie zu spät. Vor allem aber als Diskussionsbeitrag schlicht zu dürftig. Die beigelegten Grafiken vom BSV bringen auch keinen Erkenntnisgewinn. Seine mahnenden Worte, man solle doch “bitte kein Spiel mit dem Feuer wegen 70 Franken” treiben, wirken da nur noch hilflos bis moralisierend. Darauf können wir im jetzigen Zeitpunkt verzichten.
AV2020: “Powerplay bis zur letzten Sekunde”
Der Blick empört sich, dass sich der Arbeitgeberverband in die Diskussion um die Altersvorsorge 2020 einmischt. Nachdem die Arbeitgeber rund zwei Drittel der Kosten tragen, haben sie vielleicht auch ein Interesse daran. Gewerkschaftliche Druckversuche werden im Blick deutlich wohlwollender beurteilt. Die Zeitung schreibt:
Die Ohrfeige war schmerzhaft, genützt hat sie nichts. Zwei Tage, nachdem die Wirtschaftsverbände bei der Unternehmenssteuerrefom (USR) III vom Volk abgestraft wurden, verschickte der Schweizerische Arbeitgeberverband ein 47 Seiten starkes Dokument an alle bürgerlichen Nationalräte. Thema: die Altersreform 2020, über die ab übermorgen Dienstag im Parlament entschieden wird.
Unterzeichnet ist das Papier, das SonntagsBlick vorliegt, von Martin Kaiser (50), dem Sozialversicherungsexperten der Arbeitgeber. Der freisinnige Jurist schwört die Nationalräte nochmals darauf ein, an ihrer Lösung festzuhalten (siehe Box). Er weiss, worum es geht: Praktisch alle Vorschläge des Nationalrats stammen unmittelbar aus seiner Feder.
Kaiser verlangt damit von FDP und SVP, weiterhin den Briefträger für ihn zu spielen. Sie sollen «zwingend» dafür sorgen, dass das AHV-Alter in den kommenden Jahren über eine Schuldenbremse auf 67 Jahre steigt. Sie sollen sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer nur um 0,6 statt um ein Prozent erhöht wird, was für die Finanzierung der AHV nicht ausreicht. Vor allem aber sollen sie garantieren, dass als Ausgleich für die Kürzung in der zweiten Säule nicht die AHV-Renten erhöht werden, wie das der Ständerat vorschlägt. All dies ist im Sinne der Arbeitgeber, denn Lohnbeiträge für die Altersvorsorge und Mehrwertsteuer sind Kosten.
Kaiser geht auf Nummer sicher: Für jeden einzelnen Gesetzesartikel hält er fest, wie die Parlamentarier stimmen sollen. Und damit sich ja niemand in der komplexen Materie verirrt, sind die Positionen so eingefärbt wie die Knöpfe der Abstimmungsanlage: grün und rot.
Keine Freude an Blick-Umfrage
Die SP reagiert nervös auf die Ergebnisse der Umfrage des Sonntags-Blick. Ohne weitere Begründung werden die Resultate angezweifelt. Levrat “gibt sich” überzeugt. Aber ist er es auch? In einer umgehend publizierten Reaktion schreibt die Partei:
Die heute im „SonntagsBlick“ publizierte Umfrage ist tendenziös und nicht repräsentativ und darf nicht zu falschen Schlüssen verleiten. „Die Erhöhung der AHV-Renten um 840 Franken pro Jahr hilft den tiefen und mittleren Einkommen. Auch für Teilzeitarbeitende bringt die Altersreform Verbesserungen. Darum ist die ausgewogene Ständeratslösung an der Urne mehrheitsfähig, ganz im Gegensatz zur Abbauvorlage, die FDP und SVP im Nationalrat eingebracht haben“, gibt sich SP-Präsident Christian Levrat überzeugt.
Blick Umfrage – Volk gegen AHV-Ausbau
Der Sonntags-Blick hat eine Umfrage zum SR-Modell der UWS-Senkung durchgeführt. Das Resultat ist eindeutig. Eine klare Mehrheit hält nichts von dem 70 Franken-Zuschlag als Ausgleich für Neurentner. Der Blick schreibt:
Trotz intensivem Lobbying ist die Ständeratslösung auf einem guten Weg. Eine knappe Mehrheit für den Stöckli-Kompromiss scheint für die Endausmarchung in Griffweite. Hinter vorgehaltener Hand gaben sich seine Befürworter denn auch selbstbewusst. Nun aber droht der Allianz von SP und CVP neues Ungemach: Das Volk – dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Opinionplus im Auftrag von SonntagsBlick – will derzeit nichts von der Ständeratslösung wissen. 57 Prozent der Befragten lehnen die Vorlage eher oder vollumfänglich ab.
Das ist ein Paukenschlag. Im Fall einer Volksabstimmung droht dem Rentenkompromiss demnach nicht mehr nur von rechts Gefahr. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, sind Gewerkschafter und Linksparteien in der Romandie dabei, ein Referendum auf die Beine zu stellen. Damit zielen sie auf den Kern der Reform, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Sie ist in beiden Varianten vorgesehen, der des National- und der des Ständerates.
Warren Buffett rails against fee-hungry Wall Street managers
Billionaire Warren Buffett, whose stock picks over several decades have enriched generations of Berkshire Hathaway Inc (BRKa.N) shareholders, delivered a black eye to the investment industry on Saturday, urging ordinary investors to buy plain-vanilla index funds.
«When trillions of dollars are managed by Wall Streeters charging high fees, it will usually be the managers who reap outsized profits, not the clients,» Buffett said in his annual letter to shareholders. «Both large and small investors should stick with low-cost index funds,» he added.
NZZ: Kommentar zum PwC-Urteil
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ zum Urteil des Verwaltungsgerichts zum Reglement der PwC-Pensionskasse:
Das Modell [der PwC] ist im Prinzip sympathisch, weil es mehr Generationengerechtigkeit verspricht. Doch der Gerichtsentscheid ist dennoch verständlich: Angesichts der Deutlichkeit des entscheidenden Gesetzesartikels wäre ein gegenteiliges Urteil nicht leicht zu begründen. Das Problem ist denn auch nicht das Gericht, sondern die Politik. Die Subventionierung der älteren Generationen zulasten der Jüngeren und Ungeborenen nach dem Motto «nach uns die Sintflut» ist schon bei der AHV massiv und wird auch mit der zurzeit diskutieren Reform nur ungenügend korrigiert.
Bei vielen Pensionskassen sind die Renten rein rechnerisch ebenfalls zu hoch; auch dies wird die diskutierte Reform nur ungenügend korrigieren. Aus Sicht der Gerechtigkeit und der Planbarkeit wäre eine stärkere Senkung des Umwandlungssatzes bzw. die Erhöhung des Rentenalters zu bevorzugen, doch solange die Renten von Anfang an überhöht sind, sollte man sie wenigstens später anpassen können.
Politisch ist aber Generationengerechtigkeit offenkundig unmöglich. Die Hälfte der Wähler ist deutlich über fünfzig Jahre alt und hat ein starkes Interesse, möglichst wenig zu verändern und damit noch lange auf Kosten der Folgegenerationen zu leben. Die Stimmbürger stimmen denn auch bei der Altersvorsorge mehrheitlich nicht etwa «links», sondern «hinten rechts», wo das Portemonnaie sitzt. Das ist ihr gutes Recht, nur sollte man dann ehrlich genug sein, dies auch zuzugeben.





