AV2020: Partei- oder Vorsorgepolitik?
pw. Im Vorfeld der entscheidenden Auseinandersetzung um die Altersvorsorge 2020 brodelt die Gerüchteküche und es werden Weissagungen und bizarre Kompromissvorschläge zu Hauf produziert.
Nach dem unerwartet deutlichen Sieg bei der Unternehmenssteuerreform glaubt die SP nun, bei der AV2020 das alleinige Sagen zu haben. Gefordert wird bürgerliche Kompromissbereitschaft resp. gnädiges Durchwinken des 70 Franken-Zuschlags. Alles andere würde zum gleichen Resultat wie bei der USRIII führen, lässt sie verlauten. Wobei sie allerdings das peinliche Faktum, dass das Volk auch den AHV-Zuschlag gnadenlos versenkt hat, schlicht unter den Teppich kehrt. Und diese Abstimmung hat mit der AV2020 weit mehr gemeinsam als die USRIII.
Gemunkelt wird derweil, dass bei einer Akzeptanz der 70 AHV-Franken die SP sich bei der Neuauflage der Unternehmenssteuerreform kompromissbereit zeigen könnte. Aber so triumphalistisch sich die SP auch gibt, so sind ihre Karten doch weit weniger gut, als sie es sich vielleicht vorstellt.
Bei den Unternehmenssteuern ist eine Neuauflage unumgänglich, und es sind keine Ideen auszumachen, welche eine bessere Lösung versprechen würden. Und bei der AV2020 haben die Arbeitgeber ein Gegenangebot unterbreitet, welches übers Ganze gesehen deutlich besser als die SR-Lösung ist.
Ein allfälliger Abstimmungskampf dürfte deshalb für die Gegner dieses Modells alles andere ein Sparziergang werden. Dass die SP daran keine Freude hat, ist für die Stimmbürger als Argument vielleicht doch etwas dürftig. In der Zwischenzeit hat der Arbeitgeberverband nochmals seine Karten auf den Tisch gelegt. Er hat mit seinem Vorschlag diverse Trümpfe in der Hand. In einer Mitteilung hält er u.a. fest:
Der Blick auf die Zahlen lässt nur einen Schluss zu: Das Kompensationsmodell der SGK-N zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes ist demjenigen des Ständerats klar überlegen. Es belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber jährlich um 700 Millionen Franken weniger als das Ständeratsmodell. Zudem ist es nicht nur günstiger, es kompensiert auch besser: Die maximale Renteneinbusse beträgt gemäss Ständerat 827 Franken, während sie im SGK-N-Modell bei 557 Franken pro Jahr liegt.
Der direkte Vergleich zeigt zudem, dass Personen mit Teilzeitbeschäftigung und solche mit tiefen Einkommen mit der Lösung der SGK-N und dem damit verbunden Wegfall des Koordinationsabzugs von einer besseren Altersvorsorge profitieren als mit der Vorlage des Ständerats. Deswegen machte sich sogar Gewerkschaftsboss und Ständerat Paul Rechsteiner in der Herbstsession 2015 für eine Absenkung des Koordinationsabzugs stark. Inzwischen ist er davon abgerückt und lobbyiert stattdessen für einen AHV-Zuschlag mit der Giesskanne, der gerade für die genannten Personengruppen kaum eine Wirkung entfaltet und besser gestellte Rentner bevorteilt, die gar nicht darauf angewiesen sind.
Auch hinsichtlich der Gesamtkosten der Reform sprechen die Zahlen des BSV für sich: Der Vorschlag der SGK-N belastet Erwerbstätige, Rentnerinnen und Rentner sowie die Wirtschaft insgesamt um zwei Milliarden Franken pro Jahr weniger als die Ständeratslösung.
PwC-Kasse scheitert an Bundesverwaltungsgericht
Die NZZ berichtet über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorsorgelösung von PricewaterhouseCoppers. Der Fall ist von der Fachwelt aufmerksam verfolgt worden; das Urteil kommt nicht überraschend, ist aber bedauerlich. Die NZZ schreibt:
2005 hatte die Kasse im überobligatorischen Bereich die fixen Neurenten um rund 11% gesenkt, um nicht mit überhöhten Rentengarantien die Folgegenerationen zu belasten. Die Zielrenten blieben zwar unverändert, doch Unterschreitungen aufgrund der effektiven Ergebnisse der Pensionskasse wurden neu möglich. Alle drei Jahre gab es eine Neuberechnung. Von 2005 bis 2007 flossen 100% der Zielrente, danach drei Jahre lang 102%, dann 98%, und von 2014 bis 2016 waren es 96%.
Das Modell soll mehr Generationengerechtigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit bringen. Gesetzlich war die Kasse damit noch im grünen Bereich. 2014 beschloss sie, auch die Altrenten im gleichen Stil flexibler zu gestalten. Die Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich wollte aber die Möglichkeit einer Reduktion von Altrenten nicht zulassen, worauf die Pensionskasse ans Bundesverwaltungsgericht gelangte.
Laut dem Gerichtsurteil ist das Modell der Pensionskasse unzulässig. Gemäss Gesetz dürfen Pensionskassen Altrenten nur unter sehr restriktiven Bedingungen senken. Die entscheidende Hürde ist laut dem Urteil der Artikel 65d des Gesetzes über die berufliche Vorsorge. Dieser besagt, dass Pensionskassen bei einer Kapitallücke (Unterdeckung) laufende Renten um höchstens jenen Teil kürzen dürfen, der auf gesetzlich oder reglementarisch nicht vorgeschriebenen Erhöhungen aus den vorangegangenen zehn Jahren beruht.
AV2020: “Die Meinung der Pensionskassen”
Im Rahmen ihrer Pensionskassenumfrage hat die Credit Suisse Pensionskassenvertreter nach ihrer Meinung zur Vorlage «Altersvorsorge 2020» befragt. Insgesamt lieferten 187 Vorsorgeeinrichtungen eine Antwort. Die Umfrage fand im Oktober/November 2016 statt, das heisst vor Beginn des Differenzbereinigungsverfahrens zwischen Ständerat und Nationalrat. Sie wurden zu einzelnen, die zweite Säule betreffenden Vorschlägen befragt, die entweder der Bundesrat in seiner Botschaft oder die Räte bis dann im Rahmen der Beratungen eingebracht hatten.
Besonders zwei Massnahmen aus der Vorlage Altersvorsorge 2020 stossen bei den Pensionskassenvertretern auf klare Zustimmung: die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0% und die Festlegung des Referenzalters der Pensionierung auf 65 Jahre für Männer und Frauen. Ständerat und Nationalrat haben beiden Massnahmen bereits zugestimmt. Über drei Viertel der befragten Pensionskassen zeigen sich jeweils klar dafür.
AV2020: “Alles oder nichts in der Rentenreform”
In der NZZ breitet Christof Forster in sieben Fragen und Antworten die wichtigsten Elemente der Altersvorsorge 2020 vor Beginn der Frühjahrssession aus.
Technische Grundlagen VZ 2015: Faustregel mit Abweichungen
Christoph Furrer und Olivier Deprez stellen in der Schweizer Personalvorsorge 2/17 die Ergebnisse der von ihnen berechneten technischen Grundlagen VZ 2015 vor. Sie beruhen auf den Daten 25 öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber. Sie unterscheiden sich aufgrund ihrer Datenbasis von den Zahlen der BVG 2015 mit privatrechtlichen Arbeitgebern, was sich wegen des grossen Anteils an Lehrern insbesondere in höheren Lebenserwartungen ausdrückt. Die VZ-Grundlagen dürften gut geeignet sein für Kassen, bei denen von einem vergleichsweise guten Bildungsniveau der Versicherten und Rentner ausgegangen werden kann.
Die Entwicklung der Sterbewahrscheinlichkeiten kann anhand der Veränderung der Lebenserwartung illustriert werden. Als Faustregel gilt, dass die Lebenserwartung von 65-jährigen Personen alle zehn Jahre um 1 bis 1.5 Jahre zunimmt. Offenbar schreitet die Entwicklung bei den Männern zurzeit schneller voran als bei den Frauen. Im Vergleich zu den VZ 2010 hat bei den Frauen die Lebenserwartung nur wenig zugenommen. Es wäre jedoch voreilig, daraus einen Trend abzuleiten, dafür ist der beobachtete Zeitraum von fünf Jahren viel zu kurz, halten die Autoren fest.
Auf der Grundlage der Generationentafeln VZ 2015 weisen im Jahr 2017 65-jährige Männer eine Lebenserwartung von 22.8 Jahren und 65-jährige Frauen eine solche von 24.6 Jahren auf.
AV2020: Zahlen zum Leistungsausgleich unter der Lupe
Das Ziel der Altersvorsorge 2020 ist klar: Sicherung der Leistungen in 1. und 2. Säule bis mindestens 2030. Seit sich die Politik des Themas angenommen hat, rückt man zunehmend von dieser Zielsetzung ab und mit dem Argument der Mehrheitsfähigkeit werden diverse Elemente eines Leistungsausbaus in die konkurrierenden Modelle eingebaut.
Die präsentierten Zahlen zu den Kosten und Leistungswirkungen basieren alle auf Berechnungen des BSV und der Sozialpartner. Eine kritischen Prüfung durch neutrale Drittstellen ist bisher unterblieben. Die jetzt von Pensionskassen-Experte Thomas Fink vorgelegten Berechnungen bieten verschiedene Überraschungen.
Die Vorschläge von Bundes- und Ständerat liegen am nächsten bei der heutigen BVG-Altersrente, Bei tieferen Löhnen (unter CHF 50’000) lassen alle Vorschläge eine höhere Altersrente erwarten. Die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes wird somit bei allen Vorschlägen durch höhere Altersgutschriften mindestens ausgeglichen. Betrachtet man nur die älteren Personen der Eintrittsgeneration, so erleiden sie eine Renteneinbusse, da nur die zukünftigen Altersgutschriften höher ausfallen. Das bereits vorhandene BVG-Altersguthaben bleibt auf dem heutigen Stand und wird im Umfang der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes quasi «entwertet».
Die ergänzenden Ausgleichsmassnahmen wie etwa der vom Ständerat geforderte AHV-Zuschlag auf Neurenten ist nur für Eintrittsgeneration berechtigt und sollte auf 15 bis 20 Jahre begrenzt werden. Fink schlägt jedoch vor, den älteren Versicherten das heutige BVG-Altersguthaben mit einer Zusatzverzinsung aufzuwerten (synchron zur etappenweise Senkung des Umwandlungssatzes) um damit die Renteneinbusse abzufedern, z.B. zu halbieren. Soweit eine Vorsorgeeinrichtung einen umhüllenden Vorsorgeplan betreibt, würde diese Massnahme lediglich die BVG-Schattenrechnung betreffen und keine Kosten generieren!
Die hier präsentierten Zahlen bilden einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Debatte zur AV2020, die in der bevorstehenden Frühjahrssession in die entscheidende Runde geht.
Update: In Absprache mit dem Autor aktualisierte Texte.
ATSG soll revidiert werden
Sozialversicherungen sollen Observationen durchführen können. Dazu will der Bundesrat im Sozialversicherungsrecht eine einheitliche gesetzliche Grundlage schaffen. Zudem sollen die Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung angepasst sowie der Vollzug optimiert werden. Der Bundesrat hat am 22. Februar 2017 die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) eröffnet. Ausschlaggebend war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Oktober 2016.
Daneben werden auch einzelne bestehende Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung angepasst. So können Geldleistungen bei strafrechtlich verurteilten Personen auch dann sistiert werden, wenn sich diese einem angeordneten Straf- oder Massnahmenvollzug entziehen. Heute dürfen die Zahlungen erst dann eingestellt werden, wenn sich die Person tatsächlich im Vollzug befindet. Zusätzlich werden die Abläufe bei der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs verbessert.
Gleichzeitig plant der Bundesrat weitere Anpassungen. So soll eine neue Regelung zur Kostenpflicht der kantonalen sozialversicherungsrechtlichen Gerichtsverfahren eingeführt werden. Damit wird es für alle Sozialversicherungen, die dem ATSG unterstehen, möglich, dass den Parteien Gerichtskosten für Beschwerdeverfahren auferlegt werden, was bisher einzig im Bereich der IV möglich ist.
Mitteilung des BR / Communiqué CF
Gesetzesänderung und Erläuterungen / Modifications du loi
Andauernder Anstieg der Lebenserwartung
Die Zeitschrift The Lancet hat (konservative) Prognosen für die Entwicklung der Lebenserwartung bei Geburt bis 2030 publiziert. Sich abzeichnende medizinische und technologische Durchbrüche werden dabei nicht berücksichtigt.
Laut der Studie wird sich der Trend zur ansteigenden Lebenserwartung in den Industrieländern auch in den kommenden Jahrzehnten fortsetzen. Im Jahr 2030 in der Schweiz geborene Babys werden demnach gut drei (Mädchen) bis fast vier Jahre (Buben) länger leben als die 2010 Geborenen.
Die Projektionen der Forscher lassen erwarten, dass die Unterschiede in der Lebenserwartung von Männern und Frauen geringer werden. Derzeit lebten Frauen länger als Männer, weil Letztere mit grösserer Wahrscheinlichkeit verunfallten und ausserdem ungesündere Verhaltensweisen an den Tag legten, schreiben die Forscher. Deshalb träten bei Männern mehr kardiovaskuläre Erkrankungen und Fälle von Lungenkrebs auf. Die Forscher erwarten aber, dass dieser Trend künftig nachlässt. In der Menschheitsgeschichte sei eine Geschlechterkluft wie zurzeit ohnehin die Ausnahme, nicht die Regel.
AV2020: Erfolgs-Chancen aus Sicht des Politologen
Die «Altersvorsorge 2020» droht gemäss Politgeograf Michael Hermann zu scheitern. Im Cash-Interview erklärt er , was am AHV-Zuschlag problematisch ist und welche Partei bei der Reform das Zünglein an der Waage spielt. Auszüge:
Wie sehen Sie die Chancen, dass die Reform durchkommt?
Ich war schon immer sehr skeptisch, dass es eine Mehrheit geben würde. Und jetzt nach dem USR-III-Nein, wo auch die Komplexität ein Problem war, bin ich noch skeptischer. Die Frage ist, ob die Reform mit diesen 70 Franken AHV-Zuschlag wirklich zu retten ist. Fraglich ist auch, ob Bundesrat Alain Berset mit dem Superpaket wirklich den richtigen Weg gewählt hat.
Was wären die Konsequenzen eines Neins?
Je länger man nichts tut, umso mehr gibt es eine Verschiebung von der zweiten in die erste Säule. Die erste Säule kann immer aufgestockt werden, bei der zweiten ist das Problem akuter. Tut man nichts, geht das immer mehr Richtung Verstaatlichung der Vorsorge. Die Linke hat daher ein latentes Interesse, möglichst lange zu blockieren. Denn je länger gewartet wird, umso mehr passiert das, was sie ohnehin möchte. Die Löcher in der Vorsorge würden dann über AHV und Steuern gestopft werden. Gleichzeitig würde die zweite Säule immer mehr ausgehöhlt.
Müssten bei einem Nein die Bestandteile der Reform einzeln, statt im grossen Paket durchgesetzt werden?
Einzelne Bestandteile alleine kämen ebenfalls nicht durch. Weil dann etwas weggenommen würde, ohne entsprechend zu kompensieren. Das deutliche Nein bei der Abstimmung über die Senkung des Umwandlungssatzes im Jahr 2010 hat dies gezeigt.
Wie müsste man künftig eine solche Vorlage denn aufsetzen?
Solche Vorlagen könnten funktionieren, wenn man jeweils nur zwei Sachen miteinander verknüpft. Zum Beispiel das Rentenalter der Frauen erhöhen und gleichzeitig den Frauen eine Kompensation gewähren, etwa durch eine bessere Versicherung von Teilzeitlöhnen. Es muss klar ersichtlich sein, was der zu bezahlende Preis ist und wo es eine Verbesserung gibt.
PK-Statistik 2015: Noch 58 Leistungsprimatkassen
Von 2005 bis 2015 nahmen die Pensionskassen im Leistungsprimat stetig von 289 auf 58 Einheiten ab. 2015 zählte die Pensionskassenstatistik 43 (2005: 242) Vorsorgeeinrichtungen privaten Rechts und 15 (2005: 47) öffentlichen Rechts im Leistungsprimat. So war 2005 jeder Fünfte und 2015 noch jeder Fünfzehnte in diesem Primat versichert. Dies geht aus den definitiven Ergebnissen des Bundesamts für Statistik (BFS) hervor. Der Rückgang der Vorsorgeeinrichtungen im reinen Leistungsprimat geht einher mit einer Abnahme der Versicherten. 172’076 Personen waren 2005 bei diesen Vorsorgeeinrichtungen privaten Rechts versichert, während es 2015 noch 21’723 Versicherte waren.
Auch die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen haben im Zuge der Ausfinanzierung vermehrt auf das Beitragsprimat umgestellt, wie dies die meisten privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen bereits gewählt hatten. So versicherten die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen im Jahr 2005 219’739 Personen. 10 Jahre später zählten sie noch 121’298 aktive Versicherte im reinen Leistungsprimat.
Leistungsprimatskassen entscheiden sich häufig nicht in einem Schritt umzustellen. So entstehen auch ausserhalb von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen gemischte Vorsorgeeinrichtungen mit aktiven Versicherten sowohl im Leistungs- als auch im Beitragsprimat. Nach einer Übergangsphase bleibt dann nur noch das System des Beitragsprimats. Einige Vorsorgeeinrichtungen bieten jedoch weiterhin beide Primate an.
Dies erklärt die Abnahme von 81auf 34 gemischte Vorsorgeeinrichtungen privaten Rechts zwischen 2005 und 2015. Zugleich gingen deren aktive Versicherte im Leistungsprimat in derselben Zeitspanne von 190’527 auf 69’314 zurück. Bei den gemischten, öffentlich-rechtlichen Pensionskassen fiel die Zahl der aktiven Versicherten von 99’723 (15 Vorsorgeeinrichtungen) auf 55’533 Personen (6 Einrichtungen) im Leistungsprimat.
Die Wertschwankungsreserven sanken 2015 auf 52,2 Milliarden Franken (-20,8%). Die Unterdeckung blieb mit 31 Milliarden Franken (+6,8%) stabil. Davon fielen 28,1 Milliarden Franken (+0,8%) bei den öffentlich-rechtlichen und 2,9 Milliarden Franken (+153,2%) Unterdeckung bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen an. Das Gesamtvermögen der beruflichen Vorsorge belief sich auf 788 Milliarden Franken (+1,4%).
Das Nettoergebnis aus Vermögensanlage brach auf 5,8 Milliarden Franken (-88,7%) ein und spiegelte damit die unsichere Wirtschaftslage des abgeschlossenen Erhebungsjahres 2015. 720’815 Pensionierte (+3,5%) bezogen eine Rente in der Höhe von insgesamt 21,2 Milliarden Franken (+2,5%). 34’282 Personen (-5,7%) verlangten total 6,3 Milliarden Franken (+2,9%) als Kapital- oder Teilkapitalauszahlung bei Pensionierung. Der Durchschnittswert des Kapitalbezugs stieg auf 183’568 Franken (2014: 168’169 Franken; +9,2%) an.
Quels sont les aléas d’une préretraite?
40% des personnes partent en retraitent avant 65 ans. Les pertes de revenus peuvent être massives. Les pièges à éviter.
PKs und Versicherungen im Hypo-Geschäft
Die NZZ berichtet über den zunehmenden – aber weiterhin geringen – Anteil der Pensionskassen und Versicherungen an der inländischen Hypothekarvergabe. Die Zeitung schreibt:
Versicherungen und Pensionskassen sind weit davon entfernt, offensiv in den Hypothekarmarkt zu drängen. Obwohl keine detaillierten Daten verfügbar sind, gehen Marktkenner davon aus, dass vom geschätzten ausstehenden Hypothekarvolumen von rund 1000 Mrd. Fr. rund 35 Mrd. Fr. auf Versicherungen entfallen, was einem Marktanteil von 3 bis 4% gleichkommt. Auf gerade einmal 2 bis 3% wird der Anteil der Pensionskassen am Hypothekarkuchen geschätzt. Das bedeutet nichts anderes, als dass deutlich über 90% aller Hypothekarkredite in den Bilanzen von Banken geführt werden. Obwohl das Hypothekarvolumen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat, sind die Marktanteile stabil geblieben.
Warum diese Zurückhaltung? Versicherungen und Pensionskassen verfügen in der Regel nicht über Strukturen und Prozesse, die nötig sind, um Hypotheken zu vermarkten, abzuwickeln und zu bewirtschaften – da sind Banken im Vorteil. Deshalb konzentrieren sie sich auf einfache, risikoarme Hypotheken mit langen Laufzeiten. Ihre Vergabekriterien sind in der Regel strenger als jene der Banken. Hinzu kommt, dass eine Normalisierung des Zinsniveaus die Margenvorteile rasch einebnen würde. Deshalb wird das Hypothekargeschäft für Versicherungen und Pensionskassen wohl nie zu einem Kerngeschäft avancieren.
Botschaft des Bundesrates zur IV-Revision
Der Bundesrat hat die Botschaft zur IV-Revision verabschiedet. Das Ziel gemäss offizieller Verlautbarung besteht darin, der Invalidisierung vorzubeugen und die Eingliederung zu verstärken – diese Ziele verfolgt der Bundesrat mit der «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Im Zentrum steht eine intensivere Begleitung der Betroffenen. Die Vorlage soll zudem das heutige Rentenmodell mit Schwellen durch ein stufenloses System ersetzen.
Der Arbeitgeberverband kommentiert:
Die Botschaft, die der Bundesrat nun vorlegt, enthält zwar sinnvolle Massnahmen, darunter die Fokussierung auf Kinder, Jugendliche und junge psychisch beeinträchtigte Menschen. Der Bundesrat verpasst es aber, weitere zwingend notwendige Sparmassnahmen zu ergreifen.
Gerade bei jungen Erwachsenen braucht es angesichts der hohen Zahl an Neurentnern eine Praxisänderung. Allein von den 18- bis 30-Jährigen werden jährlich 3000 zu Neurentnern, die grosse Mehrheit davon aus psychischen Gründen. Die Arbeitgeber fordern deswegen eine Prinzipienumkehr: Die Verrentung von unter 30-Jährigen soll die Ausnahme sein. Dazu zählen Kinder und Jugendliche mit schweren Geburtserkrankungen, die keine Aussicht auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt haben.
Alle anderen Personen dieser Gruppe sollen nach Ansicht der Arbeitgeber über positive Anreize und gezielte Massnahmen ganz oder teilweise in den Arbeitsmarkt integriert werden. Statt einer Rente sollte ihnen ein befristetes Taggeld ausbezahlt werden, das mit spezifischen Eingliederungsmassnahmen verknüpft wird. Langfristig würde sich dies positiv auf Gesellschaft und Wirtschaft auswirken sowie die IV entlasten.
UBS PK-Performance: Januar 2017
Leicht steigende Zinsen drückten im Januar die Obligationenrenditen, insbesondere bei Fremdwährungsanleihen, ins Negative. Hingegen konnten der einheimische Aktienmarkt und die Immobilienanlagen wie auch im Vormonat eine positive Performance erzielen. Insgesamt bedeuteten die flauen Renditen einen flachen Jahresstart für die Pensionskassen in unserem Sample, schreibt Veronica Weisser zu den Januar-Ergebnissen der UBS-Performance-Erhebung.
Mit einer Monatsperformance von durchschnittlich 0,20% im Januar erzielten die Pensionskassen im UBS-Sample ein deutliches schwächeres Resultat als im Vormonat. Alle Vergleichsgruppen lagen im Januar bezüglich Rendite relativ nahe beieinander, wobei die kleinen Vorsorgewerke mit Vermögen bis 300 Mio. Franken mit einer Monatsperformance von 0,23% am besten abschlossen. Die grossen Pensionskassen mit über 1 Mrd. verwalteten Vermögen lagen mit 0,18% im Mittelfeld, während die mittleren Vorsorgewerke mit 0,16% das Schlusslicht bildeten.
Bankiervereinigung gibt Impulse für PK-Anlagen
pw. Das Jahr 2016 hat mit seinen Renditen zwischen 3 und über 5 Prozent die Erwartungen der Pensionskassen übertroffen. Aber die Deckungsgrade sind weitgehend unverändert geblieben. Ein klares Zeichen dafür, dass es zur Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung neue Impulse und Ansätze braucht. Dies ist auch das Anliegen der Bankiervereinigung, die mit einer 100seitigen Studie die aktuelle Situation durchleuchtet, Wege zur Stärkung der Vermögenserträge aufzeigt und Vergleiche mit ausländischen Systemen nstellt – welche nicht zum Vorteil der Schweiz ausfallen.
Trotz der grossen Bedeutung, welche der Vermögensanlage zukommt, findet sie in der Altersvorsorge 2020 praktisch keine Erwähnung. Es sind auch keinerlei Hinweise für Bestrebungen zu neuen und zeitgemässen Regulierungen festzustellen – und wie an einem Presseanlass der Bankiervereinigung angetönt wurde, sehen weder Bundesrat noch Verwaltung Anlass, diesbezüglich etwas zu unternehmen.
Stossrichtung der Argumentation in der SBVg-Studie ist die Forderung nach einer Erweiterung der Anlagerichtlinien gemäss BVV2, wobei die nicht traditionellen Anlagen im Vordergrund stehen. Zwar gibt das Gesetz formal durch die Möglichkeit der Überschreitung der Limiten aufgrund von Begründungen scheinbar die gewünschte Flexibilität, aber diese bilden eine psychologische Barriere, welche die Stiftungsräte nur ungern und entsprechend selten überschreiten. Die Folge sind Rendite-Einbussen, welche sich die berufliche Vorsorge nicht leisten kann.
Dabei sind Pensionskassen mit ihrem extrem langfristigen Anlagehorizont besonders prädestiniert, die mit den nicht-traditionellen Anlagen verbundenen Prämien für ihre Illiquidität und Volatilität zu nutzen. Dass sie nicht nur Erfahrung sondern auch Erfolg mit solchen Anlagen haben, zeigt sich am Beispiel der Immobilien-Investments. Diese hören gerade aufgrund ihrer Illiquidität finanzwissenschaftlich zu den alternativen Anlagen, was wegen ihrer starken Verbreitung bei Pensionskassen jedoch nicht wahrgenommen wird.








