Der Ständerat hat im laufenden Differenzbereinigungsverfahren die noch offenen Punkte behandelt. Der Rat hat dazu sechs Blöcke gebildet. Bei den ersten drei blieb der Rat diskussionslos bei seinen Beschlüssen. Lediglich Bundesrat Berset unterstützte mit seinen Voten die Mehrheitsbeschlüsse des SR. Die bestehenden Differenzen gegenüber dem NR wurden damit stillschweigend weitergeführt.

Diskussionen gab es erst bei Block 4, dort aber massiv. Kommissionspräsident Graber verteidigte vehement die SR-Lösung. Kuprecht brachte seinen Minderheitenantrag ein, der statt des 70-Franken Zuschlags gezielte Verbesserungen für Tieflöhner vorsieht. Keller-Sutter ergänzte mit ihren Anträgen. Kuprecht betonte, dass der Zuschlag ein AHV-Ausbau darstellt, weil der Ausgleich voll spielt. Keller-Sutter stellte den Begriff “Kompromiss” der Mehrheit in Frage. Die Kommissionsmehrheit habe sich nie bewegt. Rechsteiner stellte sich erwartungsgemäss voll hinter die bisherigen Beschlüsse.

Kuprecht unterlag in Block 4 mit 25:19 Stimmen, Keller-Sutter mit 25:18 gegenüber der Mehrheit.

Zu Block 5 brachte wiederum Kuprecht eine Minderheit ein. Eine Differenz bestand bez. Risikoprämien (Art. 37). In Frage steht grundsätzlich das Verrechnungsprinzip in der Spartenrechnung. Der NR will das Prinzip mit grosser Mehrheit aufrechterhalten. Kuprecht sieht in der Aufhebung eine Gefährdung der Kollektivversicherung. Eine ausgeglichene Rechnung in allen Sparten müsste zu höheren Prämien führen. Eine Beanstandung durch Kunden sei nie aufgetreten. 

Kuprecht unterlag mit 23:21 Stimmen resp. mit 24:21 Stimmen.

Auch bei Block 6 hält der SR an seiner Haltung fest. Die Differenzen gegenüber dem NR wurden damit vollumfänglich beibehalten.

Die Blöcke:

1 Hinterlassenenrenten in der AHV
2 Kinderrenten
3 Finanzierung AHV
4 Ausgleichsmassnahmen
5 Inst. Massnahmen
6 Diverses

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