Initiative von Schweizer PKs gegen Rüstungskonzerne
In der Schweiz formiert sich Widerstand gegen internationale Rüstungskonzerne, die Streumunition, Anti-Personenminen oder Nuklearwaffen entwickeln, herstellen oder vertreiben, wie die NZZ berichtet. Der Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen SVVK nimmt explizit 15 Rüstungskonzerne aus den USA, Indien, Israel, Rumänien und Russland und Südkorea aufs Korn. Er empfiehlt seinen Mitgliedern – unter ihnen bundesnahe Pensionskassen wie Publica, SBB, Post und die AHV-Ausgleichskasse – nicht mehr in solche Unternehmen zu investieren.
Der Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen teilt dazu mit, diese Ausschlussliste sei seine erste konkrete Massnahme. Die Mitglieder würden nun in den nächsten Monaten prüfen, wie sie diese Empfehlungen umsetzen werden. Im konkreten dürfte es beispielsweise nicht mehr angehen, Aktienengagements über einen Index (etwa S&P 500) passiv abzubilden, weil dann wegen der Börsenkapitalisierung Unternehmen wie General Dynamics zwingend enthalten sind.
PwC zieht Urteil zum Rentenmodell ans Bundesgericht weiter
Die Pensionskasse von PricewaterhouseCoopers (PwC) zieht den Rechtsstreit über ihr Rentenmodell ans Bundesgericht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hatte jüngst entschieden, dass die Pensionskasse keine laufenden Renten kürzen darf, wenn sie noch kein Sanierungsfall ist. Nun wird das oberste Gericht diese rechtlich und sozialpolitisch heikle Frage klären. “Angesichts der Eindeutigkeit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts dürfte es für die Pensionskasse nicht einfach werden, beim Bundesgericht Gehör zu finden”, meint dazu die NZZ.
pw. Es ist der PwC resp. ihrer Pensionskasse hoch anzurechnen, dass sie den nicht ausgesprochen erfolgversprechenden Fall an das Bundesgericht weiter zieht. Denn die heutige gesetzliche Regelung mit Rentengarantie entwickelt sich angesichts der Langfristigkeit der Rentenverpflichtungen sowie der hohen Volatilität der Kapitalmärkte zunehmend zum Risiko für die Kassen und damit für ihre Versicherten.
Festzuhalten bleibt, dass die Einführung des PwC-Modells mit Zustimmung der Rentner erfolgte und dieses relativ geringe jährliche Schwankungen der Renten (2%) mit einer unteren Limite vorsieht. Die kasseninterne Solidarität wird damit nicht ausgehebelt und die Umverteilungen nicht vollends beseitigt, aber wenigstens eingeschränkt.
Nachdem die SBB ihr vergleichbares Modell wegen irreführender Gewerkschafts- und Medien-Kampagnen sowie auf Druck der Bundesverwaltung zurückziehen musste, besteht zumindest die Hoffnung, dass das Bundesgericht in seiner Urteilsbegründung die Gefahren und Mängel der heutigen Regelung erwähnt. Womit ein Anstoss in Richtung einer Revision der bestehenden gesetzlichen Vorschriften gegeben wäre.
Übrigens hätten die PwC-Rentner wohl nicht unbedingt Freude an einer Bestätigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, nachdem mit dem laufenden Jahr das Rentenniveau dank der Flexibilisierung auf über 100% gestiegen ist und sie deswegen den überschiessenden Teil allenfalls wieder zurückerstatten müssten.
NZZ: “Der Plan B zur Rentenreform”
Sollte das Paket zur Altersvorsorge 2020 scheitern, wäre eine Aufspaltung der Vorlage wahrscheinlich. Die Chancen für einen Plan B hängen von der Kompromissbereitschaft im Parlament ab, schreibt Hansueli Schöchli in der NZZ zum immer wahrscheinlich werdenden Szenario eines Scheitern der AV2020 im Parlament. Dabei schreckt er vor Sarkasmus nicht zurück:
Man stelle sich vor, Frau Müller springt aus dem 50. Stock eines Hochhauses. Der Bund macht Modellrechnungen über ihr wahrscheinliches Schicksal und kommt zu einem beruhigenden Schluss: Beim 20. Stock sei noch alles im grünen Bereich – und wenn Frau Müller dort angelangt sei, werde man bezüglich weiterer Entwicklung nochmals über die Bücher gehen.
In überspitzter Form illustriert dies etwa die vom Ständerat vorgeschlagene Rentenreform. Der 20. Stock entspricht dem Jahr 2030, das der Bundesrat als Referenzjahr für die Berechnung der Kosten erklärt hat. Die Kosten für die AHV im Modell des Ständerats steigen nach 2030 massiv, doch der Bund hat sich bisher mit fadenscheinigen Begründungen geweigert, Modellrechnungen zu den diskutierten Reformvarianten über 2035 hinaus vorzulegen (NZZ 8. 3. 17) – obwohl er vor einigen Jahren gar Rechnungen für die AHV bis 2060 erstellen liess.
Gemessen an den Kräfteverhältnissen dürfte sich die Vorlage des Ständerats spätestens in der Einigungskonferenz gegenüber der langfristig «billigeren» Nationalrats-Variante durchsetzen, wenn es nicht doch noch zu einem Kompromiss kommt. Das Ständeratsmodell könnte dann aber in der Schlussabstimmung im Parlament oder – kraft einer unheiligen Links-Rechts-Allianz – in der Volksabstimmung scheitern. (…)
Bei Kritikern des Ständeratsmodells sind dem Vernehmen nach bereits Vorschläge über den Plan B nach einem Scheitern der vorliegenden Reform in Diskussion. Als wahrscheinlich gilt demnach eine Aufteilung des Pakets in kleine und verdaubare Portionen. Dabei sollen in den Grundzügen vor allem zwei Teilpakete im Vordergrund stehen:
■ In der AHV gäbe es einen neuen Versuch, das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 und damit auf das Niveau der Männer zu heben. Für die Linke wird dies mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV versüsst. Ein Ausbau der AHV-Renten wäre aber nicht mehr vorgesehen.
■ In der zweiten Säule (Pensionskassen) gäbe es einen neuen Versuch, das rechnerisch weit überhöhte Niveau des Umwandlungssatzes – mit dem aus dem Alterskapital die Jahresrente errechnet wird – zu senken. Für die Linke wird dies wie im ursprünglichen Paket versüsst mit Kompensationen, damit die Renten für die «Übergangsgeneration» kaum oder gar nicht sinken.
Les propositions de réforme retraite du Cercle de l’Epargne
Le Think-tank dédié à l’épargne vient de livrer une étude contenant diverses propositions pour pérenniser et améliorer le système de retraite.
PK BIO: Verfahren eingestellt, Nova kontert Vorwürfe
Die Berner Zeitung berichtet über das jetzt eingestellte Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Pensionskassen BIO (Bolligen, Ittigen, Ostermundigen) wie auch über die Vorwürfe, welche u.a. gegen Colette Nova (Ostermundiger Parlamentarierin und Vizedirektorin des BSV) erhoben wurden. Im Artikel heisst es:
Anderthalb Jahre hatte die Staatsanwaltschaft wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung bei der PVS BIO ermittelt. Der Verdacht erhärtete sich nicht, das Verfahren wurde unlängst eingestellt. «Das ist erfreulich», sagt Rupp (früherer BIO Geschäftsführer). Bedauerlich sei aber, dass das Verfahren so lange gedauert habe. Die Vorwürfe hätten wie ein Damoklesschwert über der Stiftung geschwebt.
Mit «Vorwürfe» meint Rupp ein Papier von der Ostermundiger Parlamentarierin Colette Nova und von Hans Flury, Präsident der Bolliger Geschäftsprüfungskommission. Die beiden hatten aufgezeigt, wie es ihrer Meinung nach zur misslichen Lage bei der PVS BIO gekommen war.
Dabei gingen sie hart mit den früheren Verantwortlichen ins Gericht. Wegen dieses Papiers habe ein Gemeindeangestellter Anzeige eingereicht und das Strafverfahren ausgelöst, sagt Marco Rupp. Und vor allem habe die PVS BIO deswegen mehrere Hunderttausend Franken verloren – für Anwaltskosten, zusätzliche Expertenhonorare und so weiter.
«Das zu behaupten, ist lächerlich», kontert Colette Nova. Sie habe den Verantwortlichen der PVS BIO nie unterstellt, sie hätten kriminell gehandelt. «Hans Flury und ich haben mit unserer Analyse einfach die Arbeit gemacht, die der Stiftungsrat versäumt hat.» Dieser habe viel zu spät gehandelt; dadurch sei der öffentlichen Hand viel Geld verloren gegangen.
Beobachter: AV2020 verständlich erklärt – mehr oder weniger
Der Beobachter macht den Versuch, die Reform allgemein verständlich darzustellen. Fällt dabei aber auch der irreführenden Sprachregelung zum Opfer, dass der 70 Franken-Zuschlag eine Kompensationsmassnahme darstelle. Man kann es nicht genug betonen, es handelt sich um eine partielle, unnötige und unsoziale Teil-AHV-Erhöhung.
Linke ohne Kompromissbereitschaft
Der Gewerkschaftsbund hat erwartungsgemäss stur auf die nationalrätlichen Kompromissbereitschaft zur Überwindung der Differenzen bei der Altersvorsorge 2020 reagiert. Doris Bianchi schreibt auf der SGB-Website:
Die von der SVP, FDP und GLP präsentierte Position zur Altersvorsorge 2020 ist keinesfalls geeignet als Kompromiss. Einzig mögliche Grundlage für den Kompromiss mit den Gewerkschaften ist der Beschluss des Ständerats, der eine Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare enthält.
Auch die SP will nichts von Entgegenkommen wissen und bestärkt ihre demokratiefeindliche Haltung mit der schon x-fach wiederholten und absurden Behauptung, ihre Forderung sei schon ein Kompromiss.
Die SP lehnt den jüngsten Versuch von FDP, SVP und GLP, die Altersreform zu einer rechtsbürgerlichen Vorlage umzubauen, entschieden ab. Die Ständeratsvorlage ist bereits ein Kompromiss. Die Senkung des Umwandlungssatzes und die Erhöhung des Frauenrentenalters sind nur dank der Erhöhung der AHV-Renten um 840 Franken pro Jahr mehrheitsfähig. Weitere Abstriche kann und wird die SP – und mit ihr die Bevölkerung an der Urne – nicht hinnehmen.
AV2020: SGK-N signalisiert Entgegenkommen
(sda) Mit bloss zwei Gegenstimmen beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK), auf den sogenannten Interventionsmechanismus zu verzichten. Das sagte Kommissionspräsident Ignazio Cassis (fdp.) am Donnerstag vor den Bundeshausmedien. Der Mechanismus sieht vor, dass das Rentenalter automatisch auf bis zu 67 Jahre erhöht wird, sobald die AHV in finanzielle Schieflage gerät. An der Urne gilt das als chancenlos.
Auch auf die Einschnitte bei den Witwen-, Hinterlassenen und Kinderrenten will die SGK nun verzichten. Die Massnahmen hätten das finanzielle Ergebnis der Reform zwar deutlich verbessert, jedoch die Vorlage in einer Volksabstimmung in Gefahr gebracht.
Bei der Verknüpfung von Verfassungsänderung und Reformgesetz kommt die Kommission dem Ständerat ebenfalls entgegen. Laut Cassis bedeutet das, dass kein Referendum ergriffen werden muss: Fällt die Verfassungsänderung in der obligatorischen Volksabstimmung durch (MWSt), ist die Gesetzesänderung ebenfalls vom Tisch. Daneben sollen nach dem Willen der SGK auch das gestaffelte Inkrafttreten der Vorlage und weitere technische Differenzen bereinigt werden.
Im zentralen Streitpunkt jedoch bleibt die Kommission hart. Es geht um den Ausgleich für Rentenausfälle, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes entstehen. Der Ständerat hat dafür einen Zuschlag von 70 Franken auf neue AHV-Renten und höhere Ehepaar-Renten beschlossen.
AV2020 im KMU-Test
“Eine Reform der Altersvorsorge 2020, welche die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge kompensiert, gibt es nicht gratis. Nicht Vergleiche mit dem Status quo sind somit zielführend, sondern die Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Reformvorschläge. Das gilt auch für KMU, die unter dem Strich mit dem Nationalrat besser fahren als mit dem Ständerat”, hält der Arbeitgeberverband in einer Mitteilung fest. Weiter heisst es:
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat deshalb die Auswirkungen der beiden Lösungen von National- und Ständerat anhand typischer Beispiele von KMU analysiert. Der Vergleich der Varianten der beiden Kammern zeigt, dass sich die monatlichen Kosten für einen Kleinbetrieb pro angestellte Person jeweils nur um wenige Franken unterscheiden. Es fällt aber auf, dass das Nationalratsmodell den BVG-versicherten Tieflohn- und Teilzeitangestellten durch die Abschaffung des Koordinationsabzugs und die Anpassung der Altersgutschriften langfristig deutlich höhere Renten einbringt.
Dieser Effekt tritt selbst unter Berücksichtigung der 70 Franken ein, die der Ständerat allen AHV-Neurentnern zuschieben will – ungeachtet dessen, ob sie arm oder reich sind oder ob sie von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen sind oder nicht.
Gemäss Nationalratsmodell können Arbeitgeber mit nur wenigen Franken zusätzlich pro Monat – je nach Zusammensetzung der Belegschaft kommt es sie sogar günstiger – ihren Angestellten mit tiefen Löhnen und Teilzeitbeschäftigung (häufig Frauen) zu spürbar besseren Rentenleistungen verhelfen. Hinzu kommt, dass die Streichung des Koordinationsabzugs insbesondere für KMU einen Bürokratieabbau bedeutet. Aus diesen Gründen geben der SAV und seine Mitglieder dem Kompensationsmodell des Nationalrats den Vorzug.
«Der AHV-Zuschlag ist ein Blödsinn»
Prof. Monika Bütler hat in einem Interview mit dem St. Galler-Tagblatt nochmals ihre Vorbehalte gegenüber dem 70 Franken-Zückerchen formuliert. Auszüge:
Monika Bütler, bei der Rentenreform deutet vieles darauf hin, dass sich im Parlament das Modell des Ständerats durchsetzen wird. Ist das die Reform, die unsere Altersvorsorge braucht?
Nein. Ich muss ehrlich sagen, ich begreife nicht, was sich der Ständerat beim 70- Franken -Zuschlag zur AHV-Rente überlegt hat. Das ist ein Zückerchen ohne jede Treffsicherheit. Eine völlig ungerechte Giesskanne, die den einen zu viel gibt und den anderen zu wenig.
Jeder Neurentner würde die 70 Franken pro Monat erhalten. Wo liegt das Problem?
Es gibt zahlreiche angehende Rentner, denen es finanziell sehr gut geht. Und es gibt zahlreiche aktuelle Rentner, die wenig Geld haben und teilweise bereits von Rentensenkungen in der zweiten Säule betroffen waren. Und trotzdem sollen nur die Neurentner die AHV-Zulage bekommen. Das ist einfach ein Blödsinn.
Sie trauen den Leuten also genug Realitätssinn zu, um eine Reform ohne das berühmte Zückerchen zu schlucken?
Sagen wir es mal so: Ich habe nicht das Gefühl, dass die 70 Franken die Abstimmung entscheiden werden. Ich glaube sogar, dass sie sich als Bumerang erweisen könnten. Es wurde bisher nicht an die grosse Glocke gehängt, dass die aktuellen Rentner keinen Zuschlag erhalten. Wenn sich dort Widerstand regt, könnte aus dem Rentnerlager mehr Ablehnung kommen als Ja-Stimmen von denjenigen, die am meisten profitieren, den verheirateten 45- bis 65-Jährigen. Die sind übrigens auch im National- und im Ständerat am meisten vertreten.
Nein könnten auch die Jungen sagen. Man hat aber das Gefühl, dass dort das Interesse an dieser Reform nicht allzu gross ist. Wie erleben Sie das als Dozentin an der Universität?
Ich erlebe das auch so, obwohl es am Schluss ja vor allem die Jungen sind, die die Zeche bezahlen müssen. In Holland ist das übrigens ganz anders: Dort gehen die Jungen auf die Strasse. Und das, obwohl sogar die laufenden Renten gekürzt wurden. Bei uns ist das undenkbar.
Sie haben einmal gesagt, dass in der Schweiz bei politischen Debatten durchaus auf die Wissenschaft gehört wird. Wie erleben Sie das bei der Rentenreform?
Bundesrat Alain Berset hat zu Beginn den Kontakt mit der Wissenschaft gesucht. Aber mittlerweile sind wir in der Diskussion an einem Punkt angelangt, an dem beide Seiten auf ihrem Standpunkt beharren. Die Bereitschaft, sich mit Argumenten zu befassen, ist klein. Was mich momentan irritiert: Die Kritiker werden auf einer Ebene angegriffen, die ich so noch nie erlebt habe. Man wird gebrandmarkt als verantwortungslose Bedrohung eines Kompromisses, der coüte que coüte gelingen muss, auch wenn er vielleicht schlecht ist.
Es gibt Stimmen, die sagen, keine Reform wäre besser als die des Ständerats. Sehen Sie das auch so?
Ich bin noch unschlüssig, aber die Lösung des Ständerats sendet ein falsches Signal aus. Mit dem schlanken Paket, das Bundesrat Alain Berset ins Parlament geschickt hat, hätte ich leben können. Die Ständeratslösung ist nun völlig überladen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Die 70 Franken bereiten mir Kopfschmerzen. Es wird kaum mehr möglich sein, eine Reform zu machen, ohne jemandem ein Zückerchen zu geben. Das ist eine falsche Botschaft und ist einer Demokratie eigentlich unwürdig.
«Es droht eine Zweiklassen-AHV»
In der Berner Zeitung wird – spät, aber immerhin – der Unsinn des 70 Franken-“Zückerchens” thematisiert. Im Artikel von Fabian Schäfer heisst es:
SVP und FDP lassen keinen Zweifel daran, dass sie die Ungleichbehandlung bei der AHV zum grossen Thema machen, falls die Vorlage in dieser Form an die Urne kommt. Einen Vorgeschmack darauf, wie das im Abstimmungskampf tönen würde, gab FDP-Wortführerin Karin Keller-Sutter (SG) gestern in der Ständeratsdebatte. «Es droht eine Zweiklassen-AHV», sagte sie. Die Ungleichbehandlung sei «stossend». Im Solidaritätswerk AHV müssten die Leistungen für alle einheitlich sein.
Keller-Sutter bewies auch gleich, dass das Thema Potenzial für Polemik bietet: Sie fragte SP und CVP, wie sie den Leuten erklären wollen, dass ein Millionär, der 2018 pensioniert wird, 70 Franken mehr AHV bekommt, während ein bisheriger Rentner, der weniger gut situiert ist und jeden Franken umdrehen muss, nichts erhält.
“70 Franken süsses Gift”
Die Volkswirtschaftlerin Prof. Monika Bütler hat in ihrem Blog auf batz.ch die ganze Problematik des 70 Franken AHV-Zuschlags aufgelistet. In der Einleitung zur detaillierten Darstellung hält sie fest:
Das erste Mal in der 70 (!) jährigen Geschichte der AHV kommt eine vorgeschlagene Rentenverbesserung nur einer Gruppe von Rentnern und Rentnerinnen zu. Den Neurentnern. Das mag auf den ersten Blick unwichtig klingen, ist es aber nicht. Die Schweiz ist eines der ganz wenigen Länder mit einer universellen 1. Säule. Es gibt keine Spezialregelungen für Militärangehörige, die Polizei, Politikerinnen, Feuerwehrleute, oder Lehrerinnen: alle erhalten die AHV Rente nach dem genau gleichen Prinzip. Bisher mindestens.
Sollte es nach dem Willen des Ständerates gehen, ist damit bald Schluss. Die NeurentnerInnen sollen 70 Franken mehr pro Monat erhalten. Und dies obwohl die Massnahmen zur Sicherung der Alterssicherung für viele dieser Empfänger noch gar nicht gelten.
Ich habe es ehrlich gesagt nicht für möglich gehalten, dass eine solch ungerechte, primär aus abstimmungstaktischen Motiven entstandene Vorlage die Differenzbereinigung zwischen den Räten überleben würde. Auch wenn niemand wirklich an Argumenten interessiert zu sein scheint, hier nochmals die wichtigsten Punkte.
AV2020: Angebot der Arbeitgeber
Der Arbeitgeberverband kommentiert den Ausgang der Ständeratsberatung zur Altersvorsorge 2020. In seinem Text heisst es:
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und economiesuisse rufen die Parlamentarier auf, sich doch noch auf einen echten Kompromiss zu einigen. Das Stimmvolk hat mit seinem Votum gegen einen AHV-Ausbau den Weg gewiesen. Der Ständerat sollte in der Einigungskonferenz in diesem Punkt deshalb auf die Lösung des Nationalrats einschwenken. Letzterer könnte im Gegenzug die Streichung der Kinder- und Witwenrenten überdenken.
Rentensystem in Schieflage
Die NZZ bildet die Probleme des Schweizer Vorsorgesystems in sieben Grafiken ab. Das Bild ist eindrücklich.
Rückläufige Lohndifferenz Mann/Frau
Im Jahr 2014 nahmen Frauen rund zwei von drei Arbeitsstellen ein, bei denen der monatliche Bruttolohn für eine Vollzeitstelle weniger als 4000 Franken beträgt. Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) gehen im privaten Sektor die Lohnungleichheiten zwischen den Geschlechtern weiterhin schrittweise zurück. Betrugen sie im Jahr 2010 insgesamt 23,6 Prozent, waren es 2014 noch 19,5 Prozent. Im privaten Sektor blieben 39,1 Prozent der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern unerklärt.



