Vorschlag für zeitlich begrenzte Renten im Überobligatorium
Unsere Altersvorsorge steht vor grossen Herausforderungen, da die finanzielle Sicherheit der 1. und 2. Säule gefährdet ist. Das Pensionskassen-Beratungsunternehmen Willis Towers Watson (WTW) hat für den überobligatorischen Teil der 2. Säule ein neues Modell mit zeitlich begrenzten Renten entwickelt. Dieses zukunftsorientierte Rentenmodell ist sowohl für Vorsorgeeinrichtungen wie auch für Rentner attraktiv, schreibt WTW. In einer Mitteilung dazu heisst es:
Je länger der Zeitraum ist, für den die Schätzungen (Lebenserwartung und künftige Renditen) gemacht werden müssen, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Annahmen über Lebenserwartung oder erzielbare Rendite nicht eintreffen. Je tiefer der Umwandlungssatz, desto grösser ist das Risiko für einen Rentner, sein individuell angespartes Alterskapital nicht aufbrauchen zu können. Die Attraktivität der Rente und die Akzeptanz der 2. Säule nehmen ab.
Einen neuartigen Ansatz zur Lösung dieses Problems schlägt das Pensionskassen-Beratungsunternehmen Willis Towers Watson mit einem zeitlich begrenzten Rentenmodell für die überobligatorische Vorsorge vor. Für die 2. Säule sieht dieses vor, dass die überobligatorische Rente zeitlich begrenzt wird. Dabei kann der Rentner die Bezugsdauer (zum Beispiel 15, 20 oder 25 Jahre) selber bestimmen und hat so Einfluss auf die Höhe der monatlichen Rente. Nach Ablauf der Bezugsdauer erhält der Rentner die kumulierten Zinsen als Abschlusszahlung ausgeschüttet. So führt das Modell zu einer erhöhten Planbarkeit für die Kassen und minimiert das Zins- und Langleberisiko. Gleichzeitig hat der Rentner die Gewähr, dass sein angepartes Kapital garantiert zur Auszahlung kommt und nicht an die Kasse zurückfällt.
„Mit einer zeitlich begrenzten Rentenauszahlung wird eine Rentenform für den überobligatorischen Teil geschaffen, die für Pensionskassen wie auch Rentner höchst attraktiv ist“, fasst Dr. Christian Heiniger, Pensionskassenexperte bei Willis Towers Watson, den Ansatz zusammen.
LeTemps: Le niveau de la prévoyance individuelle doit être relevé
Les prestations de la prévoyance professionnelle surobligatoire ont le plus souffert de la dégradation des conditions dans le 2e pilier, qui sera encore épargné avec le projet Prévoyance 2020.
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2015
Der Anstieg der Ausgaben für Sozialleistungen zwischen 2014 und 2015 betrug teuerungsbereinigt 4,2% und lag somit über dem langjährigen Trend von 3,3 Prozent. Der grösste Anteil der Ausgaben entfiel mit 42,9% auf den Bereich Alter. Finanziert wurden die Sozialleistungen zu zwei Dritteln durch die sozialversicherten Personen und die Arbeitgeber, während der Staat einen Viertel beitrug.
Der mit 42,9% grösste Anteil der Ausgaben entfiel 2015 auf den Bereich Alter. An zweiter und dritter Stelle folgten Krankheit/Gesundheitsversorgung (29,8%) und Invalidität (9,1%). Die restlichen fünf Bereiche (Hinterbliebene, Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Wohnen und Soziale Ausgrenzung) machten knapp einen Fünftel der Leistungen aus.
NZZ: “Scheinreform oder Gesamtlösung?”
Christof Forster beschreibt die Kontrahenten bei der Abstimmung zur Altersvorsorge 2020 und ihre absehbaren Strategien. Forster schreibt:
Die Gruppe traf sich am vergangenen Mittwochmorgen, als im Bundeshaus noch nicht einmal die FDP-Leitung vom gleichentags angekündigten Rücktritt ihres Aussenministers Didier Burkhalter wusste. Die Spitze des Arbeitgeberverbands war nach Bern gereist, um Sozialpolitiker von FDP und SVP über die Kampagne gegen die Rentenreform zu informieren – und Feedback einzuholen. Die Strategie hätten Wirtschaftsverbände sowie FDP und SVP zusammen erarbeitet, die eigentliche Kampagnenarbeit übernehme hingegen weitgehend die FDP, sagt Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Gewerbeverbands und FDP-Nationalrat. Dies deshalb, weil es nicht eigentlich um Wirtschafts-, sondern um Gesellschaftspolitik gehe.
Das Nein-Komitee tritt unter dem Namen Generationenallianz auf. Indem für die Rentenreform vor allem die junge Generation zu bezahlen habe, werde das Prinzip der Generationengerechtigkeit in der AHV verletzt. Die Reform ist aber laut den Gegnern nicht nur ungerecht gegenüber den Jungen, sondern auch gegenüber den bereits Pensionierten, die den AHV-Bonus von monatlich 70 Franken nicht erhalten. Es sei nicht ein erster Schritt, sondern ein Schritt in die falsche Richtung – eine «Scheinreform», sagt FDP-Fraktionspräsident Ignazio Cassis. Für den wahrscheinlichen Bundesratskandidaten wird der Abstimmungskampf zu einer kniffligen Angelegenheit. Die Linke hat ihm über die Sonntagsmedien indirekt gedroht, die Unterstützung zu verweigern, sollte er sich in der Kampagne engagieren. Will er aber nicht den Anschein erwecken, erpressbar zu sein, kann er sich nicht vollständig zurückziehen. Die Sozialdemokraten könnten sich mit solchen Muskelspielen indes ins eigene Fleisch schneiden. Cassis wäre mit seiner Offenheit in gesellschaftspolitischen Fragen wohl nicht der schlechteste Bundesrat für die Linke. (…)
Bei den Befürwortern zielt ein von der CVP geführtes Komitee auf die bürgerliche Gefolgschaft. Diesem Bündnis, das diese Woche vor die Medien tritt, gehören auch Westschweizer Arbeitgeberverbände an, die im Gegensatz zum nationalen Verband hinter der Reform stehen. Das Gewerkschafts-Komitee muss derweil den linken Widerstand gegen die Reform im Zaun halten. Das Komitee wird die Vorlage als «Gesamtlösung» verkaufen, die sichere und stabile Renten bringe und die AHV stärke. Den Ausbau der AHV betont auch das dritte, von der SP angeführte linke Komitee. Zur bereits angewandten Kampagnenführung gehört, dass man Kritiker der Reform als Gegner der AHV anzuprangern versucht.
100 Tage bis zur Abstimmung
Von der ASIP-unterstützten Website dringendereform.ch erhalten wir folgende Infos von der Ja-Kampagne des Pensionskassenverbands:
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PKBS senkt technischen Zins auf 2,5%
Die Pensionskasse Basel-Stadt orientiert in einer Medienmitteilung über die Senkung von technischem Zins und Umwandlungssatz. Der Satz wird auf 1.1.2019 von 3 auf 2,5% herabgesetzt. Der Deckungsgrad dürfte damit um rund 3% sinken (Stand Ende 2016: 103%), das Vorsorgekapital für die Renten um etwa 5% ansteigen. Der Umwandlungssatz reduziert sich versicherungstechnisch von 5,8 auf 5,44%. Die Kasse, welche auf Teilkapitalisierung beruht und bereits mehrfach mit rund 2 Mrd. Franken saniert werden musste, leistet sich dessen ungeachtet noch diversen Luxus, der wohl nur noch am Rheinknie denkbar ist. In der Mitteilung wird ausgeführt:
Die Mehrheit der Vorsorgewerke, darunter das Vorsorgewerk Staat und die weiteren Vorsorgewerke in Teilkapitalisierung, kennen heute einen Vorsorgeplan, welcher eine vergünstigte vorzeitige Pensionierung und eine versicherte Überbrückungsrente beinhaltet.
Dank den Einsparungen bei den Risikobeiträgen bei den Aktivversicherten (Wechsel von VZ2010 auf 2015) haben die Vorsorgewerke etwas Spielraum, bei vorzeitiger Pensionierung weiterhin attraktive Lösungen anzubieten. Der Entscheid über diese Subventionierungsmöglichkeiten liegt bei den angeschlossenen Vorsorgewerken.
Für die kantonalen Vorsorgewerke in Teilkapitalisierung (Staat, IWB, BVB, USB, FPS, UPK) ist mit den heutigen Beiträgen zusätzlich eine Stützung des Umwandlungssatzes finanzierbar. Für diese Vorsorgewerke stehen die beiden Modelle im Vordergrund, die bei Pensionierung mit 65 weiterhin einen Umwandlungssatz von 5.80 Prozent und damit keine Rentenkürzungen gegenüber heute vorsehen. Während in einem Modell (Variante 2) keine AHV-Überbrückungsrente mehr ausgerichtet werden könnte, ergeben sich im anderen Modell (Variante 4) gegenüber heute leichte Kürzungen des Umwandlungssatzes bei einer vorzeitigen Pensionierung.
Die Senkung des Umwandlungssatzes erfolgt ab 2019 schrittweise bis Ende 2021 und ist so ausgestaltet, dass sich das Weiterarbeiten lohnt und für die Versicherten kein Grund besteht, sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Denn die Rente steigt dank dieser vom Verwaltungsrat beschlossenen Übergangsregelung bei Weiterarbeit trotz – je nach Variante – tieferer Umwandlungssätze mit längerer Versicherungszeit an.
Soll die Überbrückungsrente künftig nicht mehr versichert werden, wird zudem eine dreijährige Übergangslösung angeboten.
Hess: Mehr PK-Geld für die Risikofinanzierung
In einem Interview mit dem Sonntags-Blick hat Hans Hess, Präsident der Swissmem, Geld der Pensionskassen für die Risikofinanzierung gefordert. Auszüge:
Der Zwang als Chance?
Um ihre Abläufe und die Produktion zu verbessern, haben viele Firmen in der Schweiz heute schon sehr viel Geld in die Informatik gesteckt. Es gibt auf der ganzen Welt nur zwei Länder, die für die Digitalisierung der Industrie wie gemacht scheinen: Deutschland und die Schweiz!
Dafür braucht es aber Geld – verdienen die Firmen genug, um in die technologische Zukunft zu investieren?
Mehr als die Hälfte der Firmen unserer Branche haben 2016 Verluste gemacht – oder nur so geringe Margen, dass das Geld für Investitionen knapp ist. Wer ums Überleben kämpft, kommt nur schwer an günstige Kredite. Das ist wirklich jammerschade! Es gibt so viel Geld in der Schweiz, aber es fehlt an Risikobereitschaft, dieses Geld innovativen Firmen zur Verfügung zu stellen. Ich kämpfe schon lange darum, dass nur ein einziges Prozent der Pensionskassengelder mit etwas mehr Risiko angelegt werden kann. Zum Beispiel zur Finanzierung von Start-ups oder KMU mit soliden Geschäftsplänen. Das frustriert mich manchmal schon.
AV2020: “Hohe Verluste für Junge bis Jahrgang 1974”
Wer gewinnt und wer verliert mit der Rentenreform? Neue Zahlen zeigen die Folgen fürs Portemonnaie: Ein wichtiger Faktor ist das Geburtsjahr, schreibt Albert Steck in der NZZaS. Im Artikel heisst es:
Die «NZZ am Sonntag» verschiedene Beispiele durchgerechnet. Sie zeigen, welche Gruppe gewinnt und welche verliert. Entscheidend sind dabei vor allem drei Faktoren: das Geschlecht, das Alter (und hier besonders das Geburtsjahr 1974) sowie das Einkommen.
Die Berechnungen basieren auf Daten des Bundesamts für Sozialversicherungen. Sie beschränken sich auf die im Gesetz definierten Minimalleistungen – viele Pensionskassen gehen aber darüber hinaus. Ebenfalls ausgeklammert ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6%, weil sie je nach Konsumverhalten sehr unterschiedliche Kostenfolgen hat. Diese Steuererhöhung bringt der AHV Mehreinnahmen von rund 2 Mrd. Fr. pro Jahr. (…)
Wer Jahrgang 1974 hat, muss bis zur Pensionierung zusätzliche Vorsorgebeiträge von 11’100 Fr. entrichten. Weil aber die Besitzstandsgarantie wegfällt, sinken die Rentenzahlungen um total 9600 Fr., wenn die Person nach der Pensionierung noch 20 Jahre lebt. Über die gesamte Lebensdauer bedeutet dies eine Verschlechterung von 20’700 Fr. (11’100 Fr. plus 9600 Fr.). Das Beispiel zeigt, wie gross der Rentenknick ab dem Jahrgang 1974 ausfällt: Die finanzielle Differenz zu einer Person mit Geburtsjahr 1969 beträgt nicht weniger als 29’900 Fr.
Diese Besitzstandsgarantie kostet kumuliert 6 bis 8 Mrd. Fr. Die Finanzierung erfolgt über höhere Lohnbeiträge für alle Erwerbstätigen über die nächsten 20 Jahre, bis die gesamte «Übergangsgeneration» pensioniert ist. (…)
Eine Rentenreform kommt nicht um finanzielle Opfer herum. Die entscheidende Frage lautet daher, wie diese Lasten auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen verteilt werden sollen: zwischen den Geschlechtern, den Einkommensklassen sowie zwischen den Generationen.
Bei diesem letzten Kriterium plant die Vorlage vom 24. September eine klare Zäsur: Personen bis und mit Jahrgang 1973 profitieren als «Übergangsgeneration» von einer Besitzstandsgarantie. Wer jünger ist, wird deutlich schlechter gestellt. Dieser Rentenknick ab Jahrgang 1974 hat in der politischen Debatte jedoch kaum für Aufsehen gesorgt.
Das mag daran liegen, dass sich die Jüngeren unter 43 noch wenig für die eigene Vorsorge interessieren. Oder sie hoffen darauf, dass sie bei einer späteren Reform, als nächste «Übergangsgeneration», dereinst auch eine Besitzstandsgarantie durchsetzen können.
UBS PK-Performance Mai 2017
Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Mai mit einer durchschnittlichen Monatsperformance von 0,46% nach Gebühren eine knapp halb so hohe Rendite wie im Vormonat. Die kleinen Vorsorgewerke mit unter 300 Mio. Franken verwalteten Vermögen erwirtschafteten mit 0,50% das beste Ergebnis, gefolgt von 0,44% bei den grossen mit über 1 Mrd. Vermögen. Das Schlusslicht bildeten die mittleren Pensionskassen mit CHF 300 Mio. bis 1 Mrd. mit einer Rendite von 0,42%.
AV2020: Verordnung geht in die Vernehmlassung
Die Verordnung zur Reform der Altersvorsorge 2020 wurde in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Verordnung wird die Reform umgesetzt, falls diese in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 angenommen wird. Die Vernehmlassung muss bereits vor der Abstimmung eröffnet werden, damit die rechtzeitige Umsetzung sichergestellt werden kann. Sie dauert bis zum 6. Oktober 2017.
Die Reform besteht aus dem „Gesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020“ und dem „Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer“. Falls sie in der Volksabstimmung angenommen werden, treten beide am 1.1.2018 in Kraft. Ausgenommen sind bestimmte Massnahmen des Bundesgesetzes, die erst 2019 oder 2021 in Kraft treten. Die „Verordnung über die Reform der Altersvorsorge 2020“ umfasst die Regelungen, die für die Umsetzung zu den verschiedenen Zeitpunkten notwendig sind.
Reformmassnahmen, die auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen: Auf 2018 sollen insbesondere die schrittweise Anhebung des Referenzalters der Frauen auf 65 Jahre sowie die Flexibilisierung des Rentenbezuges in der AHV und in der beruflichen Vorsorge in Kraft treten. Die Verordnungsänderungen in der 1. Säule betreffen daher vor allem die Rentenberechnung, das flexible Rentenalter, die Beitragsberechnung sowie die Aufhebung des Rentnerfreibetrags. In der 2. Säule geht es um die Ausführungsbestimmungen insbesondere zum Aufschub der Altersleistung und zur freiwilligen Versicherung.
Reformmassnahmen, die auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten sollen: Mit der Reform soll der Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge von heute 6,8 Prozent schrittweise auf 6 Prozent gesenkt werden. Da es sich um ein komplexes Vorhaben handelt, hat das Parlament den Beginn dieses Prozesses auf 2019 festgelegt. Um das Leistungsniveau trotz der Senkung zu erhalten, wurden Ausgleichsmassnahmen beschlossen, insbesondere eine Verstärkung des Vorsorgesparens. Diese Massnahmen und mit ihnen die Verordnungsänderungen rund um den Mindestumwandlungssatz treten ebenfalls erst 2019 in Kraft.
Arbeitgeber: Verordnungen zur AV2020 ein “Bürokratiemonster”
Der Bundesrat hat die Ausführungsverordnungen zur Umsetzung der Reform Altersvorsorge 2020, über die am 24. September 2017 abgestimmt wird, in die Vernehmlassung geschickt. Die 72 Seiten fassende Regulierung lässt gemäss Einschätzung des Arbeitgeberverbands keinen Zweifel daran, dass mit diesem Reformprojekt “auch ein beispielloses Bürokratiemonster gezeugt wird”.
Statt die Altersvorsorge wie vom Bundesrat ursprünglich vorgesehen zu modernisieren, verkompliziere das Produkt einer hauchdünnen Parlamentsmehrheit die Altersvorsorge zusätzlich. Besonders die berufliche Vorsorge werde immer mehr zu einer Domäne, die nur noch Experten verstehen. Das werde zwangsläufig auf die Verwaltungskosten durchschlagen.
Weiter hält der Arbeitgeberverband in einer Mitteilung fest: “Die Reform wird zudem zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen. So macht etwa die Neuregelung des Koordinationsabzugs das System für die Versicherten in der beruflichen Vorsorge noch undurchsichtiger. Besonders für KMU und Branchen mit hoher Personalfluktuation und häufig ändernden Arbeitspensen ist diese Neuregelung mit viel administrativem Mehraufwand und hohen Verwaltungskosten verbunden. Das trifft gar noch stärker auf die enorm komplizierte doppelte Schattenrechnung bei der Übergangsgeneration zu.”
OAK: Anhörung zu den Weisungen Risikokennzahlen
Die Oberaufsichtskommission hat ihren Entwurf für eine Weisung zur Erfassung von Risikokennzahlen in eine Anhörung gegeben. Im Begleitschreiben hält die Behörde fest:
Die Risikokennzahlen ermöglichen: 1. den obersten Organen der Vorsorgeeinrichtungen einen jährlichen Überblick über die Situation der wichtigen drei Risikodimensionen finanzielle Lage, Sanierungsfähigkeit und Finanzierung; 2. den Direktaufsichtsbehörden eine einheitliche Beurteilung der Risiken der Vorsorgeeinrichtungen.
Das Erhebungsblatt zu den Risikokennzahlen ist von allen dem FZG unterstellten Vorsorgeeinrichtungen auszufüllen. Die Berechnung der Risikokennzahlen ist in den Erläuterungen präzisiert. Zwei Risikokennzahlen (Sollrendite und Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes um 0.5% auf den Deckungsgrad) sind vom Experten zu ermitteln. Die Ermittlung der erwarteten Rendite liegt in der Verantwortung der Vorsorgeeinrichtung.
Die restlichen Risikokennzahlen lassen sich weitgehend über Bilanzpositionen berechnen, welche gemäss Swiss GAAP FER 26 definiert sind. Die Risikokennzahlen dienen ausschliesslich den obersten Organen der Vorsorgeeinrichtungen sowie den Direktaufsichtsbehörden. Es ist keine Gesamterhebung durch die OAK BV vorgesehen.
Die Erhebung der Risikokennzahlen soll mittels elektronischem Formular erfolgen. Die OAK BV plant zudem weitergehende Risikokennzahlen für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Diese sind derzeit in Ausarbeitung. Ihre Einführung ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant.
Rudolf Strahm pro erste, contra zweite Säule
pw. Rudolf Strahm hat im Tages-Anzeiger eine weitere Folge seiner bekannten Polemik gegen die 2. Säule publiziert, diesmal mit Blick auf die Abstimmung zur AV2020. Kritiken an der Vorlage werden pauschal als “Stimmungsmache” bezeichnet. Zahlen, die nicht in sein Weltbild passen, generell in Zweifel gezogen. Die diversen Analysen und Umfragen von UBS, CS, Complementa und Swisscanto als “Gefälligkeitsstudien” abqualifiziert. Unter diesem Titel sind sie automatisch nicht ernst zunehmen.
Besonders schlecht kommt bei Strahm die AHV-Analyse der UBS von Veronica Weisser und Bernd Raffelhüschen an. Auch das BSV mag sie anscheinend nicht besonders. Für alternative Zahlen sind wir jederzeit zu haben, Strahm hat dazu nichts anzubieten. Dabei machen die Autoren der Studie nichts anderes, als die Leistungsversprechen den Zahlungsverpflichtungen gegenüberzustellen und zu saldieren. Dass der Saldo massiv negativ ist, kann wohl nicht der UBS angelastet werden und auch nicht den Autoren der Studie.
Der Vorwurf, dass künftige Beitragserhöhungen nicht berücksichtigt würden, geht ins Leere. Die Konsequenzen der AV2020 werden sehr wohl und detailliert aufgezeigt. Dass mehr, sogar viel mehr nötig ist, wird transparent gemacht. Gemäss BSV-Zahlen, also unverdächtig (wenn auch nicht über alle Zweifel erhaben), würde trotz AV2020 nach 2030 der Ausgleichsfonds innert fünf Jahren auf 50% einer Jahresausgabe abstürzen. Die Autoren der UBS-Studie haben dieses Szenario einfach bis 2050 erweitert und in Prozent des BIP umgerechnet. Das bringt sie unweigerlich in die Kategorie der bei der SP besonders unbeliebten Angstmacher. Dumm nur, wenn die Angstmacher auch noch recht behalten, wie die laufenden Umlageresultate zeigen.
Nichts Neues ist Strahm zur 2. Säule und den Vermögensverwaltungskosten eingefallen. Jeder Franken, der dafür aufgewendet wird, ist offenbar ein Franken zu viel. Wer auf einer Versicherung arbeitet oder bei einer Bank oder als Berater oder bei einer Pensionskasse, hat das offenbar unentgeltlich zu tun, wenn es die 2. Säule betrifft. Dass die Pensionskassen heute sehr genau schauen, wieviel sie für was bezahlen, ist ihm noch nicht aufgefallen, dafür kolportiert er unverdrossen die alte Mär, dass jeder 7. Franken in der “Kostenfalle” der 2. Säule “versickere”.
Mit diesen und ähnlichen Scheinargumenten und Zahlenspielerein hat sich Roland Kriemler an dieser Stelle bereits im Detail auseinandergesetzt. Wer willens ist, sich mit dem Thema Strahm intensiver auseinanderzusetzen, sei dies als Lektüre empfohlen.
Kommentar Strahm im TA /
Kommentar Kriemler / Weitere Strahm-Kolumnen
Publica entfernt Rüstungsfirmen aus dem Portefeuille
Der Schweizer “Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen” SVVK-ASIR hat die Namen von 15 Rüstungsfirmen veröffentlicht, welche gegen Schweizer Gesetze und von der Schweiz ratifizierte internationale Konventionen verstossen sollen. Die Publica ist Gründungsmitglied des SVVK-ASIR. Halbjährlich überprüft und aktualisiert der Verein diese Ausschlussempfehlungen und publiziert sie auf seiner Website.
Der Anlageausschuss der Publica hat beschlossen, die Empfehlungen des SVVK-ASIR für den Ausschluss der 15 Rüstungsfirmen vollumfänglich umzusetzen. Gegenwärtig hält sie 5 dieser Rüstungsfirmen in ihrem Portfolio. Diese werden in den nächsten Monaten veräussert.
FuW: “"Das Multi-Milliarden-Projekt Altersvorsorge
Thomas Hengartner hat in der Finanz und Wirtschaft einen mit Grafiken und Tabellen reich ausstaffierten Überblick über die Geldflüsse in der AHV und der beruflichen Vorsorge publiziert. Trotz aller Probleme in der 2. Säule steht sie gemäss seiner – und wohl nicht bloss seiner – Analyse auf solideren Fundamenten als die 1.
Zur BV stellt Hengartner fest: Ihr Vermögensmix erbringt je nach Verlauf der Anlagemärkte völlig unterschiedliche Investmentergebnisse. 2008 erlitten die Kassen wegen der Finanzmarktkrise im Schnitt eine Vermögenseinbusse von 12,8%. Im Folgejahr resultierte dank der Erholung der Börsen ein Plus von 10,4%.
Der jährlich schwankenden Anlageleistung stehen fixe jährliche Zinsverbindlichkeiten gegenüber. Für 2017 lässt sich dieser Zinsbedarf je nach Pensionskasse auf 1,5 bis 2,5% schätzen. Das Renditepotenzial der Vermögen steht gemäss der Schätzung von ZKB für die nächsten fünf Jahre auf etwa 2%. Damit würde die Rechnung gerade etwa aufgehen.





