Die Verordnung zur Reform der Altersvorsorge 2020 wurde in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Verordnung wird die Reform umgesetzt, falls diese in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 angenommen wird. Die Vernehmlassung muss bereits vor der Abstimmung eröffnet werden, damit die rechtzeitige Umsetzung sichergestellt werden kann. Sie dauert bis zum 6. Oktober 2017.

Die Reform besteht aus dem „Gesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020“ und dem „Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer“. Falls sie in der Volksabstimmung angenommen werden, treten beide am 1.1.2018 in Kraft. Ausgenommen sind bestimmte Massnahmen des Bundesgesetzes, die erst 2019 oder 2021 in Kraft treten. Die „Verordnung über die Reform der Altersvorsorge 2020“ umfasst die Regelungen, die für die Umsetzung zu den verschiedenen Zeitpunkten notwendig sind.

Reformmassnahmen, die auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen: Auf 2018 sollen insbesondere die schrittweise Anhebung des Referenzalters der Frauen auf 65 Jahre sowie die Flexibilisierung des Rentenbezuges in der AHV und in der beruflichen Vorsorge in Kraft treten. Die Verordnungsänderungen in der 1. Säule betreffen daher vor allem die Rentenberechnung, das flexible Rentenalter, die Beitragsberechnung sowie die Aufhebung des Rentnerfreibetrags. In der 2. Säule geht es um die Ausführungsbestimmungen insbesondere zum Aufschub der Altersleistung und zur freiwilligen Versicherung.

Reformmassnahmen, die auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten sollen: Mit der Reform soll der Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge von heute 6,8 Prozent schrittweise auf 6 Prozent gesenkt werden. Da es sich um ein komplexes Vorhaben handelt, hat das Parlament den Beginn dieses Prozesses auf 2019 festgelegt. Um das Leistungsniveau trotz der Senkung zu erhalten, wurden Ausgleichsmassnahmen beschlossen, insbesondere eine Verstärkung des Vorsorgesparens. Diese Massnahmen und mit ihnen die Verordnungsänderungen rund um den Mindestumwandlungssatz treten ebenfalls erst 2019 in Kraft.

  Mitteilung BSV /   Entwurf Verordnung