imageDie Pensionskasse Basel-Stadt orientiert in einer Medienmitteilung über die Senkung von technischem Zins und Umwandlungssatz. Der Satz wird auf 1.1.2019 von 3 auf 2,5% herabgesetzt. Der Deckungsgrad dürfte damit um rund 3% sinken (Stand Ende 2016: 103%), das Vorsorgekapital für die Renten um etwa 5% ansteigen. Der Umwandlungssatz reduziert sich versicherungstechnisch von 5,8 auf 5,44%. Die Kasse, welche auf Teilkapitalisierung beruht und bereits mehrfach mit rund 2 Mrd. Franken saniert werden musste, leistet sich dessen  ungeachtet noch diversen Luxus, der wohl nur noch am  Rheinknie denkbar ist. In der Mitteilung wird ausgeführt:

Die Mehrheit der Vorsorgewerke, darunter das Vorsorgewerk Staat und die weiteren Vorsorgewerke in Teilkapitalisierung, kennen heute einen Vorsorgeplan, welcher eine vergünstigte vorzeitige Pensionierung und eine versicherte Überbrückungsrente beinhaltet.

Dank den Einsparungen bei den Risikobeiträgen bei den Aktivversicherten (Wechsel von VZ2010 auf 2015)  haben die Vorsorgewerke etwas Spielraum, bei vorzeitiger Pensionierung weiterhin attraktive Lösungen anzubieten. Der Entscheid über diese Subventionierungsmöglichkeiten liegt bei den angeschlossenen Vorsorgewerken.

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Für die kantonalen Vorsorgewerke in Teilkapitalisierung (Staat, IWB, BVB, USB, FPS, UPK) ist mit den heutigen Beiträgen zusätzlich eine Stützung des Umwandlungssatzes finanzierbar. Für diese Vorsorgewerke stehen die beiden Modelle im Vordergrund, die bei Pensionierung mit 65 weiterhin einen Umwandlungssatz von 5.80 Prozent und damit keine Rentenkürzungen gegenüber heute vorsehen. Während in einem Modell (Variante 2) keine AHV-Überbrückungsrente mehr ausgerichtet werden könnte, ergeben sich im anderen Modell (Variante 4) gegenüber heute leichte Kürzungen des Umwandlungssatzes bei einer vorzeitigen Pensionierung.

Die Senkung des Umwandlungssatzes erfolgt ab 2019 schrittweise bis Ende 2021 und ist so ausgestaltet, dass sich das Weiterarbeiten lohnt und für die Versicherten kein Grund besteht, sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Denn die Rente steigt dank dieser vom Verwaltungsrat beschlossenen Übergangsregelung bei Weiterarbeit trotz – je nach Variante – tieferer Umwandlungssätze mit längerer Versicherungszeit an.

Soll die Überbrückungsrente künftig nicht mehr versichert werden, wird zudem eine dreijährige Übergangslösung angeboten.

  Mitteilung PKBS