Blockchain: Fintech’s double-edged sword
Blockchain. What is it good for? Absolutely everything, reply the blockchain cheerleaders, who see no end to the possibilities it presents. Absolutely nothing, say the blockchain deniers, who view it as a technological solution in search of a problem.
While its champions see it as a panacea, a cure for all imaginable ills, and some as yet unimaginable, the deniers see blockchain as a Wizard of Oz, all smoke and mirrors distracting attention from its nothingness. Or they chorus that the blockchain emperor wears no clothes. Readers are, of course, free to substitute their own preferred metaphor for style over substance.
KEY POINTS
- Opinions on the usefulness of blockchain vary widely.
- The transparency of blockchain, where everyone can see the ledger, creates problems related to lack of privacy.
- The system could prove costly and difficult to implement.
- Its main advantage is providing an immediate and immutable record of transactions.
Nestlé PK shakes up global management operations
Nestlé has stripped its internal asset managers of a number of mandates as part of a major international overhaul of its investment operations.
BlackRock has taken over management, on an interim basis, of at least seven funds listed in Ireland, which are run for Nestlé’s pension funds around the world.
A spokesperson for Nestlé in Switzerland confirmed to IPE: “It’s a global decision which impacts our colleagues here in Switzerland and the ones based in UK.”
A source for Nestlé in Germany told IPE one of its Spezialfonds has had to source a new manager. However, most of Nestlé’s German pension assets were already managed externally, the source added.
Nestlé Capital Management (NCM), based in York, UK, was founded in 2006. NCM and Nestlé Capital Advisers (NCA), based in Vevey, Switzerland, employ a number of internal investment experts.
FDP lanciert ihren Plan B für die Rentenreform
Was passiert, wenn die grosse Rentenreform am 24.September vor dem Volk scheitert? Ein solches Nein gefährde die Sozialwerke und setze die Renten der AHV aufs Spiel, sagen die Befürworter der Vorlage derzeit bei jeder Gelegenheit warnend. Darauf reagiert nun die FDP und legt einen «Plan B nach der Ablehnung der Rentenreform» vor. Die NZZ am Sonntag stellt den Plan vor.
Dieser Plan wurde unlängst von der Präsidentenkonferenz der FDP verabschiedet und sieht so aus: Die Grossreform wird in drei Pakete aufgeteilt. Das erste betrifft die AHV und enthält die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65, einen Anstieg der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte sowie die Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 62 und 70. All diese Punkte sind auch Teil der Abstimmungsvorlage.
Mit dem zweiten Paket würde die berufliche Vorsorge reformiert. Dort soll der Umwandungssatz, mit dem die jährliche Rente berechnet wird, von 6,8 auf 6 Prozent sinken. Anders als in der aktuellen Reform würden die dadurch entstehenden Rentenausfälle aber in der zweiten Säule kompensiert, indem der versicherte Lohn erhöht und die Lohnabzüge der verschiedenen Altersgruppen anders gestaffelt werden.
Das dritte Paket soll einige technische Punkte umfassen, die politisch kaum bestritten sind.
Die Freisinnigen wollen diese drei Pakete nach einem Nein im Herbst sofort und getrennt ins Parlament einbringen. Damit, so heisst es in ihrem Papier, habe man «vermittelbare und vor allem generationengerechte, voneinander unabhängige Reformpakete, um unsere Altersvorsorge rasch zu stabilisieren».
Die AHV-Reform könnte so trotzdem per 2020 in Kraft gesetzt werden. Und auf dieser Basis könnten dann Bundesrat und Parlament weitere, langfristige Reformen in die Wege leiten.
Stellungnahme zur Vernehmlassung Modernisierung / Optimierung
Der Pensionskassenverband ASIP geht in seiner Stellungnahme u.a. auf die Punkte Einbringen der FZ-Leistungen, Verhindern von Missbrauch bei Übernahme vom Rentnerbeständen, Unabhängigkeit regionaler Aufsichtsbehörden und Zugriff auf das Versicherten- und Rentenregister der AHV. Der Verband schreibt:
Einbringen von FZ-Leistungen: Der ASIP lehnt diese zusätzliche Regulierung klar ab. Mit der vorgesehenen neuen Pflicht für Vorsorgeeinrichtungen, bei jedem Eintritt eines Versicherten bei der Zentralstelle 2. Säule nach allfälligen Freizügigkeitsguthaben der Versicherten zu fragen, wird die Eigenverantwortung des Versicherten abgebaut und durch Ausbau der Bürokratie ersetzt, selbstverständlich zu Lasten der Allgemeinheit .
Weiter ist dies mit hohen Kosten verbunden, welche vom Versichertenkollektiv zu tragen sind. Die offenbar steuerlich motivierte Missbrauchsgesetzgebung steht in keinem Verhältnis zu den flächendeckend entstehenden Mehrkosten. Die Verpflichtung, die FZL auf die neue VE zu übertragen, wird in Art. 4 Abs. 2bis FZG klar umschrieben. Der Versicherte ist meldepflichtig. (…) Eine weitergehende Regelung braucht es aus unserer Sicht nicht.
Die Aufgaben des Experten: Wir können die Änderungen nachvollziehen, wobei sich die Frage stellt, ob diese wirklich zwingend notwendig sind und insgesamt zu einem wesentlichen Mehrwert führen. Festzuhalten ist, dass zum Beispiel die Aufgaben in Abs. 1 lit. a. des Entwurfes in vielen Kassen selber – unter Begleitung des Experten – erledigt werden. Es braucht dies-bezüglich keinen formellen Auftrag. In diesem Sinn beantragen wir, Abs. 1 lit. a ersatzlos zu streichen.
Stellungnahme zur Vernehmlassung Modernisierung/Optimierung
Das Expertenbüro Pittet schreibt in seiner Antwort zur Vernehmlassung einleitend.:
- Nous relevons une volonté du législateur de cadrer l’intervention de (‚expert LPP et nous nous en réjouissons. En effet, nous constatons de plus en plus fréquemment, dans la pratique, une volonté de certaines institutions de prévoyance de limiter, voire de restreindre, le travail de l’expert LPP, afin notamment de « réduire les coûts ». Les cadrages temporel (« chaque année » / « au moins tous les trois ans ») et matériel (« calculer » / « établir ») nous semblent de ce point de vue nécessaires et bienvenus.
- Un certain nombre de termes sont utilisés de manière imprécise ou sans définition. Cette imprécision sémantique est souvent de nature à générer des interprétations erronées ou divergentes, et susceptible de mettre en péril la sécurité du droit. On relève en particulier les termes suivants (art. 52e nLPP) : « point de vue actuariel / versicherungstechnische Sicht » et « rapport/ Bericht ».
- L’utilisation systématique, dans le commentaire, du terme « l’expert ou l’experte en matière de prévoyance professionnelle » au féminin et au masculin est de nature à alourdir le texte, voire à en péjorer la lisibilité. Une remarque générale indiquant que le terme « d’expert en matière de prévoyance professionnelle » s’étend à la fois pour les femmes et les hommes serait suffisante et conforme à l’usage francophone. En effet, l’Académie française précise que « le genre dit couramment «masculin» est le genre non marqué, qu’on peut appeler aussi extensif en ce sens qu’ij_a_capaçitéà représenter à lui seuNes éléments relevant de l’un et l’autre lenre. f…1 le genre non marqué désigne indifféremment des hommes ou des femmes. Son emploi signifie que, dans le cas considéré, l’opposition des sexes n’est pas pertinente et qu’on peut donc les confondre. » (Déclaration de l’Académie française, 14 juin 1984). La syntaxe utilisée constitue donc un « vilain » germanisme qu’il convient d’éviter à tout prix en français.
“Die Reform löst die strukturellen Probleme nicht”
Salomé Vogt, Leiterin von Avenir Jeunesse, hat in einem Interview mit 20 Minuten ihre Einschätzung der AV2020 gegeben. Auszüge:
Wie werden Sie im September abstimmen und warum?
Die Alterung der Bevölkerung, die Lage an den Finanzmärkten, die Pensionierung der Babyboomer-Generation machen es nötig, dass wir das System umkrempeln. Eine Reform sollte dafür sorgen, dass alle ein sicheres Einkommen haben, wenn sie in Rente gehen – meine Generation inklusive. Bei aller Solidarität gegenüber den Älteren: Wir können es uns in dieser Situation schlicht nicht leisten, die AHV noch wie geplant auszubauen. Auch wenn Avenir Jeunesse keine Abstimmungsempfehlung herausgibt: Bei einem Nein ist der Druck da, eine weitsichtigere Reform zu machen, die auch die Anliegen der Jungen besser berücksichtigt.
Ist es eine unfaire Reform?
Die Reform sichert die Renten für das kommende Jahrzehnt. Und dann? Ich als junge Frau weiss nicht, was mit meiner Rente passieren wird. Die Reform bedeutet weiterhin Ungewissheit für die junge Generation, da es sich nur um eine Übergangslösung handelt. Es wäre schön, zu wissen, dass ich irgendwann auch etwas zurückbekomme. Die Reform löst die strukturellen Probleme der Altersvorsorge nicht. Es braucht bessere Lösungen, die der Alterung der Bevölkerung und dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen.
Für Bundesrat Alain Berset ist die Reform der Altersvorsorge dringend notwendig. In der beruflichen Vorsorge finde wegen der tiefen Renditen eine «unglaubliche, schlechte, illegale Umverteilung» zwischen der aktiven Generation und den Rentnern statt. Das belaste insbesondere die jüngere Generation. Wie sehen Sie das?
Die Idee bei der 2. Säule ist das Kapitaldeckungsverfahren: Während der Erwerbszeit wird Geld für die eigene Pension angespart und angelegt. Die Rentner sollten ihr eigenes Altersguthaben nicht überziehen. Das gelingt wegen der Situation an den Kapitalmärkten und der steigenden Lebenserwartungen nicht mehr. Die letzten fünf Lebensjahre müssen die Pensionskassen auf Kosten der Aktiven bezahlen. Dies widerspricht dem Sinn und Geist der beruflichen Vorsorge. Angesichts dieses Systemfehlers sollte der Umwandlungssatz entpolitisiert, sprich automatisch an die steigende Lebenserwartung angepasst werden – dem würde Herr Bundesrat Berset aber kaum zustimmen.
SGB: Stellungnahme zu Modernisierung/Optimierung
Der Gewerkschaftsbund schreibt in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung betr. Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule zum Bereich 2. Säule:
- Aufgaben des PK-Experten
Die in Art. 52e Abs. 1 Entw. BVG aufgeführten neuen bzw. präzisierten Aufgaben des PK-Experten erachten wir als nicht nötig. Es obliegt dem obersten Organ, für die finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung zu sorgen. Dafür gibt es die nötigen Berichte oder Berechnungen beim PK – Experten in Auftrag. Eine automatische Berichterstattung seitens des PK – Experten beschneidet die Kompetenzen des obersten Organs und würde zu einer beträchtlichen Steigerung der Verwaltungskosten führen. - Übernahme / Bildung von Rentnerbeständen
Für den SGB ist klar, dass die heutige Situation, in welcher Vorsorgeeinrichtungen immer wieder ihren Bestand an Aktivversicherte n in eine neue Vorsorgeeinrichtung überführen und den Rentnerbestand in der alten Kassen belassen, zu stossenden Fällen führen kann. Denn damit wird das in der beruflichen Vorsorge wichtige Prinzip der Kollektivität umgangen. Die Bildung von Rentnerkassen muss in der beruflichen Vorsorge möglichst verhindert werden. Wir unterstützen daher den vorgeschlagenen Art. 53e bis. Wir möchten jedoch anregen, dass darunter auch die Bildung von Rentnerkassen reguliert wird. - Verbesserung der Kontrolle zum Einbringen von Freizügigkeitsleistungen
Per Ende 2014 befanden sich rund 44 Mrd. Franken in Freizügigkeitseinrichtungen. Diese hohe Summe zeigt deutlich, dass allzu häufig das Freizügigkeitsguthaben nicht in die neue Vorsorgeeinrichtung eingebracht wird. Wir erachten es aus sozialpolitischen Gründen als wichtig, dass bei einem Vorsorgeverhältnis die Freizügigkeitsleistungen vollständig eingebracht werden. Der nun vorgeschlagenen Lösung stehen wir aber skeptisch gegenüber. Wenn jede Pensionskasse bei Eintritt einer versicherten Person Informationen bei der Zentralstelle 2. Säule üb er allfällige Frei- zügigkeitsguthaben einholen soll, erhöht sich der Verwaltungsaufwand der Pensionskassen enorm. (…) - Unabhängigkeit regionaler Aufsichtsbehörden der 2. Säule
Wir unterstützen den Vorschlag, dass kantonale Exekutivmitglieder nicht Einsitz in die oberste n Organe regionaler Aufsichtsbehörden nehmen dürfen. Die personelle Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden von den Kantonen muss gewährleistet sein.
CS PK-Index im Q2-2017
Im Berichtsquartal nahm der PK-Index um 1.84 Punkte resp. 1,12% zu und schliesst nach einem Höchststand im Mai (166.56 Punkte) per 30. Juni 2017 bei 165.87 Punkten, ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000. Nach dem positiven Start im ersten Berichtsquartal zeigt der PK Index auch im April (0,99%) sowie im Mai (0,55%) einen eindrücklichen Anstieg. Der Juni hingegen beendet das Berichtsquartal mit einem negativen Beitrag von -0,42%.
YTD 2017: 3,91% / 2. Quartal 2017: 1,12%
Die Anteile Aktien Schweiz (0,75%), Immobilien (0,30%), Liquidität (0,13%) sowie Aktien Ausland (0,10%) trugen wesentlich zur positiven Entwicklung der Rendite bei. Sehr moderat hingegen war der Beitrag von Hypotheken (0,00%), Obligationen Schweiz (0,00%) sowie Rest (0,00%). Einen negativen Betrag zeigen die Alternativen Anlagen (-0,09%) sowie die Obligationen Ausland (-0,07%).
Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit Januar 2017 auf 1% p.a.) stieg im Berichtsquartal, um 0.38 Punkte (resp. 0,25%) auf den Stand von 151.34 Punkten, ebenfalls ausgehend von 100 zu Beginn des Jahres 2000. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt somit im 2. Quartal 2017 0,87% über der BVG-Vorgabe.
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 01.01.2000) beträgt per 30. Juni 2017 2,93%. Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,40%.
Bur Bürgin: “Ein gefährliches Urteil”
Franziska Bur Bürgin (Ludwig und Partner) kritisiert ein Urteil resp. die Begründung des Bundesgerichts mit Bezug auf einen Kapitalbezug. Bürgin schreibt:
In den Entscheiden 9C_62/2017 und 2C_63/2017 hatte das Bundesgericht die Situation eines Steuerpflichtigen zu beurteilen, der zuerst Geld in Kapitalform aus einer Pensionskasse bezogen hatte und kurz darauf freiwillige Einkäufe in eine andere Pensionskasse tätigte. Das Ergebnis des Entscheids ist nachvollziehbar, schreibt Bur Bürgin, gefährlich seien aber die dazu angestellten Erwägungen resp. die fehlenden bundesgerichtlichen Korrekturen an der Begründung des vorinstanzlichen Urteils.
Berset im Blick: Grosse Warnung
In einem ausführlichen Interview mit dem Blick am 4.7.17 hat Sozialminister vor einem Scheitern der Altersvorsorge 2020 gewarnt. Auszüge:
Wir werden immer älter. Hatte Ihr Vorgänger, Pascal Couchepin, eben nicht doch recht, als er Rentenalter 67 forderte?
Wir machen nicht nichts! Wir schaffen mit der Vorlage finanzielle Anreize für eine Weiterarbeit nach 65. Mit den Beiträgen können neu die AHV-Renten verbessert werden. Das Frauenrentenalter wird auf 65 Jahre erhöht – und schon das wird kein Spaziergang. Glauben Sie im Ernst, dass sich im Volk eine Mehrheit für Rentenalter 67 finden liesse?
Glauben denn Sie, dass wir immer älter werden können, ohne länger zu arbeiten?
Es gibt keine Wunder! Es gibt nur drei Möglichkeiten: Mehr bezahlen, länger arbeiten oder eine tiefere Rente akzeptieren. Tiefere Renten hat das Stimmvolk schon mehrmals abgelehnt. Über ein höheres Rentenalter kann man diskutieren, kann dabei aber die Realität nicht ausblenden: In gewissen Branchen können die Menschen schlicht nicht über 65 hinaus arbeiten, und Ältere haben es bereits heute schwer, eine Stelle zu finden. Der Arbeitsmarkt erlaubt zurzeit kein Rentenalter 67.
WTW: Positive Entwicklung der Unternehmensbilanzen
Der Pensionskassenindex von Willis Towers Watson in deren Swiss Pension Finance Watch wird vierteljährlich veröffentlicht und basiert auf dem International Accounting Standard 19 (IAS 19). Der Index stellt die quartalsweise Entwicklung des Ausfinanzierungsgrads unter IAS 19 dar, statt den sonst typischen Deckungsgrad der schweizerischen Vorsorgepläne anzugeben.
Der positive Trend der Pensionspositionen in den Bilanzen Schweizer Unternehmen setzte sich im zweiten Quartal fort. Ein Anstieg der Zinssätze senkt zwar die Verbindlichkeiten, reduziert aber auch die Preise zinsgebundener Wertpapiere wie Anleihen. Pensionskassen halten im Allgemeinen hohe Allokationen dieser Titel.
Von April bis Juni sind die Anleihenrenditen gegenüber dem Ende des Vorquartals um rund 8 Basispunkte gestiegen. Damit nahmen die Pensionsverpflichtungen um 1,4% ab, entsprechend verbesserte sich der Pensionskassenindex. Der Anstieg des Index wurde zudem gestützt durch die positiven Anlagerenditen des zweiten Quartals. Die Rendite der von den Schweizer Pensionskassen üblicherweise gehaltenen Anlageklassen lag um 0,7% höher als im Vorquartal (gemäss BVG-40 plus Index von Pictet).
Le fonds de l’AVS est prêt à investir dans les start-up
Si la réforme Prévoyance vieillesse 2020 est acceptée, la fortune du fonds AVS devrait augmenter et des investissements dans le nouveau fonds start-up ou dans les hypothèques seront étudiés, selon Manuel Leuthold, président de Compenswiss, lequel gère la fortune des fonds AVS, AI et APG.
AV2020: Die Kosten für Jung und Alt
“Thomas und das Team von Dringende Reform” teilen mit, dass gemäss den jüngsten Zahlen des BSV die Jungen an wenigsten Mehrbeiträge an die Altersvorsorge 2020 bezahlen. Auf ihrem Blog haben sie ein Beispiel (Kosen pro Monat) für einen Jahreslohn von 55’000 Franken durchgerechnet:
Alter Auswirkungen auf die Versicherten in Franken
24 34
34 71
44 86
54 67
Dazu wird ausgeführt: “Diese Zahlen entgegnen den interessanten Zahlenspielereien diverser Zeitungen, die womöglich darauf abzielten, die AV2020 in einem schlechteren Licht darzustellen, als sie ist. Diese Berechnungen basieren ebenfalls auf den Beispielen, die das BSV publiziert hat, treffen jedoch weitere Annahmen, die gemäss den BSV-Informationen nicht unproblematisch sind.
So wird unter anderem eine einheitliche Rentenbezugsdauer bis zu einem Alter von 85 Jahren unterstellt. Das ist problematisch, weil damit die Leistungen an die Alten über- und die Leistungen an die Jungen unterschätzt werden.
Wichtiger als dieser «mathematische» Aspekt scheinen uns aber die grösseren Zusammenhänge, die mit solchen Berechnungen der Mehrbeiträge aus dem Fokus geraten.”
AV2020: Wie man ein Milliardenloch verschwinden lässt
“Nach uns die Sintflut. Das ist das unausgesprochene Motto der Politik in der Altersvorsorge. Die älteren Generationen, die im Parlament und bei den Urnengängern die Mehrheit stellen, überlassen den Jüngeren und Ungeborenen riesige Hypotheken”, schreibt Hansueli Schöchli in der NZZ.
Die dem Volk im September vorgelegte «Rentenreform» löst dieses Kernproblem nicht, sondern verschlimmert es zum Teil sogar. Die Revision verbessert zwar die Finanzlage der AHV, doch dies geschieht nur via Mehreinnahmen (Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge), die grossenteils von den Jungen bezahlt werden. Die Ausgaben nehmen derweil sogar noch zu. Dies wegen der geplanten Erhöhung der AHV-Renten für Neurentner um 70 Franken pro Monat sowie wegen der Erhöhung der Maximalrente für Verheiratete. Diese beiden Massnahmen wiegen längerfristig die finanzielle Entlastung der AHV durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 bei weitem auf.
Axa Winterthur steigt bei 1e-Plänen ein
In der 1e Vorsorgelösung Flex Invest der AXA Winterthur können Lohnanteile über 126’900 Franken versichert werden. Die versicherte Person wählt ihrem persönlichen Risikoprofil (Alter, Risikobereitschaft, Anlagehorizont etc.) entsprechend aus verschiedenen Anlagestrategien aus. Die Anlageerträge und die Kosten werden individuell aufgeführt. Sämtliche Anlageerträge fliessen in das persönliche Vorsorgevermögen. Durch zusätzliche Einkäufe können dabei auch Steuern optimiert werden.
Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit Mitarbeitern im oberen Lohnsegment und Selbständige mit mindestens einem Mitarbeiter oder Verbandsmitgliedschaft in den Branchen Medizin, Recht und Finanz. Das Produkt können Personen abschliessen, die mehr als das 1,5-fache des BVG-Maximallohnes verdienen (aktuell 126’900 Franken). Personen in dieser Vorsorgelösung profitieren von den Chancen ihrer Anlagestrategie, tragen aber auch deren Risiko.
Den Versicherten stehen Anlagegefässe mit unterschiedlicher Gewichtung der Anlagekategorien (Obligationen, Aktien und Immobilien) zur Auswahl. Welche Anlagestrategie für den einzelnen Versicherten sinnvoll ist, wird mittels eines Fragenkatalogs eruiert. Daraus wird ein individuelles Risikoprofil des Versicherten erstellt sowie eine entsprechende Empfehlung abgeleitet. Für die Investition des Vorsorgevermögens stehen den Versicherten verschiedene Anlagestrategien zur Verfügung. Die Auswahl reicht von defensiven Anlagegefässen ohne Aktien bis zum dynamischen Profil mit maximal 50 Prozent Aktienanteil. Die Lohnbestandteile in Flex Invest sind zudem gegen Tod und Invalidität versichert.



