Wer gewinnt, wer verliert, wer kommt draus?
Die NZZ hat ein kurzes Video aufgeschaltet, das klären soll, wer wie von der AV2020 profitiert resp. in welcher Weise betroffen ist.
Sehr hilfreich ist das allerdings nicht, weil die Reform rein auf Basis des BVG-Obligatoriums beschrieben wird, aber von den drei beschriebenen Fällen sind zwei Staatsangestellte, also weit vom Obligatorium entfernt.
Aussagen, dass die Rentenhöhe für zwanzig Jahre mit der Reform gesichert seien, sind also krass irreführend. Und auch der Rest sagt für den einzelnen Fall wenig aus, wenn es nicht gleich völlig falsch ist, wie etwa die Aussage, dass der Umwandlungssatz für alle gleich sei.
AV2020: “Ganz Migros-like”
Christoph Ryter, Geschäftsführer der PK-Migros und früherer ASIP-Präsident, macht in der Handelszeitung Stimmung für die Altersvorsorge 2020. Ryter schreibt:
Die Stimmbürger werden am 24. September Gelegenheit haben, sich für oder gegen eine evolutionäre Anpassung unserer Altersvorsorge an die ökonomische und demografische Realität auszusprechen. Seit der letzten Reform sind mehr als zwanzig Jahre vergangen. Seither sind alle Versuche, die Säulen 1 (AHV) oder 2 (berufliche Vorsorge) einzeln zu reformieren, gescheitert. Beim vorliegenden Vorschlag handelt es sich also bereits um Plan B.
Das von unzähligen Köchen präsentierte Menu enthält Speisen, die teilweise gut, teilweise aber auch nur schwer verdaubar sind. Wichtig ist, dass bei aller Kritik an einzelnen Elementen nicht die Gesamtsicht verloren geht. Der vorliegende Kompromiss nimmt verschiedene sozialpolitische Anliegen auf, welche in der Migros-Gemeinschaft seit vielen Jahren gelebt werden.(…)
Ein Scheitern der Reform wäre zu bedauern, da ein Anpassungsbedarf im Bereich der ersten und zweiten Säule ausgewiesen ist. Es ist keine grosse Reform, sondern ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, eine evolutionäre Anpassung, ganz Migros-like.
UK: Ziel Rücktrittsalter 68
The U.K. will raise the age at which citizens can claim the state pension to 68, earlier than planned, as the government grapples with the mounting costs of an aging population.
The pensionable age will be raised to 68 over two years starting in 2037. The change, which has been brought forward seven years, will affect people born between April 6, 1970, and April 5, 1978. The children of the baby-boomer generation will now have to work longer to help fund their parents’ retirement.
“We could have put this off, we could have failed to address it, we could have kicked it into the long grass, but it’s important to the future of this country that we have a government willing to take these long-term decisions,” Work and Pensions Secretary David Gauke told lawmakers in the House of Commons on Wednesday.
The change reflects Britain’s changing demographics: a rising proportion of the population is old enough to claim a pension, and retirees are living longer. The flip side is a smaller proportion of the population is funding pensions through their taxes. All this comes against a backdrop of a mature economy unable to sustain postwar growth while forced into austerity during the financial crisis.
AV2020 und das Portemonnaie
Wie sich die Reform konkret auf das Portemonnaie auswirkt, hängt von Alter, Geschlecht und Lohn ab. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat für Männer und Frauen in verschiedenen Lohn- und Altersklassen berechnet, wie viel Sie bis zur Rente zusätzlich bezahlen müssen, und wie sich die Jahresrente verändert.
“Hier lebt es sich für Pensionierte am besten”
Norwegen, die Schweiz und Island bleiben die Länder mit den besten Voraussetzungen für Rentnerinnen und Rentner. Das ist das Resultat des diesjährigen Global Retirement Index der französischen Bank Natixis. Die Schweiz konnte ihren zweiten Platz verteidigen.
Acht der Top-Ten im Ruhestand-Index sind westeuropäische Länder, wie die heute von Natixis veröffentlichte Studie zeigt. Neuseeland, das bestplatzierteste nicht europäische Land erreichte hinter Schweden Platz fünf. Auf Platz sechs folgt Australien gefolgt von Deutschland, Dänemark, den Niederlanden und Luxemburg.
“Drohende Bevormundung von Pensionskassen”
Die 2. Säule für Erstbesteiger
Die 2. Säule spielt im persönlichen Alltag jedes einzelnen eine wichtige Rolle. Dennoch wissen viele erstaunlich wenig über dieses zentrale Element in unserem System der sozialen Sicherheit. Dieses Buch erklärt die wichtigsten Begriffe und gibt einen Überblick über die zahlreichen Leistungen einer Vorsorgeeinrichtung in einer einfachen, für Laien verständlichen Sprache.
Der Leser erfährt, was ein Umwandlungssatz ist oder was unter dem Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung zu verstehen ist. Erklärt werden die Leistungen bei Pensionierung oder bei Invalidität oder für die Hinterlassenen nach dem Tod des Versicherten.
Pittet, Die 2. Säule, 108 Seiten, Fr. 19.80. Informationen und Bestellungen: VPS-Verlag, abo@vps.ch, www.schweizerpersonalvorsorge.ch/buchshop
UBS PK-Performance im Juni
Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Juni mit einer durchschnittlichen Monatsperformance von –0,39% nach Gebühren die erste negative Monatsrendite seit Oktober 2016. Die kleinen Vorsorgewerke mit unter 300 Mio. verwalteten Vermögen erwirtschafteten –0,34% und lagen praktisch gleichauf mit den mittleren Pensionskassen mit 300 Mio. bis CHF 1 Mrd. Franken, die –0,36% verbuchten. Das Schlusslicht bildeten die grossen Vorsorgewerke mit über 1 Mrd. Vermögen mit –0,45%.
Eine breitere Zuversicht liess die Zinsen in den letzten Junitagen ansteigen, was die globalen Anleihen- sowie Aktienmärkte belastete, die beiden grössten Posten in Schweizer Pensionskassenportfolios. Zudem wiesen Hedge Funds zum dritten Mal in Folge eine negative Performance auf. Die einzige Stütze blieben Immobilienanlagen, die mit einer leichten positiven Performance einen Diversifikationsbeitrag leisteten.
Stellt man diesen Rückschlag im Juni in Relation zur diesjährigen Performance, so haben die hiesigen Pensionskassen im Durchschnitt eine Performance von 3,67% im ersten Halbjahr realisiert, was bereits höher ist als die Gesamtperformance 2016. Insbesondere Schweizer (13,50%) sowie globale Aktien (6,12%) zeichneten sich als die Renditelieferanten aus.
AV2020 im Abstimmungs-Labyrinth
65 Teilnehmer am “Klimatest”
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat im April einen sogenannten Klimatest lanciert. Pensionskassen und Versicherungen zeigten mässiges Interesse, wie eine erste Auswertung zeigt: Bis Mitte Juli konnten sie sich für den Gratis-Klimatest anmelden. 65 von rund 1000 Instituten haben dies genutzt, sagt die zuständige Projektleiterin beim Bundesamt für Umwelt Bafu, Silvia Ruprecht – und damit sei man zufrieden.
«63 Teilnehmende haben ihre Portfolios zum Untersuchen eingereicht. Das ist an und für sich keine sehr hohe Zahl. Wir haben aber verwaltete Vermögen von rund 250 Milliarden Franken zur Untersuchung erhalten», so Ruprecht. Das entspreche rund der Hälfte der verwalteten Vermögen, die von Schweizer Pensionskassen und Versicherern gehalten werden (was allerdings ziemlich weit von den Realitäten entfernt ist).
Laut Ruprecht ist das genug für eine Analyse, die für die gesamte Branche repräsentativ sein wird. Eine Analyse, die nicht der Bund selbst sondern eine von der EU finanzierte Nichtregierungsorganisation durchführt. Der Bund hofft, die Klimaverträglichkeit des Schweizer Finanzplatzes dadurch besser einschätzen und künftig regelmässig überprüfen zu können. (Bis man dann zu Vorschriften schreitet).
Hanspeter Konrad, der Direktor des Pensionskassenverbands Asip hat bei seinen Mitgliedern für den Test geworben. «Es geht darum, dass die Pensionskassen das Kriterium Nachhaltigkeit in ihren Anlagestrategien berücksichtigen und darum, dass wir hier freiwillig mitmachen, damit keine gesetzlichen Massnahmen kommen», sagt er.
Die Schweizer Pensionskassen wollen beweisen, dass gesetzliche Massnahmen, wie sie in einigen Nachbarländern bereits umgesetzt werden oder in Planung sind, hierzulande nicht nötig sind. Die Auswertung der nun eingereichten Unterlagen wird im Herbst vorliegen. Die wirkliche Herausforderung – nämlich die klimafreundlichere Ausrichtung der Milliardenportfolios – steht dann erst an.
SRF / NZZ / Infos zum Test /
SRF Heutemorgen
«Le Suisse moyen ne bénéficie pas de la politique de la BNS»
L’investisseur Marc Faber se montre très critique envers le système financier et les grandes banques centrales en particulier. Il dénonce «une énorme fraude».
Le taux d’intérêt de la Banque nationale suisse (BNS) reste négatif, et il pourrait même baisser encore davantage. Comment jugez-vous la politique monétaire de la BNS?
Nous disposons d’un bon exemple avec ce qui s’est passé lorsque les taux d’intérêt étaient artificiellement bas aux Etats-Unis. L’une des caractéristiques de cette politique monétaire est la création d’une bulle des actifs. Ils augmentent significativement et bénéficient à ceux qui les détiennent. En Suisse, je serais surpris que 20 à 30% de la population possède des actions. Le Suisse moyen ne bénéficie donc pas de la politique monétaire de la BNS.
Le bilan de la BNS a été multiplié par six depuis la crise des subprimes en 2007. Cela représente-t-il un danger pour l’économie helvétique?
Je n’en suis pas sûr. Mais il faut clairement se demander si la fonction d’une banque centrale est d’accumuler des actions. Au premier trimestre, la BNS a réalisé des bénéfices en investissant dans Apple, Netflix, Amazon et d’autres compagnies de ce secteur. Ces placements sont plus risqués, car ces actions technologiques américaines forment une bulle. La question se posera lorsqu’il y aura des pertes sur ces positions. Qui les assumera? Est-il concevable qu’elles dépassent les capitaux de la BNS?
Que feriez-vous à la place du président de la BNS Thomas Jordan?
Je laisserais le franc s’apprécier et je dirais aux entrepreneurs suisses que même avant la hausse du franc, le niveau des prix en Suisse était de 30 à 40% plus élevé que celui de l’Allemagne. La hausse du franc pourrait les inciter à réduire les prix et les salaires. Cela ne provoquerait pas de graves dommages à l’industrie helvétique.
Arbeitgeber zu Optimierung in der 2. Säule
Der Arbeitgeberverband steht den in der Vernehmlassung unterbreiteten Vorschlägen zu Anpassungen in der 2. Säule mehrheitlich kritisch gegenüber. Namentlich den Vorschlag zum Einzug der Aufsichtsabgabe durch den Sicherheitsfonds lehnt der SAV entschieden ab. Jedoch unterstützt er die Neuregelung, die kantonale Regierungsmitglieder davon ausschliesst, in Aufsichtsgremien Einsitz zu nehmen.
Gleichzeitig rät der SAV davon ab, das Ansinnen einer verbesserten Kontrolle der Einbringung von Freizügigkeitsleistungen weiterzuverfolgen. Weder ist der gesetzgeberische Handlungsbedarf ausgewiesen, noch überzeugen die vorgeschlagenen Regelungen hinsichtlich der Durchführung sowie mit Blick auf die resultierenden Kosten. Darüber hinaus begrüsst der SAV die Verschärfung der Bedingungen zur Übernahme von Rentnerbeständen ausdrücklich.
Stellungnahme der PK-Experten zu Modernisierung / Optimierung
Die Kammer der Pensionskassen-Experten schreibt in ihrer Stellungnahme zu den Vorschlägen des Bundesrates betr. “Optimierung” in der 2. Säule u.a.:
Konsequenteres Einbringen von FZ-Leistungen (Art. 11 Abs. 3 FZG neu)
Die SKPE lehnt diese zusätzliche Regulierung ab. Es handelt sich hier um eine klare Überregulierung mit keinerlei praktischem Nutzen!Mit der vorgesehenen neuen Pflicht für Vorsorgeeinrichtungen, bei jedem Eintritt eines Versicherten bei der Zentralstelle 2. Säule nach allfälligen Freizügigkeitsguthaben der Versicherten zu fragen, wird die Eigenverantwortung des Versicherten abgebaut und den Vorsorgeeinrichtungen zusätzlicher unnötiger Mehraufwand zugemutet. Dieser Mehraufwand ist mit hohen Kosten verbunden, welche zu Lasten der Versicherten zu tragen sind. Die offenbar steuerlich motivierte Missbrauchsgesetzgebung steht in keinem Verhältnis zu den flächendeckend entstehenden Mehrkosten.
Die Aufgaben des Experten oder der Expertin für berufliche Vorsorge (Art. 52e Abs. 1-6 BVG neu)
Die SKPE begrüsst diese Klarstellung der Aufgaben und Pflichten der Experten und Expertinnen. Auch die in Abs. 6 vorgesehene Bestätigung des Experten an die Adresse der Aufsicht bei der Übertragung eines Rentnerbestandes ist nachvollziehbar. Wir empfehlen im Art. 53e bis Abs. 3 den Begriff “jederzeit“ zu streichen. Die Aufsichtsbehörde wird sich bei der Prüfung der jederzeitigen Erfüllung der Rentenverpflichtungen auf die Angaben der Experten abstützen. Die Experten können jedoch die jederzeitige Erfüllung der Rentenverpflichtungen durch die VE nicht bestätigen.Verhindern von Missbräuchen bei der Übernahme von Rentnerbeständen (Art. 53e bis BVG neu)
Der SKPE unterstützt grundsätzlich eine Regelung, die verhindert, dass Rentnerbestände missbräuchlich übertragen resp. aus rein kommerziellen Gründen gehandelt werden. Der SKPE scheint jedoch das vorliegende Regelwerk unausgegoren und nicht zielführend. Es sollte noch einmal unter Beizug der verschiedenen Akteure (ASIP, SKPE etc.) überarbeitet werden.
Stellungnahme der Kantone zu Modernisierung / Optimierung
Die Konferenz der Kantonsregierungen lehnt in ihrer Stellungnahme den am 5. April in die Vernehmlassung geschickten Entwurf bez. “Optimierung der Aufsicht in der 2. Säule” ab. Sie bezieht sich allein auf Art. 61 Abs. 3, gemäss dem künftig in die regionalen Aufsichtsbehörden keine Mitglieder der Kantonsregierungen und auch keine Angehörigen der öffentlichen Verwaltung mehr Einsitz nehmen dürfen. In ihrem Schreiben heisst es:
Die Kantonsregierungen sind gegen diese Änderung, die einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Organisationsautonomie der Kantone darstellen würde. Die Kantone möchten auch in Zukunft untereinander über Fragen im Zusammenhang mit der Aufsicht entscheiden können. Es liegt in der politischen und finanziellen Verantwortung der Kantone, dafür zu sorgen, dass die Aufsichtsbehörde gemäss der eidgenössischen Gesetzgebung funktioniert.
Folglich ist es normal, dass sie insbesondere über die Genehmigung des Budgets, der Rechnung und der internen Reglemente an ihrer internen Organisation mitwirken. Ausserdem steht dieser Vorschlag im Widerspruch zur Strukturreform, die eine von den Kantonen geschaffene, dezentralisierte Aufsicht nach Kantonen oder Regionen vorsieht.
Schliesslich erweist sich auch das vom Bundesrat im erläuternden Bericht geltend gemachte Argument als theoretisch und allgemein. Es basiert nicht auf konkreten Tatsachen, die einen Verstoss gegen das Subsidiaritätsprinzip rechtfertigen würden. Seit der Einführung von Artikel 61 BVG am 1. Januar 2012 konnten keinerlei Probleme in Bezug auf die Unabhängigkeit der Aufsichtstätigkeit oder Interessenkonflikte festgestellt werden.
Das Reglement der Aufsichtsorgane garantiert im Übrigen, dass die Verantwortlichen und Mitarbeiter bei der operativen Arbeit nicht den Weisungen der obersten Organe regionaler Aufsichtsbehörden unterstehen. Deshalb besteht kein Handlungsbedarf auf diesem Gebiet.
NZZ: AV2020 erklärt in 19 Begriffen
Die Altersvorsorge in der Schweiz hat ihr ganz eigenes Vokabular. Wer bei der Abstimmung über die Rentenreform 2020 vom 24. September mitreden will, muss das Vorsorge-Chinesisch kennen. Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt.






