bgerFranziska Bur Bürgin (Ludwig und Partner) kritisiert ein Urteil resp. die Begründung des  Bundesgerichts mit Bezug auf einen Kapitalbezug. Bürgin schreibt:

In den Entscheiden 9C_62/2017 und 2C_63/2017 hatte das Bundesgericht die Situation eines Steuerpflichtigen zu beurteilen, der zuerst Geld in Kapitalform aus einer Pensionskasse bezogen hatte und kurz darauf freiwillige Einkäufe in eine andere Pensionskasse tätigte. Das Ergebnis des Entscheids ist nachvollziehbar, schreibt Bur Bürgin, gefährlich seien aber die dazu angestellten Erwägungen resp. die fehlenden bundesgerichtlichen Korrekturen an der Begründung des vorinstanzlichen Urteils.

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