sgbDer Gewerkschaftsbund schreibt in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung betr. Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule zum Bereich 2. Säule:

  • Aufgaben des PK-Experten
    Die in Art.  52e Abs.  1 Entw.  BVG aufgeführten neuen bzw.  präzisierten Aufgaben des PK-Experten erachten wir als nicht nötig. Es obliegt dem obersten Organ, für die finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung zu sorgen.  Dafür gibt es die nötigen Berichte oder Berechnungen beim PK – Experten in Auftrag.  Eine automatische Berichterstattung seitens des PK – Experten beschneidet die Kompetenzen des obersten Organs und würde zu einer beträchtlichen Steigerung der Verwaltungskosten führen.
  • Übernahme / Bildung von Rentnerbeständen
    Für den SGB ist klar, dass die heutige Situation, in welcher Vorsorgeeinrichtungen immer wieder ihren Bestand an Aktivversicherte n in eine neue Vorsorgeeinrichtung überführen und den Rentnerbestand in der alten Kassen belassen, zu stossenden Fällen führen kann. Denn damit wird das in der beruflichen Vorsorge wichtige Prinzip der Kollektivität umgangen.  Die Bildung von Rentnerkassen muss in der beruflichen Vorsorge möglichst verhindert werden. Wir unterstützen daher den vorgeschlagenen Art.  53e bis. Wir möchten jedoch anregen, dass darunter auch die Bildung von Rentnerkassen reguliert wird.
  • Verbesserung der Kontrolle zum Einbringen von Freizügigkeitsleistungen
    Per Ende 2014 befanden sich rund 44 Mrd.  Franken in Freizügigkeitseinrichtungen. Diese hohe Summe zeigt deutlich, dass allzu häufig das Freizügigkeitsguthaben nicht in die neue Vorsorgeeinrichtung eingebracht wird. Wir erachten es aus sozialpolitischen Gründen als wichtig, dass bei einem Vorsorgeverhältnis die Freizügigkeitsleistungen vollständig eingebracht werden.  Der nun vorgeschlagenen Lösung stehen wir aber skeptisch gegenüber.  Wenn jede Pensionskasse bei Eintritt einer versicherten Person Informationen bei der Zentralstelle 2.  Säule üb er allfällige Frei- zügigkeitsguthaben einholen soll, erhöht sich der Verwaltungsaufwand der Pensionskassen enorm.  (…)
  • Unabhängigkeit regionaler Aufsichtsbehörden der 2. Säule
    Wir unterstützen den Vorschlag, dass kantonale Exekutivmitglieder nicht Einsitz in die oberste n Organe regionaler Aufsichtsbehörden nehmen dürfen.  Die personelle Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden von den Kantonen muss gewährleistet sein.

  Stellungnahme SGB /  Vernehmlassung