imageWerner C. Hug hat in seinem März-Kommentar in der Schweizer Personalvorsorge mögliche nächste Schritte für eine Reform der Altersvorsorge skizziert. Eine Totalrevision des BVG könnte nach seiner Meinung u.a. folgende Elemente enthalten:

Für das Obligatorium und das Überobligatorium ist eine Totalrevision notwendig. Das Gesetz ist zu entschlacken. Bevor ein Neuanfang gestartet werden kann, muss allerdings das Parlament eine grundsätzliche Debatte dazu führen und Entscheide fällen, wie der Verfassungsauftrag von Artikel 113 Abs. 2 Bst. a5 umgesetzt wird. Zum ersten ist die Höhe des versicherten Verdiensts (heute 84 600) festzulegen, danach die Eintrittsschwelle (heute 21 150), der Koordinationsabzug (heute 24 675) und der Anteil des BVG zur Finanzierung des letzten Lohns als Rente von zum Beispiel 60 Prozent.

Diese Grundsatzdebatte kann mit einer parlamentarischen Initiative eingeleitet werden. Erst wenn diese Parameter bekannt sind, kann das BVG in ein neues, einfacheres gesetzliches Kleid gefasst werden. Findet diese Auseinandersetzung nicht statt, besteht die Gefahr, dass eine Totalrevision in einem Flickwerk endet.

Zunächst gilt es, wiederum ein Rahmengesetz zu verfassen. Das Engagement des Arbeitgebers, die Sozialpartnerschaft, die paritätische Verwaltung, die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit der privat durchgeführten 2. Säule müssen grundsätzlich verankert werden. Damit werden Risikofähigkeit und -bereitschaft gleichwertig. Mit der Festlegung des Anteils des vom BVG abzudeckenden Rentenanteils kann die Sicherung des Obligatoriums von Detailregelungen befreit werden.

Es ist einzig und allein Sache des Arbeitgebers und der Vorsorgeeinrichtung (VE), wie sie diese Rente finanziell abdeckt. Sie muss diese allerdings garantieren. Das kann sie, wenn reine BVG-Kassen verboten werden, es also nur noch umhüllende VE inklusive Beletage geben darf. Dann wirken zwar weitergehende Solidaritäten, aber der Gesetzgeber kann auf Vorschriften zu Altersgutschriften und zur Anlage verzichten. Der Grundsatz der Prudent Investor Rule genügt vollends. Dafür muss jedoch der Sicherheitsfonds zur Rückversicherung umgebaut werden.

pw. Mit diesem Kommentar verabschiedet sich Werner Hug von der Schweizer Personalvorsorge. Er wird  jedoch weiterhin publizistisch aktiv sein und als Bundeshausredaktor für Tageszeitungen schreiben. Wir freuen uns darüber.

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