Die FDP ist grundsätzlich einverstanden mit den Ideen des Bundesrates, hält die starke MWSt-Erhöhung für inakzeptabel.

Der Bundesrat sieht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um bis zu 1.7% vor. Im Unterschied zur AV2020 ist der Zeithorizont für die Ausfinanzierung der Vorlage bis 2033 deutlich länger. Zudem waren in der alten Vorlage weitere Finanzierungsmittel vorgesehen. Der Vorschlag von Bundespräsident Berset ist wie bereits bei der Altersvorsorge 2020 fahrlässig, da er insbesondere die jüngere Generation belastet. Hätte sich die FDP dazumal im Parlament nicht so vehement dafür eingesetzt, dass die Erhöhung geringer ausfällt, wären die Kosten der Vorlage explodiert. Nun versucht es der Bundesrat erneut mit den gleichen Mitteln.

Die FDP wird den Eindruck nicht los, dass der Bundespräsident immer noch der verlorenen Abstimmung nachtrauert. Dabei verschweigt er, dass sich das Finanzierungsloch mit der damaligen Vorlage langfristig dramatisch vergrössert hätte. Die demografischen Entwicklungen sind schon seit Jahren bekannt und nicht einfach ein Phänomen, das seit letztem September entstanden ist. Die FDP ist im Interesse der Finanzierung der ersten Säule zu Zugeständnissen bereit, doch eine so massive Erhöhung der Mehrwertsteuer ist inakzeptabel. Eine einseitig auf Mehreinnahmen ausgerichtete Reform wird chancenlos sein. Der Bundesrat unter der Führung von Bundespräsident Berset muss die Sorgen der Schweizerinnen und Schweizer ernst nehmen und sich überlegen, mit welchen Lösungen er eine Mehrheit im Parlament finden will .

Der Gewerbeverband stellt sich gegen die allgemein geforderten Kompensationsmassnahmen für die Angleichung der Rentenalter.

Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist wichtig, dass bei der AHV-Reform das Prinzip der Opfersymmetrie eingehalten wird. Er ist bereit, im Gegenzug zur Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,6 Prozent hinzu­­nehmen. Mehr darf aber weder der Wirtschaft noch den Konsumenten zugemutet werden. Der Schaden für den Werkplatz Schweiz und die Wohlstandseinbussen wären sonst zu hoch.

Der sgv spricht sich seit langer Zeit für eine rasche, schlanke Reform der AHV aus, die sich auf die unabdingbaren Elemente konzentriert. Die AHV-Finanzen sollen damit für gut fünf Jahre stabilisiert werden. 0,6 zusätzliche Mehrwertsteuer­prozente in Kombination mit der Erhöhung des Frauenrentenalters reichen hierzu vollkommen aus.

Klar abgelehnt werden vom sgv auch Kompensationsmassnahmen in Zusammenhang mit der Erhöhung des Frauenrentenalters. Die Finanzierungslücke der AHV nimmt derart erschreckende Ausmasse an, dass die Einsparungen aus der Erhöhung des Frauen­­renten­­alters voll und ganz der Sanierung der AHV zu Gute kommen müssen. Ein weiterer Leistungsausbau ist schlicht nicht mehr finanzierbar. Die Altersvorsorge 2020 hat eindrücklich gezeigt, dass Kompensationsmassnahmen wie die damals vorgesehenen 70 Franken Zusatzrente die Chancen einer Abstimmungsvorlage nicht erhöhen, sondern sie vielmehr zu Fall bringen. Dieser Fehler sollte nicht wiederholt werden.

Travail Suisse fordert “reine Finanzierungsvorlage”.

Die Bevölkerung ist durchaus bereit, sich die Altersvorsorge etwas mehr kosten zu lassen, wenn die Leistungen gesichert werden. Besonders gilt dies für die AHV. Travail.Suisse tritt deshalb für eine reine Finanzierungsvorlage ohne Leistungskürzungen ein. Kern der Vorlage muss mindestens ein zusätzliches Baby-Boomer Mehrwertsteuerprozent sein. Zusätzlich braucht es auch weitere Finanzierungsquellen wie die Anhebung der Lohnbeiträge. Auch andere Finanzierungsquellen sind zu prüfen, um die Finanzierung auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Die Finanzierungsvorschläge des Bundesrats gehen von der Finanzierungshöhe her in die richtige Richtung.

Schwieriger wird es, wenn die Zusatzfinanzierung mit einem höheren Frauenrentenalter kombiniert wird, wie dies der Bundesrat macht. Mehr bezahlen und dafür länger arbeiten kommt in der Bevölkerung nicht gut an. „Wir zweifeln sehr an der Mehrheitsfähigkeit eines solchen Vorschlags“, sagt auch Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. Wenn auch bei den Leistungen angesetzt werden soll, braucht es wenn schon bessere AHV-Renten für tiefe Einkommen. Die heutige Rentenformel ist deshalb zu überprüfen.

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