SBB hat 2016 Gewinne in die SBB-Pensionskasse gezahlt, obwohl diese längst saniert war, schreibt Benj Gafner in der Basler Zeitung:

Besonders erstaunlich und rechtlich fragwürdig erscheint der Millionen-Transfer, führt man sich den «Gesundheitszustand» der SBB-Pensionskasse vor Augen. Nach erheblichen und wiederholten Problemen und einem Deckungsgrad von deutlich unter hundert Prozent ist die PK SBB spätestens seit dem Jahr 2014 kein Sanierungsfall mehr. Dies bestätigen Zuständige der Bundesverwaltung auf Anfrage.

So betrug der Deckungsgrad der Pensionskasse Ende 2013 102,4 Prozent, 2014 stieg er auf 107,3 Prozent. 2015 lag er bei 104,6 Prozent und Ende 2016 bei 107,1 Prozent. Von einem Sanierungsfall ist also nicht die Rede.

Im entsprechenden Geschäftsbericht PK SBB erscheint die Riesensumme von 690 Millionen als «Einlage SBB» – und zwar im gleichen Abschnitt wie die normalen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Das als «Einlage SBB» ausgewiesene Geschenk übersteigt dabei die Arbeitnehmerbeiträge (202 Millionen Franken) und die Arbeitgeberbeiträge (321 Millionen Franken) deutlich.

Der Vorwurf ist bei den Staatsbahnen nicht gut angekommen. In einem weiteren Artikel heisst es:

Der Zuger Kantonsrat Willi Vollenweider ist bei der Vorbereitung eines Vorstosses auf diese Zahlung gestossen. Sie stösst ihm sauer auf. Bei den 690 Millionen handle es sich um Geld der Steuerzahler, welche die SBB massiv subventionieren. Er fordert, dass die 690 Millionen an die Bundeskasse abgeführt werden.

Dem sei nicht so, meint dazu nun die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV). Philipp Rohr sagt, der Verwaltungsrat der SBB sei befugt gewesen, diese Summe an die Vorsorgeeinrichtung der SBB zu überweisen. Die BaZ-Frage nach der dafür nötigen Rechtsgrundlage beantwortet Rohr so: «Die SBB ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft im Besitz des Bundes. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten steht es ihr frei, alle Rechtsgeschäfte zu tätigen, die mit dem Unternehmenszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.» Dies gelte auch für den Beschluss zur Einlage der erwähnten 690 Millionen in die Pensionskasse der SBB. Die Finanzverwaltung beruft sich somit auf den allgemeinen Zweckartikel am Anfang des SBB-Gesetzes, der sich in Artikel drei findet. (…)

Aus Sicht des Bundes als Eigentümer der SBB und aus Sicht der SBB AG ist mit der 690-Millionen-Zahlung von 2016 in die SBB-PK also alles in Butter und rechtlich wasserdicht.

Nicht auf Anhieb überzeugt von der 690-Millionen-Franken-Zahlung in die SBB-Pensionskasse zeigte sich gestern der Präsident der ständerätlichen Finanzkommission, der Schaffhauser Ständerat Hannes Germann (SVP). Er sagte auf Anfrage, sollten sich in diesem Fall Ungereimtheiten erhärten, «werden sich Finanzkommission oder Geschäftsprüfungskommission des Parlaments wohl mit dieser Sache näher beschäftigen müssen.»

Der Zuger Kantonsrat Willi Vollenweider bleibt derweil bei seiner Überzeugung. Er widerspricht auf Anfrage der Aussage von Finanzdepartement und SBB, zwischen den Vorgängen der Ausfinanzierung der Pensionskasse von 2011 durch das Parlament und den Stabilisierungsmassnahmen von 2016 bestehe «weder inhaltlich noch rechtlich ein Zusammenhang».

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