Vorsorgeforum
Das Portal zur beruflichen Vorsorge der Schweiz
RSS
  • BVG-Aktuell
  • Themen
    • BVG-Reform 21
      • Sozialpartner-Kompromiss zur BVG-Revision
      • Vernehmlassung zur BVG-Revision
      • Botschaft und Parlament
      • Umfragen zur BVG-Revision
    • AHV Revision 2021
    • Rentenalter
    • Die OAK und ihre Kompetenzen
    • Fachrichtlinie 4 – Technischer Zins
    • Diskussion um Broker-Provisionen
  • Termine
  • No Comment
  • Links
  • Mitglieder
  • Über uns
    • Kontakt
    • Vorstand
    • Mitglied werden
    • Abo Newsletter
    • Werbung

Swisscanto PK-Monitor Februar 2026

4. März 2026 By pwirth in Index Tags: Swisscanto PK-Monitor

Deckungsgrade per 28.2.2026

– Performance: Im Februar erzielten die Kassen (gleichgewichtet) eine durchschnittliche Performance von 1,3 Prozent. Die Performance für den Januar wurde aufgrund rückwirkender Daten-Anpassungen leicht nach oben revidiert, von 0,4 Prozent auf 0,5 Prozent.

– Deckungsgrad: Nachdem der kapitalgewichtete Deckungsgrad der privatrechtlichen Kassen Ende 2025 auf 120,6 Prozent gestiegen war, erreichte er im Februar gemäss unserer Hochrechnung 122 Prozent. Somit wurde die Bestmarke vom Januar nochmals übertroffen. Die öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung erzielten einen Deckungsgrad von 116,8 Prozent, jene mit einer Teilkapitalisierung 93,5 Prozent.

– Anlageklassen: Rohstoffe setzen ihren Höhenflug fort. Nachdem sie bereits im 2025 unter den betrachteten Anlageklassen die beste Performance auswiesen, ist dies auch in diesem Jahr der Fall: Per Ende Februar betrug ihre Performance 15,0%. Mit einigem Abstand folgt als zweitbeste Kategorie Aktien Schweiz, deren Performance bis Ende Februar 6,0% beträgt. Das Schlusslicht unter den betrachteten Kategorien sind ausländische Immobilien, die in diesem Jahr bislang -0,5 Prozent verloren.

– Finanzmärkte: Sorgen um die hohen Investitionen in KI und um die durch die Technologie entstehende Bedrohung von Softwarefirmen dominierten im Februar das Marktgeschehen. Viele Investoren befürchten, dass Technologie-Unternehmen aktuell zu viel in KI investieren. Da diese Werte aber weiterhin beachtliche Gewinne liefern und nun relativ deutlich günstiger geworden sind, halten wir eine Gegenbewegung durchaus für möglich.

– Ausblick: Mit den guten Konjunkturzahlen, den starken Unternehmensgewinnen und dem positiven Momentum bleibt das Umfeld für Aktien grundsätzlich positiv. Da die Inflationsrate nun auch in den USA gegen 2 Prozent tendiert, sind weitere Zinssenkungen zu erwarten. Kurzfristig sorgt die geopolitische Situation mit den Kriegshandlungen im Iran für Unruhe. Mittelfristig sollte deren Einfluss auf die Finanzmärkte aber begrenzt bleiben.

  Swisscanto PK-Monitor 26-02

Renaissance Anlagestiftung übernimmt Asic-Mehrheit

4. März 2026 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Anlagestiftung

Die Renaissance Anlagestiftung, welche schwergewichtig in Schweizer KMU investiert, meldet die Übernahme der Kapitalmehrheit an der Asic Robotics in Burgdorf. Die 1997 begründete Renaissance ist an 14 KMU in den Branchen Energie, Infrastruktur, Uhren, MedTech, Industrieproduktion und Marketing beteiligt. 45 Pensionskassen haben Mittel bei der Renaissance angelegt. Die Berner Zeitung schreibt dazu: 

Die Schweizer Anlagestiftung Renaissance übernimmt laut Medienmitteilung die Mehrheit der Aktien. Ihr Kapital stammt ausschliesslich von Pensionskassen. Sie ist seit 2013 Aktionärin von Asic.

Renaissance wolle Asic langfristig bei einem nachhaltigen Wachstum unterstützen und die starke lokale Verankerung ebenso fördern wie die industrielle DNA und die strategische Unabhängigkeit, heisst es. An den 230 Mitarbeitenden sowie den Standorten in Burgdorf und im süddeutschen Radolfzell werde festgehalten.

Renaissance übernimmt die Anteile von der deutschen KMU-Investorin Paragon, die 2018 bei Asic eingestiegen war. Der Transaktionspreis wird nicht bekannt gegeben. Daneben bleibt der Unternehmer Stefan Schelker Teilhaber. Ergänzend dazu wird die Eigentümerstruktur durch zusätzliche Investitionen aus dem Umfeld des Unternehmens gestärkt. (…)

Zur Gruppe gehören drei Tochtergesellschaften: Asic Robotics fertigt in Burgdorf mit rund 95 Mitarbeitenden Montage- und Testsysteme für die industrielle Fertigung. Ambis Solutions produziert seit 2021 an einem neu gebauten Standort in Burgdorf mit 55 Mitarbeitenden Zuführtechnik, Automationssysteme und Profiltechnik.

Pematech in Radolfzell automatisiert Prüf- und Montageprozesse für Leiterplatten, elektronische Baugruppen und Geräte. Der Umsatz der Gruppe beläuft sich auf rund 75 Millionen Franken.

  Bernerzeitung / Mitteilung Renaissance

Irankrieg aus Anlegersicht

3. März 2026 By pwirth in Aktuell, Kapitalanlagen Tags: PPCmetrics

Schätzung des Nahost-Exposures eines Portfolios

Dr. Stephan Skaanes, CFA, Partner, Oliver Kunkel, Partner und 
Luca Tonizzo, CFA, Managing Director von PPCmetrics zeigen in einer Präsentation das Exposure von gängigen Aktien- und Anleihenindizes sowie eines durchschnittlichen Investors gegenüber den Ländern des Nahen Ostens. 

— Seit Jahresbeginn bis am 27.02.2026 (abends)betrug die Rendite der Schweizer Pensionskassen im Durchschnitt schätzungsweise rund +2.3%.
— Dies zeigt der täglich auf der Website von PPCmetrics aktualisierte «Pension Ticker».
— Sowohl der technische (123.3%) als auch der ökonomische Deckungsgrad (119.9%) der Schweizer Pensionskassen lagen im Durchschnitt am
27.02.2026 weiterhin deutlich über 100% (Werte = Schätzungen). Den höchsten Nahost-Anteil weist die Anlagekategorie Anleihen Emerging Markets in
Hartwährung (Hard Currency) mit 19.15% auf.
— Auf dem globalen Anleihenmarkt sowie im CHF Anleihenmarkt ist der Nahost-Anteil hingegen gering. Die höchsten Nahost-Anteile bei den Aktien weisen die Anlagekategorien Aktien Emerging Markets (5.23%) und Aktien Frontier Markets auf (9.23%).
— In globalen Aktienindizes ist der Anteil an Unternehmen aus dem Nahen Osten hingegen gering.
— Mit dem obenstehenden Raster lässt sich approximativ herleiten,welches direkte Exposure ein Investor gegenüber dem Nahen Osten aufweist. 

— Berücksichtigt werden dabei gängige Anleihen- und AktienIndizes (Stand vor der Krise).
— Das direkte Exposure des «PPCmetrics Pension Ticker»- Portfolios (durchschnittliche Schweizer Pensionskasse) gegenüber dem Nahen Osten wird auf rund 0.79% geschätzt.

Handlungsbedarf für Anleger
— Während negativer Ereignisse an den Finanzmärkten kann ein engmaschigeres Monitoring der Performance, der Allokation und der finanziellen
Situation bzw. der Risikofähigkeit des jeweiligen Investors sinnvoll sein.
— Die langfristige Anlagestrategie, welche unter Berücksichtigung der Risikofähigkeit eines Anlegers festgelegt wurde, ist grundsätzlich auch während einer Krisenperiode für die Vermögensallokation massgebend.
— Grundsätzlich ist das Rebalancing des Portfolios auch in solchen Situationen im Rahmen der Vorgaben des Anlagereglements durchzuführen. Bei einer erhöhten Marktvolatilität, hohen Unsicherheiten oder beschränkter Liquidität kann ein gestaffeltes Rebalancing diskutiert werden.

  • Kurzfristige Portfolioumschichtungen auf den betroffenen Märkten (Emerging Markets) können temporär mit Herausforderungen verbunden sein.
  • Wir empfehlen, folgende Massnahmen zu prüfen:
    Überwachung des Exposures des Portfolios gegenüber dem Nahen Osten.
  • Häufigere Überwachung von Performance, Allokation,finanzieller Lage (bzw. Risikofähigkeit) des Investors
  • Verfolgen der weiteren Ereignisse (z.B. Indexanpassungen, Finanzmarktsanktionen etc.).

  Präsentation PPCmetrics

More

Hansruedi Scherrer in der Atioz Stiftungsaufsicht

2. März 2026 By pwirth in Personelles Tags: ATIOZ

Die Atioz teilt mit: 

Hansruedi Scherer ist Anfang dieses Jahres in den Verwaltungsrat der ATIOZ BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich eingetreten. Mit Scherer gewinnt die neu geschaffene Aufsichtsorganisation eine der prägenden Persönlichkeiten der unabhängigen Pensionskassenberatung in der Schweiz.

Er gehörte 1996 zu den Gründungspartnern von Metrics, das 1998 mit PPC zu PPCmetrics fusionierte. Über Jahrzehnte hinweg war er eine zentrale Figur beim Aufbau des Unternehmens und amtete bis Ende 2024 als Verwaltungsratspräsident.

Neben seiner Tätigkeit bei ATIOZ ist Scherer Mitglied des Stiftungsrats der Messerli Stiftung. Seit 2023 präsidiert er zudem den Verwaltungsrat der Motorex-Bucher Group. Bereits seit 2019 steht er dem Stiftungsrat der Fagus lucida Stiftung vor.

Die beiden regionalen Aufsichtsbehörden BVS (Zürich) und OSTA (Ostschweiz) wurden per 1. Januar 2026 zur neuen gemeinsamen Organisation ATIOZ zusammengeführt. ATIOZ beaufsichtigt rund 900 Pensionskassen sowie etwa 2’000 klassische Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von über 600 Milliarden Schweizer Franken. (sp)

Was die EL leistet

26. Februar 2026 By pwirth in Sozialversicherung Tags: CHSS, EL

CHSS stellt in einem Beitrag von Sandy Outairo Geschichte, Funktionsweise und Leistungen der EL dar.

  CHSS

Ungleichbehandlung nach Scheidung

25. Februar 2026 By pwirth in Versicherte Tags: Scheidung

Die Scheidung führt zu einer Lücke in der Altersvorsorge. Wer diese auffüllt, kann Steuern sparen – im besten Fall über 100’000 Franken. Doch nicht alle profitieren davon. Pech haben all jene, die ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge in einer Freizügigkeitsstiftung angelegt haben und nicht in einer Pensionskasse. Was nach einer geringen Differenz klingt, wird von den Steuerbehörden nämlich ganz unterschiedlich behandelt. Albert Steck schreibt in der NZZ dazu: 

«Die Besitzer eines Freizügigkeitskontos werden steuerlich massiv benachteiligt», sagt Mario Bucher vom Vorsorgespezialisten Pensexpert. «Diese Schlechterstellung ist auch deshalb stossend, weil es viele Selbständige ohne Anschluss an eine Pensionskasse trifft.»

Ein Beispiel soll illustrieren, wie ungleich die beiden Vorsorgearten vom Fiskus behandelt werden: Ein 50-jähriger Mann, wohnhaft in Bern, besitzt ein Vorsorgevermögen von 800 000 Franken und muss gemäss Scheidungsurteil die Hälfte, also 400 000 Franken, an seine Ex-Partnerin abtreten.

Gehört er einer Pensionskasse an, so kann er das verlorene Alterskapital schrittweise wieder ausgleichen. Ein solcher Wiedereinkauf infolge einer Scheidungsauszahlung empfiehlt sich nicht nur für die bessere Rente, sondern ebenso aus steuerlichen Gründen. (…)

Der Steuerbonus beim Wiedereinkauf in die Pensionskasse bietet somit eine willkommene Entschädigung für das verlorene Alterskapital bei der Scheidung. Dies gilt allerdings nicht, wenn der geschiedene Mann sein Altersguthaben via Freizügigkeitsstiftung anlegt statt über eine PK.

Die Freizügigkeit ist gewissermassen das «hässliche Entlein» im Schweizer Vorsorgesystem. Sie versichert jene Personen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis stehen. Dazu gehören nebst den Selbständigen auch Arbeitslose.

Ein wichtiger Nachteil der Freizügigkeit besteht ebenso darin, dass man das Guthaben bei der Pensionierung nicht als Rente beziehen kann. Zudem kann es bei einem Todesfall zu Ungerechtigkeiten kommen – besonders bei Patchworkfamilien. Denn im Vergleich zur PK sind die Begünstigungsregeln weniger flexibel ausgestaltet.

«Aus Gründen der Fairness müsste der Bund die Freizügigkeit aufwerten und der Pensionskasse gleichstellen», sagt Bucher. «Dies wäre vor allem ein wichtiges Signal des Staates, dass er die Bedürfnisse der Selbständigen ernst nimmt.» Zudem geht es um erhebliche Summen: Laut Schätzungen belaufen sich die angesparten Vermögen in der Freizügigkeit auf 70 Milliarden Franken.

  NZZ

More

Inkompetenz bringt Zahnärztekasse zu Fall

25. Februar 2026 By pwirth in International Tags: Deutschland, Private Equity

Die Verluste der Berliner Zahnärztekasse von über 1 Mrd. Euro haben über die Grenzen Deutschlands hinaus Schlagzeilen gemacht. Cash/Bloomberg schreiben dazu: 

Berliner Zahnärzte vertrauten 2,2 Milliarden Euro ihrer Altersvorsorge einer Gruppe von Kollegen an, die mehr Erfahrung im Füllen von Karies als im Finanzmanagement hatten. Nun ist die Hälfte des Geldes weg.

Unter der Leitung eines Gremiums aus sechs Zahnärzten und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen investierte die Pensionskasse über 70 Prozent ihres Vermögens in Privatkredite, Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen und Immobilien.

Mehrere Unternehmen gerieten in Schwierigkeiten oder gingen bankrott, darunter ein kalifornisches Kunststoffrecyclingunternehmen, eine Garnelenfarm in Norddeutschland und ein Berliner Versicherungs-Startup.

Laut einer Gerichtsakte des Pensionsfonds (VZB) wurde in manchen Fällen gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen, wodurch Unternehmen Zinsen auf andere Schulden zahlen konnten. (…)

Vertreter der Branche argumentieren, die VZB sei ein extremer Ausreisser und das System insgesamt stabil. Andere hingegen, von einer kleinen Pensionskasse für Apotheker in Norddeutschland bis hin zur BVK mit Sitz in München, dem grössten Anbieter, verzeichnen Verluste in Milliardenhöhe, nachdem sie in Jahren mit Negativzinsen in renditestärkere Anlagen investiert haben.

«Das ist typisch deutsches Dummgeld», sagt Peter Mattil, ein Münchner Anwalt, der von seinem Pensionsfonds mehr Informationen über dessen Anlagen fordert. «Solche Verluste passieren, wenn man viel Geld hat und kein Anlageprofi ist.»

Berufsbezogene Pensionskassen wie der VZB werden in Deutschland als Versorgungswerke bezeichnet. Obwohl sie mehr Vermögen verwalten als die grössten betrieblichen Pensionskassen des Landes, tauchen sie in den Regulierungsstatistiken nicht auf. Der Buchwert ihrer Vermögenswerte belief sich Ende 2024, den aktuellsten verfügbaren Zahlen der GAC Gesellschaft für Analyse und Consulting, auf rund 300 Milliarden Euro.

  Cash

More

Strenge Vorgaben für Überbrückungsleistungen

25. Februar 2026 By pwirth in Versicherte

2021 wurden Überbrückungsleistungen für Erwerbstätige eingeführt, welche verhindern sollen, dass Arbeitslose Sozialhilfe benötigen und ihre Altersvorsorge vorzeitig aufbrauchen. Aber Anspruch hat nur, wer im Monat seines 60. Geburtstags oder danach ausgesteuert wird und mindestens 20 Jahre in der AHV versichert war, davon fünf Jahre über 50.

Zudem müssen Betroffene in den letzten Jahren ein gewisses Mindesteinkommen erzielt haben. Schliesslich darf das Vermögen bei Alleinstehenden 50’000 Franken nicht überschreiten. Bei verheirateten Personen liegt die Schwelle bei 100’000 Franken. Im Tages-Anzeiger wird anhand eines konkreten Beispiels aufgezeigt, dass die Vorgaben wohl zu restriktiv ausgefallen sind. Im Beitrag heisst es dazu: 

Die aktuell verfügbaren Zahlen zeigen, dass das System viele Betroffene bislang nicht erreicht. Ursprünglich rechnete das Parlament mit rund 2000 Bezügerinnen und Bezügern, die im Durchschnitt monatlich 3600 Franken erhalten sollten. Das wären 36 Prozent der ausgesteuerten Personen über 60 Jahren gewesen.

Tatsächlich erhielten bis Ende 2022 nur 694 Personen durchschnittlich 2600 Franken. Davon verloren im gleichen Zeitraum 142 Personen ihren Anspruch mit dem Rentenbeginn wieder. Die Kosten blieben mit 13,8 Millionen Franken deutlich unter den budgetierten 70 Millionen Franken. 

2024 waren es nach provisorischen Zahlen, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zur Verfügung stellte, zwar mehr Bezügerinnen und Bezüger, nämlich 822. Pro Kopf wurden im Mittel rund 2650 Franken ausbezahlt. Gemäss Bundesamt für Sozialversicherung dürfte die Zahl der Bezüger aufgrund von Nachmeldungen noch um bis zu 20 Prozent steigen.

Heidi Joos, Geschäftsführerin des Verbands Avenir50plus, der die Interessen von älteren Menschen mit Finanzproblemen vertritt, findet deutliche Worte: «Die Vermögensobergrenze ist bei den Ergänzungsleistungen doppelt so hoch wie bei den Überbrückungsleistungen – so profitiert kaum jemand.»

Wenn die Überbrückungsleistungen verweigert werden, bleibt oft nur der Gang zum Sozialamt. Doch dort sind die Daumenschrauben noch enger. Vermögen muss fast vollständig aufgebraucht werden, oft bis auf einen Freibetrag von wenigen Tausend Franken. Das Auto muss häufig verkauft werden. (…)

Es ist denkbar, dass die Hürden für den Zugang zu Überbrückungsleistungen etwas gesenkt werden. Laut BSV soll fünf Jahre nach deren Einführung – also ab Juli dieses Jahres – die bisherige Regelung überprüft werden. Die Ergebnisse könnten zu Anpassungen führen. «Die Stellschraube an der Vermögensschwelle wäre der einfachste Weg, um das System weniger restriktiv zu gestalten», sagt Michael E. Meier. 50’000 Franken sei für eine 60-jährige Person nicht viel.

  TA

 

More

SGK-S mit neuem Modell zur AHV-Finanzierung

20. Februar 2026 By pwirth in Parlament, Sozialversicherung Tags: 13. Rente

Die Sozialkommission des Ständerats schreibt in einer Mitteilung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente: 

Die Kommission hat im Rahmen der Differenzbereinigung betreffend die Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, Entwürfe 2 und 3) mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung eine neue Kompromisslösung angenommen.

Sie kann den Willen des Nationalrates, die Finanzierung rasch sicherzustellen, nachvollziehen, ist jedoch der Meinung, dass eine befristete MWST-Erhöhung keine langfristigen Perspektiven bietet und den Finanzierungsbedarf nur aufschieben würde.

Aus Sicht der Kommission gewährleistet nur eine kombinierte Lösung aus einer Erhöhung der Lohnbeiträge und der MWST eine ausgewogene und solidarische Finanzierung. Sie stellt allerdings fest, dass die Parameter im Finanzierungsmodell des Ständerates dank der guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds in den letzten beiden Rechnungsjahren nach unten korrigiert werden können.

Die Kompromisslösung umfasst eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte und der MWST um 0,4 Prozentpunkte (anstatt wie vom Ständerat vorgesehen um 0,4 bzw. 0,5 Prozentpunkte). Angesichts der konjunkturellen Entwicklung verzichtet die Kommission auf eine gleichzeitige Senkung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. (…)

Ausserdem bewegt sich die Kommission bei den Reserven des AHV-Ausgleichsfonds auf den Nationalrat zu und beantragt den Beibehalt der gesetzlichen Bestimmung, wonach der Stand des Fonds nicht unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinken darf.

Der Ständerat hatte zuvor beschlossen, diesen Zielwert auf 80 Prozent zu senken. Die SGK-S hält jedoch am Entscheid des Ständerates, einen Interventionsmechanismus einzuführen, fest. Sollte der Fonds dauerhaft unter diese kritische Marke von 100 Prozent einer Jahresausgabe fallen, hat der Bundesrat dem Parlament rasch Stabilisierungsmassnahmen zu unterbreiten.

Sollte der Fonds anschliessend unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken, hat der Bundesrat automatisch eine weitere Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte vorzunehmen.

Eine Minderheit will die 13. AHV-Rente wie der Nationalrat ausschliesslich durch eine befristete MWST-Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte finanzieren. Sie beantragt allerdings, diese Erhöhung nicht wie vom Nationalrat beschlossen bis Ende 2030, sondern bis Ende 2033 zu befristen.

  Mitteilung SGK-S

More

AHV-Finanzierung: «Scheinlösung»

20. Februar 2026 By pwirth in AHV, Arbeitgeber Tags: 13. Rente, SGK-S

Das von der SGK-S vorgeschlagene neue Finanzierungsmodell zur Finanzierung der 13. AHV-Rente stösst auf den beiden Seiten der Sozialpartner auf sehr unterschiedliche Reaktionen. Die Arbeitgeber schreiben von einer unverantwortlichen Scheinlösung. Der SAV hält fest: 

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat sich gestern erneut mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente auseinandergesetzt. Sie spricht sich dabei für ein Finanzierungsmodell aus, das neben einer dauerhaften Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte auch um 0,3 Prozentpunkte höhere Lohnbeiträge fordert.

Dieser Entscheid ist nicht nur unverantwortlich, sondern kommt einem Angriff auf den Generationenvertrag gleich: Höhere Lohnbeiträge greifen spürbar ins Portemonnaie der Erwerbstätigen, schwächen die Kaufkraft und erhöhen die Kosten für Unternehmen.

Die Rechnung für die 13. AHV-Rente bezahlen damit vor allem Erwerbstätige und jüngere Personen, die neben den Lohnbeiträgen auch länger von einem höheren Mehrwertsteuersatz betroffen sind.

Mit diesen Massnahmen wird mehr Geld in ein System gepumpt, das aufgrund der demografischen Entwicklung vor grossen strukturellen Herausforderungen steht. Diese Scheinlösung mag den Reformbedarf zwar für den Moment aufschieben, sie belastet aber gleichzeitig jene, die dieses Land und seine Sozialwerke tragen und sich grossmehrheitlich gegen die 13. AHV-Rente ausgesprochen haben. Von einer nachhaltigen Lösung ist dies weit entfernt.

Der Entscheid ist umso unverständlicher angesichts der Alternative, die bei der Debatte im Raum stand: Eine Minderheit hatte sich für eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer bis Ende 2033 ausgesprochen.

Mit dieser Lösung wäre die Finanzierung der 13. AHV-Rente kurzfristig sichergestellt und die Debatte über strukturelle Reformen lanciert. Mit der Variante der SGK-S droht hingegen schon die nächste Ohrfeige für Erwerbstätige und Unternehmen: Sollte der Fondsbestand der AHV unter 80% einer Jahresausgabe sinken, sollen die Lohnbeiträge erneut erhöht werden.

Dies ist ein unverständliches und inakzeptables Vorgehen angesichts der Tatsache, dass die AHV wegen der demografischen Situation strukturell saniert und nachhaltig stabilisiert werden muss.

  Mitteilung SAV

 

More

Folgen der Teilzeitarbeit auf die Sozialleistungen

20. Februar 2026 By pwirth in Sozialversicherung, Versicherte Tags: CHSS, Koordinationsabzug

Die Folgen von Teilzeitarbeit, stark verbreitet vor allem bei Frauen, können bei der 2. Säule bekanntlich gravierend sein. Sie sind u.a. auch abhängig von der jeweiligen Regelung des Koordinationsabzugs. Sie sind weniger spürbar bei der AHV, machen sich aber auch bemerkbar bei der Arbeitslosen- und Unfallversicherung  sowie bei den Leistungen der Erwerbsersatzordnung. Stéphanie Perrenoud schreibt in CHSS:

Abschliessend lässt sich festhalten: Teilzeitarbeit ermöglicht zwar eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, hat aber erhebliche Auswirkungen auf die Leistungen der Sozialversicherungen. In der ersten Säule sind die Auswirkungen auf die Rentenhöhe begrenzt. In der zweiten Säule hingegen, in der sich die Leistungshöhe direkt nach den individuellen Beiträgen richtet, beeinflusst Teilzeitarbeit die Rentenhöhe stark.

Überdies kann Teilzeitarbeit eine niedrigere Arbeitslosenentschädigung sowie eine geringere Deckung in der Unfallversicherung zur Folge haben und sich auf die Leistungen für Eltern auswirken. Die Zunahme von Teilzeitarbeit bei Personen mit hohen Einkommen stellt überdies eine Herausforderung für die künftige Finanzierung der AHV dar.

  CHSS

Bühler-PK neu mit Todesfallkapital

20. Februar 2026 By pwirth in Pensionskassen

In einer Mitteilung an ihre Destinatäre schreibt die Pensionskasse Bühler AG Utzwil:

Wer sich bei der Pensionierung für die Altersrente entscheidet, erhält diese lebenslänglich garantiert. Zum Schutz der Hinterbliebenen hat der Stiftungsrat entschieden, auf den 1. Januar 2026 ein «Todesfallkapital für Altersrentner» einzuführen.

Neu haben Hinterbliebene Anspruch auf ein Todesfallkapital, wenn ein Altersrentner oder eine Altersrentnerin vor dem 75. Geburtstag stirbt. Dabei entspricht das Todesfallkapital sämtlichen bis zum 75. Geburtstag noch ausstehenden Altersrenten abzüglich der bis dahin ausstehenden Ehegatten- oder Lebenspartnerrenten (vgl. Beispiele auf Seite 3).

Diese Leistungsverbesserung wird kostenlos angeboten und gilt automatisch für alle Altersrentner und Altersrentnerinnen vor dem 75. Geburtstag.

  Mitteilung  Bühler PK

Beitragslücken in der Vorsorge füllen

18. Februar 2026 By pwirth in Versicherte Tags: 3a

Ab 2026 dürfen Sparer erstmals Lücken in der Säule 3a füllen. Das klingt verlockend, ist aber nicht immer klug. Wer falsch wählt, verschenkt Rendite oder zahlt drauf, schreibt Reto Zanettin im Beobachter und gibt Tipps.

  Beobachter

Ausgleichsfonds erzielt 6,3% Rendite

17. Februar 2026 By pwirth in Sozialversicherung Tags: Compenswiss

Compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) schliesst das Geschäftsjahr 2025 mit  einer Nettorendite von 6,34 % ab. Das Ergebnis ist hauptsächlich auf Aktien, Gold und Währungseffekte zurückzuführen. Ende 2025 belief sich das verwaltete Vermögen auf 50’550 Millionen Franken, gegenüber 46’102 Millionen Franken im Vorjahr. Die kurz- und mittelfristigen Finanzperspektiven für den AHV- sowie den IV-Ausgleichsfonds blieben jedoch angespannt.

Trotz der positiven Rendite für 2025 befindet sich die AHV weiterhin in einer angespannten finanziellen Lage. Gemäss den Finanzperspektiven des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) werden ab 2026 die erwarteten Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken – insbesondere aufgrund der ungelösten Finanzierung der 13. AHV-Rente, die im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt wird und für die im Jahr 2025 Liquiditätsreserven in Höhe von 2 Milliarden Franken für die vorgesehenen Auszahlungen gebildet wurden.

Das BSV rechnet mit immer grösseren Umlagedefiziten, zumindest bis eine Lösung für die Finanzierung der 13. Rente gefunden ist. Manuel Leuthold, Verwaltungsratspräsident, präzisiert: «Kurzfristig könnte sich das Vermögen stabilisieren. Doch die gesetzliche Vorgabe, einen Fondsbestand von 100 % der jährlichen Ausgaben zu gewährleisten, wird wegen der 13. AHV-Rente immer schwieriger einzuhalten sein. Eine zusätzliche Finanzierung bleibt daher unerlässlich.»

Für die IV verschlechtern sich die Finanzperspektiven laut BSV deutlich, insbesondere aufgrund der stetig steigenden Zahl neuer Renten sowie der anhaltenden Unsicherheit über die Rückzahlung der IV-Schuld von 10.3 Milliarden Franken an die AHV. Um die für die Rentenzahlungen notwendige Liquidität sicherzustellen, plant compenswiss im Jahr 2026, Vermögenswerte in Höhe von rund 35 Millionen Franken pro Monat zu verkaufen.

  Mitteilung compenswiss / NZZ / Blick

Rentenalter: Der Vatikan macht’s vor, oder: Roma locuta, causa finita

17. Februar 2026 By pwirth in International Tags: Rentenalter

Thanks to a two-year increase to retirement age and other financial interventions, the Vatican’s pension fund is consistent and the the funding ratio of the pension fund is 95 percent, the Holy See stated Feb. 20.

The release was issued “since for some months, and amplified by press reports, alarming data has been circulating regarding the situation of the Vatican Pensions Fund and on the sustainability of honouring the commitments undertaken towards present and future subscribers,” and was meant to clarify the data.

Italy has seen a frenzy over the situation of the pension fund, which led to several speculations about a possible risk of default for the fund – this is why the pension fund has deemed it opportune to take an official stance on the state of its finances.

The pension fund underscored there is “substantial balance between the resources available and the delivery toward current and future retired persons.”

This balance was achieved thanks to an increase in contributions – an “increase of rates throughout the years up to the current rate of 26% on the total of taxable income” – and to the two-year increase of the age limit, so that now the retirement age is 67 years old for lay employees, and 72 for clerics and religious employees.

“From a strictly income-based perspective, the economic and financial situation of the institution records a gradual increase of financial and real estate resources both in terms of capital resources which, from 1993 to 2013 increased on average from € 22,256,196 per year, and in terms of the upward trend in net profit, which during the last 6 years has passed from € 23,583,882 to € 26,866,657, sums sufficient to cover the current costs of pensions.”

  EWTN News

‹ 1 2 3 4›»

Suche

Themenliste der Meldungen

Verbände

logo_asip_400px

Schweizerischer Pensionskassenverband
asip.ch

Umfrage zum ASIP ESG-Reporting Standard 2025: Link


Interessengemeinschaft autonomer Sammel- und Gemeinschafts­einrichtungen
inter-pension.ch

logo_skpe_400px

Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten
skpe.ch

Mitteilung technischer Zins per 1.10.2025

logo_asa-svv_400px

Schweizerische Versicherungsverband SVV
svv.ch

Werbung

banner vps hp 26-03 symp
Banner_ fachschule Kursprogramm_hp 25-08

Newsletter

Hier können Sie unseren kostenlosen, vierzehntäglichen Newsletter abonnieren. Und nie mehr News in der 2. Säule verpassen.

newsletter

Nr. 545 / 16.2.2026: online /PDF
Nr. 544 / 2.2.2026: online / PDF

Der nächste Newsletter erscheint am 2.3.2026

Kommentar

Rückspiegel

Politik im Vermietungsgeschäft
Die Basler PK will mit ihren Immobilien in Genf eine angemessene Rendite erzielen. Das stört die Linke. Link

OAK auf dem Holzweg
Die Oberaufsicht will sich mit der risikobasierten Aufsicht einen alten Traum verwirklichen. Experte Roger Baumann hält nichts davon. Link

Bloss keine Reform
Die SGK-N wagt mit zwei BVG-Änderungen einen neuen Reformanlauf. Der ASIP reagiert heftig. Link

inter-pension not amused
Die OAK will den Handlungsspielraum der Sammelstiftungen noch weiter engen. Ihr Verband wagt ein skeptisches Räuspern. Link

Novas Erbe
Mathieu Erb folgt auf Colette Nova im BSV. Link

Geschäftsstelle

Peter Wirth, Geschäftsführer  
4058 Basel
info@vorsorgeforum.ch

Folgen Sie uns auf Twitter

  • Über uns
  • Werbung
  • Datenschutzerklärung
Vorsorgeforum
© Vorsorgeforum 2026
Powered by WordPress • Themify WordPress Themes

↑ Back to top