Die Scheidung führt zu einer Lücke in der Altersvorsorge. Wer diese auffüllt, kann Steuern sparen – im besten Fall über 100’000 Franken. Doch nicht alle profitieren davon. Pech haben all jene, die ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge in einer Freizügigkeitsstiftung angelegt haben und nicht in einer Pensionskasse. Was nach einer geringen Differenz klingt, wird von den Steuerbehörden nämlich ganz unterschiedlich behandelt. Albert Steck schreibt in der NZZ dazu:
More«Die Besitzer eines Freizügigkeitskontos werden steuerlich massiv benachteiligt», sagt Mario Bucher vom Vorsorgespezialisten Pensexpert. «Diese Schlechterstellung ist auch deshalb stossend, weil es viele Selbständige ohne Anschluss an eine Pensionskasse trifft.»
Ein Beispiel soll illustrieren, wie ungleich die beiden Vorsorgearten vom Fiskus behandelt werden: Ein 50-jähriger Mann, wohnhaft in Bern, besitzt ein Vorsorgevermögen von 800 000 Franken und muss gemäss Scheidungsurteil die Hälfte, also 400 000 Franken, an seine Ex-Partnerin abtreten.
Gehört er einer Pensionskasse an, so kann er das verlorene Alterskapital schrittweise wieder ausgleichen. Ein solcher Wiedereinkauf infolge einer Scheidungsauszahlung empfiehlt sich nicht nur für die bessere Rente, sondern ebenso aus steuerlichen Gründen. (…)
