2021 wurden Überbrückungsleistungen für Erwerbstätige eingeführt, welche verhindern sollen, dass Arbeitslose Sozialhilfe benötigen und ihre Altersvorsorge vorzeitig aufbrauchen. Aber Anspruch hat nur, wer im Monat seines 60. Geburtstags oder danach ausgesteuert wird und mindestens 20 Jahre in der AHV versichert war, davon fünf Jahre über 50.
Zudem müssen Betroffene in den letzten Jahren ein gewisses Mindesteinkommen erzielt haben. Schliesslich darf das Vermögen bei Alleinstehenden 50’000 Franken nicht überschreiten. Bei verheirateten Personen liegt die Schwelle bei 100’000 Franken. Im Tages-Anzeiger wird anhand eines konkreten Beispiels aufgezeigt, dass die Vorgaben wohl zu restriktiv ausgefallen sind. Im Beitrag heisst es dazu:
Die aktuell verfügbaren Zahlen zeigen, dass das System viele Betroffene bislang nicht erreicht. Ursprünglich rechnete das Parlament mit rund 2000 Bezügerinnen und Bezügern, die im Durchschnitt monatlich 3600 Franken erhalten sollten. Das wären 36 Prozent der ausgesteuerten Personen über 60 Jahren gewesen.
Tatsächlich erhielten bis Ende 2022 nur 694 Personen durchschnittlich 2600 Franken. Davon verloren im gleichen Zeitraum 142 Personen ihren Anspruch mit dem Rentenbeginn wieder. Die Kosten blieben mit 13,8 Millionen Franken deutlich unter den budgetierten 70 Millionen Franken.
2024 waren es nach provisorischen Zahlen, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zur Verfügung stellte, zwar mehr Bezügerinnen und Bezüger, nämlich 822. Pro Kopf wurden im Mittel rund 2650 Franken ausbezahlt. Gemäss Bundesamt für Sozialversicherung dürfte die Zahl der Bezüger aufgrund von Nachmeldungen noch um bis zu 20 Prozent steigen.
Heidi Joos, Geschäftsführerin des Verbands Avenir50plus, der die Interessen von älteren Menschen mit Finanzproblemen vertritt, findet deutliche Worte: «Die Vermögensobergrenze ist bei den Ergänzungsleistungen doppelt so hoch wie bei den Überbrückungsleistungen – so profitiert kaum jemand.»
Wenn die Überbrückungsleistungen verweigert werden, bleibt oft nur der Gang zum Sozialamt. Doch dort sind die Daumenschrauben noch enger. Vermögen muss fast vollständig aufgebraucht werden, oft bis auf einen Freibetrag von wenigen Tausend Franken. Das Auto muss häufig verkauft werden. (…)
Es ist denkbar, dass die Hürden für den Zugang zu Überbrückungsleistungen etwas gesenkt werden. Laut BSV soll fünf Jahre nach deren Einführung – also ab Juli dieses Jahres – die bisherige Regelung überprüft werden. Die Ergebnisse könnten zu Anpassungen führen. «Die Stellschraube an der Vermögensschwelle wäre der einfachste Weg, um das System weniger restriktiv zu gestalten», sagt Michael E. Meier. 50’000 Franken sei für eine 60-jährige Person nicht viel.
TA
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