Die Folgen von Teilzeitarbeit, stark verbreitet vor allem bei Frauen, können bei der 2. Säule bekanntlich gravierend sein. Sie sind u.a. auch abhängig von der jeweiligen Regelung des Koordinationsabzugs. Sie sind weniger spürbar bei der AHV, machen sich aber auch bemerkbar bei der Arbeitslosen- und Unfallversicherung  sowie bei den Leistungen der Erwerbsersatzordnung. Stéphanie Perrenoud schreibt in CHSS:

Abschliessend lässt sich festhalten: Teilzeitarbeit ermöglicht zwar eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, hat aber erhebliche Auswirkungen auf die Leistungen der Sozialversicherungen. In der ersten Säule sind die Auswirkungen auf die Rentenhöhe begrenzt. In der zweiten Säule hingegen, in der sich die Leistungshöhe direkt nach den individuellen Beiträgen richtet, beeinflusst Teilzeitarbeit die Rentenhöhe stark.

Überdies kann Teilzeitarbeit eine niedrigere Arbeitslosenentschädigung sowie eine geringere Deckung in der Unfallversicherung zur Folge haben und sich auf die Leistungen für Eltern auswirken. Die Zunahme von Teilzeitarbeit bei Personen mit hohen Einkommen stellt überdies eine Herausforderung für die künftige Finanzierung der AHV dar.

  CHSS