In einer Mitteilung an ihre Destinatäre schreibt die Pensionskasse Bühler AG Utzwil:
Wer sich bei der Pensionierung für die Altersrente entscheidet, erhält diese lebenslänglich garantiert. Zum Schutz der Hinterbliebenen hat der Stiftungsrat entschieden, auf den 1. Januar 2026 ein «Todesfallkapital für Altersrentner» einzuführen.
Neu haben Hinterbliebene Anspruch auf ein Todesfallkapital, wenn ein Altersrentner oder eine Altersrentnerin vor dem 75. Geburtstag stirbt. Dabei entspricht das Todesfallkapital sämtlichen bis zum 75. Geburtstag noch ausstehenden Altersrenten abzüglich der bis dahin ausstehenden Ehegatten- oder Lebenspartnerrenten (vgl. Beispiele auf Seite 3).
Diese Leistungsverbesserung wird kostenlos angeboten und gilt automatisch für alle Altersrentner und Altersrentnerinnen vor dem 75. Geburtstag.
