IMF ortet Probleme bei der Altersvorsorge
Der Internationale Währungsfonds hat in seinem neusten Länderbericht zur Schweiz viel Licht und wenig Schatten ausgemacht. Probleme sieht er bei der Altersvorsorge, wo die hohe Lebenserwartung mit dem tiefen Rentenalter kollidiert. Die NZZ schreibt dazu:
Politische Reibungsfläche lieferte die IMF-Gruppe auch mit ihren Hinweisen zur Schweizer Altersvorsorge vor dem Hintergrund der ständig steigenden Lebenserwartung. Diese Hinweise lassen sich als Empfehlung zu einer Erhöhung des ordentlichen Rentenalters und zu einer Senkung des minimalen Umwandlungssatzes bei den Pensionskassen lesen. Doch mit solchen Erinnerungen an die Realitäten der Demografie und des Grundschulrechnens war bisher in der Schweiz keine Volksmehrheit zu gewinnen.
Der IMF schreibt:
Population aging makes pension system reform essential. Life expectancy in Switzerland is high and rising, but has not been reflected in the official retirement age, which remains 65 for men and 64 for women against an average life expectancy of 83 years. Longer expected time in retirement encourages people to save increasing amounts, which tends to compress investment yields and induce even higher saving, supported by tax incentives for pension contributions. Working longer or linking the official retirement age to life expectancy may be a more effective way of improving system viability and ensuring the public has sufficient resources when they retire. Immigration and raising the full-time employment of women—whose participation is discouraged by high childcare costs—remain important sources of new pension contributors. For the second pillar, sustainability would be improved by linking the guaranteed conversion rate to the market yield on a long-term sovereign bond and life expectancy at retirement.
AHV: 1 Mrd. Umlageverlust
Die AHV schliesst das Jahr 2017 mit einem negativen Umlageergebnis von -1‘039 Millionen Franken ab. Diese Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr liegt in dem Trend, der seit mehreren Jahren beobachtet wird. Seit 2014 ist das Umlageergebnis negativ. Ein negatives Umlageergebnis bedeutet, dass die Ausgaben der Versicherung höher waren als ihre Einnahmen. Sowohl das Anlageergebnis des AHV-Ausgleichsfonds (2’012 Millionen Franken) als auch die vom Bund bezahlten Zinsen auf die IV-Schuld (114 Millionen Franken) konnten, wie im Vorjahr, das Betriebsergebnis ins Positive rücken. Somit ist das Betriebsergebnis 2017 mit 1’087 Millionen Franken deutlich höher als das Betriebsergebnis des Vorjahres (439 Millionen Franken).
Das Umlageergebnis der IV (797 Millionen Franken) ist leicht angestiegen. Das positive Anlageergebnis des IV-Ausgleichsfonds (325 Millionen Franken) hat das Betriebsergebnis (1’122 Millionen Franken) damit verbessert. Das positive Betriebsergebnis erlaubte es, die IV-Schuld gegenüber der AHV weiter zu tilgen. Die Forderung der AHV an die IV verringerte sich somit auf 10’284 Millionen Franken. Seit der Einführung des IV-Fonds (01.01.2011) haben die positiven Betriebsergebnisse der IV dazu beigetragen, die IV-Schuld gegenüber der AHV um 4’660 Millionen Franken zu reduzieren.
Mitteilung Compenswiss / Präsentation Pressekonferenz / Kommentar Arbeitgeber
Der unterschätzte dritte Beitragszahler
Roland Kriemler, Geschäftsführer der KGAST, befasst sich in der Schweizer Personalvorsorge mit dem nach seiner Ansicht unterschätzten sog. dritten Beitragszahler. Die Meinung, den Pensionskassen würden in letzter Zeit die Renditen
wegbrechen, sei nicht korrekt. Wenn der dritte Beitragszahler aber
auch weiterhin substanziell zur Vorsorge beitragen soll, seien Änderungen
auf regulatorischer Ebene angezeigt. Kriemler schreibt:
In den letzten fünf Jahren erzielten die Pensionskassen nur in einem Jahr eine durchschnittliche Rendite unter 3.5 Prozent, 1 nämlich im generell schlechten Anlagejahr 2015 mit rund 1 Prozent. 2016 erwirtschafteten die Pensionskassen durchschnittlich knapp 4 Prozent, 2017 rund 8 Prozent. Aber erst seit Januar 2018, seitdem die sehr guten Renditen für 2017 bekannt sind, verstummen die Stimmen, die den dritten Beitragszahler als müde und schwach bezeichnet hatten.
Dennoch hält er fest:
Das Sparpotenzial bei den Kosten ist geringer, als das Renditepotenzial. Über die letzten fünf Jahre konnten die Vermögensverwaltungskosten von rund 0.56 auf 0.49 Prozent gesenkt werden. Mehrerträge durch optimiertes Anlegen übersteigen diese Einsparungen von 0.07 Prozentpunkten deutlich.
Dazu braucht es aber auch verbesserte Anlagevorschriften, die den Pensionskassen erlauben, auf ihre Bedürfnisse bezogen und rendite-/risikooptimierter anzulegen. Speziell in der heutigen Zeit, da das Zinsumfeld tief ist, müssen sich Pensionskassen ohnehin auf einen allfälligen Zinsanstieg und damit verbundene tiefere Renditen einstellen. (…)
Eine Überprüfung der bestehenden BVV 2-Anlagevorschriften – ähnlich wie dies bereits in der Verordnung über die Anlagestiftungen ASV zurzeit der Fall ist – ist deshalb dringend zu empfehlen. Zudem müssen Vorsorgegelder, wie schon seit bald 20 Jahren gefordert, von der Stempelabgabe entlastet werden. Damit würde man den Pensionskassen mehr Anlagespielraum verschaffen, und dadurch könnte der dritte Beitragszahler seine wichtige Funktion auch weiterhin wahrnehmen.
BVG-Reform: Erstes Treffen am 9. April
Ein erstes, informelles Treffen von Bundesrat Berset mit den Sozialpartnern zum Thema BVG-Reform ist vorgesehen für den 9. April. Die Tribune de Genève schreibt dazu:
Une rencontre informelle cristallise toutes les attentions. Le 9 avril prochain, le conseiller fédéral Alain Berset convoque les syndicats et les organisations patronales pour faire le point sur le dossier du 2e pilier (LPP). Une partie de poker menteur s’est engagée sur ce front: les différents acteurs du secteur se regardent en effet en chiens de faïence après le rejet de la réforme Prévoyance vieillesse 2020, en septembre dernier.
La crispation est palpable, tant les points de vue divergent sur les réformes à adopter pour pérenniser le système: relèvement ou non de l’âge du départ à la retraite, possible hausse des cotisations, réduction supplémentaire dutaux de conversion. Tout le monde est cependant d’accord sur un point: avec l’allongement de l’espérance de vie, le système doit être revu et adapté.
L’entrevue du 9 avril s’avère d’autant plus délicate que le conseiller fédéral laisse le soin aux partenaires sociauxde faire des propositions. Il répond en cela à une demande des milieux patronaux alémaniques. Pour sa part, il s’est attaqué à l’AVS en présentant, début mars, un plan de réforme. Ce projet prévoit le relèvement de l’âge de la retraite des femmes à 65 ans et une hausse de la TVA de 1,7%. Une hausse qui fait tousser à droite, où l’on envisage plutôt un taux de 0,6%.
“Heilige Kuh Rentenalter”
Aymo Brunetti beschäftigt sich in einem Kommentar der NZZ mit dem ewigen Thema Rentenalter.
Wann endlich werden wir eine Reform der Altersvorsorge vorgelegt erhalten, die es wagt, den Elefanten im Raum wirklich zu benennen? Das Grundproblem unserer Altersvorsorge liegt darin, dass das offizielle Rentenalter fixiert bleibt, während wir immer älter werden. Es braucht keine Rechenkünste, um zu verstehen, dass ein System, in dem die Anzahl Einzahlender im Verhältnis zur Anzahl Bezugsberechtigter laufend sinkt, bei gleichbleibenden Leistungen in finanzielle Schieflage geraten muss. Und wir wissen, dass die Demografie diese Tendenz in Zukunft noch deutlich verstärken wird, so dass wir mit Pflästerlireformen das Problem nicht nachhaltig lösen können. (…)
Anstatt jetzt Hals über Kopf mit einem ähnlichen (und ähnlich wenig zielführenden) Vorschlag wie der Altersvorsorge 2020 in die nächste Runde der Reformdebatte zu gehen, wäre meines Erachtens deshalb eine grundlegende Neuausrichtung bedenkenswert. Warum spricht der Bundesrat nicht einmal klipp und klar die offensichtliche Wahrheit aus, dass das Rentenalter 65 nicht ewig, ja nicht einmal mittelfristig haltbar sein wird. Und dass deshalb – wenn wir nicht jedes Jahrzehnt eine neue Reformschlacht bestreiten wollen – nur ein Modell mit schrittweiser, möglichst automatischer Anpassung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung das Problem wirklich grundlegend angehen kann. (…)
Es ist wahrscheinlich, dass eine derart grundlegende Reform der Altersvorsorge etwas länger dauert, aber sie hätte den grossen Vorteil echter Nachhaltigkeit. Und ein erster Schritt dazu ist, wenn man endlich damit aufhört, Rentenalter-Erhöhungen primär im Zusammenhang mit der Angleichung des Frauenrentenalters zu diskutieren. Es wäre meines Erachtens für die Solidität unserer Altersvorsorge viel mehr gewonnen, wenn wir irgendwann im kommenden Jahrzehnt bei Rentenalter 67 für Männer und 66 für Frauen stehen, als wenn wir dann Rentenalter 65 für alle hätten.
EL-Reform: Räte mit Differenzen
sda. Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Freitag beantragt die Sozialkommission des Ständerats (SGK), einige wichtige Entscheide der grossen Kammer abzulehnen. Die SGK hat sich unter anderem gegen die Kürzung der anrechenbaren Kosten für Kinder ausgesprochen. Der Nationalrat hatte beschlossen, dass EL-Bezügerinnen und -Bezüger insbesondere für kleine Kinder weniger Geld erhalten sollen. Familien mit Kindern sollten bei den Ergänzungsleistungen (EL) nicht schlechter gestellt werden als heute, heisst es in der Mitteilung.
Über zahlreiche weitere Differenzen hat die Kommission noch nicht beraten. Beispielsweise will der Nationalrat den Kapitalbezug in der beruflichen Vorsorge zulassen. Der Ständerat will dies verbieten.
BVK erhält 20 Mio. aus Retros
Die kantonalzürcherische BVK erhält 20 Millionen Franken: Das Zürcher Handelsgericht hat entschieden, dass ein Vermögensverwalter die Retrozessionen nicht behalten darf, sondern der Kasse zurückzahlen muss. Diese Provisionen gelten seit einem Bundesgerichtsurteil als widerrechtlich. Die Summe setzt sich zusammen aus 12,5 Mio. an Retrozessionen und 7,5 Mio. aus Verzugszinsen.
Vorschlag für eine Senkung des UWS ohne Übergangsfrist
Olivier und Philippe Deprez haben in der Schweizer Personalvorsorge einen Vorschlag für die rasche Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes auf 6% vorgestellt.
Für ein entsprechendes Kompensationsmodell
sollen gemäss ihren Vorgaben folgende Ziele gelten:
-
Der Umwandlungssatz wird per Stichtag
in einem Schritt gesenkt. - Die Kompensation erfolgt innerhalb
der 2. Säule. - Das Modell muss einfach sein (insbesondere
also keine zweite Schattenrechnung). - Das Modell soll auch bei einer weiteren
Senkung des Umwandlungssatzes
anwendbar sein.
Gemäss dem Modell werden die Altersgutschriften um 13,3% erhöht (zum Ausgleich der Senkung von 6,8 auf6%). Diese Erhöhung der BVG-Altersguthaben um 13.3 Prozent erfolgt nicht in einem einzigen Schritt, sondern wird mit Hilfe von «Ausgleichsgutschriften» in Tranchen über 15 Jahre verteilt (alternativ könnten auch 10 oder 20 Jahre festgelegt werden). Im Vorsorgefall (Alterspensionierung, Tod oder Invalidität) werden sämtliche noch fehlenden Tranchen der Ausgleichsgutschrift dem BVG-Altersguthaben gutgeschrieben.
Die Finanzierung der Ausgleichsgutschriften erfolgt über den Sicherheitsfonds (Sifo). Sämtliche VE, welche die Mindestleistungen nach BVG garantieren müssen, zahlen während 15 Jahren zusätzliche Beiträge an den Sifo. Umgekehrt haben die VE für jede versicherte Person Anspruch auf die Ausgleichsgutschriften, unabhängig davon, ob dies zu einer effektiven Erhöhung des reglementarischen Vorsorgekapitals führt oder einzig in der bestehenden «Schattenrechnung » nachgeführt werden muss.
“Mit Immobilien kann man auch Geld verlieren”
Immobilienexperte Donato Scognamiglio warnt in einem Interview mit der Bilanz vor einem Preissturz bei Mehrfamilienhäusern – und erklärt, warum der Boom nicht ewig anhalten wird. Prof. Dr. Donato Scognamiglio ist CEO und Mitinhaber der Informations- und Ausbildungszentrum für Immobilien AG (IAZI) in Zürich. Er ist zudem als Titularprofessor und Dozent für Real Estate & Finance an der Universität Bern tätig. Auszüge:
Sie warnen vor einem Preisrutsch bei Mehrfamilienhäusern und anderen Renditeliegenschaften. Wieso?
Donato Scognamiglio: Heute sind die Preise sehr hoch. Es gibt Liegenschaften auf dem Markt, für die man das 30-fache der Jahresmiete zahlt. Bei solchen Objekten hat eine kleine Zinsveränderung eine massive Wertkorrektur zur Folge. Eine Zinserhöhung um ein Prozent würde schon zu einer Preiskorrektur von 15 bis 20 Prozent führen. Der Markt reagiert heute viel sensibler auf Zinsveränderungen als noch vor ein paar Jahren, als diese Liegenschaft das 20-fache einer Jahresmiete kostete.
Es droht eine Preiskorrektur in der ganzen Schweiz?
Mit Sicherheit. Die Zinsen sind schliesslich nicht nur in einzelnen Regionen tief. Die Lage wird in Zukunft wieder wichtig. Sobald die Ära des Gratisgelds vorbei ist, wird man feststellen, dass Bachenbülach nicht ein gleich guter Standort wie die Zürcher Bahnhofstrasse ist.
Ideenvielfalt zur Rentenalter-Gerechtigkeit
pw. Zum Thema Durchsetzung des Frauenrentenalters 65 ist ein wahrer Ideenwettbewerb ausgebrochen. Die Gender-Gleichberechtigung soll offenbar möglichst teuer verkauft werden. Da die Vorschläge immer abstruser werden, besteht die Gefahr, dass der Schritt zunehmend in die Zukunft verschoben wird. Die Kosten für die Privilegien bezahlen die Jungen. Janin Hosp berichtet im Tages-Anzeiger über die neusten Vorschläge.
Die Zürcher SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr bringt einen Vorschlag ins Spiel, den sie bereits zu Beginn der Arbeiten zur Altersvorsorge 2020 noch als Nationalrätin von Staatsrechtsprofessor Thomas Gächter ausarbeiten liess. Er machte zwei Vorschläge, wie ein höheres Frauenrentenalter mit der Lohngleichheit gekoppelt werden könnte.
Gächters erster Vorschlag sieht vor, dass das Frauenrentenalter erst dann erhöht wird, wenn der nicht erklärbare Unterschied zwischen Männer- und Frauenlöhnen unter 3 Prozent gesunken ist – zurzeit liegt er bei 7,4 Prozent.
Der zweite Vorschlag ist schärfer: Danach soll das Erwerbseinkommen der Frauen auf ihrem AHV-Konto aufgewertet werden, bis der nicht erklärbare Unterschied zwischen Männer- und Frauenlöhnen unter 3 Prozent gefallen ist. Aber im Gegensatz zu bisherigen Vorschlägen soll diese Aufwertung nicht über die Mehrwertsteuer oder AHV-Beiträge finanziert werden. Also nicht durch Konsumenten, Steuerzahler, Arbeitnehmer und -geber – und letztlich auch nicht durch die Frauen selber. Die Aufwertung sollen alleine die Verursacher der Ungleichheit finanzieren: jene Unternehmen, die nicht nachweisen können, dass sie Mann und Frau gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit bezahlen. Sobald sie den Nachweis dafür durch eine Lohnanalyse erbracht haben, sind sie von dieser Pflicht befreit.
Aktives Anlegen behauptet sich
In den USA sind mittlerweile 30% der Vermögen genau so investiert, wie die Finanzmarktindizes aufgebaut sind, Tendenz weiter steigend. In Europa sind es erst rund 15%. Das heisst nicht, dass die so genannten passiven Anlagen in Europa nicht auch noch mehr an Boden gewinnen werden (nicht zuletzt aufgrund von neuen Regulierungen, welche die Gebührentransparenz fördern), doch die Verhältnisse sind nicht ganz so eindeutig, wie sie die triumphierenden Anbieter von Indexanlagen wie etwa Exchange Traded Funds (ETF) gerne darstellen. Dies sagten jüngst in Zürich nicht nur Vertreter des Anbieters vornehmlich aktiver Investments, Fidelity, sondern auch Thomas Breitenmoser von der Pensionskassenberatungsfirma Complementa, wie die NZZ schreibt.
So sei es bis heute – und heute sogar wieder vermehrt – üblich, aktiv investierende Mandate für Nebenwerte, Anlagen in Schwellenländern o.ä. zu vergeben. Oder aber so genannte Smart-Beta-Investitionen dazu zu nehmen: Also Index-Investments, die sich nach einem anderen Index als den üblichen Marktindizes ausrichten. Das sei keine klassische Core-Satellite-Strategie, betonte Breitenmoser. Die Schweizer Pensionskassen hielten es auch nicht mit Hedge-Funds, aber dafür mit Private Equity, die aufgrund der Illiquidität der Anlagen ebenfalls ungeeignet sei für Indexinvestments.
EL: Finanzielle Auswirkungen der Reform
Das EDI hat eine Übersicht mit den finanziellen Konsequenzen der diversen EL-Vorgaben publiziert. Verglichen werden die Botschaft, die Entscheide des Ständerats und die kürzlich vom Nationalrat gefällten. Insgesamt führt die Lösung des NR zu den höchsten Einsparungen, trotz des vom Rat weiterhin zugelassenen Bezugs von Kapitalleistungen in der 2. Säule. Für das Jahr 2030 werden vom EDI folgende Ausgaben für die EL berechnet: Botschaft: 6671 Mio., SR: 6712 Mio., NR: 6201 Mio.
Cash: Warum grosse PKs erfolgreicher sind
Schweizer Pensionskassen haben keinen einfachen Jahresstart hinter sich. Laut Berechnungen der UBS ergibt sich für die Monate Januar und Februar eine durchschnittliche Performance von -1,2 Prozent. Bei der gestiegenen Nervosität an den Finanzmärkten ist das auch nicht weiter erstaunlich, schreibt Cash.
Auffällig sei aber das unterschiedliche Abschneiden der einzelnen PK-Gruppen: Die kleinsten Kassen (verwaltete Vermögen unter 300 Millionen Franken) wirtschafteten mit -1,37 Prozent schlechter als die mittelgrossen Kassen (300 Millionen bis 1 Milliarde), die auf -1,22 Prozent kamen. Noch deutlicher ist der Unterschied zu den grossen Vorsorgewerken (über 1 Milliarde verwaltete Vermögen) mit bloss -1,00 Prozent.
FR: Stiftungsräte von Freiburger Gericht freigesprochen
Ein Vermögensverwalter hat 57 Millionen Franken durch riskante Anlagen in den Sand gesetzt. Das Geld gehörte der Pensionskasse des Gesundheitsnetzes des Saanebezirks. Dieses umfasst elf Institutionen, darunter ein Pflegeheim mit rund 600 Angestellten.
Der Präsident des Freiburger Wirtschaftsgerichtes hat nun vier Stiftungsräte, den Revisor und eine Pensionskassenexpertin freigesprochen. Ihnen hatte die Staatsanwaltschaft ungetreue Geschäftsführung vorgeworfen. Sie seien vom Vermögensverwalter getäuscht worden, begründete der Richter den Freispruch. Gegen den Vermögensverwalter läuft ein separates Verfahren.
Erleichterung herrschte bei den Angeklagten. Sie erhalten vom Staat Freiburg insgesamt über eine Million Franken als Entschädigung. «Ein schwacher Trost», meinte einer der Anwälte. Zwei der Stiftungsräte hätten wegen dieser Angelegenheit ihren Job verloren.
Die stellvertretende Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach kann das Urteil nicht nachvollziehen. Immerhin gebe es auch Strafbestimmungen im Gesetz über die Vorsorge, sagte sie nach der Verkündigung der Freisprüche. «Ich frage mich, wann diese zum Tragen kommen.» Ob sie das Urteil an die nächste Instanz weiterzieht, konnte sie noch nicht sagen.
PPCmetrics: Investment Case Commodities
In der Zusammenfassung ihres Research-Papers schreiben die Autoren:
Kurz zusammengefasst sind Commodities eine Anlageklasse mit Risiken analog zu Aktien, aber ohne gesicherte Risikoprämie. Dennoch kann es zweckmässig sein, aufgrund der Diversifikation und des Inflationsschutzes in Rohstoffe zu investieren. Der Nutzen, welcher der Einsatz von Commodities stiftet, richtet sich jedoch nach Investor-Typ, respektive ob ein Inflationsschutz relevant ist.
So sind die Rentenzahlungen, welche Schweizer Pensionskassen leisten müssen, in der Regel nicht inflationsindexiert, was dazu führt, dass der Einsatz von Commodities aufgrund der unklaren Diversifikationseigenschaften aus einer ALM-Sicht weniger naheliegend ist. Bei Privatanlegern respektive Anlegern mit flexiblen und von der Inflation abhängigen zukünftigen Ausgaben kann der Einsatz von Commodities die Portfolioeffizienz verbessern.





