Olivier und Philippe Deprez haben in der Schweizer Personalvorsorge einen Vorschlag für die rasche Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes auf 6% vorgestellt.

Für ein entsprechendes Kompensationsmodell
sollen gemäss ihren Vorgaben folgende Ziele gelten:

  • Der Umwandlungssatz wird per Stichtag
    in einem Schritt gesenkt.
  • Die Kompensation erfolgt innerhalb
    der 2. Säule.
  • Das Modell muss einfach sein (insbesondere
    also keine zweite Schattenrechnung).
  • Das Modell soll auch bei einer weiteren
    Senkung des Umwandlungssatzes
    anwendbar sein.

Gemäss dem Modell werden die Altersgutschriften um 13,3% erhöht (zum Ausgleich der Senkung von 6,8 auf6%). Diese Erhöhung der BVG-Altersguthaben um 13.3 Prozent erfolgt nicht in einem einzigen Schritt, sondern wird mit Hilfe von «Ausgleichsgutschriften» in Tranchen über 15 Jahre verteilt (alternativ könnten auch 10 oder 20 Jahre festgelegt werden). Im Vorsorgefall (Alterspensionierung, Tod oder Invalidität) werden sämtliche noch fehlenden Tranchen der Ausgleichsgutschrift dem BVG-Altersguthaben gutgeschrieben.

Die Finanzierung der Ausgleichsgutschriften erfolgt über den Sicherheitsfonds (Sifo). Sämtliche VE, welche die Mindestleistungen nach BVG garantieren müssen, zahlen während 15 Jahren zusätzliche Beiträge an den Sifo. Umgekehrt haben die VE für jede versicherte Person Anspruch auf die Ausgleichsgutschriften, unabhängig davon, ob dies zu einer effektiven Erhöhung des reglementarischen Vorsorgekapitals führt oder einzig in der bestehenden «Schattenrechnung » nachgeführt werden muss.

Die Bruttomehrkosten der Kompensationsmassnahmen setzen sich aus den Kosten infolge der Erhöhung der BVG-Altersgutschriften und der Erhöhungen der BVG-Altersguthaben zusammen. Die Erhöhung der Altersgutschriften führt zu jährlichen Bruttomehrkosten von rund 2.4 Mrd. Franken (1.6 Prozent der koordinierten Löhne gemäss BVG ab Alter 25). Die Bruttomehrkosten der Erhöhung der BVG-Altersguthaben betragen rund 30.6 Mrd. Franken; verteilt auf 15 Jahre betragen die jährlichen Beiträge an den Sifo somit 2 Mrd. Franken (1.4 Prozent der koordinierten Löhne).

Andere zur Diskussion stehende Revisionspunkte im BVG, wie zum Beispiel eine Senkung der Eintrittsschwelle, eine Reduktion des Koordinationsabzugs, eine Vorverschiebung des Sparprozesses oder eine Abflachung der Staffelung der Altersgutschriften könnten in einem zweiten Schritt unter weniger grossem Zeitdruck angegangen werden.

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