Christof Forster geht der Frage nach, welche Konsequenzen der AHV-Deal im Zusammenhang mit der Steuervorlage auf die BVG-Reform haben könnte und zeigt auf, wo die Reform ansetzen dürfte.

Bei der Sanierung der zweiten Säule werden die Sozialpartner vor allem über drei Hebel diskutieren, die zusammenhängen: Wie stark soll der Umwandlungssatz sinken, wie umfassend muss kompensiert werden, und wie erfolgt die Kompensation? Dabei gibt es Zielkonflikte. Je stärker der Umwandlungssatz sinkt, desto teurer wird der Ausgleich. Für die Kompensation gibt es zwei Möglichkeiten: höhere Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder eine Kürzung oder Streichung des Koordinationsabzugs auf dem versicherten Lohn (derzeit 24 675 Franken). Wird dieser verkleinert, steigen der versicherte Lohn und damit die Beiträge in die Pensionskasse. Am Ende haben beide Varianten den gleichen Effekt: Das angesparte Kapital in der zweiten Säule wird grösser.

Ein völliger Wegfall des Koordinationsabzugs dürfte politisch chancenlos sein. Am Schluss dürfte es auf einen Mix von höheren Beitragssätzen und reduziertem Koordinationsabzug hinauslaufen. Die Sozialpartner haben ein Jahr Zeit, um sich zu einigen. Beim Unfallversicherungsgesetz ist ihnen dies gelungen. Allerdings ist die Situation in der zweiten Säule viel komplizierter.

  NZZ