imageAn der Mitgliederversammlung des Vorsorgeforums referierte Kurt Gfeller, Vizedirektor des Gewerbeverbands, über Stand und mögliche weitere Entwicklung bei der Neuauflage der BVG-Reform nach der Ablehnung der AV2020.

Der Bundesrat hat die Sozialpartner aufgefordert, innert Jahresfrist gemeinsame Vorstellungen zur Revision zu erarbeiten. Beteiligt sind Arbeitgeberverband, Gewerbeverband, Gewerkschaftsbund und Travail Suisse. Über den Fortgang der Beratungen wurde Stillschweigen vereinbart. Gfeller begrüsst dieses Vorgehen, erachtet allerdings die Gespräche als äusserst schwierig, ein Scheitern wäre keine Überraschung. Allerdings ginge damit ein weiteres Jahr verloren.

Der Gewerbeverband will eine «schlanke Revision» mit dem Ziel, die Löcher in der AHV zu stopfen, um Zeit für eine grössere Revision zu gewinnen. In der AHV soll das Referenzalter für Frauen auf 65 Jahre erhöht und die MWSt um moderate 0,6% heraufgesetzt werden. Im BVG fordert der SGV die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6% mit Massnahmen für die Übergangsgeneration. Später müssen eine generelle Erhöhung des Rentenalters, eine zusätzliche Flexibilisierung des Rentenalters und leistungsseitige Einsparungen mit einer ausgewogenen Zusatzfinanzierung folgen. Zudem wird vom Gewerbeverband ein Interventionsmechanismus zur Stabilisierung der Finanzen gefordert.

Aus persönlicher Sicht erwartet Gfeller eine Festlegung des Umwandlungssatzes auf 6%, allerdings sei auch ein höherer Satz nicht ausgeschlossen. Zu erwarten sind erneut auch flankierende Massnahmen etwa in Form einer Senkung des Koordinationsabzugs. Die Massnahmen für die Übergangsgeneration erachtet er als zentral für den Erfolg der Revision. Eine Kompensation ist nur möglich im Obligatoriumsbereich; alles andere käme viel zu teuer.

Vom Bundesrat erwartet er eine «eher linke» Vorlage; massgeblichen Einfluss dürfte erneut die CVP aufgrund ihrer starken Vertretung im Ständerat ausüben. Gleichzeitig werden die Gewerkschaften weiterhin versuchen, die AHV auf Kosten der 2. Säule auszubauen. Die Abstimmung sei nicht vor 2022 zu erwarten.

Ein weiteres Auseinanderdriften sieht Gfeller zwischen der beruflichen Vorsorge im privaten und im öffentlichen Bereich. Er sieht hier eine «enorme Ungerechtigkeit». Finanzierungsprobleme bei den Kassen von Bund, Kantonen und Gemeinden werden mit dem Einschuss von Steuergeldern gelöst, während der Versicherte im Privatsektor teilweise massive Leistungseinbussen hinnehmen muss und gleichzeitig mithelfen darf, die unverändert hohen Leistungen der Staatsangestellten zu finanzieren. Das sei äusserst stossend, kritisierte Gfeller.

  Referat Gfeller