Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Bemühungen, das höhere Frauenrentenalter mit der Durchsetzung von Frauenquoten und einer Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes zu verbinden.

Die Lohndifferenzen zwischen den Geschlechtern müssen in der laufenden Debatte um die Reform der AHV oft als Rechtfertigung für die Bekämpfung der Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 herhalten. Zwischen den Zeilen liegt die Offerte eines weiteren Kuhhandels für die AHV: Man wird vielleicht zähneknirschend die Erhöhung des Frauenrentenalters schlucken, wenn dafür das Lohngleichstellungsgesetz verschärft wird.

Der Verweis auf die Lohndifferenzen der Geschlechter im Kontext der AHV-Diskussion mag Gegnern einer AHV-Reform zur Beruhigung des eigenen Gewissens dienen. Man kann als mutmasslich «progressiv» denkender Mensch nicht glaubhaft für ein Geschlechterprivileg beim Rentenalter sein, also sucht man eine sachfremde Rechtfertigung, um sich etwas besser zu fühlen und gegen aussen besser dazustehen.

Wer das Rentenalter an das Lohnniveau knüpfen will, müsste konsequenterweise auch ein höheres Rentenalter für Schweizer gegenüber Ausländern fordern, da die Schweizer im Mittel mehr verdienen (über den Einfluss von Diskriminierung liesse sich auch hier lange streiten). Und Akademiker müssten ihre Lohnvorteile gegenüber Nichtakademikern durch ein höheres Rentenalter kompensieren.

Ebenso wie Zürcher gegenüber Tessinern. Und Pharmaforscher gegenüber Hilfsköchen. Und so weiter. Man könnte zum Beispiel auch argumentieren, die Männer müssten ein tieferes Rentenalter haben als die Frauen, weil sie durch die Militärdienstpflicht diskriminiert sind und mit 65 eine um etwa drei Jahre kürzere Lebenserwartung haben. Mit Phantasie wären noch viele weitere Verknüpfungen denkbar.

 NZZ