Eingereichter Text: Die Autonomie der kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen ist zu stärken. Insbesondere Artikel 64a BVG ist entsprechend anzupassen. Sie bestimmen in eigener Verantwortung die Aufsichtsorgane und unterbreiten der Oberaufsichtskommission ihre Jahresberichte zur Kenntnisnahme.

Begründung: Die Einflussnahme der Oberaufsichtskommission über das BVG hat sich in den letzten Jahren massiv ausgeweitet. Die Eingriffe durch Weisungen, Gleichschaltungsabsichten sowie beantragte Verordnungsänderungen nehmen massiv zu. Die Einflussnahme bei der Nomination von Organen der Konkordate nimmt bestimmenden Charakter an und verhindert oder verbietet gar die Einsitznahme von Magistratspersonen aus den kantonalen Regierungen in die regionalen Konkordatsräte.

Der Ständerat hat der Initiative am 16.6.18 Folge gegeben. Eingereicht wurde sie 2016.

  Initiative / BVG Oberaufsicht