Die ersten Stellungnahmen zu den Vorschlägen des Bundesrats zur AHV-Reform, die in die Vernehmlassung geschickt werden, sind extrem ablehnend.

Die SP schreibt:
Der Bundesrat begibt sich auf Glatteis: Er will das Rentenalter der Frauen auf 65 anheben, obwohl diese Erhöhung an der Urne bereits durchgefallen ist. Er will die Erhöhung, obwohl die Frauen beim Lohn noch immer diskriminiert werden. Und diese Erhöhung würde womöglich noch schlechter kompensiert als bei der AV2020. Die SP akzeptiert das nicht und schickt die unsoziale und ungenügende Vorlage zurück an den Absender.

„Die Frauen sollen fast allein für die Reform bezahlen. Dabei müssen die Frauen immer noch für Gleichstellung kämpfen. Hoch problematisch ist, dass die tieferen Löhne von Frauen auch tiefere Renten bedeuten. Da von den Frauen ihr Einverständnis zu erwarten, ist schlicht inakzeptabel“, kritisiert Barbara Gysi, SP-Vizepräsidentin und Nationalrätin.

Der Arbeitgeberverband meint:
Statt mit einer überschaubaren und ausgewogenen, ersten kleineren Reform die AHV-Renten mittelfristig zu sichern, riskiert der Bundesrat mit seinem Ansatz ein neuerliches Scheitern. Der Wille, dieses zentrale Dossier eigenverantwortlich zu prägen, ist kaum erkennbar, obwohl das Volk die demografischen Realitäten längst verstanden hat. Die Alterung der Gesellschaft führt dazu, dass sich der finanzielle Druck auf die umlagefinanzierte AHV stark erhöht. Mittelfristig sind deshalb strukturelle Massnahmen unumgänglich, wozu aus Sicht der Arbeitgeber eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters ab etwa Mitte der 20er-Jahre gehört. Diese Einsicht ist in anderen europäischen Ländern längst in die Politik eingeflossen.

Die bevorstehende Pensionierungswelle der Babyboomer führt auch auf dem Arbeitsmarkt zu einer Belastungsprobe, da bereits in wenigen Jahren Fachkräfte im Umfang von bis zu einer halben Million Vollzeitstellen fehlen werden. Mittelfristig ist deshalb eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters über 65 hinaus nicht nur erforderlich zur Rentensicherung, sondern auch, um den sich zuspitzenden Fachkräftemangel zu verringern. Die Landesregierung hätte diesen fundamentalen Zusammenhang nicht ignorieren dürfen und stattdessen wenigstens Vorschläge zur Förderung der freiwilligen Weiterarbeit über das Referenzrentenalter hinaus machen müssen. Für die Arbeitgeber gehört dazu mindestens eine Erhöhung des AHV-Freibetrags auf Einkommen, die nach dem Referenzalter erzielt werden. Wirksamer wären indessen die Aufhebung der AHV-Pflicht auf entsprechende Einkommen sowie ihre steuerliche Privilegierung.

Auch der SGB gegen höheres Frauenrentenalter
Die heute vom Bundesrat publizierte Vernehmlassung zur Reform der 1. Säule klammert die Frage der Rentenhöhe aus und gibt hier keine Antwort. Im Gegenteil: Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Frauenrentenalters schafft der Bundesrat neue Probleme und verschliesst sich vor der Realität, dass gerade diese Massnahme ein wesentlicher Grund für die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 war.

Positiv ist immerhin, dass der Bundesrat eine AHV-Zusatzfinanzierung vorschlägt, welche die finanzielle Lage der AHV bis 2030 sichern soll. Wobei der SGB eine Erhöhung der Lohnbeiträge der Mehrwertsteuer vorzieht. Die derzeit im Parlament hängige Zusatzfinanzierung der AHV im Rahmen der Steuerreform wurde vom SGB noch nicht abschliessend beurteilt. Klar ist, dass sie der AHV finanziell mehr Luft geben und den Druck auf die Leistungen reduzieren würde. Dies ist bei der Reform der 1. Säule zu berücksichtigen.

Für den SGB ist klar: Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. Die im Gegenzug dafür vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der betroffenen Frauen.    

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