Vorschläge für eine Reform der Altersvorsorge
Der Beobachter hat eine Reihe von Vorschlägen für eine Reform der Altersvorsorge zusammen gestellt, welche über Änderungen der Beitragssätze und des Umwandlungssatzes hinausgehen. Der Titel lautet “Die Wackelrente als Wundermittel?”… Es sind dies die Initiative für eine generationengerechte Vorsorge von Josef Bachmann; die Forderung nach Flexibilität im Überobligatorium der Grünliberalen (parl. Initiative Weibel); die 13. AHV-Rente des Gewerkschaftsbunds; die von c-alm entwickelten Ideen für den ASIP; die bereits realisierten Modelle mit flexiblen Renten von PwC oder Implenia.
ZKB: Leerwohnungsbestand wird weiter steigen
Die ZKB schreibt zur aktuellen Situation auf dem Mietwohnungsmarkt:
März 2019 – Im zweiten Halbjahr 2018 hat bei den Baubewilligungen für Mietwohnungen ein kräftiger Rückgang eingesetzt. Allein im vierten Quartal 2018 bekamen rund 20% weniger Mietwohnungen grünes Licht zum Bau als noch im letzten Quartal des Vorjahres. Wie die Analysen des Immobilien Research der Zürcher Kantonalbank zeigen, bedeuten die rückläufigen Baubewilligungen jedoch keine Entschärfung der Leerstandsproblematik.
Im Gegenteil steigt gemäss Prognosen der Zürcher Kantonalbank die Anzahl leerstehender Mietwohnungen in der Schweiz von 59’700 im Jahr 2018 auf knapp 72’000 im Jahr 2020. Und dies trotz einer insgesamt abnehmenden Bautätigkeit. So rechnet die Zürcher Kantonalbank mit einem Rückgang des Mietwohnungsbaus von 53’900 im Jahr 2018 auf 52’600 im Jahr 2019 respektive auf 50’400 im Jahr 2020.
Grund für diese Entwicklung ist, dass sich die Bautätigkeit vor allem auf Regionen konzentriert, in welchen bereits viele Mietwohnungen leer stehen. Es entstehen also Mietwohnungen an Lagen, an denen sie gar nicht nachgefragt werden. So sind zum Beispiel im Unterwallis die Baubewilligungen für Mietwohnungen auch im vergangenen Jahr erneut in die Höhe geschnellt (+230% in Martigny bzw. +37% in Sion) und Jura (+158%), obwohl bereits sehr viele Mietwohnungen verfügbar sind und die Bevölkerung in der Vergangenheit kaum gewachsen ist oder sogar rückläufig war. Dasselbe gilt in Olten (+6%), Solothurn (+30%) und Grenchen (+72%), wo sich die Spannungen am Mietwohnungsmarkt nicht so rasch legen werden.
Sifo und Gemeinschaftseinrichtung
Franziska Bur-Bürgin behandelt in ihrem Blog und auch im neuen Newsletter einen Entscheid des Bundesgerichts. Es geht dabei um die Frage der missbräuchlichen Inanspruchnahme des Sifo durch Gemeinschaftseinrichtungen. Bur-Bürgin schreibt:
Eine GmbH mit zwei Angestellten hatte sich einer Gemeinschaftseinrichtung (nachfolgend «PK») angeschlossen. Nach rund zwei Jahren stellte sie die Beitragszahlungen ein. Trotzdem waren ein versicherungspflichtiger Mitarbeiter und die Gesellschafterin über Jahre weiter für die GmbH tätig, und die PK kündigte auch den Anschlussvertrag nicht.
Nach dem Tod der Gesellschafterin im Jahr 2014 nahm die PK den Fall auf und machte nachträglich Beiträge geltend. Die GmbH war mittlerweile im Konkurs. So erhielt die PK im Wesentlichen nur einen Verlustschein. Damit wandte sie sich an den SiFo und bat um Sicherstellung der reglementarischen Leistungen.
Der SiFo anerkannte die Sicherstellung der (sehr geringen) Leistungen für den Angestellten, nicht aber für die Geschäftsführerin. Soweit es sie betraf, berief er sich auf einen Missbrauch (Art. 56 Abs. 5 BVG). (…)
Des BGer hielt fest, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen des SiFo könnte nicht nur dadurch bekämpft werden, dass der SiFo von Vornherein die Sicherstellung verweigere, sondern auch dadurch, dass er nachträglich Rückgriff auf fehlbare Personen nehme (Haftung nach Art. 56a BVG). Dabei – so das BGer – bestehe keine Wahlmöglichkeit des SiFo: Nach den Materialien müsse er primär den Weg des Rückgriffs nehmen.
AHV aus US-Sicht
CNN-Money geht in einem Video-Clip auf die Situation der Compenswiss ein, welche im vergangenen Jahr unter der schlechten Markt-Performance gelitten hat. Nichts Neues für uns, aber ein Blick auf die eigenen Verhältnisse aus fremder Sicht ist immer interessant.
Broker verteidigen Courtagen
Werner Enz berichtet in der NZZ über die Jahresversammlung des Brokerverbands SIBA, an welcher auch die kürzlich aufgeflammte Diskussion um die Courtagen für die Vermittlung von PK-Anschlüssen an Sammelstiftungen thematisiert wurde.
Gemäss den Siba-Standesregeln gilt seit Jahren, dass die Konditionen für eine BVG-Beratungsdienstleistung transparent gemacht werden müssen. Wie bei den meisten anderen Versicherungsverträgen auch zahlt oft die Versicherung dem Broker eine Courtage; dieser drängt in der Regel nicht auf Neuabschlüsse, sondern begleitet Kunden über Jahre. Denkbar ist zwar auch eine aufwandbasierte Entschädigung, aber das ist Verhandlungssache.
Hinter den Kulissen brodelt es offenbar, nachdem sich Asip-Direktor Hanspeter Konrad in Übereinstimmung mit der gewerkschaftsnahen Organisation PK-Netz für ein Verbot und die «Korrektur von Anreizen» ausgesprochen hat. Verbote vertragen sich bekanntermassen schlecht mit der Bundesverfassung, die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit zusichert.
Bestrebungen, via BVG-Kommission eine Gesetzes- oder Verordnungsänderung in die Wege zu leiten, laufen offenbar schon. Der von Konrad in Aussicht gestellte «runde Tisch», an dem auch Broker- und Arbeitgebervertreter Platz nehmen sollen, lässt nach den Worten Lehmanns noch auf sich warten. Die mit einer Auftragsstudie via Kassensturz in die Gänge gebrachte Debatte erscheine ihm als suspekt und als Angriff auf die liberale Marktordnung.
Ein Grund für die Hektik ist, dass einige Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen auf der Jagd nach BVG- Neukunden sind. Vor allem Einrichtungen mit schwachem Deckungsgrad könnten versucht sein, mit grosszügigen Provisionen KMU-Kunden zu gewinnen, um Finanzlöcher zuzudecken. Allerdings sollte eine solche Taktik mit der Offenlegung sämtlicher Entschädigungen durch den Broker rasch zu durchschauen sein. Da kann es auch Gold wert sein, wenn ein Broker einen bestimmten Anbieter eben gerade nicht empfiehlt.
Professionelle Beratung nach einem Kassenwechsel wird es landauf, landab auch in Zukunft brauchen. Als vor knapp einem Jahr die Axa den Ausstieg aus der BVG-Vollversicherung ankündigte, standen Zehntausende von KMU vor einem heiklen Entscheid. Die BVG-Kommission als beratendes Organ des Bundesrats hätte noch ganz andere Projekte als Verbote zu befördern. Die Korrektur der systemwidrigen Umverteilung von jährlich rund 7 Mrd. Fr. zulasten der nachrückenden Generationen steht an.
Faire Vorsorge in den Medien
Die von Josef Bachmann lancierte Volksinitiative für eine “generationengerechte Vorsorge”, die am 26.3.19 den Medien vorgestellt wurde und zu welcher die Unterschriftensammlung am 2. April startet, ist auf wohlwollende Reaktionen gestossen. In der NZZ schreibt Hansueli Schöchli:
Die von einem ehemaligen Pensionskassenverwalter lancierte Volksinitiative will diese Umverteilung stoppen. Die als allgemeine Anregung konzipierte Initiative fordert als Grundsatz Generationengerechtigkeit und damit die Vermeidung einer «systemfremden Umverteilung». Konkret verlangt die Initiative, dass das Referenzrentenalter «unter Berücksichtigung der Lebenserwartung regelmässig angepasst» wird und für beide Geschlechter gleich sein soll.
Zudem soll es künftig möglich sein, auch bereits laufende Renten in der beruflichen Vorsorge zu senken, «um die Umverteilung zwischen den Generationen zu begrenzen». Aus Sicht der Generationengerechtigkeit sind diese zentralen Forderungen der Initiative überfällig. Das würden bei abgeschalteten Mikrofonen sogar manche Politiker zugeben, doch die meisten Politiker mit Wiederwahlambitionen verspüren vermutlich Berührungsängste gegenüber dieser Volksinitiative.
Initiant Josef Bachmann, der heute Rentner ist und früher die Pensionskasse der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers leitete, hat am Dienstag sein 23-köpfiges Initiativkomitee vorgestellt. Immerhin drei amtierende Bundesparlamentarier gehören dazu. Dies sind der grünliberale Zürcher Nationalrat Thomas Weibel, der Zuger FDP-Nationalrat Bruno Pezzatti und der Luzerner SVP-Nationalrat Franz Grüter. Allerdings treten mit Weibel und Pezzatti zwei der drei Genannten diesen Herbst nicht mehr zur Wiederwahl an und haben deshalb politisch nicht mehr viel zu verlieren. Zum Initiativkomitee gehört auch der ehemalige SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi, doch auch er muss keine Popularitätspreise mehr gewinnen.
[Disclosure: Bortoluzzi ist Präsident des Vorsorgeforums und auch dessen Geschäftsführer Peter Wirth gehört dem Initiativ-Komitee an.]
Derzeit sind wohl etwa ein Drittel der Urnengänger 65-jährig oder älter. Die Gruppe 50 plus dürfte es auf einen Anteil von etwas über 60 Prozent bringen. Für opportunistische Politiker aus grossen Parteien mit Wiederwahlambitionen ist das Kalkül wohl relativ schnell gemacht. Seniorenverbände hätten ihn bereits mit heftiger Kritik eingedeckt, sagt Initiant Josef Bachmann. Immerhin, so fügt er an, seien 40 Prozent der Mitglieder des Initiativkomitees selber Rentner.
In den AZ-Medien schreibt Rainer Rickenbach:
«Die Konstruktion der zweiten Säule hört sich in der Theorie gut an. Doch in der Praxis führt sie immer stärker zu einer Umverteilung von den berufstätigen Einzahlern zu den Rentnern», sagt Bachmann. Die Oberaufsichtskommission der Pensionskassen schätzt die Summe, die den Berufstätigen so entgeht, auf rund sieben Milliarden Franken pro Jahr. Das kommt rund einem Viertel der gesamten Rentenauszahlungen gleich. Diese Milliarden zwacken die Pensionskassen bei ihren Renditen ab, um Renten zu finanzieren, die sie vor Jahren zu hoch angesetzt hatten. «Nicht allfällige Rentenkürzungen, sondern die Umverteilung stellen den eigentlichen Systembruch dar. (…)
Bachmann: «Doch wir müssen handeln. Die jungen Leute gehen heute wegen der ökologischen Ressourcenverschwendung auf die Strasse. Wir wollen nicht, dass sie in ein paar Jahren auch gegen ungerechte Rentenverteilung und Schuldenwirtschaft protestieren.»
PK Winterthur: Sanierung gescheitert
Die NZZ schreibt: Mit viel Aufwand hat der Stadtrat Winterthur für einen von hohen Kredit geweibelt, mit dem die Pensionskasse ins Lot gebracht werden sollte. Der Gemeinderat lehnt ihn aber ganz knapp ab. Es sei zu viel Vertrauen verloren gegangen, sagen die Kritiker.
Der politisch umkämpfte Punkt war die weitere Einmaleinlage von 144 Millionen Franken, welche die Stadt leisten sollte. Die Summe erregte die Gemüter nicht nur wegen ihrer schieren Höhe. Ein wichtiger Grund war auch, dass die Winterthurer Stimmbevölkerung schon vor der Verselbständigung 2014 etliche Millionen Franken bewilligt hatte. Vor der Abstimmung hatte es geheissen, danach sei die städtische Pensionskasse saniert und ausfinanziert.
Der Vorschlag provozierte die Bürgerlichen und Grünliberalen. Sie warfen dem Stiftungsrat und seinem früheren Präsidenten Jorge Serra, dem ehemaligen SP-Kantonsrat und Gewerkschafter, Versagen vor. Sie hätten die Weichen nicht rechtzeitig gestellt und wollten die Kosten jetzt einseitig auf die Steuerzahler abwälzen. Ihre Forderung: Die Stadt solle erst wieder in die Tasche greifen, wenn ein Plan für den Anschluss der städtischen Pensionskasse an eine andere Institution vorliege. Die Kasse stelle für die dünne Eigenkapitaldecke der Stadt ein grosses Risiko dar. (…)
Stadtpräsident Michael Künzle appellierte vergeblich an den Rat. Bei einem Nein habe man die Aufsicht im Nacken, und diese werde festlegen, wie die Sanierungsmassnahmen auszusehen hätten. Die hauchdünne Mehrheit aus SVP, FDP, GLP und EVP überzeugte er damit nicht. Man müsse dem Volk aufzeigen, dass die Stadt nicht in ein Fass ohne Boden investiere, sagte der Freisinnige Urs Hofer. Dies sei nicht möglich, in zu vielen Punkten sei die Kasse verbesserungswürdig. Die Bürgerlichen signalisierten aber, eine Einlage bei der neuen Vorlage nicht grundsätzlich ablehnen zu wollen.
Milchsuppe für eine faire Vorsorge
pw. Das Komitee der Eidgenössischen Volksinitiative “Für eine generationengerechte Altersvorsorge (Vorsorge Ja – aber fair)” hatte sich einen ausgesprochen symbolträchtigen Ort für seinen Medienanlass vor dem Start der Unterschriftensammlung ausgewählt: das Kloster Kappel, wo einst Protestanten und Katholiken statt sich gegenseitig die Köpfe einzuschlagen über einem Teller Milchsuppe einen wenigstens vorläufigen Frieden schlossen und das blutige Geschäft der Schlacht um fünf Jahre aufschoben. Eine vernünftige Grundlage für eine grundlegende Reformation der beruflichen Vorsorge ist auch mit der Initiative vorgesehen.
Josef Bachmann, früherer PwC-Pensionskassenchef und eigentlicher Träger dieser Initiative, legte dar, weshalb eine grundlegende Reform der beruflichen Vorsorge unumgänglich ist. Weder mit zusätzlichen Beiträgen noch einem Schrauben an den Parametern ist es getan. Die massive Umverteilung in Höhe eines Viertels der Leistungen ist nicht mehr mit Solidarität zu umschreiben, sie grenzt an Diebstahl, zumal die “Leistungssubventionierung” durch die Jungen umso grösser ist, je höher die Rente ausfällt. Die versprochenen Leistungen sind nicht finanziert, die massive Zunahme der Lebenserwartung nicht berücksichtigt.
Die in Form einer allgemeinen Anregung gehaltene Initiative fordert eine Ende der Umverteilung, die Sicherung der Generationengerechtigkeit von Leistungen und Beiträgen, die Schaffung der Voraussetzungen für eine moderate Senkung der Renten bei Bedarf und der Erhöhung nach Möglichkeit und die Festsetzung des Rentenalters nach individuellen Bedürfnissen.
Start der Unterschriftensammlung ist am 2. April. Innerhalb von 18 Monaten müssen 100’000 Unterschriften zusammenkommen. Eine grosse Herausforderung, da weder Parteien noch Fachverbände dahinter stehen. Sollte es nicht gelingen, das System der 2. Säule rechtzeitig zu modernisieren, befürchtet Bachmann massive Rentenkürzungen die weit einschneidender sein würden als alles, was jetzt mit einer Flexibilisierung der Renten vorgesehen ist.
Weltweite PK-Vermögen 2018 um 3,3% gesunken
Gemäss den aktuellsten Zahlen der Global Pension Assets Study des Thinking Ahead Institute sank das globale institutionelle Pensionskassenvermögen in den 22 wichtigsten Märkten (den «P22») zum Jahresende 2018 auf 40,1 Billionen Dollar. Dies entspricht einem Rückgang von 3,3% im 12-Monatszeitraum.
Die sieben grössten Märkte für Pensionsvermögen (die «P7») – die USA, Japan, Grossbritannien, Australien, Kanada, die Niederlande und die Schweiz – machen 91% der P22 aus. Die jüngste Studie zeigt, dass die USA mit 61,5 % der weltweiten Pensionskassenvermögen weiterhin deutlich vorne liegen, gefolgt von Japan und dem Vereinigten Königreich mit 7,7 % resp. 7,1 %. Die Schweiz belegt Platz 7 mit 2,2%.
Unlust an der Rente
Es ist noch nicht lange her, als ein Kapitalbezug bis zu drei Jahre vor der Pensionierung der Kasse gemeldet werden musste. Neuerdings nehmen die Kassen auch noch 5 Minuten vor der Pensionierung den Antrag auf Kapitalbezug dankend entgegen. Die einst gefürchtete Negativ-Selektion (Kranke wählen das Kapital, sportliche Senioren die Rente) ist kein Problem mehr. Und 1e-Pläne sind in der Regel zwingend mit dem Bezug des Kapitals verbunden. Michael Ferber schreibt in der NZZ:
Willy Thurnherr (CEO der Aon) hält es für problematischer für die Entwicklung der beruflichen Vorsorge, dass immer mehr Pensionskassen das Anlagerisiko auf die Versicherten überwälzen. Es gebe eine zunehmende Zahl an Pensionskassen, die eine Unlust zeigten, Renten an ihre Versicherten zu zahlen. Mache dies Schule, stelle sich letztlich die Frage, ob die zweite Säule noch ihren ursprünglichen Zweck erfülle, sagt Thurnherr.
Als Beispiel nennt er den Entscheid verschiedener Vorsorgeeinrichtungen, ab einer gewissen Höhe einen Kapitalzwang einzuführen. Aufgrund dieser Regelung müssten die Versicherten Gelder zunehmend selbst anlegen – dies könne beispielsweise im hohen Alter problematisch werden. In dieselbe Richtung geht laut Thurnherr die Einführung von 1e-Plänen. Die Pensionskassen, die solche Regelungen oder einen Kapitalzwang eingeführt hätten, seien zwar noch in der Minderheit. Allerdings könnten immer mehr Vorsorgeeinrichtungen diesen Kassen folgen, zumal es sich bei den «Pionieren» um grosse Einrichtungen handle.
In eine andere Richtung geht die Kritik von Juerg Mueller von der Vermögensverwaltung WM Weibel Mueller AG. Laut ihm dürfte die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV bei immer weniger Versicherten ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Vielen gelinge dies nur mithilfe von Erbschaften. Ausserdem dürfte angesichts der gesunkenen Umwandlungssätze das Interesse von Versicherten mit höheren Einkommen, eine Rente zu beziehen, nachlassen, sagt Mueller.
Er geht davon aus, dass zumindest Teilkapitalbezüge immer öfter Vorkommen. Wohlhabendere Versicherte dürften sich sagen: «Wenn die Rente schon so niedrig ist, möchte ich wenigstens einen Teil des Kapitals raus- nehmen und dieses Geld an meine Nachkommen vererben.»
Mueller rechnet für die kommenden Jahre mit einer Zunahme der Kapitalbezüge. Als Folge davon erwartet er, dass in den kommenden Jahren in der Politik wieder Vorstösse diskutiert werden, die einen zumindest teilweisen «Rentenzwang» fordern.
“Immobilienrenditen überstrahlen alles”
Die NZZ schreibt zum Höhenflug der Immobilien bei der Kapitalanlage:
Seit Jahren erwarten eingefleischte Immobilienexperten, dass die Renditen für Schweizer Liegenschaften spürbar sinken. Gemäss den Daten der Beratungsfirma Iazi ist das im vergangenen Jahr tatsächlich eingetreten. Nach 6,2% für 2017 wurde für 2018 eine durchschnittliche Gesamtrendite von nur noch 5,2% ermittelt. Das ist aber nur ein Teil der Geschichte, denn der Mitbewerber Wüest Partner (WP) hat gemeinsam mit dem Datenanbieter MSCI für 2018 eine Performance von 6,1% berechnet und damit sogar mehr als im Jahr zuvor (5,8%). (…)
Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass die direkten Immobilienanlagen 2018 zu den besten Investments überhaupt zählten. Deutlich geschlagen wurden auch die indirekten Immobilienanlagen (Aktien und Fonds), die kurzfristig stärker vom Geschehen an den Börsen beeinflusst werden und negative Renditen von rund –2 bzw. –5% aufwiesen. Innerhalb der Segmente hatten wie zumeist in den Vorjahren die Mehrfamilienhäuser die Nase vorn, vor den Büro- und den Verkaufsflächen.
Im laufenden Jahr ist es denkbar, dass Büroliegenschaften, wo sich die Nachfragesituation seit geraumer Zeit wieder aufhellt, den Wohnimmobilien den Rang ablaufen können. Da sich die NCF-Renditen nur langsam verändern, werden die Wertveränderungen für die Gesamtrenditen wieder ausschlaggebend sein. Angesichts des Zinsumfelds, das die Nachfrage nach Immobilienanlagen künstlich stimuliert, ist zumindest kaum vorstellbar, dass es hier systematisch zu stärkeren Einbussen kommen wird.
OAK: BR antwortet auf Interpellation Kuprecht
In seiner Interpellation vom vergangenen Dezember kritisierte SR Alex Kuprecht eine von der Oberaufsichtskommission geplante Weisung zu den Sammelstiftungen. Deren Durchführung würde zu Kosten von 500 Franken pro Versicherten führen, rechnete er vor. An den Bundesrat stellte er u.a. die Frage, ob die OAK damit nicht den vorgegebenen Weisungsrahmen und damit ihre Kompetenzen überschreiten würde. Jetzt liegt die Antwort des Bundesrates vor, und wie nicht anders zu erwarten stellt er sich auf die Seite der OAK und weist alle von Kuprecht aufgeworfenen Kritikpunkte zurück. In der Antwort heisst es u.a.:
Werden Aufsichtslücken festgestellt, ist es angezeigt, dass die OAK BV im Rahmen ihrer Kompetenz die notwendigen Massnahmen trifft. Die Sicherheit der Leistungen der Versicherten hat grundsätzlich Vorrang gegenüber Kostenüberlegungen, sofern die Kosten angemessen sind. Aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgaben müssen die Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken ohnehin periodisch auch auf Stufe Vorsorgewerk prüfen.
Dabei können sie die Resultate ihrer Prüfungen auch gruppiert und in tabellarischer Form darstellen, was ihren Aufwand und damit auch die Kosten in Grenzen hält. In der Vergangenheit ist es den Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge immer gelungen, ihre Arbeit effizient zu organisieren.
Die Gesetzeskonformität der Weisungen zu prüfen liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates. Die OAK BV darf zur Vereinheitlichung der Aufsichtstätigkeit Weisungen erlassen für Aufgaben, die die Expertinnen und Experten und das oberste Organ ohnehin bereits heute wahrnehmen müssen. Ihre Weisungen dürfen allerdings das Gesetz nur konkretisieren, nicht aber es ergänzen.
Die gesetzlichen Aufgaben des obersten Organs ändern sich mit dem Weisungsentwurf nicht. Die Aufsichtsbehörden können von der OAK BV angewiesen werden, bestimmte Erläuterungen, Beurteilungen und Bestätigungen von den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen zu verlangen. Das oberste Organ bleibt verantwortlich für die finanzielle Sicherheit der Stiftung und muss dafür sorgen, dass die strukturellen Risiken identifiziert und geprüft werden.
Der Bundesrat beabsichtigt keine Änderung des heutigen Aufsichtssystems. Eine einheitliche Bundesaufsicht müsste gegebenenfalls mit einer Gesetzesänderung vom Parlament beschlossen werden.
pw. Der Bundesrat kommt Kuprecht in keinem Punkt entgegen. Alles ist bestens. Man darf vermuten, dass die bundesrätliche Antwort mit Hilfe der OAK formuliert worden ist. Der Interpellant dürfte damit kaum befriedigt sein. Die Kostenfrage wird mit dem hilfreichen Hinweis auf die Kostenersparnis durch eine tabellarische Darstellung beantwortet. Das darf wohl unter der Kategorie unfreiwilliger Humor abgebucht werden. Will unsere Regierung damit eine Lektion in Excel erteilen? Aber über die Gesetzeskonformität der Weisungen will er sich nicht äussern, weil das nicht in seiner Kompetenz liege. Die Expertise Gächter wird gar nicht erst erwähnt. Wer sonst ist aber dafür zuständig? Dazu hätte man gerne eine Antwort. Affaire à suivre.
Deutschlands grösste Pensionskassen
Nationalbank hält an ihrer Geldpolitik fest
In der SRF-Tagesschau hat SNB-Direktor Jordan bestätigt, dass die Nationalbank an ihrer Geldpolitik festhalten wird.
PK-Markt vor Konsolidierung
Der Chef und Mitbesitzer des in Zug ansässigen Asset Managers Corestone, Martin Mlynar, macht sich keine Illusionen. «Ich glaube nicht, dass der Schweizer Markt noch einen weiteren Asset Manager braucht», sagt er im Interview mit finews.ch-TV.
Und doch hätten in der Pensionskassenlandschaft Entwicklungen eingesetzt, die Corestone auch schon in Kanada, in Dänemark oder in den Niederlanden beobachtet habe und die dort viel weiter fortgeschritten seien. Nämlich eine intensiver geführte politische Diskussion um die langfristige Sicherung der Schweizer Vorsorgewerke.
Diese Entwicklungen haben Mlynar und das Corestone-Management im vergangenen Jahr bewogen, den Asset Manager durch einen Buy-out vom vormaligen Besitzer Robeco unabhängig zu machen, um sich spezifisch auf den Schweizer Markt konzentrieren zu können.
Corestone ist mit rund 36 Milliarden Franken verwalteten Vermögen eine recht grosse Nummer. Wobei Grösse wegen der Skaleneffekte und der tieferen Kosten für die eigenen Kunden sicherlich wichtig sei, sagt Mlynar weiter. Doch Corestone wolle nicht per se wachsen, sondern sich gang auf die langfristig orientierten Investoren fokussieren und diese bei ihren Anlageentscheidungen zu unterstützen.






