Wo der Schuh drückt
In einem “Expertenchat” zum Thema Pensionskasse im “Espresso” auf Radio SRF konnten die Hörer ihre Anliegen Carlo Picecchi (Vermögenspartner) und Selina Wyss (VZ Zentrum) vorlegen. Die Gespräche wurden protokolliert und geben einen Einblick, mit was und wo die Versicherten Probleme mit ihren Pensionskassen haben.
Stiftung Abendrot und die Broker
In einer Medienmitteilung beschreibt Abendrot ihren Umgang mit den Brokern. Leider bezieht sich auch Abendrot wieder auf die vom Kassensturz kolportieren 300 Mio. an Provisionen, welche falsch sind. In der Mitteilung heisst es:
Die Stiftung Abendrot als Vorreiterin ist bereits aktiv geworden und hat 2016 den Umgang mit Brokern neu geregelt. Nach einem schrittweisen Einführungsprozess tritt die Regelung ab 1. Juli von diesem Jahr für alle angeschlossenen Betriebe in Kraft. Die Abendrot-Regelung beinhaltet drei Punkte:
• Grundsätzlich bezahlt die Stiftung Abendrot nur einmalige Abschlussprovisionen. Wiederkehrende Zahlungen müssen schriftlich beantragt werden und sind an klare Bedingungen geknüpft.
• Sowohl einmalige wie wiederkehrende Zahlungen werden dem verursachenden Betrieb transparent ausgewiesen.
• Arbeitgebende, welche die Dienste von Brokern in Anspruch nehmen, bezahlen einen moderaten Verwaltungskostenzuschlag von 0,04% der AHV-Lohnsumme (Betriebe mit über 100 Versicherten profitieren von einem reduzierten Satz von 0,03%).
Dank dieser Regelung können die Kosten stärker nach dem Verursacherprinzip und damit gerechter verteilt werden. Der Brokerzuschlag deckt jedoch nur einen Teil der gesamten Kosten. Im Idealfall würden die Broker ihre Leistungen deshalb direkt den Auftraggebern verrechnen. Bis ein solcher Paradigmenwechsel vollzogen ist, bietet die Abendrot-Regelung aber eine gute Lösung für den Umgang mit Brokern.
Das Helvetia-Modell
Ein kurzer Animationsfilm erklärt generelle Zusammenhänge in der beruflichen Vorsorge und die Geschäftstätigkeit der Helvetia.
Das Loch im Überobligatorium
In der Handelszeitung schreibt Michael Heim über die Schieflage der 2. Säule, wo wegen eines viel zu hohen Umwandlungssatzes im Obligatorium für das Überobligatorium kaum mehr etwas abfällt. Die Reform des BVG lässt derweil auf sich warten. Die Versicherer suchen nach Auswegen.
Dabei läuft die Reform längst. Gemerkt haben es erst die wenigsten, denn formell gibt es noch immer die 6,8 Prozent und den jährlich festgelegten Mindestzins. Doch faktisch halten sich die meisten Pensionskassen schon lange nicht mehr an die hehren Ziele.
Zum einen ziehen die Vorsorgewerke Geld über versteckte Sanierungsbeiträge ab. Etwa über Risikoprämien für Todesfall oder Invalidität, die höher sind als die eigentlichen Risiken. Damit schreiben sie Gewinne, die zum Stopfen der Löcher verwendet werden. Ein Geheimnis ist das nicht. Die Versicherer reden offen darüber, jeder Politiker kennt die Zahlen.
Das Gleiche gilt für die Zinsen. Die Guthaben könnten höher verzinst werden, wären da nicht die Rentenlöcher. Kurzfristig tut das nicht weh. Langfristig fehlt den heute Werktätigen damit aber viel Kapital für die Rente. «Wir könnten 1,5 Prozentpunkte mehr Zins bezahlen, wenn die Transfers nicht wären», sagt Helvetia-Aktuarin Hedwig Ulmer.
Die grösste Illusion wird aber um den Umwandlungssatz betrieben. Die berühmten 6,8 Prozent bekommt nur noch ein kleiner Teil der Neurentner. Die real existierenden Umwandlungssätze wurden längst gesenkt – tief unter das politisch so heftig umstrittene Niveau.
Zuerst senkten betriebliche Pensionskassen die Umwandlungssätze. Laut Swisscanto-Studie betrugen sie 2018 im Schnitt noch 5,87 Prozent. Nun ist als erster Vollversicherer die Helvetia mit einem radikalen Modell nachgezogen. Bis 2023 senkt sie den Umwandlungssatz im Obligatorium auf 5,6 Prozent und im Überobligatorium sogar auf 4,4 Prozent. Wer Guthaben hat, das zur Hälfte aus überobligatorisch einbezahlten Geldern besteht, kommt so noch auf einen Umwandlungssatz von 5 Prozent. Und damit auf 26 Prozent weniger Rente als mit dem 6,8er-Satz. Was in Bern noch als -politisch unverhandelbar gilt, hat die Helvetia gerade eingeführt.
Helvetia Modell: UWS nach Anteil der obligatorischen Gelder
Lesebeispiele: Gilt das angesparte Kapital zur Hälfte als obligatorisch, beträgt der Renten-Umwandlungssatz 5,0%. Bei 90 Prozent Obligatorium würde er eigentlich 5,5% Prozent betragen, muss aber aufgrund der gesetzlichen Minimalregeln auf 6,1 Prozent erhöht werden.
Und sie wird nicht allein bleiben. «Auch die anderen Vollversicherer haben zu hohe Umwandlungssätze», sagt Helvetia-Manager Donald Desax. Swiss-Life-Manager Stahel bestätigt: «Kommt nicht bald eine substanzielle Reform, werden wir auf ein ähnliches Modell wechseln.» Noch wandelt der grösste Lebensversicherer seine obligatorischen Guthaben mit 6,8 Prozent in Renten um. Doch der Druck ist hoch. 2018 verschob die Swiss Life in den Büchern mehr als 1 Milliarde Franken von den Werktätigen an die Rentner.
Warum aber können Pensionskassen, was die Politik nicht will? Der Trick mit den tiefen Umwandlungssätzen ist einfach: Die hohen Mindestsätze gelten nur für das gesetzlich vorgeschriebene Obligatorium. Alles Freiwillige ist nicht geregelt. Und so werden überobligatorische Guthaben faktisch eingezogen, um die laufenden Renten zu finanzieren.
Als Beispiel ein Rentner mit 150’000 Franken in der Pensionskasse, von denen 50’000 als obligatorisch gelten. Im Helvetia-Modell erhält er ab 2023 eine Jahresrente von 7800 Franken. Weil das mehr ist als die 6800 Franken, die er aus dem Obligatorium erhalten muss (6,8 Prozent von 100’000 Franken), geht die Rechnung auf. Die 50’000 freiwillig -einbezahlten Franken bringen ihm aber lediglich ein Plus von 1000 Franken-Rente, was einem Umwandlungssatz von 2 Prozent entspricht. Hätte er nur 20’000 Franken im Überobligatorium, würden diese bei der Pensionierung -sogar komplett verschwinden. Die Rente wäre nicht höher als ohne die 20’000 Franken.
IPE: Guest Viewpoint von Beat Zaugg
In der IPE hat Beat Zaugg, CFA, die Bedeutung nachhaltiger Anlagen in der Schweiz in einem Gastbeitrag ausgeleuchtet.
Swiss pension funds will be also influenced by developments in the EU, such as the EU taxonomy, MIFiD regulation and reporting standards set by specialist bodies. The race among countries to lead the drive into sustainable finance has been relaunched. Swiss asset managers, service providers, academics and pension funds look set to demonstrate high quality and innovation in sustainable investment solutions. Two characteristics Switzerland is already famous for in many other sectors.
NL: Bekannte Probleme
Die Pensionskassen der Niederlande haben mit den gleichen Problemen zu kämpfen wie die hiesigen. Es drohen höheres Rentenalter und/oder sinkende Leistungen. Die Financial Times schreibt:
The Netherlands’ transport system was hit by a 24-hour national strike as train, tram and bus drivers protested at pension reforms that could mean a higher state retirement age and uncertainty over income in old age. Public sector workers and employees in other industries then joined a second day of protests after a national call for action by Dutch trade unions.
At the heart of the unrest is the prospect that thousands of retired Dutch workers face cuts to their pensions as early as January, which places enormous pressure on the government, employer representatives and trade unions to thrash out a solution to the nation’s looming retirement predicament.
“It would be disastrous for trust in the retirement system if cuts to pension payouts have to be introduced,” said Jacqueline Lommen, a senior pensions strategist at State Street Global Advisors, the US asset manager.
The Dutch strikes are a warning to other countries as they struggle to ensure the sustainability of pension systems due to the growth in the number of retired workers and the retreat by companies globally from generous defined benefit schemes that guarantee retirement incomes.
Swiss Life hält an “Vollsortimenterstrategie” fest
Swiss Life publizierte die Resultate 2018 im Unternehmensgeschäft:
Swiss Life konnte die massgebenden periodischen Prämien in der Kollektivversicherung im vergangenen Jahr mit 3323 (Vorjahr 3325) Mio. Franken stabil halten. Die gesamten Prämieneinnahmen stiegen auf 7797 Mio. (7629) Mio., die Anzahl Verträge nahm um 2,1% auf 44 249 zu. Die Verwaltungskosten erhöhten sich auf 221 ( 202) Mio. Franken. Dieser Anstieg ist auf die ausserordentlich grosse Nachfrage nach Vollversicherungslösungen aufgrund des Rückzugs eines Mitbewerbers [Axa] aus diesem Geschäft und die damit verbundenen Zusatzaufwände für Beratung und Administration zurückzuführen.
Mit einer Ausschüttungsquote von 94,2% erfüllte Swiss Life die gesetzlichen Vorgaben erneut. Die Zuweisung an den Überschussfonds stieg 2018 um 108 Mio. auf 245 Mio. Die zusätzlichen technischen Rückstellungen erhöhten sich auf 470 (320) Mio. Franken. Swiss Life erzielte 2018 eine Anlagerendite von 2,22%.
Arbeit im AHV-Alter belohnen!
Der PensCheck-Newsletter von Pensexpert beschäftigt sich mit dem absehbaren Fachkräftemangel wegen der absehbaren Pensionierungswelle in der zweiten Hälfte der 20er Jahre. Kritisiert wird das Vorhaben des Bundesrats, im Rahmen der AHV 21-Reform Steueroptimierungsmöglichkeiten für Gutverdienende einzuschränken. Effektiv aber würde damit der Mittelstand benachteiligt, der über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus weiterarbeiten möchte. Im Editorial schreibt Jörg Odermatt:
Viele Unternehmen sind bereits heute darauf angewiesen, ihre erfahrenen und bestens ausgebildeten Arbeitnehmer auch nach dem AHV-Alter im Betrieb halten zu können. Der Fachkräftemangel wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken, werden doch die Babyboomer das Rentenalter erreichen.
Dem Bundesamt für Sozialversicherung BSV scheint diese Problematik aber egal zu sein. Denn sonst käme es dem Gesetzgeber nicht in den Sinn, die Erwerbstätigen mit unnötigen Regulierungen von einer Weiterbeschäftigung im AHV-Alter abbringen zu wollen. Schon in der Altersreform 2020 wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass bei einer reduzierten Weiterbeschäftigung im AHV-Alter nicht mehr das volle Altersguthaben in der Pensionskasse verbleiben darf.
Dies zum grossen Nachteil derjenigen Erwerbstätigen, die im AHV-Alter teilweise weiterarbeiten wollen. Grund: Bei einer Zwangsverrentung der 2. Säule könnte die Steuerbelastung für die Teilzeitbeschäftigten sogar höher ausfallen als vor dem AHV-Alter. Denn neben dem Gehalt für das reduzierte Pensum kommt auch noch die AHV-Altersrente zur Auszahlung.
Von vielen unbemerkt hat das BSV diese Gesetzesänderung bei der Stabilisierung der AHV («AHV 21») erneut vorgesehen. Für die Volkswirtschaft sinnvoller wäre, wenn der Staat die Unternehmen beim Thema Fachkräftemangel unterstützen würde. Die Weiterbeschäftigung im AHV-Alter müsste deshalb belohnt und nicht behindert werden: Steuern auf Einkommen aus Arbeit im AHV-Alter sind zu senken – Ideen zur Zwangsverrentung aus den Traktanden zu streichen.
“Frauen haben im Schnitt eine höhere AHV-Rente als Männer”
Claude Chatelain weist im Sonntags-Blick auf die auf den ersten Blick möglicherweise überraschende Tatsache, dass die durchschnittliche Rente der Frauen höhere ist als jene der Männer.
Haben Sie, liebe Leser, gewusst, dass die durchschnittliche ordentliche Altersrente bei Frauen höher ist als bei Männern? 2017 betrug sie 1865 Franken; bei Männern dagegen «bloss» 1837 Franken. Wohlverstanden: Ich spreche nicht von den über all die Jahre addierten Renten, deren Summe bei Frauen allein wegen der höheren Lebenserwartung und dem früheren Rentenbezug höher ausfällt als bei Männern. Ich spreche von der ordentlichen AHV-Rente pro Monat. Wer’s nicht glaubt, kann gerne den Tabellenteil der AHV-Statistik konsultieren. (…)
Also fragte ich beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nach einer Erklärung und erhielt als Antwort: «Der Hauptgrund ist die grosse Anzahl Witwen, die im Durchschnitt eine hohe Rente bekommen, was den Gesamtdurchschnitt der Frauen nach oben drückt.» (…)
Dabei muss man wissen, dass selbst kinderlose Witwen Anspruch auf eine Witwenrente haben, sofern sie beim Tod des Mannes das 45. Altersjahr erreicht haben und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Sie beträgt zwischen 948 und 1896 Franken pro Monat.
Unnötig zu erwähnen, dass kinderlose Witwer- zu Recht- keinen Anspruch auf eine Witwerrente haben.
Alter 65 “durch die Hintertür”
Bei 60 Prozent der Kassen liegt das PK-Rentenalter für Frauen bei 64 Jahren, Alter 65 gilt für knapp 34 Prozent; die Werte 62 und 63 Jahre treffen nur noch in Ausnahmefällen zu. Daten Swisscanto-Studie 2018.
Die NZZ schreibt über die Tatsache, dass viele Pensionskassen auch für Frauen ein reglementarisches Rücktrittsalter 65 kennen. Weiter wird der Frage nach den Solidaritätsleistungen zwischen den Geschlechtern nachgegangen.
Auf den ersten Blick scheinen die Frauen in der Berechnung der Jahresrente generell stark bevorteilt zu sein: Sie haben eine längere Lebenserwartung als die Männer, und selbst wenn sie ein Jahr früher in Pension gehen, erhalten sie im Mittel pro Franken Alterskapital fast gleich viel Rente wie die Männer.
Doch bei genauerer Betrachtung sieht das Bild anders aus. Denn für die Pensionskassen sind die versicherten Männer teurer als die Frauen, weil nach dem Ableben der Männer oft noch Witwenrenten anfallen. «Die hinterlassenen Witwen sind im Durchschnitt rund drei Jahre jünger als die verstorbenen Ehemänner und leben fast drei Jahre länger», sagt Stephan Wyss, Pensionskassenexperte der Zürcher Beratungsfirma Prevanto. Versicherte Frauen hinterlassen dagegen weit weniger oft einen Witwer.
Unter dem Strich machen laut Wyss die Mehrkosten der Kassen für Witwenrenten bei den Männern etwa gleich viel aus wie eine um zwei Jahre frühere Pensionierung. In dieser Sichtweise sollte somit bei einer mathematisch korrekten Anwendung der Umwandlungssatz für Frauen mit Rücktrittsalter 63 etwa gleich hoch sein wie der Satz für Männer mit Pensionierungsalter 65. Man mag entgegnen, dass die Witwenrente nicht den Männern zugutekomme, doch aus der rechnerischen Sicht der Pensionskassen sind die Gesamtkosten massgebend.
425 Mio. für Industrieareal in Basel
Die bz schreibt zur Transaktion:
Novartis verkauft ihr Kleinbasler Areal an die Firma Central Real Estate Basel AG und zieht sich auf seinen Campus auf Grossbasler Seite zurück. Die bz weiss: Die sechs Investoren haben die Firma mit 425 Millionen Franken ausgestattet, um den Deal zu finanzieren.
Offiziell wurde zum Preis Stillschweigen vereinbart. Grösste Geldgeberin ist die Basler Leben (120 Millionen), gefolgt von der Zuger Pensionskasse (100 Millionen). Auch die Pensionskassen des Gastrogewerbes und der Ärzte sind engagiert. Die bz hatte bereits im Januar berichtet, dass der Pharmakonzern einen Käufer suche.
Auch BASF ist nach eigenen Angaben auf der Suche nach einem Investor für ihren Teil des Klybeckareals. Damit erhält Basel-Stadt neue Verhandlungspartner für das Entwicklungsprojekt Klybeck plus, das der Kanton 2016 mit den Firmen abgeschlossen hat.
Sowohl der Käufer des Novartis-Teils als auch der künftige Käufer des BASF-Teils verpflichten sich, die eingeschlagene Zusammenarbeit mit dem Kanton sowie die Zwischennutzungen weiterzuführen.
BSV-Mitteilungen feiern die 150. Ausgabe

So sah die erste Ausgabe von 1986 aus, vor Internet und Smartphone.
In seinem Editorial der Jubiläumsausgabe schreibt BSV-Direktor Jürg Brechbühl:
Am 24. Oktober 1986 ist die Nummer 1 der BVG-Mitteilungen erschienen. Die vorliegende Ausgabe trägt die Nummer 150. Schwerpunkte der ersten Nummer waren etwa die Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung und des Altersguthabens, der Anspruch der geschiedenen Frauen auf Witwenrente, Frist zur Einführung der paritätischen Verwaltung. Der Vergleich zeigt, dass die Themen, die in der beruflichen Vorsorge zu Fragen führen, erstaunlich konstant sind.
Noch mehr zeigen dies die Zusammenstellungen der BVG-Mitteilungen. Kapitalauszahlungen, WEF, Auswirkungen von Scheidung, Invaliditätsfragen, Begünstigtenordnung und Steuern sind die Schwerpunktthemen für die BVG-Mitteilungen. Da die Mitteilungen immer auch Fragen aufgreifen, welche dem BSV von Vorsorge-einrichtungen gestellt werden, dürften dies auch die Themen sein, mit denen die Praxis immer wieder konfrontiert wird.
Es sind die gleichen Themen, die immer wieder zu neuen Fragen führen. Das hat nicht nur etwas mit der Komplexität der beruflichen Vorsorge zu tun, sondern vor allem auch mit ihrer Fähigkeit, sich an neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Verhältnisse anzupassen.
Die Beiträge in Ausgabe 150 betreffen Fragen zur Barauszahlung beim Brexit, die Arbeitgeberbeiträge bei unterschiedlichen Vorsorgeplänen und die Rechtsprechung. Ein Exkurs geht auf die Situation der Grenzgänger in der BV ein.
In der aktuellen Ausgabe wird informiert, dass die Printausgabe eingestellt wird. Wer ein E-Mail bei Erscheinen der neuen Ausgabe wünscht, kann dies unter https://sozialversicherungen.admin.ch/de/benachrichtigung/ anmelden.
Juso: Schwächt die Pensionskassen!
Keine Erhöhung des Rentenalters und keine Abbaumassnahmen: Die Juso Schweiz, die SGB-Jugendkommission, die Jungen Grünen und Jeunesse.Suisse haben am Donnerstag [23.5.19] eine Koalition für eine starke AHV gebildet. Die AHV sei die wichtigste politische Errungenschaft der letzten Jahrzehnte, heisst es im Bericht des Tages-Anzeigers zum Anlass.
Die AHV sei das grösste Entlastungspaket für die Jungen, sagte Juso-Präsidentin Tamara Funiciello. Vor der Einführung der AHV sei das Altersrisiko nicht abgesichert gewesen und lediglich privat versicherbar. Damals mussten die Jungen ihre Eltern und Grosseltern finanzieren.
Es brauche eine Reform des Rentensystems, fuhr sie fort. Diese könne aber nur in einer Stärkung der AHV und in einer Schwächung der Pensionskassen bestehen. Die Erhöhung des Rentenalter sei «stupide». In Zeiten der Arbeitslosigkeit vieler über 55-Jähriger und mit der Digitalisierung sei das «gesamtgesellschaftlicher Unsinn». Dominik Fitze, Co-Präsident der Jugendkommission beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) erklärte, die AHV sei das fairste Sozialwerk. Sie sei viel günstiger und effizienter als die Pensionskassen und die dritte Säule.
Es sei absurd, dass die Renten bei den Pensionskassen sinken, während die Schweiz immer reicher wird. Tiefe Zinsen und Profite der Banken und Versicherungen aus der zweiten Säule zeigten immer mehr die Grenzen des Kapitaldeckungsverfahrens auf.
Provisionen: Bundesrat will Verbot prüfen
Mathias Reynard (NR SP) hat in einer Interpellation das Thema Maklerprovisionen in der beruflichen Vorsorge aufgegriffen. In einer Interpellation stellt er dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Erachtet der Bundesrat den heutigen Mechanismus der Entschädigung von Versicherungsmaklern nicht als undurchsichtig und problematisch?
2. Versicherungsmakler unterstützen die Arbeitgeber in deren Auftrag dabei, eine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, nämlich sich einer Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Hält es der Bundesrat für statthaft, dass sie dafür indirekt letztlich von den versicherten Angestellten entschädigt werden?
3. Zieht der Bundesrat eine Änderung von Artikel 48k BVV 2 in Betracht, um die Entschädigung durch Prämien oder Kommissionen zu begrenzen oder ganz zu untersagen?
4. Sieht der Bundesrat die Einführung spezifischerer Sanktionen für den Fall vor, dass Makler ihrer Pflicht nicht nachkommen, die sie beauftragenden Arbeitgeber schriftlich über die Art und Weise ihrer Entschädigung zu informieren?
Der Bundesrat scheint mit der Stossrichtung des Fragestellers voll einverstanden und lässt in seiner Antwort verlauten:
1. und 2. (…) Solche Zahlungen sind nicht im Interesse der Destinatäre und nicht mit dem Vorsorgeziel vereinbar. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsbranchen sind die in der beruflichen Vorsorge an Versicherungsmakler gezahlten Kommissionen tatsächlich problematisch. Denn dadurch können auch Fehlanreize entstehen, die die bestehenden Verzerrungen (Risikoselektion) in der beruflichen Vorsorge noch verstärken.
3. und 4. Nach Ansicht des Bundesrates ist die aktuelle Situation unbefriedigend und es besteht Anpassungsbedarf. Fachleute aus der Praxis schlagen unter anderem ein Verbot von volumenabhängigen Entschädigungen oder ein allgemeines Verbot von Kommissionen zulasten der Vorsorgeeinrichtungen vor, wenn ein Versicherungsmakler im Namen des Arbeitgebers handelt. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, wie und auf welcher rechtlichen Ebene Änderungen angezeigt sind.
Jacqueline Jacquemart nimmt das in Radio SRF auf und beginnt ihre Sendung gleich mit der falschen Zahl von 300 Mio. Franken p.a., welche an Provisionen angeblich ausbezahlt würden. Hinter der bundesrätlichen Stellungnahme wie auch der SRF-Sendung steht die scheinbar sichere Annahme, dass Provisionen in jedem Fall verwerflich und die Abgeltung nach Aufwand besser und billiger sei. Der ASIP teilt diese Meinung und schreibt in einer Mitteilung:
Das heutige Entschädigungsmodell mit erfolgs- und volumenabhängigen Provisionen und jährlich wiederkehrenden Courtagen durch Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der zweiten Säule führt aber dazu, dass der Wettbewerb zwischen diesen Einrichtungen über die Höhe dieser Zahlungen geführt wird, und nicht über die unabhängige Beurteilung der Leistungen dieser Einrichtungen. Das ist vorsorgerechtlich problematisch.
Die potentiellen Interessenkonflikte können, wie u.a. auch eine Studie von c-alm zeigt, zu Nachteilen für die Arbeitgeber und die betroffenen Versicherten führen. Trotz Transparenzpflichten können weder Interessenkonflikte noch überhöhte Zahlungen ausgeschlossen werden.
Der ASIP will die Leistung der Broker keineswegs in Abrede stellen. Die Tätigkeit einzelner Broker zeigt auch bereits heute, dass eine aufwandbasierte Entschädigung durch den Auftraggeber durchaus funktionieren kann. Um die Grundlage für einen echten und fairen Wettbewerb zu schaffen, sind daher regulatorische Anpassungen nötig – im Interesse der betroffenen Betriebe und der Versicherten.
Interpellation Reynard / SRF / Mitteilung ASIP / Studie c-alm
IV-Neurenten 2018
2018 wurden in der IV 15’400 gewichtete Renten neu bezogen (Schweiz und Ausland). Seit dem Spitzenjahr 2003 mit 28‘200 gewichteten Neurenten hat ihre Zahl um 45 Prozent abgenommen. Sie liegt heute auf dem Niveau von 2011. Im Januar 2019 betrug die Zahl der laufenden Renten 216’200. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 1’000 gewichtete Renten weiter abgenommen (minus 0.5 Prozent). Die Abnahme gegenüber dem Höchststand im Januar 2006 beträgt 16 Prozent.
2018 hat die IV 1’930 Ermittlungen wegen Verdachts auf Versicherungsmissbrauch abgeschlossen. In 100 von diesen Fällen war eine Observation als Abklärungsmittel eingesetzt worden. Der Verdacht bestätigte sich in 610 Fällen (70 davon mit Observation), was eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rente, respektive die Nichtzusprache einer Rente zur Folge hatte. Daraus resultiert eine hochgerechnete Gesamteinsparung der IV von rund 146 Mio. Franken, bei Kosten von rund 7.7 Mio. Franken.




