Der PensCheck-Newsletter von Pensexpert beschäftigt sich mit dem absehbaren Fachkräftemangel wegen der absehbaren Pensionierungswelle in der zweiten Hälfte der 20er Jahre. Kritisiert wird das Vorhaben des Bundesrats, im Rahmen der AHV 21-Reform Steueroptimierungsmöglichkeiten für Gutverdienende einzuschränken. Effektiv aber würde damit der Mittelstand benachteiligt, der über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus weiterarbeiten möchte. Im Editorial schreibt Jörg Odermatt:
Viele Unternehmen sind bereits heute darauf angewiesen, ihre erfahrenen und bestens ausgebildeten Arbeitnehmer auch nach dem AHV-Alter im Betrieb halten zu können. Der Fachkräftemangel wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken, werden doch die Babyboomer das Rentenalter erreichen.
Dem Bundesamt für Sozialversicherung BSV scheint diese Problematik aber egal zu sein. Denn sonst käme es dem Gesetzgeber nicht in den Sinn, die Erwerbstätigen mit unnötigen Regulierungen von einer Weiterbeschäftigung im AHV-Alter abbringen zu wollen. Schon in der Altersreform 2020 wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass bei einer reduzierten Weiterbeschäftigung im AHV-Alter nicht mehr das volle Altersguthaben in der Pensionskasse verbleiben darf.
Dies zum grossen Nachteil derjenigen Erwerbstätigen, die im AHV-Alter teilweise weiterarbeiten wollen. Grund: Bei einer Zwangsverrentung der 2. Säule könnte die Steuerbelastung für die Teilzeitbeschäftigten sogar höher ausfallen als vor dem AHV-Alter. Denn neben dem Gehalt für das reduzierte Pensum kommt auch noch die AHV-Altersrente zur Auszahlung.
Von vielen unbemerkt hat das BSV diese Gesetzesänderung bei der Stabilisierung der AHV («AHV 21») erneut vorgesehen. Für die Volkswirtschaft sinnvoller wäre, wenn der Staat die Unternehmen beim Thema Fachkräftemangel unterstützen würde. Die Weiterbeschäftigung im AHV-Alter müsste deshalb belohnt und nicht behindert werden: Steuern auf Einkommen aus Arbeit im AHV-Alter sind zu senken – Ideen zur Zwangsverrentung aus den Traktanden zu streichen.