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Bei 60 Prozent der Kassen liegt das PK-Rentenalter für Frauen bei 64 Jahren, Alter 65 gilt für knapp 34 Prozent; die Werte 62 und 63 Jahre treffen nur noch in Ausnahmefällen zu. Daten Swisscanto-Studie 2018.

Die NZZ schreibt über die Tatsache, dass viele Pensionskassen auch für Frauen ein reglementarisches Rücktrittsalter 65 kennen. Weiter wird der Frage nach den Solidaritätsleistungen zwischen den Geschlechtern nachgegangen.

Auf den ersten Blick scheinen die Frauen in der Berechnung der Jahresrente generell stark bevorteilt zu sein: Sie haben eine längere Lebenserwartung als die Männer, und selbst wenn sie ein Jahr früher in Pension gehen, erhalten sie im Mittel pro Franken Alterskapital fast gleich viel Rente wie die Männer.

Doch bei genauerer Betrachtung sieht das Bild anders aus. Denn für die Pensionskassen sind die versicherten Männer teurer als die Frauen, weil nach dem Ableben der Männer oft noch Witwenrenten anfallen. «Die hinterlassenen Witwen sind im Durchschnitt rund drei Jahre jünger als die verstorbenen Ehemänner und leben fast drei Jahre länger», sagt Stephan Wyss, Pensionskassenexperte der Zürcher Beratungsfirma Prevanto. Versicherte Frauen hinterlassen dagegen weit weniger oft einen Witwer.

Unter dem Strich machen laut Wyss die Mehrkosten der Kassen für Witwenrenten bei den Männern etwa gleich viel aus wie eine um zwei Jahre frühere Pensionierung. In dieser Sichtweise sollte somit bei einer mathematisch korrekten Anwendung der Umwandlungssatz für Frauen mit Rücktrittsalter 63 etwa gleich hoch sein wie der Satz für Männer mit Pensionierungsalter 65. Man mag entgegnen, dass die Witwenrente nicht den Männern zugutekomme, doch aus der rechnerischen Sicht der Pensionskassen sind die Gesamtkosten massgebend.

  NZZ