imageIn einer Medienmitteilung beschreibt Abendrot ihren Umgang mit den Brokern. Leider bezieht sich auch Abendrot wieder auf die vom Kassensturz kolportieren 300 Mio. an Provisionen, welche falsch sind. In der Mitteilung heisst es:

Die Stiftung Abendrot als Vorreiterin ist bereits aktiv geworden und hat 2016 den Umgang mit Brokern neu geregelt. Nach einem schrittweisen Einführungsprozess tritt die Regelung ab 1. Juli von diesem Jahr für alle angeschlossenen Betriebe in Kraft. Die Abendrot-Regelung beinhaltet drei Punkte:

• Grundsätzlich bezahlt die Stiftung Abendrot nur einmalige Abschlussprovisionen. Wiederkehrende Zahlungen müssen schriftlich beantragt werden und sind an klare Bedingungen geknüpft.

• Sowohl einmalige wie wiederkehrende Zahlungen werden dem verursachenden Betrieb transparent ausgewiesen.

• Arbeitgebende, welche die Dienste von Brokern in Anspruch nehmen, bezahlen einen moderaten Verwaltungskostenzuschlag von 0,04% der AHV-Lohnsumme (Betriebe mit über 100 Versicherten profitieren von einem reduzierten Satz von 0,03%).

Dank dieser Regelung können die Kosten stärker nach dem Verursacherprinzip und damit gerechter verteilt werden. Der Brokerzuschlag deckt jedoch nur einen Teil der gesamten Kosten. Im Idealfall würden die Broker ihre Leistungen deshalb direkt den Auftraggebern verrechnen. Bis ein solcher Paradigmenwechsel vollzogen ist, bietet die Abendrot-Regelung aber eine gute Lösung für den Umgang mit Brokern.

  Mitteilung Abendrot