Mathias Reynard (NR SP) hat in einer Interpellation das Thema Maklerprovisionen in der beruflichen Vorsorge aufgegriffen. In einer Interpellation stellt er dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Erachtet der Bundesrat den heutigen Mechanismus der Entschädigung von Versicherungsmaklern nicht als undurchsichtig und problematisch?
2. Versicherungsmakler unterstützen die Arbeitgeber in deren Auftrag dabei, eine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, nämlich sich einer Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Hält es der Bundesrat für statthaft, dass sie dafür indirekt letztlich von den versicherten Angestellten entschädigt werden?
3. Zieht der Bundesrat eine Änderung von Artikel 48k BVV 2 in Betracht, um die Entschädigung durch Prämien oder Kommissionen zu begrenzen oder ganz zu untersagen?
4. Sieht der Bundesrat die Einführung spezifischerer Sanktionen für den Fall vor, dass Makler ihrer Pflicht nicht nachkommen, die sie beauftragenden Arbeitgeber schriftlich über die Art und Weise ihrer Entschädigung zu informieren?
Der Bundesrat scheint mit der Stossrichtung des Fragestellers voll einverstanden und lässt in seiner Antwort verlauten:
1. und 2. (…) Solche Zahlungen sind nicht im Interesse der Destinatäre und nicht mit dem Vorsorgeziel vereinbar. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsbranchen sind die in der beruflichen Vorsorge an Versicherungsmakler gezahlten Kommissionen tatsächlich problematisch. Denn dadurch können auch Fehlanreize entstehen, die die bestehenden Verzerrungen (Risikoselektion) in der beruflichen Vorsorge noch verstärken.
3. und 4. Nach Ansicht des Bundesrates ist die aktuelle Situation unbefriedigend und es besteht Anpassungsbedarf. Fachleute aus der Praxis schlagen unter anderem ein Verbot von volumenabhängigen Entschädigungen oder ein allgemeines Verbot von Kommissionen zulasten der Vorsorgeeinrichtungen vor, wenn ein Versicherungsmakler im Namen des Arbeitgebers handelt. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, wie und auf welcher rechtlichen Ebene Änderungen angezeigt sind.
Jacqueline Jacquemart nimmt das in Radio SRF auf und beginnt ihre Sendung gleich mit der falschen Zahl von 300 Mio. Franken p.a., welche an Provisionen angeblich ausbezahlt würden. Hinter der bundesrätlichen Stellungnahme wie auch der SRF-Sendung steht die scheinbar sichere Annahme, dass Provisionen in jedem Fall verwerflich und die Abgeltung nach Aufwand besser und billiger sei. Der ASIP teilt diese Meinung und schreibt in einer Mitteilung:
Das heutige Entschädigungsmodell mit erfolgs- und volumenabhängigen Provisionen und jährlich wiederkehrenden Courtagen durch Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der zweiten Säule führt aber dazu, dass der Wettbewerb zwischen diesen Einrichtungen über die Höhe dieser Zahlungen geführt wird, und nicht über die unabhängige Beurteilung der Leistungen dieser Einrichtungen. Das ist vorsorgerechtlich problematisch.
Die potentiellen Interessenkonflikte können, wie u.a. auch eine Studie von c-alm zeigt, zu Nachteilen für die Arbeitgeber und die betroffenen Versicherten führen. Trotz Transparenzpflichten können weder Interessenkonflikte noch überhöhte Zahlungen ausgeschlossen werden.
Der ASIP will die Leistung der Broker keineswegs in Abrede stellen. Die Tätigkeit einzelner Broker zeigt auch bereits heute, dass eine aufwandbasierte Entschädigung durch den Auftraggeber durchaus funktionieren kann. Um die Grundlage für einen echten und fairen Wettbewerb zu schaffen, sind daher regulatorische Anpassungen nötig – im Interesse der betroffenen Betriebe und der Versicherten.
Interpellation Reynard / SRF / Mitteilung ASIP / Studie c-alm