Keller Experten, Frauenfeld, haben die Modelle der Sozialpartner und des Gewerbeverband unter die Kostenlupe genommen. Sie schreiben in einer Mitteilung:
Die Sozialpartner schlagen deutliche Verbesserungen für Personen mit tieferen Löhnen vor, indem der Koordinationsabzug (also der nicht-versicherte Teil des Lohns) von derzeit 24’885 Fr. auf 12’443 Fr. halbiert wird. Zudem wird für die Übergangsgeneration ein Rentenzuschlag von anfänglich 200 Fr. pro Monat eingeführt, der über einen Beitrag von 0.5% aller AHV-pflichtigen Einkommen finanziert wird.
Für die einzelnen Pensionskassen bzw. deren angeschlossene Arbeitgeber und Versicherte führt dies zu Mehrkosten, wie unsere Berechnungsbeispiele zeigen.
Bei beiden Vorschlägen kann in der Regel nur mit Erhöhung von Sparbeiträgen sichergestellt werden, dass die Altersgutschriften immer das BVG-Minimum erreichen. Sollen zudem keine Versichertengruppen gegenüber dem heutigen Reglement Einschränkungen erleiden, führt dies zu markanten Mehrkosten von bis zu knapp 25% bei einer von uns analysierten Musterkasse.