NZZ: “Der Kompromiss ist nicht akzeptabel”
Michael Ferber kommentiert in der NZZ den sog. Sozialpartner-Kompromiss zur BVG-Revision:
Die höheren Lohnprozente würden die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen schmälern und Arbeitsplätze kosten. Ausserdem würde die Kaufkraft der Konsumenten geschwächt. Dabei ist zu beachten, dass bereits die am 19. Mai vom Stimmvolk deutlich angenommene AHV-Steuer-Vorlage (Staf) höhere Lohnprozente vorsieht.
Noch schwerer wiegt indessen, dass der Vorschlag das bewährte Schweizer Drei-Säulen-Prinzip in der Altersvorsorge weiter aushöhlen würde. In der kapitalgedeckten zweiten Säule gilt eigentlich das Prinzip, dass jeder für sich selber spart. Durch die genannte Umverteilung von Aktiven zu Rentnern ist dieses bereits stark strapaziert. Der Vorschlag sieht indessen einen «solidarisch finanzierten» neuen Rentenzuschlag in Form eines Lohnbeitrags von 0,5 Prozent auf AHV-pflichtige Einkommen vor. Damit würden zusätzliche Elemente des Umlageverfahrens und eine weitere systemfremde Umverteilung in die zweite Säule eingeführt. Die Grenzen zwischen AHV und beruflicher Vorsorge würden weiter verschwimmen. Der Gewerbeverband sieht dadurch bereits das Tor hin zur Volksrente geöffnet – einem alten Ziel der Gewerkschaften.
Es ist keine Lösung, die Schieflage der beruflichen Vorsorge dadurch zu beheben, dass man sie Schritt für Schritt aushöhlt und letztlich auf ihre Abschaffung hinarbeitet. Realistisch gesehen ist die BVG-Reform wohl nur machbar, wenn man die durch die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes entstehenden Renteneinbussen ausgleicht. Folglich wird es ohne finanzielle Mehrbelastungen kaum gehen. Ein Teil einer wirklichen Lösung wäre allerdings eine Erhöhung des Rentenalters.
NZZ: “Der erstaunliche Plan für die Altersvorsorge”
Fabian Schäfer erläutert in der NZZ die Sozialpartner-Vorschläge zum BVG. Als besonders bemerkenswert bis erstaunlich bezeichnet er die vorgeschlagenen Umlageelemente, die dem BVG eigentlich wesensfremd sind und die er als “Mini-AHV im BVG” bezeichnet.
Die Verbände planen im BVG einen sogenannten Rentenzuschlag, der im Wesentlichen nach den Regeln der ersten Säule funktioniert: Alle Arbeitnehmer sollen monatlich einen zusätzlichen Beitrag von 0,5 Prozent ihres Lohns abliefern. Davon ausgenommen sind nur Lohnbestandteile, die über den maximalen BVG-Lohn von gut 850’000 Franken hinausgehen. Die Hälfte des neuen Lohnbeitrags muss der Arbeitgeber bezahlen. Insgesamt sollen jährlich rund 1,5 Milliarden Franken zusammenkommen.
Das Geld wird aber nicht dem individuellen Konto des einzelnen Versicherten gutgeschrieben, sondern fliesst an den zentralen BVG-Sicherheitsfonds, der es später an die einzelnen Pensionskassen zurück verteilt. Finanziert wird damit ein dauerhafter Zuschlag zur ordentlichen Pensionskassenrente, der für alle Angehörigen eines Jahrgangs gleich hoch ist. Somit findet hier analog zur AHV eine doppelte Umverteilung statt: von jung zu alt sowie von hohen Einkommen zu tiefen.
Für die ersten Jahrgänge nach der Umsetzung der Reform ist die Höhe des Zuschlags bereits festgelegt. In den ersten fünf Jahren sollen alle Versicherten 200 Franken pro Monat mehr erhalten, danach sind es noch 150 Franken und später 100 Franken. Mittelfristig – 15 Jahre nach der Reform – wird der Bundesrat jährlich neu entscheiden, wie hoch der Rentenzuschlag angesetzt wird. Zahlen dazu legen die Verbände noch nicht vor. Laut Fachleuten ist aber absehbar, dass die 0,5 Lohnprozente langfristig nicht für 100 Franken im Monat reichen werden. Der Zuschlag werde später tiefer sein. (…)
Die Verbandsspitzen haben sich am Dienstagmorgen mit Sozialminister Alain Berset (sp.) getroffen und ihm beide Vorschläge übergeben. Allerdings steht aufgrund der breiteren Unterstützung eindeutig der Plan der Gewerkschaften und der Arbeitgeber im Vordergrund. Der Bundesrat muss nun entscheiden, ob er ihren Vorschlag übernimmt und dazu eine Vorlage ins Parlament bringt. Die Sozialpartner hoffen, dass die Reform 2022 in Kraft gesetzt werden kann.
Kommentar zum BVG-Kompromiss
Der Pensionskassenverband hält in einer Mitteilung zum BVG-Revisionsmodell der Sozialpartner fest:
Der Vorschlag trägt einigen Forderungen seitens der Branche Rechnung, insbesondere derjenigen nach einer sofortigen und deutlichen Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6%. Der vorgeschlagene Umwandlungssatz vergrössert den Handlungsspielraum für die ganze Branche und ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die heute bestehende Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbezügern dadurch nur reduziert und nicht vollständig behoben wird. Zudem entsprechen die Vorschläge, an der Eintrittsschwelle festzuhalten, den Koordinationsabzug zu reduzieren sowie die Altersgutschriften anzupassen grundsätzlich den kürzlich auch vom ASIP gemachten Vorschlägen.
Skepsis ist erkennbar beim Vorschlag eines Zuschlags für Rentenbezüger:
Zur Sicherung des Leistungsniveaus für die älteren Versicherten sowie zur besseren Versicherung von Teilzeitbeschäftigten und tieferen Einkommen schlagen die Sozialpartner einen altersabhängigen fixen und lebenslänglichen Zuschlag für alle Rentenbezüger vor. Dieser Zuschlag von 200 bis 100 Franken pro Monat für die nächsten 15 Rentenjahrgänge soll mit einem Lohnbeitrag in der Höhe von 0,5% auf allen AHV-pflichtigen Löhnen bis rund 850’000 Franken finanziert werden. Dagegen sollen die heutigen über den Sicherheitsfonds ausgerichteten Zuschüsse aufgrund ungünstiger Altersstruktur entfallen.
Damit wird innerhalb der zweiten Säule ein im Umlageverfahren und über den Sicherheitsfonds organisiertes neues Element eingeführt. Diesen im Gesamtkontext BVG neuen Vorschlag wird der ASIP als Vertreter der Pensionskassen, die ihn umzusetzen haben, im Detail prüfen, vor allem bezüglich des Geltungsbereichs, der Praxistauglichkeit und der Auswirkungen auf die einzelnen Pensionskassen.
Wie die Sozialpartner erwartet auch der ASIP, dass der Bundesrat auf der Basis der Verhandlungsergebnisse nun rasch eine Vernehmlassung durchführen wird mit anschliessender Ausarbeitung einer Botschaft, damit die Revision nach der parlamentarischen Beratung möglichst bald in Kraft gesetzt werden kann.
Reformen in der beruflichen Vorsorge sind dringend notwendig. Notwendig ist aber auch die richtige Kombination der verschiedenen möglichen Anpassungen bei der Suche nach einer im Parlament und vor dem Volk mehrheitsfähigen Lösung. In diesem Sinn haben die Sozialpartner einen sicher noch vertieft zu prüfenden, aber konstruktiven Vorschlag gemacht.
Gewerbeverband: Erläuterungen zum Revisions-Modell
Der Gewerkschaftsbund hat gleichentags wie die anderen, am Kompromiss beteiligten Sozialpartner, seine Ideen zur BVG-Revision präsentiert. Dazu wird ausgeführt:
Eckwerte sind die Senkung des Mindestumwandlungssatzes, abgefedert durch die Erhöhung der Altersgutschriften und Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration. Das sgv-Modell verzichtet auf einen Leistungsausbau. Eine Umverteilung in der 2. Säule, wie es das Modell von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband vorsieht, wird verhindert. Es bewahrt das 3-Säulen-Prinzip und führt zu über einer Milliarde Franken weniger Kosten als das Gegenmodell.
Das sgv-Modell verursacht Mehrkosten von rund 1,5 Milliarden Franken. Rund 1,1 Milliarden Franken fallen in Form höherer Prämienzahlungen an die Vorsorgeeinrichtungen an. Die Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration verursachen Mehrkosten in der Höhe von rund 400 Millionen Franken (bei einer Übergangsgeneration von zehn Jahrgängen). Der Gegenvorschlag der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbands verursacht Gesamtkosten von mindestens 2,5 Milliarden Franken. Gut 1,3 Milliarden Franken an Zusatzkosten fallen in Form höherer Prämienzahlungen an die Vorsorgeeinrichtungen an. Die Lohnbeitragserhöhungen verursachen je nach Ausgestaltung der Rentenzuschläge Mehrkosten von 1,2 bis 1,5 Milliarden Franken. Das sgv- Modell ist also auch noch um mindestens eine Milliarde Franken günstiger.
Der sgv-Lösungsansatz verzichtet bewusst auf die Erhöhung der Lohnprozente, da diese für den Wirtschaftsstandort Schweiz prinzipiell schädlich ist. Sie verteuert die Produkte und schmälert damit die Konkurrenzfähigkeit der hiesigen Betriebe. Sie verringert die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten und entzieht den Betrieben Mittel, die dringend für Investitionen in die Zukunft benötigt werden. Mit der angenommenen STAF-Vorlage müssen bereits höhere Lohnprozente verdaut werden. Aus Sicht des sgv kann es nicht angehen, bereits eine nächste Erhöhung ins Auge zu fassen. Damit schont das Modell des sgv die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden.
Gewerbeverband: Details zu seinem Modell
Eckwerte:
- Rentenalter: Anpassung des BVG-Rentenalters an das AHV-Rentenalter. In einer ersten Phase ist das Frauenrentenalter auf 65 Jahre zu erhöhen.
- Flexibilisierung Rentenalter: Umfassende Harmonisierung zwischen 1. und 2. Säule. Das Rentenalter ist bereits heute recht flexibel, zusätzliche Flexibilisierungsschritte sind nicht vordringlich und auf nachgelagerte Revisionen zu verschieben.
- BVG-Mindestumwandlungssatz: Der Mindestumwandlungssatz ist in einem ersten Schritt auf 6,0 Prozent zu senken.
- Eintrittsschwelle ins BVG: CHF 21’330 (unverändert)
- Obergrenze BVG: CHF 85’320 (unverändert)
- Koordinationsabzug: CHF 24’885 (unverändert)
- Altersgutschriften: Alter 25 – 34: 9,0 Prozent (heute 7,0 Prozent) Alter 35 – 44: 14,0 Prozent (heute 10,0 Prozent) Alter 45 – 54: 16,0 Prozent (heute 15,0 Prozent) Alter 55 – 64: 18,0 Prozent (heute 18,0 Prozent)
- Übergangsgeneration: 10 Jahrgänge. Gleicher Ansatz wie in der Altersvorsorge 2020 (zentrale Lösung via Sicherheitsfonds BVG). Sollte sich die vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen (höhere Altersgutschriften) als unzureichend erweisen, ist die Übergangsgeneration allenfalls auf 15 oder gar 20 Jahre auszudehnen.
- Teilzeitbeschäftigte: Keine künstliche Aufwertung der BVG-versicherten Löhne von Teilzeitbeschäftigten, da im BVG reale und nicht fiktive Einkommen versichert werden.
- Arbeitnehmende mit mehreren Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen reichen aus. Allen- Arbeitgebern: falls sind die betroffenen Versicherten besser zu informieren.
- Niedriglohnbereich: Das heutige Drei-Säulen-System garantiert dank dem Element der Ergänzungsleistungen auch Versicherten im Niedriglohnbereich angemessene Altersrenten. Korrekturen, die schwergewichtig das System der Ergänzungsleistungen und nicht die betroffenen Versicherten begünstigen, lehnt der sgv ab.
- Legal Quote: Keine Anpassungen notwendig.
- Festsetzung Mindestzinssatz: Kein dringender Handlungsbedarf. Mittel- und langfristig ist auf Mindestvorgaben zur Verzinsung der Alterskapitalien zu verzichten.
- Anlagevorschriften: Kein dringender Handlungsbedarf. Die Anlagevorschriften sind periodisch einer Prüfung durch die eidg. BVG-Kommission und deren Fachausschuss zu unterziehen und gegebenenfalls auf Verordnungsstufe anzupassen.
Die Verbandspräsidenten zum BVG-Kompromiss
An einem Medienanlass haben die Präsidenten des Arbeitgeberverbands, des Gewerkschaftsbunds und von Travail-Suisse den Kompromiss kommentiert. Auszüge:
Valentin Vogt, SAV: Sie werden sich fragen, wo denn die Kröte liegt, die wir von Arbeitgeberseite schlucken müssen. Unumwunden gebe ich zu, dass sie im solidarisch finanzierten Rentenzuschlag liegt. Das ist sicher nicht das Element, das wir von uns aus vorgeschlagen hätten und das auf unserer Seite viel zu diskutieren gab. Es ist jedoch der Rentenzuschlag, der als leistungsseitige Kompensationsmassnahme in Kombination mit den beitragsseitigen Massnahmen dazu führt, dass die Kosten gerade auch für gewerbliche Branchen, die häufig nur im BVG-Obligatorium versichert sind, tragbar sind. (…) Wir haben Bundesrat Berset gebeten, die Lösung genauso zu übernehmen und den Gesetzgebungsprozess zu initiieren, damit der Sozialpartnerkompromiss per 2021, spätestens per 2022, in Kraft gesetzt werden kann.
Adrian Wüthrich, Travail-Suisse: Nicht verändert wird die Eintrittsschwelle von 21‘330 Franken (gilt unabhängig davon, ob jemand Vollzeit oder Teilzeit arbeitet): Die Anzahl Personen, die eine BVG-Rente erhalten, wird mit dem vorliegenden Vorschlag nicht verändert. Löhne unter dieser Schwelle werden einzig durch die AHV abgesichert. Der mindestversicherte Lohn steigt also von 3‘555 Franken auf 8‘887 Franken. Bei Mehrfachbeschäftigungen unter der Eintrittsschwelle ändert sich nichts: Nicht obligatorisch versicherte Arbeitnehmende, die im Dienste mehrerer Arbeitgeber stehen und deren Jahreslohn den Gesamtbetrag von 21‘330 Franken übersteigt, können sich entweder bei der Auffangeinrichtung BVG oder bei der Vorsorgeeinrichtung eines Arbeitgebers freiwillig versichern lassen, sofern die reglementarischen Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtung es vorsehen (Art. 46 Abs. 1 BVG und Art. 28 ff. BVV 2). (…) Unser Kompromiss ist schlank. Geeinigt haben wir uns vor allem auf einige sehr wichtige Elemente. Klar ist: in einem Kompromiss hat es nicht für alle Anliegen Platz. Die Sozialpartner bleiben aber deshalb in Kontakt und werden sich weiterhin zu verschiedenen Fragen der beruflichen Vorsorge austauschen.
Pierre-Yves Maillard, SGB: A ce stade du processus, il faut signaler que suite à cette importante réforme d’autres actions des partenaires sociaux et du Conseil fédéral sur les bases techniques du système devront suivre, si l’on veut apporter une stabilité plus aboutie du système. Il s’agira notamment de réduire les coûts de ges-tion et les marges de profit permises par le droit actuel. Il faudra aussi assurer une méthode plus réaliste et plus économique de calcul des rendements attendus du capital (taux technique). Le pouvoir excessif laissé aux experts qui privilégient systématiquement le principe de prudence devra être mieux encadré, sinon nous risquons d’être à nouveau exposés à devoir réformer le système et solliciter inu-tilement les employeurs et les salariés pour de nouvelles contributions.
Details zum BVG-Kompromiss
Der Arbeitgeberverband hat die Massnahmen im Rahmen des sog. Sozialpartnerkompromisses zur BVG-Revision aufgelistet und kommentiert:
- Der zur Berechnung der Rente verwendete Mindestumwandlungssatz wird im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision in einem Schritt auf 6,0 Prozent gesenkt.
- Der Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, wird halbiert. Die Senkung führt unmittelbar zu einem höheren versicherten Verdienst. Langfristig werden namentlich Teilzeitbeschäftigte im BVG besser abgesichert.
- Die Altersgutschriften (Lohnbeiträge) für die zweite Säule werden angepasst. Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab Alter 45 beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden die Altersgutschriften gerade der älteren Arbeitskräfte spürbar gesenkt.
- Die Zuschüsse für Arbeitgeber mit ungünstigen Altersstrukturen werden aufgehoben. Sie sind aufgrund der deutlichen Korrektur der Altersgutschriften für Versicherte ab 45 Jahren nicht mehr nötig.
- Künftigen Bezügern von Renten der beruflichen Vorsorge wird ein solidarisch finanzierter Rentenzuschlag pro Kopf als Fixbetrag ausbezahlt. Finanziert wird der Rentenzuschlag durch einen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent auf den AHV-pflichtigen Jahreseinkommensbezüger bis 853‘200 Franken.
- Diese dauerhafte, zweckgebundene Umlagekomponente erlaubt es, das Rentenniveau der Übergangsgeneration zu halten sowie die Renten für tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sofort zu verbessern.
- Eine Übergangsgeneration (15 Neurentnerjahrgänge ab Inkrafttreten der Revision) erhält einen im Betrag garantierten Rentenzuschlag. Ab dem 16. Jahr wird der Bundesrat die Höhe des Rentenzuschlags jährlich anhand der vorhandenen Mittel festlegen.
- Mit einer neuen Prämie können für benötigte Rückstellungen zur Finanzierung von Leistungsgarantien künftig transparent tarifiert und ausgewiesen werden.
- Der Bundesrat wird – unter Einbezug der Sozialpartner – mindestens alle fünf Jahre einen Bericht verfassen. Darin sind die Grundlagen zur Festlegung des Mindestumwandlungssatzes und zur Höhe des Rentenzuschlags aufzuführen.
In der Kommentierung zu den vorgeschlagenen Massnahmen schreibt der SAV:
Durch die gewählte Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen sind die mit dem Kompromiss verbundenen Mehrkosten insgesamt verhältnismässig. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch KMU-tauglich. Im Unterschied zu früheren Reformansätzen für die Übergangsgeneration erlaubt das vorgeschlagene Modell nicht nur die sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes, sondern auch den Verzicht auf die Führung einer «doppelten Schattenrechnung» durch die Vorsorgeeinrichtungen. Zudem ist das Modell einfach, schnell und kostengünstig umsetzbar.
3/4 Kompromiss der Sozialpartner zur BVG-Revision
Entgegen den Erwartungen haben es die von Bundesrat Berset aufgeforderten Sozialpartner doch geschafft, einen Kompromiss zu finden und einen gemeinsamen Vorschlag für die anstehende neue Runde der BVG-Revision vorzulegen. Von den vier beteiligten Verbänden – auf Arbeitgeberseite Arbeitgeberverband und Gewerbeverband, auf Arbeitnehmerseite Gewerkschaftsbund und Travail Suisse – ist allerdings der Gewerbeverband ausgeschert und hat einen eigenen Vorschlag angekündigt.
Die Eckwerte des Vorschlags lauten: Sofortige Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes auf 6 Prozent, neu nur noch zwei Beitragssätze für die Altersgutschriften mit 9 und 14 (ab Alter 45) Prozent, Halbierung des Koordinationsabzugs sowie ein solidarisch finanzierter Rentenzuschlag auf alle vom BVG erfassten Einkommen (bis 853’200 Franken). Die Uebergangsgeneration wird 15 Jahrgänge umfassen, die im Rahmen des Obligatoriums in den Genuss garantierter BVG-Renten kommt. Die erwarteten zusätzlichen Lohnbeiträge liegen bei 0,9 Prozent.
US: Unfunded Liabilities in State Pension Plans
The American Legislative Exchange Council (ALEC) releases today, Unaccountable and Unaffordable 2018 – its newest publication in an annual series illustrating the growing pension crisis facing public employees and taxpayers. To understand the scope of the crisis, state pensions across the country are funded at an average of 35% of what they should be. This translates into an average of $18,300 in unfunded pension liabilities for every man, woman and child across the United States. The new report measures nearly 300 state-administered pension plans and in total, they have unfunded liabilities of nearly $6 trillion.
Swiss EF startet Investitionen
Der von der Swiss Entrepreneurs Foundation im Februar 2019 lancierte Swiss Entrepreneurs Fund hat die erste Fundraising-Phase abgeschlossen. In den vergangenen Monaten haben die Mobiliar (76 Mio.), Pensionskassen und qualifizierte private Anleger Einlagen in der Höhe von 190 Millionen Franken in den Fonds investiert. Der Fonds kann ab August in Schweizer Startups und innovative KMUs in der Wachstumsphase investieren. Das Fundraising wird fortgesetzt, um die anvisierte Zielgrösse von CHF 500 Mio. Franken erreichen zu können.
Der gemeinsam von der Swiss Entrepreneurs Foundation, Mobiliar, Credit Suisse und UBS lancierte Fonds investiert in Schweizer Startups und innovative KMUs in der Wachstumsphase, die bereits Produkte am Markt haben und über einen Kundenstamm verfügen. Ankerinvestor ist die Mobiliar, die sich abhängig vom Fondsvolumen mit bis zu 100 Millionen Franken beteiligt.
Anlageberater: “Die unbekannte Macht”
Erich Gerbl hat sich in der Bilanz 7/19 der Anlageberater angenommen, die sich in eine starke Position zwischen Pensionskassen und Vermögensverwalter geschoben haben. Ihre Vertreter sind zwar laufend präsent bei Tagungen und in den Medien, über die Firmen selbst und ihren Einfluss ist in der Öffentlichkeit aber wenig bekannt. Der Bilanz-Beitrag versucht etwas Licht ins Dunkel zu bringen, mit dem für die Zeitschrift üblichen Hang zur Aufregung. Aber zweifellos lesenswert für alle am Thema Interessierten. Auszüge:
Berater wie PPCmetrics, C-alm, Complementa und Ecofin dominieren den Markt. Die niederländische Ortec ist einer der wenigen ausländischen Anbieter, die sich in der Schweiz etablieren konnten. Mit Dienstleistungen wie Asset-Liability-Management- Studien, Investment Controlling oder eben den Managersearches sind sie mit Pensionskassen permanent im Geschäft.
«Consulants kontrollieren immer grössere Teile unserer Arbeit. Das ist ihr Geschäftsmodell », sagt ein in Zürich stationierter Direktor einer bekannten Schweizer Privatbank, der dort fürs Pensionskassengeschäft verantwortlich ist. Mit Namen genannt werden will er auf keinen Fall. Die Angst, es sich mit diesen Gatekeepern zu verscherzen, ist einfach zu gross. «Es wird sich kein Vermögensverwalter öffentlich kritisch zu Investment Consultants äussern. Es steht zu viel auf dem Spiel», sagt der Chef einer PR-Agentur.
Riskiert werden die eigene Karriere und viel Geld. Pensionskassen sind für die Geldmanager die grössten Auftraggeber der Welt. Kassengelder im Umfang von mehr als 800 Milliarden Franken – der grösste Teil der Vorsorge – werden in der Schweiz mit Hilfe der Consultants in verschiedene Anlagegefässe wie Aktienfonds gelenkt.
Der Frust unter Vermögensverwaltern über die Macht der Consultants scheint gross. Anonym haben Vermögensverwalter vor einigen Jahren eine über 50-seitige Kampfschrift gegen die Investmentberater verfasst und breit an die Pensionskassen verschickt. Als «Independent Watch Organisation for Swiss Pension Funds» polterte man gegen die mächtigen Consultants.
PPCmetrics, Complementa, Ecofin und Coninco bezeichneten die Autoren als machthungriges, Interessenkonflikte nicht scheuendes und sogar gefürchtetes Kartell. Da Elemente des Schriftstücks aus echten Managersearches stammten, machten sich Investmentberater einen Spass daraus, herauszufinden, wer hinter den Anschuldigungen steckt.
Dass die Consultants angeschwärzt werden, verwundert nicht. «Wir haben die Spiesse zwischen Pensionskassen und Banken gleich lang gemacht. Für die teilweise selbstherrliche Finanzbranche war das eine ungewohnte Situation», erzählt Hansruedi Scherer, Gründungspartner beim führenden Berater PPCmetrics. In der Vergangenheit seien gerade kleine Pensionskassen einem übermächtigen Goliath gegenübergestanden – den Banken mit ihren unzähligen Finanzexperten und riesigen juristischen Abteilungen.
Die Macht der Consultants, meist als Spin-off einer Universität gegründet, beruht auf ihrem Wissen. Akademische Titel von Wirtschaftsuniversitäten zählen bei den Mitarbeitenden zur Grundausstattung. Als Theoretiker, die selbst nie Geld verwaltet haben, werden sie von manchem Vermögensverwalter gering geschätzt. Selbst pocht man auf die Unabhängigkeit und die Freiheit, anders als die Banker nichts verkaufen zu müssen, zu dem man gar nicht steht. Tiefere Gehälter werden in Kauf genommen.
«Im Dienst der Allgemeinheit – das ist unsere Mission», sagt Scherer von PPCmetrics. Er selbst hat mehrere lukrative Angebote von Banken ausgeschlagen. «Wir schaffen für die Pensionskassen Transparenz und stellen ihnen eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung», sagt Stephan Skaanes von PPCmetrics und spricht damit für die gesamte Branche. Doch hier stapelt man tief. Da das Knowhow bei den Consultants grösser ist, haben ihre Vorschläge einen hohen Stellenwert und werden von Stiftungsrat und Anlageausschuss gerne berücksichtigt.
«Es ist paradox.Innerhalb des Stiftungsrates gibt es oft keine Diskussionen. Dabei ist es seine Aufgabe, zu hinterfragen, ob die Empfehlung des Consultants gut ist», sagt der anonyme Zürcher Banker, der regelmässig vor Stiftungsräten präsentiert.
Alterung und Gesundheitskosten
Martin Elling zeigt in seinem “Standpunkt” in der Schweizer Versicherung Juli/Aug. 2019 die meist übersehenen Folgen der demographischen Entwicklung für die Gesundheitskosten auf, die viel seltener diskutiert werden als jene der Altersvorsorge. Ältere Menschen verursachen im Durchschnitt höhere Kosten als jüngere. Dies zeigt sich zum Beispiel darin, dass die über 70-Jährigen derzeit 11,9 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen, aber 29,4 Prozent der Behandlungen in Anspruch nehmen.
Die Stellhebel beim Thema Pensionen (Rentenalter, Rentenhöhe, Beitragshöhe) sind allesamt gut dokumentiert und objektivierbar. Im Bereich der Gesundheitskosten ist dies jedoch nicht der Fall. So zeigt eine neue Studie des I.VW-HSG, dass sich die Kosten der Langzeitpflege in der Schweiz von heute 15 Milliarden Franken pro Jahr auf über 31 Milliarden im Jahr 2050 mehr als verdoppeln werden.
Dies stellt nicht nur die bisherige Finanzierungslogik (ein Finanzierungs-Mix unter Einbezug von Krankenversicherern, Kantonen/Gemeinden sowie Eigenbeteiligungen) in Frage. Auch stellt sich das Problem, wie wir die Lasten im Bereich Pflege überhaupt organisatorisch bewältigen wollen. Etwas überspitzt formuliert: Wer soll all die alten Menschen eigentlich pflegen?
Notwendig erscheint ein offener sozialpolitischer Dialog, der neben alternativen Finanzierungsmodellen auch die Geldverwendung, also die effiziente Pflegeorganisation, problematisiert. Dies bezieht auch kontroverse Themen wie beispielsweise die Nutzung von Pflegerobotern mit ein, die in der Schweiz heute noch kaum thematisiert, in anderen Ländern aber schon intensiv erprobt werden.
Anlagestrategie für die “Golden Agers”
Peter Bänziger, Partner und CIO bei Belvalor, hat auf 10×10 die Anlagestruktur eines Rentners analyisert:
Wenn wir uns überlegen, wie unsere Vermögensallokation bei der Pensionierung aussieht – unter der Annahme, wir beziehen AHV und PK-Rente –, so stellen wir fest, dass die AHV und PK-Rente zusammen eine nominal grosse, ewige Obligationenposition mit einem fixen Coupon darstellen.
Wenn an den möglichen Stellschrauben zur Erhaltung des Leistungsniveaus der 2. Säule in nächster Zeit nicht gedreht wird, so werden wir alle – die Rentner wegen des Kaufkraftverlustes verbunden mit der längeren Lebenserwartung und die Aktiven wegen der Aussicht auf tiefere zukünftige Renten – selber dafür sorgen müssen, dass wir diese Einkommenseinbussen kompensieren.
Angesichts der gestiegenen Lebenserwartungen und den gleichzeitig tiefen Zinsen sowie der Tatsache, dass wir im Alter 65 eine grosse, ewige Obligationenposition halten (werden), bleiben uns folgende Möglichkeiten: Als junger Berufstätiger in die 3. Säule investieren, mit einem möglichst hohen Aktienanteil. Als Rentner: Einen sehr hohen Anteil der freien Mittel in Aktien investieren. Schweizer Aktien sind historisch gesehen eine ausgezeichnete Wahl. Ein Teilbezug des Pensionskassenkapitals kann aus der Sicht der Erhaltung der Kaufkraft ebenso eine gute Option sein.
Hypotheken: Auf dem Weg zu Negativzinsen?
Niklaus Vontobel berichtet in der Luzerner Zeitung über die neusten Entwicklungen auf dem Hypo-Markt, der in der Tat bald ins Tal der Negativzinsen rutschen könnte. Ein erstes Beispiel liegt vor. Eine Pensionskassen macht’s vor.
In den USA und in der Eurozone sind die Zinswenden endgültig abgesagt. An den Finanzmärkten wird nun stattdessen fest mit Zinssenkungen gerechnet. Von der Europäischen Zentralbank und der US-Notenbank wird schon bald mit ersten Schritten gerechnet. Derweil wird am Schweizer Finanzmarkt gerätselt, wie die Schweizerische Nationalbank reagieren könnte. Setzt sie den Negativzins noch weiter herab, wird der schweizerische Hypothekarmarkt endgültig in unbekanntes Terrain befördert.
Die Vorzeichen sind da. Adrian Wenger, Experte beim VZ Vermögenszentrum, berichtet von ersten Fällen von negativen Zinsen für Hypothekarkredite. Ein Unternehmen wollte eine Bankenhypothek über 50 Millionen Franken ablösen, die mit einem Grundstück gesichert war. Eine Pensionskasse griff zu – zu einem negativen Zins von 0,2 Prozent. Sie zahlt also jährlich etwas, um ihr Geld ausleihen zu dürfen. Und nicht etwa an den Schweizer Staat, dessen Anleihen als sicher gelten. Sondern an ein privates Unternehmen. (…)
Erhalten bald Familien von Banken einen Zins, wenn sie ihr Eigenheim mit einer Hypothek finanzieren? Für Wenger ist dies in den letzten Monaten nochmals wahrscheinlicher geworden. «Auf jeden Fall liegt die Wahrscheinlichkeit nahezu bei null, dass die Zinsen steigen. Hingegen ist es so gut wie sicher, dass sie nochmals sinken werden.» Am Finanzmarkt rüsten sich die Akteure bereits für das unbekannte Terrain. Pensionskassen investieren gemäss Wenger schon heute in Wohnhäuser mit vielen unvermieteten Wohnungen – auch wenn die Leerstände für negative Renditen sorgen: lieber heute zu minus 0,2 Prozent abschliessen, als morgen vielleicht bloss noch zu minus 0,5 Prozent.
OAK akzeptiert FRP 4 als “Mindeststandard”
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge hat die neue Fachrichtlinie 4 “Technischer Zins” erwartungsgemäss als Mindeststandard verbindlich erklärt. Damit wird auch die mehrjährige Auseinandersetzung zwischen SPKE und OAK um die FRP 4 beendet. Sie gilt ab 31.12.2019. In der Mitteilung heisst es:
Am 20. Juni 2019 hat die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge die überarbeiteten Weisungen W–03/2014 „Erhebung von Fachrichtlinien der SKPEzum Mindeststandard“ verabschiedet. Zusätzlich zu den FRP 1, 2, 5 und 6 wird neu auch der Geltungsbereich der FRP 4 (Technischer Zinssatz, Version vom 25. April 2019) vom Kreis der Mitglieder der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) auf sämtliche zugelassenen Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge ausgeweitet.


