“Die Pensionskassen knausern – trotz Rekordjahr”
Die NZZ am Sonntag schreibt, weshalb die Versicherten trotz rekordhoher Performance der Pensionskassen direkt wenig davon profitieren.
Christoph Ryter ist Herr über 26 Mrd. Fr. Das viele Geld gehört den
80 000 Versicherten der Migros-Pensionskasse. Diese hat soeben ein Rekordjahr erlebt. Die Rendite von 11,9% ist die beste in diesem Jahrhundert. Trotzdem bleibt Ryter vorsichtig: «Allzu euphorisch sollten wir jetzt nicht werden.» Das Ergebnis sei zwar «erfreulich», erneut rangiert die Migros-PK in der Spitzengruppe. Dennoch sagt Ryter: «Wegen eines guten Jahres ändert sich das Bild für uns nicht grundsätzlich.»Die nüchterne Haltung kontrastiert mit der Rekordlaune an der Börse. Laut UBS erzielten die Vorsorgeinstitute das beste Ergebnis seit Messbeginn im Jahr 2006: plus 11,1% im Durchschnitt. Grösster Renditelieferant waren Schweizer Aktien, welche 30% zulegten. Die globalen Aktien avancierten um 23%.
Den grössten Teil des Geldes behalten die Pensionskassen als Reserve. Die Erwerbstätigen können derweil mit einer Zinsgutschrift von durchschnittlich 2,5% rechnen, schätzt die Beratungsfirma Complementa. Das entspricht einer Summe von rund 25 Mrd. Fr. – zweifellos viel Geld. Dennoch bleibt die Frage: Könnten die Kassen nicht einen grösseren Teil des Rekordgewinns an die Versicherten ausschütten?
NZZ: “Dicke Luft bei den Arbeitgebern”
Auf der Frontseite der NZZ berichtet Hansueli Schöchli über das Ausscheren von drei Branchenverbänden aus dem Sozialpartnerkompromiss mit einem eigenen Modell zur BVG-Reform.
Mit den Banken, dem Bau und dem Detailhandel haben sich Hochlohn- und Tieflohnbranchen verbündet. Ironischerweise ist der Präsident des kritischen Baumeisterverbands auch einer der zwei Vizepräsidenten im Dachverband der Arbeitgeber. Weitere Branchenverbände sind ebenfalls kritisch, wollen sich derzeit aber nicht öffentlich der Dreiergruppe anschliessen. So hatten etwa der Chemieverband Sciences Industries und der Versicherungsverband im Dezember öffentlich Kritik geäussert.
Die Spitze des Arbeitgeberverbandes ist dem Vernehmen nach über den Vorstoss der Dreiergruppe stark verärgert. Laut diversen Beobachtern hat der Dachverband den mit den Gewerkschaften ausgearbeiteten Vorschlag bisher mit grosser Vehemenz verteidigt und tut sich mit internen und externen Kritikern schwer.
Kritiker mutmassen, die Verbandsspitze habe sich von den Gewerkschaften über den Tisch ziehen lassen, um eine Lösung präsentieren zu können. Der Dachverband hatte den Vorschlag mit zwei Kernbotschaften begründet: Es gehe um die Rettung der zweiten Säule, und eine bessere Reform sei politisch nicht möglich. Letzteres wird sich noch zeigen. Es ist gut möglich, dass das Parlament die Vorlage des Bundesrats verändern und eine Referendumsabstimmung riskieren wird. Für einige der Kritiker ist dieses Risiko überschaubar, weil sie die Bundesratsvorlage als schlimmer betrachten als den Status quo.
Noch ein Alternativmodell zur BVG-Revision
Der Schweizerische Baumeisterverband schreibt auf seiner Website:
Der Schweizerische Baumeisterverband, Swiss Retail Federation und Arbeitgeber Banken haben sich in der Allianz für eine mehrheitsfähige Reform der Beruflichen Vorsorge zusammengeschlossen. Die Verbände eint die Sorge um die 2. Säule, für die es dringend eine Reform braucht.
Der von den Gewerkschaften und dem SAV geprägte Reformvorschlag des Bundesrats enthält gute Elemente, ist jedoch aufgrund der vorgeschlagenen Einführung eines Umlageverfahrens und der damit verbundenen Vermischung der Säulen aus Sicht der Allianz nicht mehrheitsfähig.
Das vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv präsentierte zweite Modell trägt den Anliegen der Arbeitnehmerseite nicht genügend Rechnung. Die Allianz für einen vernünftigen Mittelweg präsentiert hiermit eine konstruktive Lösung, die zwischen den Vorschlägen des Bundesrats und des sgv liegt.
Der von der Allianz vorgeschlagene Mittelweg nimmt die zentralen Anliegen an die BVG-Reform auf: Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.0 Prozent unter Aufrechterhaltung des Rentenniveaus. Die betroffenen Übergangsgenerationen werden so kompensiert, dass sie keine Renteneinbussen zu befürchten haben. Finanziert wird die zielgerichtete Kompensation insbesondere durch die bei den Pensionskassen vorhandenen Rückstellungen, die Altersgutschriften und Kapitalaufbau. Die Allianz ist überzeugt: Mit einem vernünftigen Mittelweg kann eine Reform, im Gegensatz zu den bisher vorliegenden Modellen, mehrheitsfähig werden.
Der Mittelweg nutzt die Zeit und ermöglicht es den 20- bis -24-Jährigen erstmals, über die 2. Säule für ihre Pension vorzusorgen. Dies eröffnet die Möglichkeit, früh mit dem Sparen zu beginnen. Der Mittelweg sieht zudem vor, die Altersgutschriften für 55- bis 65-Jährige von heute 18 Prozent auf 16 Prozent zu senken. Damit sinken die Lohnnebenkosten, was die Situation auf dem Arbeitsmarkt für ältere Arbeitnehmer verbessert.
Die Allianz des vernünftigen Mittelweges vertritt Branchen mit Unternehmen von insgesamt 500ʹ000 Angestellten, die über 13 Prozent des BIP erwirtschaften. In diesen personalintensiven Branchen sind die zur Allianz zusammengeschlossenen Verbände wichtige Sozialpartner.
CS PK-Index 2019
Im 4. Quartal 2019 nimmt der Pensionskassen Index um 3.79 Punkte resp. 2.08% zu. Somit endet auch das vierte Quartal 2019 im Plus. Aktuell steht der Index per 31. Dezember 2019 bei 186.06 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000.
Der Hauptanteil der Entwicklung im Berichtsquartal ist den Aktien (+1.82%) zuzuschreiben. Schweizer Aktien erzielten einen Renditebeitrag von +0.71% und Aktien Ausland einen Beitrag von +1.11%. Auch bei den Immobilien ist die Entwicklung positiv. Mit einem Beitrag von total +0.54% haben diese das gute Resultat weiter verstärkt. Bei den Obligationen ist die Entwicklung hingegen negativ (-0.37%). Liquidität und Alternative Anlagen waren eher unauffällig, aber trotzdem im Plus.
Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit 1. Januar 2017 auf 1% p.a.) stieg im Berichtsquartal um 0.38 Punkte (resp. 0.25%) auf den Stand von 155.16 Punkten, ebenfalls ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt somit im 4. Quartal 2019 1.83% über der BVG-Vorgabe.
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 1. Januar 2000) beträgt per 31. Dezember 2019 3.15%. Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2.22%.
“La saga de la CPEG n’est pas vraiment terminée”
La Caisse de pension des fonctionnaires… La votation de mai n’aura pas mis un terme à la saga de la recapitalisation, puisque début juillet, deux recours ont en effet été déposés par des organisations affiliées.
Si la Cour de justice les a rejetés le 20 décembre, ces organisations envisagent de porter l’affaire au niveau fédéral, mettant potentiellement en cause tout ou partie de la recapitalisation demandée aux «affiliés externes», dont une vingtaine d’entités devant régler 231 millions sur les 4 milliards de la recapitalisation totale.
Le litige porté par les deux recourants ne concerne qu’une fraction de cette somme, soit une petite vingtaine de millions. C’est l’addition de deux factures envoyées par l’État à l’Institut suisse de bioinformatique (SIB) et au Centre suisse de contrôle de qualité des analyses de biologie médicale (CSCQ ), une fondation et une association reconnues d’utilité publique, qui avaient adhéré à l’ancienne caisse de pension du secteur médical, la CEH.
WTW PK-Index mit starkem 2019
Die Pensionspositionen in den Bilanzen Schweizer Unternehmen haben das Jahrzehnt dank einer leichten Erholung der Diskontierungssätze und ausserordentlich hoher Anlagerenditen über das gesamte Jahr stark abgeschlossen. Der Willis Towers Watson Pension Index weist somit den dritthöchsten Quartalsabschluss in den Bilanzen der letzten zehn Jahre aus. Die Anlagerendite war im 4. Quartal zwar niedriger als in den drei vorangegangenen Quartalen, der moderate Anstieg der Diskontierungssätze sorgte aber für ein weiteres Plus bei den Pensionspositionen in den Bilanzen. Insgesamt stieg der Deckungsgrad (d. h. das Verhältnis von Pensionsvermögen zu Pensionsverpflichtungen) um rund 6 Prozentpunkte, wie aus dem Willis Towers Watson Pension Index hervorgeht (105,2 Prozent per 31. Dezember 2019 nach 99,6 Prozent per 30. September 2019).
Erwin Heri kritisiert Markpreis-Denken
Auf “the Market” der NZZ lässt sich Finanzmarktspezialist Erwin Heri über die (negativen) Konsequenzen des Marktpreis-Denkens aus, laut Heri “der heilige Gral der Transparenz”. Die Kritik ist ein altes Steckenpferd von Heri.
Macht es dann Sinn, offensichtlich «imaginäre Marktpreise» zur Bewertung der Bilanz (und damit der Bestimmung einer Über- oder Unterdeckung) zu verwenden?
Wäre es nicht vernünftiger, Bewertungsgrundsätzen zu folgen, welche die zugrundeliegende Anlagephilosophie abbilden (z.B. Obligationen bis zum Verfall zu halten oder mit Aktien eine «Buy and hold»-Strategie zu verfolgen) und nicht einfach irgendwelchen imaginären Marktpreisen nachzuhecheln, die im Zweifelsfall unnötigen oder sogar schädlichen Aktivismus auslösen?
Mit den altbewährten Konzepten des Einstandswertes – mit Bewertungen gemäss «amortized cost» oder «lower of cost or market» – könnten solchen Überlegungen auf einfache Art und Weise Rechnung getragen werden.
Nun mag dies alles aussehen wir ein Streit um des Kaisers Bart. Wenn damit aber falsche Anreize und falsche Signale bezüglich der Mittelallokation einhergehen, dann ist die Sache weniger trivial, weil sie strukturelle Probleme auslösen kann.
Kurzfristigkeit ist zu einem gesellschaftlichen Phänomen geworden. Mehrmals täglich berieseln uns die Medien mit Börsenkursen, Deviseneinschätzungen, den neusten Tweets von Herrn Trump u.v.m. Für die langfristige Performance eines Anlegers ist dies alles irrelevant, lässt uns aber nicht in Ruhe. Auch die Verantwortlichen der PK nicht, und auch ihren Anlageausschuss nicht. Im übrigen steht hinter der kurzen Frist ein Riesenbusiness, das es dem Anleger in der Tat schwer macht, die für ihn finanziell richtigen Entscheide zu fällen.
Jungparteien planen Gegenvorschlag zur BVG-Revision
SRF befasst mit dem bundesrätlichen Vorschlag zur BVG-Revision und berichtet über Pläne der bürgerlichen Jungparteien für einen eigenen, gemeinsamen Vorschlag.
Die bürgerlichen Jungparteien kritisieren den Reformvorschlag mit vereinten Kräften, obschon sie sich beim Thema Renten erst noch in den Haaren lagen. Für Zwist hatten die Jungfreisinnigen gesorgt. Diese seien mit ihrer Initiative für ein höheres Rentenalter vorgeprescht, nervten sich die anderen.
Nun aber scheint der Streit beigelegt. «Wir haben es geschafft, dass wir alle zusammen wieder an einen Tisch gesessen sind», bestätigt Sarah Bünter, Präsidentin der Jungen CVP. «Wir sind jetzt an der Ausarbeitung einer gemeinsamen Lösung für die zweite Säule, weil wir wichtig finden, dass die Sachpolitik hier im Vordergrund steht.»
Wie diese Lösung aussieht, ist noch nicht klar. Fest steht, die bürgerlichen Jungparteien halten nicht viel vom Reformvorschlag des Bundesrats und der Sozialpartner. Denn da müssten alle Arbeitnehmenden einen Zusatzbeitrag abliefern. So müssten etwa Junge auch für Alte zahlen. Das sei nicht die Idee bei der beruflichen Vorsorge BVG, wo grundsätzlich jeder für sich selber sparen sollte.
«Wir stehen dieser BVG-Reform sehr kritisch gegenüber, weil sie diese systemfremde Umverteilung nicht einschränkt, sondern im Gegenteil mit einem Rentenzuschlag noch weiter verschärft», erklärt Jungfreisinnigen-Präsident Matthias Müller.
Skeptisch sind aber auch die jungen Linken – wenn auch aus anderen Gründen. «Wir sehen das Ganze sehr kritisch», so Juso-Präsidentin Ronja Jansen. «Wir sind grundsätzlich gegen einen Abbau bei den Renten. Und für uns ist klar, wenn bei den Pensionskassen abgebaut wird, dann braucht es dafür einen massiven Ausbau bei der AHV.» Ähnlich klingt es bei den Jungen Grünen.
Beobachter: Die 10 grössten Irrtümer zur 2. Säule
Der Beobachter zählt die 10 grössten Irrtümer auf. Allerdings sind keine dabei, welche Neues bringen würden. Und wie weit sie verbreitet sind, wissen wir nicht. Aber für viele mögen da einige Illusionen beseitigt werden.
- Die Schweizer Altersvorsorge ist die beste der Welt.
- Wer gleich viel verdient, gleicht lang arbeitet und gleich viel einbezahlt, bekommt auch gleich viel Rente.
- Frauen erhalten weniger Rente aus der zweiten Säule als Männer.
- Mit 100 Prozent Deckungsgrad ist meine Pensionskasse sicher.
- Die zweite Säule ist obligatorisch für alle.
- Meine Pensionskasse muss die Altersguthaben nachhaltig anlegen.
- Die Renten aus der zweiten Säule garantieren ein finanziell gesichertes Leben im Alter.
- Wenn meine Pensionskasse mein Geld gut anlegt, habe ich Anspruch auf höhere Zinsen.
- Ein hoher Umwandlungssatz bringt in jedem Fall mehr Rente.
- Wenn die Pensionskassen günstiger arbeiten würden, müssten die Renten nicht gekürzt werden.
UBS PK-Performance 2019: bestes Jahr seit Messbeginn
• Die Vorsorgeeinrichtungen im UBS-Sample verzeichneten im Dezember eine durchschnittliche Performance von 0,35% und eine Jahresperformance 2019 von 11,07% nach Gebühren.
• Das Anlagejahr 2019 war für die Pensionskassen in der UBS-Auswahl das beste seit Messbeginn 2006. Die durchschnittliche Performance beträgt 3,30% pro Jahr über diesen Zeitraum.
• Alle Anlageklassen trugen positiv zur Jahresperformance bei. Schweizer Aktien waren mit über 30% der wichtigste Renditelieferant.
NZZ zum Wechsler-Modell
Hansueli Schöchli greift in der NZZ die Idee des Expertenbüros Wechsler auf, mit einem Rentensplitting im BVG analog zur AHV ausreichende Einsparungen zu erzielen, um auf eine Senkung des Umwandlungssatzes verzichten zu können. Schöchli ist der Idee grundsätzlich gewogen, sieht aber auch Probleme:
Es fehlt nicht an Haaren in der Suppe. Der erste Einwand ist politischer Art. Das Anliegen der Geschlechtergleichstellung ist zwar populär, aber wenn dies zulasten gewisser Gruppen geht, deren Renten gesenkt werden, hört der Spass in Bundesbern rasch auf. Wie diverse Fachleute betonen, ist eine solche «kostenneutrale» Reform nur zum Preis von nominalen Rentensenkungen zu haben.
Einbussen gäbe es in gängigen Fällen für Witwen sowie für Männer in den ersten Jahren der Pensionierung, bis auch die Frau in Rente geht. Eine mögliche Folge wären steigende Ergänzungsleistungen (und damit doch höhere Kosten). Tendenziell höher wäre die Gesamtrente in der Phase, in der beide Partner noch leben und in Pension sind.
Manche weiteren Fragen wären abzuklären, so etwa zum Umgang mit Konkubinatspaaren und zum Ausmass von Vorgaben für den überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Der Bundesrat hatte vor zwei Jahren auf eine parlamentarische Anfrage hin betont, dass ein Rentensplitting in der beruflichen Vorsorge angesichts der Vielfalt der Vorsorgepläne komplex wäre.
Für die laufende Reformdebatte kommt der Vorschlag wohl zu spät, wie die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel andeutet. Sie spricht von einem «interessanten Ansatz», der zu studieren sei. Aber dies sei «kein Ersatz für die jetzige Reform». Bei einer nächsten Reform kann das Bild anders aussehen.
Pittet Associés a un nouveau patron
Un changement dans la continuité. Après Meinrad Pittet, qui a fondé la société il y a vingt-sept ans, puis David Pittet, en poste pendant plus de quinze ans, c’est Stéphane Riesen qui dirige Pittet Associés depuis janvier.
L’annonce de la reprise du capital du consultant par Vaudoise Assurances, le 18 juillet dernier, avait fait jaser dans le monde de la prévoyance.
Avec Stéphane Riesen, c’est la solution interne qui a été privilégiée. Né en 1977 et diplômé en actuariat de l’Université de Lausanne, il a débuté chez Pittet Associés il y a vingt ans pour devenir l’adjoint du directeur général et responsable de l’actuariat (utilisation des méthodes statistiques à la prévoyance et à l’assurance) et, à ce titre, il a participé à l’ouverture de bureaux à Lausanne, Berne et Sion.
Dorénavant numéro un de la société, il déclare au Temps que sa nomination en tant que directeur général ne modifiera pas fondamentalement la stratégie et l’organisation de Pittet Associés. Il conserve d’ailleurs la plupart de ses mandats d’expert auprès de diverses institutions de prévoyance publiques (FPTPG, CPCL, CIP, Prévoyance.ne, CPPEF, CPVF) et privées de Suisse romande. C’est en effet un spécialiste du financement des caisses de pension.
Limitierter IV-Sparkurs
Die NZZ greift einen Bericht des TA auf, demzufolge BR Berset eine Untersuchung bei IV-Stellen zu den Sparvorgaben resp. deren Nichteinhaltung angeordnet habe. Eine Anfrage der NZZ in Bern und Zürich hat ergeben, dass das Verfehlen der Vorgaben resp. der Leistungsziele keine Konsequenzen hat.
Auch in Zürich hatte es keine Konsequenzen, wenn ein Zielwert verfehlt wurde. Anders als in Bern werden die Zahlen intern zwar kommuniziert. Martin Schilt, Leiter der IV-Stelle Zürich, betont aber, im Alltag hätten sie keine Bedeutung. Er sieht die Ziele eher als «Wasserpegelmesser»: Sie sollen insbesondere zeigen, ob die berufliche Eingliederung vorankomme. Schilt plädiert für eine andere Auslegung der Zahlen: «Es geht nicht darum, möglichst viele Renten zu verweigern, sondern möglichst oft dafür zu sorgen, dass eine Rente gar nicht nötig ist, weil wir jemanden erfolgreich integrieren können.»
Hier sieht der Zürcher IV-Chef das wahre Problem: «Wir haben nicht genug Ressourcen, um alle Personen eingliedern zu können, bei denen das möglich wäre.» 2014 hat das BSV den Personalbestand und die Budgets der IV-Stellen plafoniert. In Zürich führe dies zu Engpässen, so Schilt. Er hat die Prioritäten zur beruflichen Integration verschoben – und nimmt in Kauf, dass andernorts Pendenzen wachsen. Das BSV arbeitet seit längerem an einem neuen Finanzierungsregime, ohne bisher einen Vorschlag präsentiert zu haben.
Der Spielraum für einen weiteren Ausbau ist allerdings klein. Die Finanzlage der IV ist angespannt, und die Politik schreckt davor zurück, die ursprünglich angekündigten Sparmassnahmen zu beschliessen. Die IV hat bei der AHV immer noch Schulden von 10,3 Milliarden Franken. Der Bund schiebt den Zeitpunkt, in dem die IV schuldenfrei sein soll, laufend hinaus. Ursprünglich war 2024 das Zieljahr. Vor zwei Jahren hiess es, «spätestens» 2030 werde man so weit sein. Derzeit – und bis auf weiteres – gilt 2032 als Stichjahr.
Die Schlüsselentscheide des BGer
Das Recht der beruflichen Vorsorge ist komplex. Zu zahlreichen Fragen der Durchführung und des Leistungsrechts reicht der «Blick ins Gesetz» nicht, um zu einer schlüssigen Antwort zu kommen. Erst durch die Rechtsprechung sind wesentliche Fragen geklärt worden. Der vorliegende Band stellt in geraffter Form die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum gesamten Bereich der beruflichen Vorsorge dar. Dafür sind mehr als 1500 Schlüsselentscheide ausgewertet worden. Neben der Rechtsprechung zum BVG und zum Freizügigkeitsgesetz (FZG) ist die Rechtsprechung zu den einschlägigen Artikeln des Arbeitsvertragsrechts (OR), des Stiftungs- und Scheidungsrechts (ZGB) und zu den anwendbaren Bestimmungen des FusG und der neuen ZPO erfasst.
Schulthess Verlag, 4. Auflage, 734 Seiten, Zürich 2019, 188 Franken.
Schulthess
Das Standartwerk zur BV in neuer Auflage
Die 2005 erstmals erschienene zusammenhängende Darstellung der beruflichen Vorsorge gilt mittlerweile als Standardwerk zu diesem komplexen Rechtsgebiet. Auf über 1000 Seiten werden alle wichtigen Aspekte in ihrem rechtlichen und organisatorischen Zusammenhang behandelt. Der Autor, Hans-Ulrich Stauffer, der in seiner beruflichen Tätigkeit aufs engste mit der praktischen Durchführung verbunden war, bringt dazu sowohl die fachliche Kompetenz wie auch langjährige praktische Erfahrung mit.
Das Konzept, Fragen der Anwendung der verschiedenen Normen, aber auch die Koordination der beruflichen Vorsorge mit anderen Sozialversicherungsgesetzen sind Gegenstand dieser Publikation. Ein Schwergewicht wird auf die leistungsrechtlichen Aspekte und die organisatorische Durchführung gelegt. Zudem wird umfassend auf die relevante Literatur und die Rechtsprechung verwiesen. Immer fliessen auch Erfahrungen aus der Praxis ein, denn das Recht der beruflichen Vorsorge wird sehr stark durch die Ausgestaltung auf der Ebene der einzelnen Vorsorgeeinrichtung geprägt. Enthalten ist ebenfalls das Recht der betrieblichen Vorsorge im Fürstentum Liechtenstein.
Verlag Schulthess, Zürich 2019, 1036 Seiten, 298 Franken.
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