Werner C. Hug, früherer Redaktor der AWP Soziale Sicherheit, stellt in der Finanz und Wirtschaft einige grundlegende Fragen zur laufenden BVG-Revision und insbesondere zum geplanten Rentenzuschlag via halbes Lohnprozent:

Die Verbandelung von AHV und BVG gilt nicht nur für die Übergangsgeneration, sie wird nach fünfzehn Jahren fortgesetzt. Die Pensionskassen bleiben definitiv mit der AHV verknüpft – die Büchse der Pandora wird geöffnet. Dank diesem Deal rückt das von der ideologischen Linken angestrebte Ziel einer Volkspension näher.

Diese wird nicht nur über die umlagefinanzierte AHV, sondern auch über die kapitalgedeckte zweite Säule und den Sicherheitsfonds finanziert. Werden aus AHV und BVG existenzsichernde Renten «zur Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» (BV113) geleistet, braucht es die zweite Säule mit Obligatorium und Überobligatorium nicht mehr. (…)

Wenn die erste und die zweite Säule verschmelzen, welche Rolle spielt dann noch das Überobligatorium in der zweiten Säule? Ist diese freiwillige, auf privater Basis von den Unternehmern aufgebaute Altersvorsorge noch nötig? Welche Existenzberechtigung hat die Förderung der Selbstvorsorge? Wird so das Dreisäulensystem zerstört? Hat der Schweizerische Arbeitgeberverband diese langfristige Strategie nicht durchschaut? Oder ist das Interesse der Arbeitgeber an einer sozialpartnerschaftlichen zweiten Säule mit der patronalen Verantwortung geschwunden? Die aktuellen Reformvorlagen zur Altersvorsorge werfen diese grundlegenden Fragen auf, die heute leider nicht einmal im Ansatz beantwortet werden können.

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