Die NZZ beschreibt die Differenzen zwischen der Lösung des Nationalrats und den Entscheiden der ständerätlichen SGK:

Die Unterschiede zwischen den zwei Varianten sind beträchtlich. Geht es nach dem Nationalrat, kommen jährlich voraussichtlich etwa 6200 Personen in den Genuss der ÜL. In der Version des Ständerats sind es 3400 Personen. Ähnlich sieht es bei den Kosten aus, die voll zulasten des Bundes gehen würden: Die jährlichen Ausgaben würden beim Ständerat 150 Millionen Franken betragen, beim Nationalrat wären es 270 Millionen.

Noch in einem zweiten gewichtigen Punkt besteht keine Einigkeit. Die Ständeräte wollen die ÜL für die einzelnen Bezüger nach oben «deckeln». Alleinstehende sollen maximal 3240 Franken im Monat erhalten, Ehepaare 4860 Franken. Zusätzlich würden Krankheitskosten wie Zahnarztrechnungen sowie Franchise und Selbstbehalt vergütet. An diesem Maximalbetrag hat die Ständeratskommission festgehalten.

Der Nationalrat hingegen lehnt eine Obergrenze ab. Dieser Punkt dürfte noch zu reden geben. Sozialminister Alain Berset (sp.) hatte warnend darauf hingewiesen, dass es mit den vorgesehenen Plafonds Fälle geben werde, in denen die ÜL nicht alle Lebenshaltungskosten abdeckten.

Eine weitere Differenz betrifft das Baugewerbe und andere Branchen, die bereits heute grosszügigere Vorruhestandsregime kennen. Der Nationalrat wollte für sie eine Sonderregelung, was die Ständeratskommission ablehnt. Allerdings zeigt sich bei dieser und bei weiteren Fragen, dass die Skepsis bei bürgerlichen Sozialpolitikern im Ständerat immer noch gross ist. Dies illustrieren die relativ zahlreichen Enthaltungen bei manchen Kommissionsentscheiden.

  NZZ