imageinter-penson, der Verband der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, wendet sich in seiner Stellungnahme zur bundesrätlichen Vorlage der BVG-Revision gegen das vorgeschlagene Kompensationsmodell und schliesst sich weitgehend der ASIP-Lösung an. In einer Mitteilung wird festgehalten:

Inter-pension begrüsst die sofortige und einmalige Senkung des obligatorischen Umwandlungssatzes auf 6 Prozent. Mit einer Kompensation sollen während einer beschränkten Zeitdauer nur die tatsächlichen Renteneinbussen ausgeglichen werden.

Eine Zusatzrente, die für alle Renten unbegrenzt und über einen AHV-Beitragszuschlag von 0,5 Prozent finanziert wird, wie es der Bundesrat vorschlägt, lehnt inter-pension entschieden ab. Eine Vermischung von AHV mit BVG, von Umlage- mit Kapitaldeckungsverfahren widerspricht der Bundesverfassung. Ein Rentenzuschlag soll nach Jahrgang abgestuften prozentualen Gutschriften für maximal zehn Jahre geleistet werden.

Anstelle des bundesrätlichen Modells befürwortet inter-pension alternative Vorschläge ähnlich jenen des ASIP. Weil Modell, Altersgutschriften, Koordinationsabzug und Kompensationsmassnahmen unmittelbare finanzielle Auswirkungen haben, soll das Parlament die Detailregelungen sozialverträglich und mehrheitsfähig definieren.

Obwohl das Rentenalter in dieser Vorlage nicht zur Diskussion steht, erachten wir eine Erhöhung des Regelrentenalters für Frauen auf 65 Jahre als dringend notwendig. Zu favorisieren wäre ein auf Lebenserwartung und Renditeperspektive ausgerichtetes Rentenalter.

  Vernehmlassungsantwort inter-pension