Stellungnahme zu Verordnungsänderungen in der BV
Die KGAST schreibt in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung über die diversen Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge:
Die KGAST unterstützt alle drei Verordnungsänderungen. Insbesondere begrüssen wir die Einführung einer Anlagekategorie «Infrastrukturanlagen» mit einer Kategorienbegrenzung von 10 Prozent nach Art. 53 Abs. 1 lit. e und f, sowie Abs. 2 und Art. 55 lit. f BVV 2.
Infrastrukturanlagen zeichnen sich durch hohe Wertbeständigkeit bei stabilen Erträgen aus. Den Vorsorgeeinrichtungen wird damit ermöglicht, in grösserem Mass als bisher auch in 2 ökologisch nachhaltige Projekte zu investieren. Die Diversifikation des Anlagevermögens ver- schafft den Vorsorgeeinrichtungen eine grössere Handlungsfreiheit. Dies wirkt sich risikomindernd auf das Anlagevermögen aus.
Mit Blick auf das Alter 65+
pw. Michael Ferber (Redaktor NZZ), Florian Schubiger und Damian Gliott (die Gründungspartner der VermögensPartner AG) haben bei NZZ Libro ein Buch auf den Markt gebracht, welches genau das bietet, was für alle, die sich mit der Frage nach ihrer Existenz ab 65 auseinandersetzen wollen oder müssen (und das dürfte eine beträchtliche Mehrheit der Erwerbstätigen sein) benötigt wird: nämlich eine umfassende, gut verständliche und auf die Realitäten unseres schweizerischen Alltages zugeschnittene Darstellung der gesetzlichen, politischen und wirtschaftlichen Basis der Altersvorsorge.
Ausgehend von einer Gesamteinschätzung unseres Dreisäulensystems – es fehlt nicht an kritischen Bemerkungen – folgen Ausführungen zum Thema Steuern, den Eigenheiten der drei Säulen mit AHV, BVG und Privatvorsorge, zudem Ausführungen zu Erben und Vererben und dem Leben nach 65.
Die einzelnen Bereiche und Kapitel erlauben jeweils einen ersten Einstieg zu grundsätzlichen Fragen, enthalten aber immer auch so viele Details, wie sich der Leser oder die Leserin zumuten will. Kein Buch, das man von Anfang bis Ende lesen will, sondern wohl besser als kompetente Unterstützung zu jeweils interessierenden und aktuell wichtigen Themen konsultieren wird.
Mit seinen 355 Seiten und den vielen Tabellen, Grafiken und Abbildungen vermittelt das Buch die Gewissheit, das kaum etwas Wichtiges übersehen wurde. Und aus der Kombination professioneller Beratungserfahrung mit journalistischer Sprach- und Formulierungskompetenz resultiert beste Verständlichkeit auch anspruchsvoller Zusammenhänge.
Das Buch ist erhältlich im Buchhandel sowie direkt bei NZZ Libro. Leser unserer Infos und des Newsletters erhalten mit dem Gutscheincode VF AV3-2020 einen Rabatt von 20 Prozent auf dem regulären Verkaufspreis von 58 Franken.
Leitfaden schweizerische Sozialversicherung in 16. Auflage
Gertrud Bollier und ihre Mitstreiter haben es wieder geschafft. Der 1,9 kg schwere Brocken (das Bild vermittelt nicht den richtigen Eindruck) mit 911 Seiten ist in 16. überarbeiteter Auflage erscheinen. Eine enorme Leistung, die nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Von AHV über BVG bis Opferhilfe ist in den 18 Kapiteln nichts ausgelassen, was von Belang sein könnte. Und das alles jetzt wieder nach neustem Stand mit den aktuellen Ansätzen für Beiträge und Leistungen. Zu nennen sind überdies
Und erwähnenswert ein weiteres Mal: die oftmals komplexen Sachverhalte und Zusammenhänge sind in einer erfreulich gut verständlichen Sprache dargestellt.
Für alle Profis oder anderweitig an der schweizerischen Sozialversicherung in all ihren Verästelungen Interessierten ein unentbehrliches Hilfsmittel.
Die Neuauflage ist ab sofort erhältlich beim Verlag hrm4you.ch für 129 Franken.
Pictet BVG-Index 2015: 1.1.19 – 13.3.20
2019 war ein Ausnahmejahr. 2020 ist auch eines. Die Kursgewinne von 2019 wurden bis vergangenen Freitag zum grossen Teil wieder ausradiert. Das gleiche gilt für die DG-Zugewinne. Für die BVG-Revision gilt es, daraus die Lehren zu ziehen.
Ständerat bereinigt Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
(SDA) Die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes ist bereit für die Schlussabstimmung. Die Ausmarchung zwischen den Interessen der Versicherern einerseits und der Konsumentinnen und Konsumenten andererseits hatte hitzig begonnen und endet nun einigermassen versöhnlich.
Einige Elemente der Reform des über 100 Jahre alten Versicherungsrechts waren von Anfang an nicht oder kaum bestritten. Dazu gehören die Einführung der Rückwärtsversicherung, die gesetzliche Grundlage für die vorläufige Deckungszusage oder die Vorschriften zur Mehrfachversicherung. Der elektronische Geschäftsverkehr wird erleichtert, indem neben der einfachen Schriftlichkeit ein anderer Nachweis durch Text erlaubt ist.
Neu ist das 14-tägige Widerrufsrecht beim Vertragsschluss. Ein Widerrufsrecht bei wesentlichen Vertragsänderungen wurde im Zug der Differenzbereinigung fallengelassen. Bei obligatorischen Haftpflichtversicherungen soll die geschädigte Person künftig auch dann von der Versicherung entschädigt werden, wenn die schadensverursachende Person die Prämie nicht bezahlt hat.
Verbessert wird auch die Transparenz: Der Versicherer wird verpflichtet, über die wesentlichen Kostenarten zu informieren, die mit einem Rückkauf einer Lebensversicherung verbunden sind. Dabei geht es nicht um konkrete Beträge, weil diese bei Vertragsschluss noch nicht bekannt sind.
In der kollektiven Taggeldversicherung kann nicht nur der Versicherte, sondern im Schadenfall auch die Versicherung den Vertrag kündigen. Krankenzusatzversicherungen hingegen können nur von den Versicherten gekündigt werden.
UBS PK-Performance Februar 2020
- Die Vorsorgeeinrichtungen im UBS-Sample bleiben von den Coronavirus- Auswirkungen an den Finanzmärkten nicht verschont. Sie verzeichnen im Februar eine durchschnittliche Performance von –2,31% nach Gebühren.
- Das beste wie auch das schlechteste Ergebnis erzielte je eine kleine Pensionskasse mit –5,18% und 0,71%.
- Die schlechte Performance ist vor allem vom Einbruch an den Aktienmärkten getrieben. Anleihen profitierten von fallenden Zinsen und auch alternative Anlagen konnten zumeist leicht positiv abschneiden.
PK-Vermögenswachstum 2019
Laut der jährlich durchgeführten Untersuchung über das globale Pensionsvermögen stieg das Vermögen der institutionellen Pensionsfonds in den 22 grössten Märkten („P22“) 2019 um 15 % auf 46,7 Billionen US-Dollar. In der Schweiz betrug es am Jahresende geschätzt 1080 Milliarden Schweizer Franken (1047 Milliarden US-Dollar) und wuchs mit 15,8 % deutlich stärker als im Durchschnitt über die vergangenen zehn Jahre (5,4 % pro Jahr).
Nach den neuesten Zahlen der Global Pension Assets Study des Thinking Ahead Institute wuchs das Anlagevermögen institutioneller Pensionsfonds in den 22 grössten Pensionsmärkten weltweit („P22“) 2019 um 15 % auf 46,7 Billionen US-Dollar.
In der Schweiz erhöhte sich das Anlagevermögen um 15,8 % – deutlich über der durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 5,4 % – auf schätzungsweise 1080 Milliarden Schweizer Franken (1047 Milliarden US-Dollar). Der Anstieg ist zum Teil auf die beträchtlichen Kursgewinne an den Aktienmärkten im Jahresverlauf zurückzuführen. Nach dem Rückgang des Pensionsvermögens weltweit um 3,3 % im Jahr 2018 markiert dies eine deutliche Wende.
Auf die sieben grössten Pensionsmärkte („P7“) – Australien, Grossbritannien, Japan, Kanada, die Niederlande, die Schweiz und die USA – entfallen 92 % der P22 und damit etwas mehr als im Vorjahr. Die USA sind mit 62 % des weltweiten Pensionsvermögens nach wie vor der bedeutendste Markt, gefolgt von Grossbritannien und Japan mit 7,4 % beziehungsweise 7,2 %. Die Schweiz liegt mit 2,2 % des weltweiten Pensionsvermögens auf Rang sieben.
Roland Müller zur BVG-Revision
Der Blick hat Roland Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands, zur laufenden BVG-Revision und der Kritik am Rentenzuschlag befragt. Auszüge:
In linken Kreisen galt er als Hardliner: Arbeitgeber-Direktor Roland Müller (57) ist ein Mann, der finanzielle Disziplin und Eigenverantwortung hochhält. Umso grösser war die Überraschung, als Müller und Arbeitgeber-Präsident Valentin Vogt (59) im letzten Sommer in einen Deal mit den Gewerkschaften zur Reform der zweiten Säule einschlugen. Deren Kernstück sind höhere Renten, die mit zusätzlichen Lohnprozenten finanziert werden.
Hat sich der Arbeitgeberverband von den Gewerkschaften bei den Verhandlungen über den Tisch ziehen lassen?
Davon kann keine Rede sein. Beide Seiten mussten Kompromisse eingehen. Die Gewerkschaften wollten nicht die zweite Säule stärken, sondern die AHV ausbauen. Wir konnten sie von einer Lösung überzeugen, welche die zweite Säule nachhaltig stabilisiert und die Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern reduziert. Wir senken den Umwandlungssatz in einem Schritt von 6,8 auf 6 Prozent. Zusätzlich zahlen künftig schon Jüngere in die zweite Säule ein. Das brauchte viel Überzeugungsarbeit. Aber natürlich mussten auch wir über unseren Schatten springen.Bei der Finanzierung des Rentenausgleichs mussten Sie eine Kröte schlucken: Ein Lohnabzug von 0,5 Prozent soll den ersten 15 Jahrgängen einen monatlichen Rentenzustupf von 200 bis 100 Franken finanzieren.
Der Bundesrat machte eine klare Vorgabe an die Reform: Die Höhe des Rentenniveaus soll erhalten bleiben. Dafür braucht es diese solidarische Finanzierung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
IZS: Stellungnahme zur BVG-Revision
Die Innovation 2. Säule hat ihre Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates eingereicht. Der Verband hält u.a. fest:
Sozialpartnerkompromiss: Sofern sich der Sozialpartnerkompromiss tatsächlich als mehrheitsfähig erweisen sollte, müsste diesem im Sinne höher liegender Interessen: der Aufhebung der Blockade und aus staatspolitischer Räson gefolgt werden. Sofern aber bereits vorhandene Bedenken im Mei- nungsbildungsprozess dazu führen, dass Korrekturen vorgenommen werden, möchten wir insbesondere unsere ausdrücklichen Vorbehalte zur gewählten Art des Rentenzuschlags zum Ausdruck bringen (siehe unten). Diese Vorbehalte ersuchen wir Sie als ausdrückliche Änderungsanträge entgegen zu nehmen, sofern Änderungen formell anstehen.
Koordinationsabzug: [Wir] befürworten die vorgeschlagene Senkung (Halbierung) des Koordinationsabzuges und die vorgeschlagene Anpassung der Altersgutschriften. Die sich daraus ergebende vorsorgemässige Besserstellung von Geringverdienenden bzw. Teilzeitarbeitenden macht sozialpolitisch Sinn.
Rentenzuschlag: Für ein als Übergangslösung empfundenes und auch so genanntes Konstrukt erachten wir es zudem als nicht tauglich, dass bei der Finanzierung dieses Rentenzuschlages keine ab- schliessende Befristung vorgesehen ist: Dies ist schon rein begrifflich eine Täuschung. Diese ergebnisoffene Situation für die künftige Ausgestaltung durch den Bundesrat könnte nicht nur im Volk vorhandenen Erwartungshaltungen widersprechen, sondern auch die Rechtssicherheit ernsthaft tangieren.
Pictet BVG-Index 2015 YTD
2019 war ein Ausnahmejahr. 2020 könnte auch eines werden …
Stand 2.1.19: Index 25: 106 Pkt., 40: 109, 60: 111; 1.1.20: 25: 117, 40: 124, 60: 132; 9.3.20: 25: 113, 40: 116, 60: 118 Punkte.
“Elefantenhochzeit”
Werner Enz kommentiert in der NZZ den Kauf von WTW durch Aon. Enz schreibt:
Den Führungsverantwortlichen der Brokerunternehmen Aon und Willis Towers Watson kann man Wagemut wahrlich nicht absprechen, denn mitten in einem die Finanzmärkte rund um den Globus treffenden Orkan wollen sie sich zusammenschliessen. Aon bietet den Aktionären von Willis Towers Watson 1,08 eigene Titel an, was die Zielgesellschaft – nach Massgabe des am vergangenen Freitag noch geltenden Aktienkurses – mit rund 30 Mrd. $ bewerten würde.
Würde die Transaktion plangemäss über die Bühne gehen, wären die Aon-Aktionäre mit 63% und die Investoren der übernommenen Gesellschaft mit 37% am neuen Unternehmen mit einem Börsenwert von rund 75 Mrd. $ beteiligt. Weil ein reiner Aktientausch vorgeschlagen wird, könnte sich die Rechnung in einigen Tagen aufgrund einbrechender Kurse in einem ganz anderen Licht präsentieren.
Aus einer betriebswirtschaftlichen Warte betrachtet, ergeben die Aon-Avancen viel Sinn. Die Branche steckt mitten in einer Konsolidierung. Vor anderthalb Jahren hatte Marsh & McLennan, also der grosse Gegenspieler von Aon, für den Broker Jardine Lloyd Thompson 5,6 Mrd. $ und damit das 27-Fache des Jahresgewinns bezahlt.
Aon möchte mit der Integration der selber aus mehreren Firmen zusammengeschmiedeten Firma Willis Towers Watson Synergiegewinne von 800 Mio. $ nach drei Jahren realisieren. Das wird Aon-Konzernchef Greg Case aber nur erreichen können, wenn er im Falle von Überlappungen Personal abbaut.
Übernahmekarussell dreht sich weiter
Pensions und Investments schreibt auf ihrer Website:
Aon and Willis Towers Watson are to merge their businesses in an all-stock deal.
The combined firm, which will operate as Aon, will be led by current Aon CEO Gregory C. Case and Christa Davies, Aon’s chief financial officer, a joint news release Monday said. John Haley, CEO and director at Willis Towers Watson, was named executive chairman of the merged firm.
The firm will maintain its headquarters in London.The deal is set to complete in the first half of next year.
Aon shareholders will own about 63% of the combined firm, with Willis Towers Watson shareholders owning about 37%. The deal was unanimously approved by the boards of directors of both firms and is subject to shareholder and other approvals, including regulatory. The combined equity value of the firm is about $80 billion.
The board of the combined firm will be made up of proportional members of each firm’s current boards.
P&I / IPE / NZZ/ Bloomberg / Insurance Journal
Pressemitteilung Aon
Ryter: “Die Zeit drängt”
Christoph Ryter, Chef der Migros-Pensionskasse und Vizepräsident des ASIP, erläutert im Migros-Magazin die Dringlichkeit der laufenden BVG-Revision und kritisiert den vorgesehenen Rentenzuschlag des Bundesrats.
Pensionskassen und Sozialversicherungen: einfach erklärt
Das Skillcenter, Berater in Vorsorgefragen, hat zwei Broschüren zu den Themen Pensionskassen und Sozialversicherungen publiziert, welche einen einfachen Einstieg in die damit verbundenen, komplexen Fragestellungen bieten sollen. Auf je rund 100 einheitlich gestalteten Seiten im A5-Format und im Power Point-Stil werden von den rechtlichen Grundlagen bis zu aktuellen Kennzahlen alle wichtigen Punkte in Theorie und Praxis aufgegriffen. Zahlreiche Grafiken, Tabellen, Berechnungsbeispiele und Bilder illustrieren die Ausführungen und erleichtern das Verständnis.
Aufgrund des sehr handlichen Formats mit Spiralbildung verbieten sich allerdings längere Texte. Wer von der Thematik wenig Ahnung hat, dürfte wohl hin und wieder überfordert sein. Wer sich hingegen im Dickicht der Sozialversicherung und beruflichen Vorsorge einigermassen auskennt, bekommt eine praktische Übersicht, um sich rasch sowohl über grundlegende Elemente wie auch Details zu informieren.
Die beiden Publikationen sind zu je 29 Franken beim Skillcenter erhältlich.
1e-Pläne: Wo stehen wir?

PwC hat eine Untersuchung zum Stand der 1e-Pläne publiziert. Auf Englisch. Die Daten stammen von 11 Anbietern solcher Pläne. Einleitend heisst es dazu:
The 2017 reforms to Swiss pension law for 1e pension plans created opportunities for employers, employees and pension plan providers. We asked the largest providers of 1e pension plans about their offerings and future expectations. They told us that they are ambitious and optimistic about growth going forward. 1e plans allow individual employees to choose from a range of investment strategies for the portion of their salary above CHF128K.
Typical Swiss pension plans do not offer such a choice. It can be an attractive option for employees seeking to combine private savings with pension savings. Our survey studied 11 of the most developed 1e providers currently in the market (a further five providers are building up their offerings). Our most surprising finding was that, when given the choice, employees take less risk with their investments than collective pension funds.
Im Einzelnen wird festgehalten: Bei den 11 Anbietern waren per 1.1.2019 rund 16’000 Destinatäre mit einem Kapital von 3,8 Mrd. Franken versichert. Das erwartete Wachstum beläuft sich auf jährlich 27%, Die Anlagen zeichnen sich durch grössere Anteile An Geldmarktanlagen und Obligationen aus als der Durchschnitt der PKs. Die Einkäufe übersteigen die laufenden Einzahlungen. Die Pläne verfügen über ausgebaute online Präsenz. Die Kosten pro Versicherter liegen zwischen 100 und 646 Franken mit einem Durchschnitt von 349 Franken.






