Werner Enz beklagt in einem Kommentar den Zustand der Vollversicherung. In seinem Kommentar zur Einführung eines neuen Tarifs im Schweizer KL schreibt er:
Nachdenklich stimmt nun, dass die Helvetia auf Anfang Jahr in der Vollversicherung neue Tarife verrechnet im Bestreben, eine einigermassen zufriedenstellende Verzinsung des von Aktionären zur Verfügung gestellten Risikokapitals zu erreichen. Mit der Anwendung des sogenannten Anrechnungsprinzips wird der astronomische Mindest-Umwandlungssatz von 6,8% gesetzeskonform umgesetzt, wobei Kunden im Obligatorium neu noch 6,0% und im Überobligatorium 4,4% in Aussicht gestellt werden. Was ober- und ausserhalb des BVG-Obligatoriums angespart wird, muss herhalten zur Erfüllung der von der Politik diktierten Leistungsziele.
Zur ungemütlichen Lage gehört, dass in einem volatilen Zins- und Börsenumfeld dieses Jahr ein BVG-Mindestzins von 1% geleistet werden muss. Mit risikolosen Anlagen kommt man zurzeit nach Massgabe zehnjähriger Bundesobligationen auf minus 0,8%. Helvetia-Konzernchef Philipp Gmür erinnert daran, dass bei jeder neuen Verrentung im Durchschnitt ein Umwandlungsverlust von rund 40’000 Fr. entsteht. Das ist auf die Dauer kaum mehr zu stemmen. Die Helvetia rechnet jetzt mit einer Verkürzung ihrer Bilanz, weil sich einige Kunden aus der Vollversicherung verabschieden werden, dann auf teilautonome Lösungen umstellen oder versuchen, bei einem anderen Lebensversicherer unterzukommen.
Der Mechanismus ist klar: Das Parlament vertreibt KMU mit dem übersetzten Umwandlungssatz aus der Vollversicherung. Ist es eine staatspolitische Leistung, KMU-Firmen, das Rückgrat der Schweizer Volkswirtschaft, dazu zu zwingen, im Vorsorgegeschäft Risiken zu schultern, die sie gar nicht tragen möchten? Warum bieten bürgerliche Politiker solchen Tendenzen nicht die Stirn? Statt jahrelang auf eine überladene Berset-Vorlage zu warten, würde es sich anbieten, den Umwandlungssatz aus dem Gesetz zu verbannen.