Referenzzinssatz unverändert bei 1,25%
Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz diesen März gefallen. Der dem Referenzzinssatz zugrundliegende Durchschnittszinssatz ist gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes auf 1,33 von 1,35 Prozent gesunken.
Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist erst angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.
Taschenstatistik: Lohnstruktur 2018
Die allgemeinen Ergebnisse zur Lohnsituation in der Schweiz im Jahr 2018 sind ab sofort in Form einer Taschenstatistik verfügbar. Die wichtigsten Themen, z.B. die Löhne nach Wirtschaftszweig, Geschlecht, beruflicher Stellung oder Herkunft (Schweiz/Ausland) werden mit Grafiken, Tabelle oder Karte präsentiert. Die Schweizerische Lohnstrukturerhebung wird alle zwei Jahre durchgeführt.
BFS / Luzerner Zeitung / SRF
SVV Sicherheitsmonitor: In Erwartung sinkender Renten
Wo fühlen sich die Menschen in der Schweiz sicher, wo sehen sie Risiken: Die im Juni 2020 erhobenen Daten des dritten SVV Sicherheitsmonitors zeigen, dass drei Viertel der Schweizer Bevölkerung sinkende Renten erwarten. Damit ist die Besorgnis über den Zustand der Altersvorsorge im Vergleich mit dem Vorjahr weiter angestiegen. Auch punkto Klimawandel geben sich die Schweizerinnen und Schweizer besorgt. 80 Prozent der Bevölkerung schätzt die Auswirkungen des Klimawandels als grosses Risiko ein.
Ein Viertel der Schweizerinnen und Schweizer möchte, dass Versicherer und Pensionskassen ihr Kapital in jedem Fall nachhaltig anlegen, selbst wenn dies eine geringere Rendite zur Folge hätte. Weitere 46 Prozent stimmen dieser Zielsetzung zumindest teilweise zu. Dagegen sehen 19 Prozent den Fokus klar auf der Rendite. Diese Ergebnisse stammen aus dem SVV Sicherheitsmonitor 2020. Zum dritten Mal hat die Forschungsstelle sotomo zusammen mit der Militärakademie (MILAK) an der ETH Zürich im Auftrag des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV die Bevölkerung zu Sicherheit und Stabilität der Gesellschaft befragt.
Trotz der vom Volk gutgeheissenen und anfangs 2020 in Kraft getretenen AHV-Steuervorlage (STAF) ist die Besorgnis der Bevölkerung über den Zustand der Altersvorsorge weiter gestiegen. Drei von vier Befragten erwarten sinkende Renten. Als Ursache sehen 68 Prozent eine Finanzierungslücke in der AHV. Gar 77 Prozent befürchten, dass die Pensionskassen ihre Leistung nicht erbringen können. Ginge es nach der Mehrheit, sollte die Last zur Behebung des Finanzlochs auf die ganze Bevölkerung – und nicht allein auf die arbeitende Bevölkerung – verteilt werden. Michael Hermann sagt:
100 Jahre Sulzer Vorsorgeeinrichtung
Vor hundert Jahren gründete die Gebrüder Sulzer AG in Winterthur eine Pensionskasse für die Angestellten und eine Pensionskasse für die Arbeiter. 1985 fusionierte Sulzer die beiden nun paritätischen Kassen. Heute ist die Sulzer Vorsorgeeinrichtung (SVE) eine Gemeinschaftsstiftung, die auch Drittfirmen offensteht.
Sie versichert 34 Unternehmen mit 12’600 Destinatären und verwaltet ein Vermögen von rund 4 Milliarden Franken. Seit hundert Jahren gehört die SVE zu den leistungsstarken Pensionskassen der Schweiz. Sie zeichnet sich unter anderem durch Generationenfairness, flexible Vorsorgemodelle, eine breit diversifizierte Anlagestrategie, überdurchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben und einem hohen Deckungsgrad aus.
Zum 100-jährigen Bestehen hat die SVE vom Wirtschaftshistoriker Adrian Knoepfli die Geschichte der Pensionskasse aufarbeiten lassen und in einem mit Bildern und Grafiken illustrierten Buch publiziert. Dieses hätte am geplanten Jubiläumsanlass in diesem Jahr lanciert werden sollen. Corona bedingt musste das Jubiläumsfest leider verschoben werden. Vorgesehen ist nun, den Jubiläumsanlass für die Rentnerinnen und Rentner am 30. September 2021 und für die Versicherten am 1. Oktober 2021 durchzuführen.
Mindestzins: Maximal 0,5 Prozent
Der Pensionskassenverband hält in einer Mitteilung zur Empfehlung der BVG-Kommission fest:
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2021 von heute 1% auf 0.75% zu senken. (…) Der ASIP fordert dagegen eine Senkung des BVG-Mindestzinssatzes auf maximal 0.5%.
Der ASIP setzt sich seit Jahren für die Verwendung einer Formel als Richtschnur ein. Die aktuelle Formel ergibt Werte weit unter 1% als Mindestzins. In Erinnerung zu rufen ist, dass das Zinsniveau im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken ist. Zudem hat sich die aktuelle finanzielle Lage der meisten Vorsorgeeinrichtungen trotz teilweiser Erholung nach den starken Kurseinbrüchen im Frühling im Vergleich zum Jahresende 2019 verschlechtert. Die Pandemie sollte uns somit als Warnung dienen, wie wichtig es ist, vorausschauend zu denken und entsprechend vorzusorgen.
Aon WTW-Combination: Zustimmung der Aktionäre
Shareholders of Aon and Willis Towers Watson have approved all of the proposals necessary to complete the two firms’ previously announced combination.
The proposals were voted on at extraordinary general meetings yesterday and at a special meeting of WTW shareholders ordered by the High Court of Ireland.
John Haley, CEO of Willis Towers Watson, said the approval marked “an important milestone” towards completing the merger transaction.
“We are pleased with the outcome of today’s meetings and we thank all of our shareholders for their support of this combination that will bring together our complementary strengths and expand our capacity to address unmet client need,” he said.
In einer Mitteilung der beiden Firmen wird ausgeführt: The combination, which remains subject to customary regulatory and other closing conditions, is expected to close in the first half of 2021. Upon the closing of the combination, Willis Towers Watson shareholders will receive 1.08 Aon shares in exchange for each Willis Towers Watson share they held immediately prior to the closing.
Jahresbericht Sozialversicherungen 2019
Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen liegt vor.
Er enthält im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar.
Ausserdem vermittelt er eine Gesamtsicht über die anstehenden Herausforderungen und zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat diesen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind.
Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende Oktober bestellt werden via Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.121.19D)
Steigende Nachfrage nach BVG-Auskünften
An der Generalversammlung des Vereins “unentgletliche BVG-Auskünfte” in Zürich konnte Präsident André Tapernoux einen neuen Rekord vermelden. 744 Personen wurden 2019 vom Verein beraten (2018: 673). Einen grossen Anteil hat das BVG-Mobil. Mit diesem werden neben den neun festen Standorten auch in kleineren Ortschaften Auskünfte erteilt.
Interessant ist, dass die Schwerpunkte der Ratsuchenden je nach Region ganz unterschiedlich sind. Während zum Beispiel in Bern Fragen zu WEF und Scheidung den grössten Anteil der Auskünfte ausmachten, waren es in Brugg Fragen zu den Vorsorgefällen Alter, Tod und Invalidität (siehe Grafik). Immer noch sehr viele Leute sind aber auch ganz einfach auf der Suche nach PK-Geldern und immer sehr dankbar, wenn ihnen erläutert wird, wo sie suchen müssen.
Verordnungen werden aktualisiert, Kommentar ASIP
Der Bundesrat hat punktuelle Anpassungen von vier Verordnungen zur beruflichen Vorsorge verabschiedet. Die Änderungen sind nötig, um die Bestimmungen an aktuelle finanzielle und versicherungstechnische Entwicklungen anzupassen. Zudem werden mehrere Parlamentsaufträge umgesetzt, zum Beispiel, dass auch Freizügigkeitseinrichtungen und Einrichtungen der 3. Säule Kapitalleistungen kürzen oder verweigern können, wenn die begünstigte Person den Tod der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt hat.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die
- Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)
- Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV)
- Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) sowie die
- Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3).
Die angepassten Verordnungen treten am 1. Oktober 2020 in Kraft.
ASIP-Direktor Hanspeter Konrad hält dazu fest:
Die Anlagekategorie «Infrastruktur» bietet ein breites Spektrum an, so können z.B. Anlagen in unterschiedlichen Regionen und verschiedenen Themenbereichen (von der Energieerzeugung und Verteilung über Transport, Versorgung und Entsorgung bis zu Kommunikationsnetzen) getätigt werden. Wie immer haben aber PK-Verantwortliche den Rendite- und Risikoüberlegungen umfassend Rechnung zu tragen. Infrastrukturanlagen zeichnen sich einerseits durch eine hohe Wertbeständigkeit bei stabilen/ konstanten Erträgen aus. Sie ermöglichen den PK u.a. auch in ökologisch nachhaltige Projekte zu investieren.
Die Diversifikation des Vermögens verschafft eine grössere Handlungsfreiheit. Dies wirkt sich letztlich risikomindernd auf das Anlagevermögen aus. Anderseits sind aber auch allfällige politische, regulatorische und operative Risiken zu beachten. Schliesslich weisen Infrastrukturanlagen aufgrund ihrer Grösse, Immobilität, Illiquidität, Gegenparteienrisiken und ihrer Komplexität nicht zu unterschätzende Risiken auf, denen gebührend Rechnung zu tragen ist.
Arbeitgeber: Mindestzinsvorgabe zu hoch
Lukas Müller-Brunner kritisiert die Mindestzins-Empfehlung der BVG-Kommission für 2020 mit 0,75% als zu hoch.
Die BVG-Kommission empfiehlt nun dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2021 von heute 1.0 Prozent auf 0.75 Prozent zu senken. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) nimmt von diesem Beschluss Kenntnis. Er begrüsst zwar einerseits die Tatsache, dass der Mindeszinssatz für 2021 neu festgelegt wird und dass der Vorschlag eine Senkung unter 1.0 Prozent vorsieht. Gleichzeitig betont er jedoch, dass die 0.75 Prozent mit Blick auf die Anlagemärkte deutlich zu hoch liegen. Gerade aufgrund der derzeit stark angeschlagenen und instabilen Konjunkturlage, nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Corona-Krise und der damit verbundenen trüben Wirtschafs- und Finanzaussichten, müsste der Zinssatz weiter gesenkt werden.
Die Arbeitgeber erwarten, dass der Bundesrat nun zumindest der Empfehlung der BVG-Kommission folgt. Der empfohlene Mindestzins enthält in der Berechnung bereits einen Zuschlag, der ökonomisch nicht begründbar ist. Entsprechend besteht kein Spielraum nach oben. Als Teil der allgemeinen Diskussion um die zukünftige Festlegung des BVG-Mindestzinssatzes (Formeln) begrüsst der SAV überdies eine angepasste Rundung, gemäss welcher der Mindestzinssatz in Zukunft statt auf Viertel- auf Zehntelprozentpunkte gerundet würde.
Mann und Frau und Altersvorsorge
Aus Anlass des “Woman’s Equality Day” am heutigen 26 August schreibt Anna-Barbara Luft in der NZZ zur Situation der Frauen in der Altersvorsorge unter dem Titel “Keine Gleichstellung bei der Altersvorsorge in Sicht”. Allerdings sind Frauen in der 2. Säule vollkommen gleichgestellt, was nicht dasselbe ist wie gleiche durchschnittliche Rentenhöhe, und in der 1. Säule wehren sich die Frauenorganisationen mit Händen und Füssen gegen die Gleichstellung.
Mindestzins: Kritik von links und rechts
Die Empfehlung der BVG-Kommission für die Festlegung des BVG-Mindestzinses für 2021 ist auf die erwartete Kritik gestossen. Der Versicherungsverband schreibt:
Der BVG-Mindestzinssatz stellt eine Leistungsgarantie der Vorsorgeeinrichtungen dar. Er muss sich deshalb vor allem am «risikolosen Zinssatz» orientieren. Dieser liegt weiterhin im negativen Bereich. Als Indikator für den «risikolosen Zinssatz» dient der siebenjährige gleitende Durchschnitt des Zinssatzes der siebenjährigen Bundesobligationen. Dieser betrug per Ende Juli 2020 –0,27 Prozent. (…)
Trotz dieser Rahmenbedingungen empfiehlt die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dem Bundesrat einen BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2021 von 0,75 Prozent. Diese Empfehlung liegt wenig unter dem deutlich zu hoch angesetzten Mindestzinssatz des laufenden Jahres von 1,0 Prozent. Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV ist diese Reduktion ungenügend. Aus seiner Sicht sollte der Satz für 2021 bei 0,25 Prozent liegen.
Dem hält der Gewerkschaftsbund entgegen:
Die Vorsorgeeinrichtungen sind mit einer äusserst soliden Ausgangslage in das Jahr 2020 gestartet, 2019 gilt in mehreren Indizes als das Jahr mit der besten je gemessenen Performance. Und auch die durchschnittliche Jahresperformance der letzten zehn Jahre betragen je nach Quelle fast 5%. Zudem sind die Wertschwankungsreserven der Pensionskassen gut gefüllt und ihre finanzielle Situation wird sowohl von der Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge als auch in der vor wenigen Tagen veröffentlichten Pensionskassenstudie der Swisscanto als stabil erachtet.
Obwohl im Quartal 2020 Marktverwerfungen und Kurseinbrüche dominierten, hat sich die Situation auf den Finanzmärkten mittlerweile stabilisiert, die Einbrüche konnten zu einem guten Teil bereits wieder ausgeglichen werden. Alle grösseren Indices bestätigen dies auf klare Weise. Die Deckungsgrade lagen per Ende Juni im Durchschnitt bei 107.9 Prozent und damit wieder höher als Ende 2018.
In diesem Umfeld eine weitere Senkung des Mindestzinses vorzuschlagen, missachtet die langfristige Perspektive, welche die Stärke der 2. Säule darstellen sollte – und notabene auch von verschiedensten Akteuren gefordert wird. Der SGB fordert den Bundesrat auf, diesen Fehler zu korrigieren, den Mindestzins bei 1 Prozent zu belassen und nicht auf den knappen Beschluss der BVG-Kommission einzugehen. Der Sturzflug bei den Renten muss zwingend gestoppt werden.
Mitteilung SVV / SGB / TA / Union Patronale
BVG-Kommission empfiehlt Mindestzins von 0,75%
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2021 von heute 1% auf 0,75% zu senken.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0,25% bis 1%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine knappe Mehrheit für 0,75% ausgesprochen. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
In aller Regel übernimmt der Bundesrat die Empfehlung der BVG-Kommission für seinen Entscheid.
Kritik an den Plänen der RAB
Patrick Schaller, Partner EY, geht in der Schweizer Personalvorsorge 08-20 auf Pläne der Revisionsaufsichtsbehörde ein, die Revisionsstellen der Vorsorgeeinrichtungen zu beaufsichtigen, wie sie es auch bei Banken und Versicherungen praktiziert.
Eine undifferenzierte und einseitig auf die Prüfer ausgerichtete Regulierung wird vom
Berufsstand jedoch kritisch beurteilt. Schaller skizziert als Alternative dazu Wege zu einer Verbesserung des Revisionsgeschehens. Dabei kommt auch die Weisung 03/16 der OAK zur Sprache, welche nach der Feststellung formeller Mängel in den Revisionsberichten erlassen wurde.
Dieser Zwischenbefund hat die OAK BV veranlasst, die Anforderungen an Weiterbildung und Praxiserfahrung des leitenden BVG-Prüfers zu erhöhen. Es folgte die Weisung 03/2016 «Qualitätssicherung in der Revision nach BVG», die nach einer Übergangsfrist seit dem Kalenderjahr 2019 erstmals eingehalten werden muss. Danach muss der leitende Prüfer mindestens 50 verrechenbare Prüfstunden sowie mindestens vier Stunden dedizierte Fachausbildung pro Kalenderjahr nachweisen können. Die verschärften Anforderungen haben dazu geführt, dass sich rund die Hälfte der circa 400 BVG-Prüfer in der Schweiz aus dem Markt zurückgezogen hat, was nicht weiter überrascht. (…)
Online-Hypotheken auf dem Vormarsch
Hypotheken online vermitteln ist in der Schweiz noch ein Nischengeschäft. Doch das Potenzial ist gross. Deshalb lancieren nun auch Banken eigene Plattformen. Der Blick hat die grössten Anbieter verglichen.
«In der Schweiz gibt es derzeit sechs grosse Hypothekenvermittler», sagt Digital-Banking-Experte Dietrich. Und meint damit jene, die Finanzierungsmöglichkeiten mehrerer Anbieter im Angebot haben. Dabei handelt es sich um Moneypark, Hypoplus, Financescout, Hypotheke.ch, Valuu und Key4. Wobei es bei diesen einige Unterschiede zu beachten gibt. BLICK hat den grossen Vergleich gemacht.
Der derzeitige Marktführer unter den Vermittlern ist Moneypark mit einem Hypothekarvolumen von über drei Milliarden Franken pro Jahr. Geht es nach der UBS, soll sich das bald ändern. «Wir streben die Marktführerschaft in diesem Bereich an», sagt UBS-Schweiz-Chef Axel Lehmann (61) bei der Lancierung der neuen Immobilienplattform. Die Message ist klar, die grossen Vorbilder auch: Es sind Plattformen wie Google, Amazon und Alibaba.





