Arbeitsmarkt August 2020
Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende August 2020 151’111 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 2’241 mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg damit von 3,2% im Juli 2020 auf 3,3% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 51’559 Personen (+51,8%).
Abgerechnete Kurzarbeit im Juni 2020
Im Juni 2020 waren 488’312 Personen von Kurzarbeit betroffen, 402’578 Personen weniger (-45,2%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich um 57’583 Einheiten (-52,4%) auf 52’405. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 29’558’322 (-51,0%) auf 28’374’970 Stunden ab. In der entsprechenden Vorjahresperiode (Juni 2019) waren 59’550 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 1’507 Personen in 84 Betrieben verteilt hatten.
Complementa: Die 2. Säule nach Corona
Complementa hat die detaillierten Ergebnisse des Risiko Check-up 2020 präsentiert. In der Mitteilung wird dazu festgehalten:
Zu Beginn des Jahres sank der Deckungsgrad in einem Rekordtempo. Im März waren die Reserven im Durchschnitt vollumfänglich aufgebracht und dies, obwohl Pensionskassen im Jahr 2019 das Deckungsgradniveau durch die hohe Performance von 10.7% auf 108.1% steigern konnten. In den letzten Monaten hat sich die Situation der Pensionskassen wieder deutlich entspannt.
Per Ende August können Pensionskassen gar auf eine positive Rendite von 0.3% ausweisen. Aktuell liegt der Deckungsgrad im Vergleich zum Jahresbeginn leicht tiefer bei 106.8%. Um den Deckungsgrad konstant zu halten, müssten Pensionskassen bis Jahresende eine Rendite von 2.2% erwirtschaften.
Die Vorsorgekapitalien der Arbeitnehmer wurden im Jahr 2019 mit durchschnittlich 2.4% verzinst. Das war die höchste Verzinsung seit der Finanzkrise 2008.
Ob die Verzinsung im aktuellen Jahr erneut hoch ausfallen wird, hängt massgeblich von der Entwicklung der aktuell sehr volatilen Kapitalmärkte ab. Mit Sicherheit müssen sich Arbeitnehmer auf immer tiefere Umwandlungssätze einstellen. Aktuell liegt dieser im Schnitt bei nur noch 5.57%.
Wie auf diesen Trend langfristig reagiert werden soll, hat Complementa im Rahmen eines Sonderthemas erhoben. Grosse Zustimmung unter Pensionskassenverantwortlichen erhält die Idee, früher mit dem Sparprozess zu beginnen und diesen mittels Reduktion des Koordinationsabzuges zu verstärken.
Die Studie basiert auf einem Datenkorpus von 443 Pensionskassen mit Kapitalien von rund 725 Mia. Franken Für das Sonderthema wurden Verantwortliche von Vorsorgeeinrichtungen (z.B. Geschäftsführer oder Stiftungsratspräsidenten) befragt – es wurden ausgefüllte 163 Fragebogen zum Sonderthema retourniert.
AHV-Reform erst in der Dezember-Session
Erwartet wurde in der Sozialkommission des Ständerates letzte Woche der bürgerliche Schulterschluss, um eine schlanke AHV-Reform mit Frauenrentenalter 65 Ende September im Plenum zu beschliessen – am Montag starteten die Räte in die Herbstsession. Doch die Kommission hat sich im Zeitplan verschätzt.
Beschlossen hat sie am 3.9.20 mit 9 zu 3 Stimmen erst die Erhöhung des Rentenalters der Frauen. Über die sozialen Begleitmassnahmen haben sich die Sozialpolitiker noch nicht geeinigt. Ebenso steht der Entscheid über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV noch aus. Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
Deshalb wird die AHV-Reform nun erst im Dezember in den Ständerat kommen. Dies wiederum bedeutet, dass der Nationalrat die Reform voraussichtlich nicht im März, sondern erst im nächsten Sommer beraten und die bereinigte Vorlage wohl erst Ende 2021 vom Parlament verabschiedet wird. Die Volksabstimmung dürfte dann erst im Mai oder September 2022 erfolgen, womit die Vorlage frühestens 2023 in Kraft tritt.
Bereits beschlossen hat die Ständeratskommission, dass das Frauenrentenalter in vier Schritten von 64 auf 65 erhöht wird. Die erste Erhöhung um drei Monate erfolgt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform, also frühestens 2024, womit die Frauen ab 2027 erst mit 65 Jahren in Rente gehen könnten.
Standortbestimmung der Siba
Werner Enz berichtet in der NZZ über den Jahresanlass der Swiss Insurance Broker Association, bei der diverse Interna und Externa zur Sprache kamen. Dazu gehören insbesondere auch die in Vorsorgekreisen heftig diskutierten Courtagen.
Nach einer Palastrevolte, die vor viereinhalb Jahren in der Ausbootung des früheren Präsidenten gemündet hatte, entstand Unruhe. Nun sind die grossen Mitspieler IBC und Aon wieder mit an Bord. Felix Jenny, der Chef von Aon Schweiz, hat sich auch zur Mitarbeit im Siba-Vorstand zur Verfügung gestellt.
Die nunmehr 96 Siba-Mitglieder vermitteln in der Schweiz ein Prämienaufkommen in der Grössenordnung von 10 Mrd. Fr. Dieses Jahr dürften die Umsätze gemäss einer internen Umfrage um 5 bis 10% sinken, was mit einem Seitenblick auf Corona-bedingt stark gebeutelte Branchen wie den Tourismus, die Gastronomie und die Luftfahrt kein Drama darstellt.
Als eine der nächsten Herausforderungen kommt die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf die Siba-Mitglieder zu. Man ist gespannt, wie die von linken Kreisen unter Beschuss genommenen Courtagen – und damit der Verdienst der Broker – neu geregelt werden sollen.
Auch der Pensionskassenverband Asip möchte ein Modell vorschreiben lassen, das nur noch eine Aufwandentschädigung vorsähe, was aber seit Jahrzehnten etablierte Regeln über den Haufen würfe. Zudem wäre der Grundsatz von Wirtschafts- und Vertragsfreiheit verletzt.
NZZ / Siba / Thema Courtagen
Nachhaltigkeit bei der PKBS
Die Pensionskasse Basel-Stadt veröffentlicht erstmals einen Bericht über die Nachhaltigkeit ihrer Vermögensanlagen. Die Publikation zeigt, wie die PKBS gesellschaftliche und ökologische Verantwortung übernimmt.
Todesfallkapital zu Unrecht bezogen
Das bernische Verwaltungsgericht muss sich zum zweiten Mal mit dem Tod eines Mannes im Dezember 2014, seiner Konkubinatspartnerin und seiner Schwester beschäftigen. Und erneut geht es um viel Geld. Der Berner Oberländer schreibt:
Nach dem Tod des Mannes zahlte die Pensionskasse das Todesfallkapital in der Höhe von gut 640’000 Franken seiner Schwester aus. Die Kasse sah es nicht als erwiesen an, dass seine Partnerin mit dem Verstorbenen eine eheähnliche Gemeinschaft geführt hatte. Partnerin zu Unrecht übergangen
Gegen diesen Entscheid klagte die Partnerin vor dem bernischen Verwaltungsgericht. Erfolgreich. Das Gericht sah es im Januar 2019 als erstellt an, dass die beiden während 20 Jahren eine eheähnliche Gemeinschaft gebildet hatten. Viermal länger als die gesetzliche Mindestdauer. Die Partnerin legte dem Gericht Belege über ihre Beziehung vor. Von gemeinsamen Ferien, Hobbys und gegenseitigen Unterstützungen.
Daran änderte nichts, dass der Mann Drittbeziehungen mit anderen Frauen unterhalten haben soll. Diese Behauptungen der Schwester seien im Übrigen auch nicht belegt, hielt das Gericht Anfang 2019 fest. Die Pensionskasse habe damit die langjährige Partnerin zu Unrecht übergangen. Dieser Entscheid wurde weder von der Schwester noch von der Pensionskasse angefochten.
SGK-S für Frauenrentenalter 65, SP Frauen* empört
Die Sozialkommission des Standerates hat ein erstes Kernelement der AHV-Reform beschlossen: mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie ihrem Rat, das Referenzalter der Frauen an jenes der Männer anzugleichen (65 Jahre), wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Der Begriff «Rentenalter» wird durch «Referenzalter» ersetzt. Das Referenzalter der Frauen wird in Schritten von drei Monaten pro Jahr über den Zeitraum von vier Jahren nach und nach angehoben. Die erste Anhebung erfolgt ein Jahr nach Inkrafttreten der Revision. Die Kommission wird die Detailberatung nach der Herbstsession fortsetzen und sich insbesondere mit der Frage der Ausgleichsmassnahmen für die Erhöhung des Referenzalters der Frauen und der Flexibilisierung des Rentenbezugs auseinandersetzen.
Die “SP-Frauen*” reagieren ungehalten. In einer Mitteilung schreiben sie:
Die SP Frauen* nehmen mit Bedauern Kenntnis vom Vorschlag der bürgerlichen Mehrheit in der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S), im Rahmen der Reform AHV 21 das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen. Sie werden sich mit Vehemenz diesem Vorhaben entgegenstellen.
Der OAK tut es leid …
Was tut der OAK leid? Dass sie nicht auch noch für den Klimaschutz zuständig ist und deshalb eine abstruse Forderung von Green Peace leider nicht umsetzen kann. Die Gewerbezeitung schreibt:
Starker Tobak: Eine von der radikallinken Gruppierung Greenpeace beauftragte Rechtsanwältin hat eine rechtliche Eingabe ans Parlament gemacht. Sie will die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV) zwingen, «den kantonalen Aufsichtsbehörden mittels eines Standards oder einer Weisung vor[zuschreiben], dass sie bei den Vorsorgeeinrichtungen ab 2021 jährlich Berichterstattung über deren direkte und indirekte Treibhausgasemissionen einzufordern und diese zu veröffentlichen haben».
Doch das ist noch nicht alles. Weiter soll die OAK BV «den kantonalen Aufsichtsbehörden in einer Weisung vorschreib[en], dass und wie Klimafinanzrisiken in den Anlagereglementen der Vorsorgeeinrichtungen zu berücksichtigen sind».
Und schliesslich soll die OAK BV «den kantonalen Aufsichtsbehörden mittels eines Standards vorschreib[en], dass die Vorsorgeeinrichtungen ihre Finanzflüsse in Einklang mit mindestens dem ‹deutlich unter 2-Grad-Ziel› zu bringen haben».
NZZ zur Motion Silberschmidt: Nachhaltige AHV-Finanzierung
In der NZZ schreibt Hansueli Schöchli zur Motion Silberschmidt:
Der Vorstoss hat in der Regierung eine Kontroverse ausgelöst. Sozialminister Alain Berset wollte dem Vernehmen nach die Forderung nach einer ausgeglichenen Rechnung 2050 trocken ablehnen. Eines der Argumente: Die Altersvorsorge sei in Form des Pakets «AHV 21» zurzeit ohnehin Gegenstand von Diskussionen im Parlament. Zudem liege 2050 zu weit in der Zukunft, um zuverlässige Prognosen zu erlauben. Dass man Letzteres auch hinsichtlich der Klimapolitik oder der Energiestrategie sagen könnte, liess das Innendepartement nicht gelten.
Aufgrund von Interventionen aus anderen Departementen musste Berset zurückbuchstabieren. Diesen Mittwoch hat die Regierung eine modifizierte Stellungnahme verabschiedet. Demnach teilt sie «die Zielsetzung der Motion, wonach die AHV nachhaltig und generationengerecht finanziert werden muss». Die Vorlage «AHV 21» sichere das Gleichgewicht bis 2030, und die Zielsetzung solle «auch für die folgenden Jahrzehnte gelten».
Was «generationengerecht» heisst, ist aber Ansichtssache. Der Bundesrat scheint gemessen an seinen bisherigen Vorschlägen die Generationengerechtigkeit als erfüllt anzusehen, wenn vor allem die Jungen die Lasten tragen. Je stärker die Politik das Ungleichgewicht in der AHV vor allem durch Mehreinnahmen korrigiert, desto grösser sind die Lasten für die Jüngeren. Bei einem Anstieg der Lohnbeiträge wird zum Beispiel ein 60-Jähriger im Mittel nur noch etwa fünf Jahre lang zusätzlich belastet, ein 30-Jähriger dagegen sieben Mal so lange und ein Rentner überhaupt nicht. Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zahlen wenigstens die Rentner mit.
Motion Silberschmidt: Nachhaltige AHV-Finanzierung
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Zielsetzung zu beschliessen und umzusetzen, wonach die AHV bis ins Jahr 2050 nachhaltig und generationengerecht finanziert werden muss (kein Umlagedefizit im Jahr 2050). Dieses Ziel soll mit ausgaben- und einnahmenseitig zu gleichen Teilen ausgewogenen Massnahmen umgesetzt werden.
Begründung: Das kumulierte Defizit in der AHV beträgt gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen bis ins Jahr 2050 über 260 Milliarden Schweizer Franken. Einen Teil davon (60 Mrd. CHF) wurde mit der STAF durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge gedeckt. Mit der Reform AHV21 soll ein weiterer Teil durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie die Angleichung des Rentenalters von Frau und Mann abgedeckt werden. Das kumulierte Defizit ist damit aber nach wie vor im dreistelligen Milliardenbereich und wird sich in absehbarer Zeit insbesondere aufgrund der bevorstehenden Pensionierung der Babyboomer-Generation nicht verbessern (im Gegenteil, auch die Folgen der COVID-Wirtschaftskrise und die weiter steigende Langlebigkeit werden die Situation weiter verschärfen). (…)
Stellungnahme des Bundesrates: (…) Allerdings wird erst eine nächste Reform die Herausforderungen über das Jahr 2030 hinaus auffangen können. Demgegenüber schränkt die Forderung, wonach die Zielsetzung mit ausgaben- und einnahmenseitig zu gleichen Teilen ausgewogenen Massnahmen erreicht werden soll, den Handlungsspielraum zu stark ein. Bereits die im Parlament zur Diskussion stehende Reform AHV21 würde mit dieser Zielsetzung relativiert, da entweder die Kompensationsmassnahmen zugunsten der Frauen, die Mehrwertsteuer oder das Rentenalter generell umgestaltet werden müssten.
Antrag des Bundesrates: Ablehnung der Motion
Anfrage Silberschmidt: Covid-19 und Sozialwerke, Antwort BR
Der Bundesrat hat die Anfrage von Andri Silberschmidt bezüglich “Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Bundesfinanzen und Sozialwerke beantwortet. Bezüglich Sozialwerke heisst es dazu:
Die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Finanzperspektiven der Sozial-werke hängen stark von der Dauer und der Art der wirtschaftlichen Erholung ab. Das BSV geht bei der Berechnung der Finanzperspektiven bis 2030 davon aus, dass die Folgen der Pandemie auf die Schweizer Wirtschaft und auf den inländischen Arbeitsmarkt vorübergehender Natur sein werden und sie die Finanzen der Sozialversicherungen nur kurzfristig beeinträchtigen dürften. Einbussen erwartet das BSV insbesondere in den Jahren 2020–2024.Allerdings können sich auch kleine Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben in den Folgejahren dauerhaft auf die Niveaus der Fonds auswirken. Eine Übersicht über die aktuellen Finanzperspektiven der einzelnen Sozialversicherungshaushalte hat das BSV am2. Juli 2020 veröffentlicht (https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/medieninformationen/nsb-anzeigeseite.msg-id-79694.html).
Top 1000 European Pension Funds 2020
Groupe Mutuel: Umfrage zur Altersvorsorge, Forderungen und Ängste
Umfrage 2020 zur Altersvorsorge from Groupe Mutuel on Vimeo.
Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Groupe Mutuel zeigt: Herr und Frau Schweizer fordern mehr Mitspracherecht und Wahlfreiheit in der Altersvorsorge. Gleichzeitig lehnen 74% die Erhöhung des Rentenalters ab, auch die Senkung des Umwandlungssatzes findet keine Mehrheit. Drei von vier Personen rechnen heute damit, ihren Lebensstandard nach der Pensionierung senken zu müssen.
Auch in der neusten Umfrage der Groupe Mutuel zeigt sich die Schweizer Bevölkerung skeptisch gegenüber den gängigsten Reformvorschlägen. Während Änderungen der AHV in den nächsten 20 Jahren von der Mehrheit erwartet werden, lehnen 74% der Befragten eine Erhöhung des Rentenalters ab.
Etwas mehr als die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer spricht sich ausserdem gegen eine Senkung des Umwandlungssatzes im BVG aus. Stattdessen werden einheitliche Beitragssätze für alle Altersklassen (von 57%) sowie die freie Wahl der Pensionskasse (von 74%) und mehr Möglichkeiten, das BVG-Guthaben vor der Pension einzusetzen (von 61%), gefordert.
“UBS streicht Vorsorge-Milliarden grün”
Die Schweizer Grossbank polt alle Vorsorgefonds der Zweiten und Dritten Säule auf Nachhaltigkeit um. Damit sind bei der UBS fast eine halbe Billion Franken nach diesen Gesichtspunkten investiert, schreibt Finews.
Die UBS stellt alle ihre Schweizer Vorsorgefonds auf nachhaltige Anlagestrategien um. Wie die grösste Schweizer Bank am Dienstag mitteilte, werden konkret die Vitainvest-Anlagefonds ab dem (heutigen) 1. September 2020 nach ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance) ausgerichtet. Die Veränderung betrifft Fondsvermögen von 8,4 Milliarden Franken.
Was Nachhaltigkeit in diesem Fall genau bedeutet, definiert die UBS. So sollen die Fonds etwa dem Ziel genügen, ein besseres Nachhaltigkeits-Profil aufzuweisen als der jeweilige Referenz-Index. Die Grossbank verspricht ausserdem, dass Verwaltungsgebühren und das Risiko-Rendite-Profil bleiben unverändert bleiben. ESG-etikettierte Fonds sind oft teurer für die Anleger.
Les Suisses et leur retraite
Les 1272 personnes interrogées par M.I.S Trend pour «Le Temps» entre le 18 et le 26 juin ont répondu à 29 questions. Analyse des dix principales.
Les trois quarts des Suisses estiment qu’ils devront se serrer la ceinture en vieillissant. La prévoyance vieillesse est l’une de leurs plus grandes préoccupations. Mais ils sont aussi 74% à rejeter une hausse de l’âge de la retraite.
Un peu plus de la moitié des Helvètes rejettent également une baisse du taux de conversion en matière de prévoyance, indique un sondage publié mardi par l’assureur maladie Groupe Mutuel et le quotidien «Le Temps». Bien que 63% des Suisses disent avoir confiance dans le système des trois piliers, ils sont 60% à juger leur prévoyance insuffisante.
Le système des trois piliers (AVS, caisses de pension et épargne) est inscrit depuis 1972 dans la Constitution fédérale. En raison de l’évolution démographique, il y a toujours moins d’actifs et toujours plus de retraités. Des projets de réforme du système ont échoué à plusieurs reprises en votation.
Les Suisses sont en revanche 57% à exiger des taux de cotisation uniformes pour toutes les classes d’âge. Les trois quarts (74%) veulent pouvoir choisir librement leur caisse de pension et 61% demandent plus de possibilités de pouvoir utiliser l’argent du deuxième pilier avant l’âge de la retraite.






