imagePatrick Schaller, Partner EY, geht in der Schweizer Personalvorsorge 08-20 auf Pläne der Revisionsaufsichtsbehörde ein, die Revisionsstellen der Vorsorgeeinrichtungen zu beaufsichtigen,  wie sie es auch bei Banken und Versicherungen praktiziert.
Eine undifferenzierte und einseitig auf die Prüfer ausgerichtete Regulierung wird vom
Berufsstand jedoch kritisch beurteilt. Schaller skizziert als Alternative dazu Wege zu einer Verbesserung des Revisionsgeschehens. Dabei kommt auch die Weisung 03/16 der OAK zur Sprache, welche nach der Feststellung formeller Mängel in den Revisionsberichten erlassen wurde.

Dieser Zwischenbefund hat die OAK BV veranlasst, die Anforderungen an Weiterbildung und Praxiserfahrung des leitenden BVG-Prüfers zu erhöhen. Es folgte die Weisung 03/2016 «Qualitätssicherung in der Revision nach BVG», die nach einer Übergangsfrist seit dem Kalenderjahr 2019 erstmals eingehalten werden muss. Danach muss der leitende Prüfer mindestens 50 verrechenbare Prüfstunden sowie mindestens vier Stunden dedizierte Fachausbildung pro Kalenderjahr nachweisen können. Die verschärften Anforderungen haben dazu geführt, dass sich rund die Hälfte der circa 400 BVG-Prüfer in der Schweiz aus dem Markt zurückgezogen hat, was nicht weiter überrascht. (…)

Nebst erhöhten Anforderungen an die BVG-Prüfer ist als weitere Massnahme zusätzlich eine intensivere Zusammenarbeit mit der Ober- und Direktaufsicht zu prüfen. Hier besteht nach wie vor eine offensichtliche Erwartungslücke. Die Prüfung nach BVG beinhaltet zum einen den Financial Audit (Rechnungsprüfung) und zum anderen den nicht weniger wichtigen Compliance sprich regulatorischen Audit. Analog Vorgehen der Finma könnten jährlich regulatorische Prüfschwergewichte zusammen mit der OAK BV und der zuständigen Direktaufsicht schweizweit definiert werden, die von den gewählten Revisionsstellen der Vorsorgeeinrichtungen abgedeckt und rapportiert werden.

Ohne zusätzliche Prüfkosten zulasten der Vorsorgeeinrichtungen (im Gesamtrahmen nicht wesentlich und zudem mit klarem Nutzen) wäre das nicht durchführbar, jedoch käme dies der Qualität und den Destinatären zugute. Zugleich könnte so der Dialog mit den verantwortlichen Stakeholdern innerhalb der BVG-Aufsichtskontrollpyramide intensiviert werden. Zudem würde eine verbesserte risikoorientierte Aufsicht umsetzbar.

Eine einseitige Regulierung, also die Forderung nach einer direkten und flächendeckenden Prüferaufsicht durch die RAB, ohne die weiteren Elemente der BVG-Aufsichtskontrollpyramide auf den Prüfstand zu stellen, kann jedoch nicht der richtige Weg sein. Dazu steht angesichts einer älter werdenden Bevölkerung und künftig wohl weniger üppiger Kapitalmarktrenditen zu viel auf dem Spiel.

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