Lukas Müller-Brunner kritisiert die Mindestzins-Empfehlung der BVG-Kommission für 2020 mit 0,75% als zu hoch.

Die BVG-Kommission empfiehlt nun dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2021 von heute 1.0 Prozent auf 0.75 Prozent zu senken. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) nimmt von diesem Beschluss Kenntnis. Er begrüsst zwar einerseits die Tatsache, dass der Mindeszinssatz für 2021 neu festgelegt wird und dass der Vorschlag eine Senkung unter 1.0 Prozent vorsieht. Gleichzeitig betont er jedoch, dass die 0.75 Prozent mit Blick auf die Anlagemärkte deutlich zu hoch liegen. Gerade aufgrund der derzeit stark angeschlagenen und instabilen Konjunkturlage, nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Corona-Krise und der damit verbundenen trüben Wirtschafs- und Finanzaussichten, müsste der Zinssatz weiter gesenkt werden.

Die Arbeitgeber erwarten, dass der Bundesrat nun zumindest der Empfehlung der BVG-Kommission folgt. Der empfohlene Mindestzins enthält in der Berechnung bereits einen Zuschlag, der ökonomisch nicht begründbar ist. Entsprechend besteht kein Spielraum nach oben. Als Teil der allgemeinen Diskussion um die zukünftige Festlegung des BVG-Mindestzinssatzes (Formeln) begrüsst der SAV überdies eine angepasste Rundung, gemäss welcher der Mindestzinssatz in Zukunft statt auf Viertel- auf Zehntelprozentpunkte gerundet würde.

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