Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2021 von heute 1% auf 0,75% zu senken.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0,25% bis 1%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine knappe Mehrheit für 0,75% ausgesprochen. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

In aller Regel übernimmt der Bundesrat die Empfehlung der BVG-Kommission für seinen Entscheid.

  Mitteilung BVG-Kommission