Die Empfehlung der BVG-Kommission für die Festlegung des BVG-Mindestzinses für 2021 ist auf die erwartete Kritik gestossen. Der Versicherungsverband schreibt:

Der BVG-Mindestzinssatz stellt eine Leistungsgarantie der Vorsorgeeinrichtungen dar. Er muss sich deshalb vor allem am «risikolosen Zinssatz» orientieren. Dieser liegt weiterhin im negativen Bereich. Als Indikator für den «risikolosen Zinssatz» dient der siebenjährige gleitende Durchschnitt des Zinssatzes der siebenjährigen Bundesobligationen. Dieser betrug per Ende Juli 2020 –0,27 Prozent. (…)

Trotz dieser Rahmenbedingungen empfiehlt die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dem Bundesrat einen BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2021 von 0,75 Prozent. Diese Empfehlung liegt wenig unter dem deutlich zu hoch angesetzten Mindestzinssatz des laufenden Jahres von 1,0 Prozent. Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV ist diese Reduktion ungenügend. Aus seiner Sicht sollte der Satz für 2021 bei 0,25 Prozent liegen.

Dem hält der Gewerkschaftsbund entgegen:

Die Vorsorgeeinrichtungen sind mit einer äusserst soliden Ausgangslage in das Jahr 2020 gestartet, 2019 gilt in mehreren Indizes als das Jahr mit der besten je gemessenen Performance. Und auch die durchschnittliche Jahresperformance der letzten zehn Jahre betragen je nach Quelle fast 5%. Zudem sind die Wertschwankungsreserven der Pensionskassen gut gefüllt und ihre finanzielle Situation wird sowohl von der Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge als auch in der vor wenigen Tagen veröffentlichten Pensionskassenstudie der Swisscanto als stabil erachtet.

Obwohl im Quartal 2020 Marktverwerfungen und Kurseinbrüche dominierten, hat sich die Situation auf den Finanzmärkten mittlerweile stabilisiert, die Einbrüche konnten zu einem guten Teil bereits wieder ausgeglichen werden. Alle grösseren Indices bestätigen dies auf klare Weise. Die Deckungsgrade lagen per Ende Juni im Durchschnitt bei 107.9 Prozent und damit wieder höher als Ende 2018.

In diesem Umfeld eine weitere Senkung des Mindestzinses vorzuschlagen, missachtet die langfristige Perspektive, welche die Stärke der 2. Säule darstellen sollte – und notabene auch von verschiedensten Akteuren gefordert wird. Der SGB fordert den Bundesrat auf, diesen Fehler zu korrigieren, den Mindestzins bei 1 Prozent zu belassen und nicht auf den knappen Beschluss der BVG-Kommission einzugehen. Der Sturzflug bei den Renten muss zwingend gestoppt werden.

  Mitteilung SVV / SGB / TA / Union Patronale