Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Zielsetzung zu beschliessen und umzusetzen, wonach die AHV bis ins Jahr 2050 nachhaltig und generationengerecht finanziert werden muss (kein Umlagedefizit im Jahr 2050). Dieses Ziel soll mit ausgaben- und einnahmenseitig zu gleichen Teilen ausgewogenen Massnahmen umgesetzt werden.

Begründung: Das kumulierte Defizit in der AHV beträgt gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen bis ins Jahr 2050 über 260 Milliarden Schweizer Franken. Einen Teil davon (60 Mrd. CHF) wurde mit der STAF durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge gedeckt. Mit der Reform AHV21 soll ein weiterer Teil durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie die Angleichung des Rentenalters von Frau und Mann abgedeckt werden. Das kumulierte Defizit ist damit aber nach wie vor im dreistelligen Milliardenbereich und wird sich in absehbarer Zeit insbesondere aufgrund der bevorstehenden Pensionierung der Babyboomer-Generation nicht verbessern (im Gegenteil, auch die Folgen der COVID-Wirtschaftskrise und die weiter steigende Langlebigkeit werden die Situation weiter verschärfen). (…)

Stellungnahme des Bundesrates: (…) Allerdings wird erst eine nächste Reform die Herausforderungen über das Jahr 2030 hinaus auffangen können. Demgegenüber schränkt die Forderung, wonach die Zielsetzung mit ausgaben- und einnahmenseitig zu gleichen Teilen ausgewogenen Massnahmen erreicht werden soll, den Handlungsspielraum zu stark ein. Bereits die im Parlament zur Diskussion stehende Reform AHV21 würde mit dieser Zielsetzung relativiert, da entweder die Kompensationsmassnahmen zugunsten der Frauen, die Mehrwertsteuer oder das Rentenalter generell umgestaltet werden müssten.

Antrag des Bundesrates: Ablehnung der Motion

  Motion Silberschmidt