Die Badische Zeitung widmet sich in einem ausführlichen Beitrag der Schweizer Altersvorsorge und findet manches bemerkenswert und positiv. Auch im Vergleich mit Deutschen Verhältnissen. Sie schreibt u.a.
Im Jahr 1947 schufen die Eidgenossen per Volksabstimmung die erste Säule des Rentensystems, die «Alters- und Hinterlassenenversicherung» (AHV). Dort zahlen alle Erwerbstätigen (also auch Staatsbedienstete) ein, wobei der Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, bei 8,7 Prozent vom Einkommen liegt. Der Beitrag ist somit nicht mal halb so hoch wie der Beitrag der deutschen Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung (18,6 Prozent).
Der Clou: In der Schweiz gibt es keine Obergrenze, ab der kein Beitrag mehr fällig wird. Verdient jemand also eine Million Franken im Jahr, muss er 87’000 Franken (gut 80 000 Euro) an die AHV abführen. Die zahlt später aber keine Renten, die dieser enormen Summe entsprechen würden. Die Renten sind vielmehr gedeckelt. Es gibt eine Maximalrente, die 2020 bei 28 440 Franken
(26 400 Euro) im Jahr lag.