Barbara Bock, Kundenberaterin bei Kessler & Co, schreibt auf HZ:

Der Bund hat eine neue Geldschleuse aufgetan, um die soziale Absicherung älterer Ausgesteuerter zu verbessern. Die Überbrückungsleistung ist komplementär zu den Massnahmen des Bundes zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmender. Die neue Leistung bietet geradezu eine sozialverträgliche Möglichkeit, Personal ab 58 in die Arbeitslosenversicherung und dann in die Welt der Überbrückungsleistungen zu verabschieden. Eigentlich genau das Gegenteil davon, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmenden zu fördern. Nüchtern gesagt können Arbeitgeber nun die teuren Sozialversicherungsjahre einsparen – ein Schelm, wer in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten Böses dabei denkt.

Im weiteren sind grafisch schön gegliedert alle Voraussetzungen aufgelistet, welche für den Bezug der Leistungen gelten.

  HZ