BVG 21: Nur mit Verbesserungen für die Frauen?
Der Tages-Anzeiger hat ein Interview mit der Politologin Silja Häusermann zu den Reformen von AHV und BVG geführt. Der AHV-Reform gibt sie in der Volksabstimmung Chancen, weniger derjenigen beim BVG. Diese müsste klare Verbesserungen für Frauen enthalten. Wie diese zu finanzieren sind und vom wem, lässt sie uns nicht wissen. Auszüge aus dem Interview:
Parallel dazu versucht sich das Parlament an der zweiten Säule. Ein tieferer Umwandlungssatz lässt sich schwer verkaufen.
Die genauen Kommastellen im technisch komplizierten Umwandlungssatz sind nicht das, was die Leute in ihrem Abstimmungsentscheid beeinflusst. Den Leuten ist aber durchaus bewusst, dass eine Senkung des Umwandlungssatzes zu tieferen Renten führt. Diese Senkung startet bei einer Volksabstimmung mit einem enormen Gegenwind von über 70 Prozent Ablehnung – ähnlich unbeliebt ist nur Rentenalter 67. Das zeigen die vorliegenden Umfragezahlen von 2015 bis 2017. Deshalb ist die BVG-Reform ganz anders gelagert als die AHV-Reform.
Aber dann wäre der Kompromiss, den Gewerkschaften und Arbeitgeber ausgehandelt haben, eigentlich der einzig Richtige? Ein Rentenzuschlag für alle im Gegenzug zu Rentenkürzungen.
In der Tat braucht eine solche Vorlage ein klares, starkes Gegenstück zur Rentenkürzung. Also mindestens ein Element, das klar und verständlich als Verbesserung kommuniziert werden kann. Auch im rechten Lager ist anerkannt, dass im BVG die Teilzeiterwerbstätigen schlecht fahren. Und die Frauen arbeiten in der Schweiz zu etwa 80 Prozent Teilzeit. Mit einer Reform müsste man meines Erachtens klar benennen können, wie viele Frauen welche nachhaltigen und spürbaren Verbesserungen bekommen. Mit der Variante, die der Nationalrat nun beschlossen hat, ist das nicht ausreichend der Fall. Der Sozialpartnerkompromiss enthielt eine nachhaltige Verbesserung, wenn auch für alle Versicherten, also nicht so zielgerichtet. Das wäre sicher klarer kommunizierbar gewesen. Bei der Nationalrats-Reform gibt es für die Linke keinen Grund, darauf einzusteigen.
Bundesrat hält an Ruhestandsgehalt fest
Der Bundesrat schreibt in einer Mitteilung:
Die Magistratspersonen des Bundes (Bundesrätinnen und Bundesräte, Bundesrichterinnen und Bundesrichter sowie Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler) sind während ihrer Amtszeit nicht den Regelungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) unterstellt. Stattdessen können ehemalige Magistratspersonen nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt ein jährliches Ruhegehalt in der Höhe einer halben Jahresbesoldung beziehen.
Der Bundesrat hat mögliche Alternativen zum Ruhegehalt im Bereich der beruflichen Vorsorge in Zusammenarbeit mit der Pensionskasse des Bundes PUBLICA geprüft. So könnten ehemalige Magistratspersonen in die berufliche Vorsorge eingebunden werden, zum Beispiel mit einer Versicherung im «Kaderplan Bund» der PUBLICA. Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass auf diesem Weg die finanzielle Absicherung im heutigen Umfang nur ungenügend sichergestellt werden könnte. Das notwendige Kapital für eine Altersrente in der Höhe des heutigen Ruhegehaltes könnte innerhalb der üblichen Amtsdauer der Magistratspersonen nicht angespart werden.
Eckwerte der beruflichen Vorsorge 2022
Der Pensionskassenverband hat in seiner Fachmitteilung 128 die Eckwerte der beruflichen Vorsorge aufgelistet.
BV und Sozialversicherungen 2022
Auf den 1. Januar 2022 tritt die Weiterentwicklung der IV und somit auch das stufenlose Rentensystem in Kraft. Damit ist die wichtigste Änderung in den Schweizer Sozialversicherungen bereits genannt. Gestützt auf die Mitte November 2021 verfügbaren Informationen, gibt der nachfolgende Beitrag auf CHSS einen Überblick über die Änderungen, die 2022 anstehen.
Bundesmittel für geschlossene Vorsorgewerke der Publica
Der Bundesrat soll nach dem Willen des Nationalrats Geld in gewisse Bereiche der Bundespensionskasse Publica einschiessen dürfen. Er hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, welche die Stabilität der sogenannten geschlossenen Vorsorgewerke der Publica sicherstellen soll. Hintergrund ist die Verselbständigung von Bundesbetrieben wie der Swisscom oder der Ruag um die Jahrtausendwende. Damals beliessen diese Betriebe ihre pensionierten Mitarbeiter in der Publica. So entstanden Vorsorgewerke ausschliesslich mit Rentnern. Einige drohen in finanzielle Schieflage zu geraten. Das Geschäft geht an den Ständerat. BR Maurer führte dazu aus:
In diesen sieben geschlossenen Vorsorgewerken gab es Ende 2020 bei einem Kapital von gut 3 Milliarden Franken noch 8374 Rentner. Das könnte reichen, gegeben ist es aber nicht. Wir schaffen hier die Grundlage, damit der Bund notfalls eingreifen und die Unterdeckung aufheben kann, falls die Vorgabe nicht erreicht würde.
Innerhalb dieser Versicherungen gibt es verschiedene Deckungsgrade: Es gibt solche, die haben eine relativ stabile Überdeckung – das sind die Grösseren -, und wir haben die Kleinen, die sich eher in einer Unterdeckung befinden. Mit diesem Artikel schaffen wir die Möglichkeit, dass Ihnen der Bund eine entsprechende Finanzvorlage unterbreiten kann; diese können Sie dann noch einmal prüfen, um eine Unterdeckung, falls sie entstehen sollte, zu verhindern.
L-QIF mit viel Polemik
Die Einführung von L-QIF Produkten durch die Bereitstellung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen hat im Parlament hohe Wellen geschlagen. L-QIF steht für “Limited Qualified Investor Fund”, die qualifizierten, professionellen Investoren wie Versicherungen, Pensionskassen etc. vorbehalten sind. Im Ausland insbesondere Luxemburg existieren sie seit mehreren Jahren und werden von Schweizer Investoren rege benützt, zum Nachteil unseres Finanzmarktes. Ausgehend von einer Motion von SR Ruedi Noser wird das Geschäft jetzt im Parlament beraten. Die Linke ist strikt dagegen, die bürgerlichen Parteien unterstützen das Anliegen. Im Nationalrat kam es – nach helvetischen Massstäben – zu einer Episode gesteigerter politischer Konfrontation. Insbesondere Badran und Rytz befürchten die Legalisierung übelster Spekulationen durch institutionelle Anleger und behaupten, das Gesetz sei auf Bestellung eingegangen. Der Tages-Anzeiger ist gleicher Meinung. Zitate aus der Eintretensdebatte im NR:
Rytz Regula (G, BE): Gäbe es einen Oscar für erfolgreiches Politik-Lobbying in der Schweiz, dann ginge er in diesem Jahr an die Finanzindustrie. Sie hat es geschafft, dem Ständerat mit dem Limited Qualified Investor Fund ein neues Anlageinstrument zu verkaufen, dessen Nutzen, dessen Inhalt, dessen Wirkung und dessen Risiken kaum jemand hier wirklich beurteilen kann. Es ist eine Blackbox, das haben wir auch bei der Kommissionsarbeit gesehen. Mehrere gestandene Wirtschaftspolitikerinnen und -politiker haben während der Beratung offen eingestanden, dass sie von dieser ganzen Geschichte nur Bahnhof verstehen. Trotzdem ist dieses neue, unregulierte Anlagevehikel für institutionelle Anleger in der Schweiz im Ständerat einstimmig durchgewunken worden. Das ist doch wirklich oscarreif.
Darauf Bundesrat Maurer:
Maurer Ueli, Bundesrat: Die Vorlage, die Änderung des Kollektivanlagengesetzes, geht auf einen Vorstoss zurück, den beide Kammern angenommen haben. Diesen Vorstoss, liebe Frau Rytz, habe ich nicht bestellt. Ich bitte Sie, solche Unterstellungen zu unterlassen. Aber wenn Sie schon polemisieren wollen, dann kann ich das auch, dann würde ich Ihnen postwendend den Oscar für die Verdrängung von Arbeitsplätzen ins Ausland verleihen. (Teilweise Unruhe, teilweise Beifall) Das machen Sie, indem Sie nicht bereit sind, diese Vorlagen zu debattieren. Genau darum geht es: Wir wollen Arbeitsplätze in der Schweiz erhalten bzw. wir wollen ein Geschäft, das zunehmend auf ausländische Finanzplätze ausgelagert wird, wieder in die Schweiz zurückholen.
Ratsprotokoll / Geschäft 20.062 / Tages-Anzeiger / Mitteilung sda
Neue technische Grundlagen VZ 2020, steigende Lebenserwartung
Die Pensionskasse der Stadt Zürich (PKZH) hat die neuen technischen Grundlagen VZ 2020 veröffentlicht. In einer Mitteilung dazu heisst es:
Die Lebenserwartung hat bei den 65-jährigen Männern im Vergleich zu den vor fünf Jahren publizierten Grundlagen mit 0.71 Jahre deutlich zugenommen (von 20.91 auf 21.62). Auch bei den 64-jährigen Frauen ist eine deutliche Zunahme um 0.72 Jahre (von 23.95 auf 24.67) zu verzeichnen.
Im Jahr 2020 wurde vermutlich aufgrund von Corona eine deutliche Übersterblichkeit verzeichnet. Sie konzentriert sich auf den Zeitraum ab ca. Mitte Oktober bis Ende Dezember 2020. Im Sinne des Vorsichtsprinzips werden die Todesfälle der letzten beiden Monate dieses Jahres bei den Beobachtungen weggelassen und beim Bestand unter einjährigem Risiko eine entsprechende Herabsetzung berücksichtigt.
Die Invaliditätswahrscheinlichkeit hat bei den Männern in allen Alterskategorien deutlich abgenommen. Bei den Frauen ist nur eine leichte Abnahme zu verzeichnen, die sich vor allem in jüngeren Jahren zeigt.
UBS PK-Performance November 2021
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im November insgesamt eine durchschnittliche Performance von -0,26% nach Gebühren. Seit Jahresbeginn erwirtschafteten sie eine Rendite von 6,55% und seit Messbeginn 2006 eine Rendite von 75,11%.
- Die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen war mit 1,62% geringer als sonst. Das beste Ergebnis von 0,53% wie auch das schlechteste von -1,09% lieferte eine grosse Pensionskasse mit mehr als CHF 1 Mrd. verwalteten Vermögen. In allen Gruppen war eine Mehrzahl der Ergebnisse zumindest leicht im negative Bereich. Die Bandbreite bei den mittleren (1,22%) und den kleinen Pensionskassen (1,17%) war deutlich geringer als bei den grossen (1,62%).
- Die Sharpe Ratio (der letzten 36 Monate) lag mit durchschnittlich 1,25, kaum eine Veränderung zum Vormonat (1,26). Die grossen Pensionskassen (1,40 und die mittleren (1,32) wiesen eine deutlich höhere risikoadjustierte Rendite auf als die kleinen (1,11).
SGB: “Pfusch-Vorlage”
Der Gewerkschaftsbund schreibt auf seiner Website:
Der Nationalrat streicht die Verbesserungen der skandalös tiefen PK-Renten der Frauen. Stattdessen übernimmt das Parlament die «Pfusch-Vorlage» der Kommission und schafft damit Willkür und Ungleichbehandlung. Unter dem Strich bleiben massiv höhere Kosten für sinkende Renten. Vom Banken und Versicherungsmodell profitieren einzig die Top-Einkommen durch neue Steueroptimierungen in der 2. Säule.
Kommentare zu BVG 21-Entscheiden
Fabian Renz schreibt im Tages-Anzeiger:
Dass diese Vorlage eine Volksabstimmung überstehen wird, ist unwahrscheinlich. 2010 scheiterte der letzte Versuch, an der Urne eine Mehrheit für tiefere Umwandlungssätze zu gewinnen. Anders als damals enthält der jetzige Vorschlag zwar gewisse Abfederungen, diese dürften in ihrer Komplexität aber schwierig zu vermitteln sein. Eingängiger ist da die Warnung von Gewerkschaftschef Pierre-Yves Maillard: Man werde mehr einzahlen, im Alter aber weniger erhalten.
Letztlich demonstrieren die Bürgerlichen, dass sie bereit sind, ein Scheitern in Kauf zu nehmen. Lieber leben sie mit den heutigen Missständen weiter, als dass sie eine zusätzliche Umverteilung unter den BVG-Versicherten erlauben. Diese Orthodoxie ist riskant. Das Problem der unterfinanzierten Renten wird sich verschärfen. Irgendwann steigt im Volk die Bereitschaft zu radikalen Lösungen – vielleicht sogar zu einer Volkspension, wie man sie sich linksaussen erträumt. Mitte-rechts sollte sich im eigenen langfristigen Interesse Kompromissen nicht völlig verschliessen.
Ruedi Studer schreibt im Blick:
Die Bürgerlichen zeigen keine Gnade: Sie wischen den Sozialpartner-Kompromiss vom Tisch und drücken der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) ihren Stempel auf. Mit 126 zu 66 Stimmen stellten sich SVP, FDP, Mitte und GLP in der Gesamtabstimmung im Nationalrat hinter die Reform, mit der die zweite Säule umgekrempelt wird.
SP unter Zwang zur Kompromisslosigkeit
Fabian Schäfer kommentiert in der NZZ den Verlauf der BVG 21-Diskussion im Nationalrat.
Links sitzt man im Schützengraben. Die SP wird es auf absehbare Zeit kaum mehr wagen, der bürgerlichen Mitte bei derart zentralen Themen wie der Altersvorsorge auch nur einen Millimeter entgegenzukommen. Ein Kompromiss, wie sie ihn bei der 2017 gescheiterten Rentenreform mit der CVP eingegangen ist, scheint heute undenkbar. Die SP müsste befürchten, von den Grünen subito links überholt zu werden. Es wäre verheerend für die Genossen. Ihre Hoffnungen, im linken Lager dereinst wieder die alte Hierarchie herzustellen, ruhen stark auf der Sozialpolitik. Und so zwingen sich die beiden Parteien gegenseitig, eng am linken Rand zu verharren.
Für die bürgerlichen Parteien bedeutet das, dass sie auf eigene Faust mehrheitsfähige Lösungen suchen müssen. Bis anhin scheint das zu gelingen. Im Vergleich mit früheren Rentendebatten funktioniert die Zusammenarbeit von SVP, FDP und Mitte zurzeit deutlich besser. Am Mittwoch haben sie im Nationalrat eine pragmatische BVG-Vorlage verabschiedet, der sich am Ende auch die Grünliberalen angeschlossen haben. Natürlich ist das Paket noch nicht perfekt, namentlich das Kosten-Nutzen-Verhältnis der geplanten Ausweitung der zweiten Säule sollte noch einmal kritisch hinterfragt werden.
Im grossen Ganzen aber stimmt der Weg. Entgegen den Unkenrufen von links ist die BVG-Reform auch in dieser abgespeckten Version alles andere als eine unsoziale Abbauvorlage. Ursprünglich war das Ziel der reine Erhalt des gesetzlich garantierten Rentenniveaus. Nun gehen die Bürgerlichen darüber hinaus. Auch Personen, die von der Reform nicht direkt betroffen sind, sollen einen Rentenzuschlag erhalten. (…)
Wenn die bürgerliche Mehrheit weiterhin mit so viel Augenmass zu Werke geht, stehen die Chancen für die Rentenreformen gut. Und die Linke kann sich ganz ihrem internen Machtkampf widmen.
BVG 21: Die Beschlüsse des Nationalrats
(sda) Umwandlungssatz: Dieser soll von 6,8 auf sechs Prozent sinken. Pro 100’000 Franken angespartem Alterskapital gäbe es also noch 6000 Franken Rente pro Jahr.
Kompensation: 15 Jahrgänge sollen nach Einführung der Revision für ihre Verluste durch die Kürzung des Umwandlungssatzes entschädigt werden. Sie sollen jeweils auf fünf Jahre abgestuft 2400, 1800 respektive 1200 Franken pro Jahr erhalten. Der Sozialpartner-Kompromiss will einen Rentenzuschlag für alle.
Eintrittsschwelle: Bereits ab einem Jahreslohn von 12’548 Franken pro Arbeitgeber sind Arbeitnehmende soll man neu obligatorisch versichert sein. Im Moment liegt diese Schwelle bei 21’510 Franken.
Koordinationsabzug: Der Nationalrat hat ihn halbiert, von 25’095 auf 12’443 Franken. Neu soll die Versicherungsspanne zwischen 12’443 und 85’320 Franken Jahreseinkommen liegen, statt zwischen 25’095 und 86’040 Franken.
Sparalter: Das Eintrittsalter in die zweite Säule soll von 25 auf zwanzig Jahre sinken. Das Ansparen in die Pensionskasse soll also fünf Jahre früher als bisher beginnen.
Lohnabzüge: Neu soll es nur noch zwei statt wie bisher vier Kategorien geben. Zwanzig- bis 44-jährigen Arbeitnehmenden sollen Sparbeiträge von insgesamt neun Prozent vom Gehalt abgezogen werden. Vom 45. Altersjahr bis zur Pensionierung sollen es neu 14 Prozent sein.
Finanzierung: Pensionskassen sollen aus ihren Rückstellungen mitzahlen müssen. Dazu käme ein Abzug von 0,15 Prozent auf dem versicherten Lohn.
Erwerbsunterbruch: Bei Erwerbsunterbruch sollen sich neu auch unter 58-jährige Arbeitnehmende ohne Unterbruch zu hundert Prozent weiterversichern können. Die Altersgrenze soll aufgehoben werden.
Die Zukurzgekommenen in der AHV
Andreas Zeller schreibt auf Penso über die selten beachtete Umverteilung zwischen unterschiedlichen Zivilständen.
Zusammenfassend kann gesagt werden: In der AHV sind es die verheirateten Frauen und Mütter, die dank Erziehungsgutschriften, Verwitwetenzuschlag und Ehegattensplitting im heutigen Recht sehr gut fahren oder anders gesagt, privilegiert sind. Wer jedoch keine Kinder hat und deshalb keine beitragslosen Erziehungsgutschriften angerechnet bekommt und wer ledig ist und nie einen Verwitwetenzuschlag in Anspruch nehmen kann, für den liegt die Messlatte um je eine maximale
Altersrente zu erhalten, deutlich höher. Und das gilt für Frauen wie für Männer.Wenn also überhaupt eine Gruppe von Frauen aufgrund der geplanten Erhöhung des Rentenalters Anspruch auf Ausgleichsmassnahmen haben sollte, dann wären es am ehesten die Alleinstehenden ohne Kinder, die jeden Beitragsfranken selbst erarbeiten und berappen müssen. Sie haben im heutigen System – zusammen mit den ledigen Männern – das Nachsehen.
Motion zur Versicherungspflicht bei mehreren Beschäftigungen
Der Nationalrat hat im Rahmen der Debatte zur BVG 21 die Motion der SGK-N zur Ausweitung der Versicherungspflicht bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen einstimmig angenommen. Der Bundesrat hat Ablehnung empfohlen.
In seiner Begründung verweist der BR auf die administrativ komplexe Durchführung und empfiehlt dafür die Abschaffung des Koordinationsabzugs, was die Kommission ablehnt.
Motion /
Bericht zur berufl. Vorsorge bei mehreren Arbeitgebern
Höheres Rentenalter – Notwendigkeit oder Wunschdenken
Eine Initiative fordert das Rentenalter 66. Doch wäre der Arbeitsmarkt bereit dafür? Finden über 60-Jährige noch einen Job? Diese Fragen diskutiert Reto Lipp im «Eco Talk» mit drei direkt Betroffenen.


